



Zuständig für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet ist der Landkreis Heilbronn. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektroschrott, Baum- und Heckenschnitt und Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen, und zieht dafür kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.
Hier finden Sie die Gebühren für Marken, Banderolen und Säcke für das Jahr 2012
Restmüll
Bioabfall
Hier finden Sie die Abfalltermine für das Jahr 2012 als pdf.-Datei zum downloaden.
Neuenstadt, beim Bauhof, Schafgasse 8
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag: 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Das Landratsamt Heilbronn bietet ab April 2011 die Möglichkeit, sich die verschiedenen Entsorgungsstandorte (Häckselplätze, Recyclinghöfe, Erddeponien, Müllannahmestellen und die Schadstoffsammelstelle) auf einer Karte anzeigen zu lassen.
Annahme von Baum-, Strauch-, und Heckenschnitt
Jetzt auch Annahme von Rasenschnitt und Laub, von April bis Dezember
Hafenstraße 67 (Nähe Audi/Kolbenschmidt)
Öffnungszeiten:
Dienstags: 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitags: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstags: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Annahme:
Farben, Lacke, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, Grillreiniger, Lösemittel, Halogenlampen (Leuchtstoffröhren), Hobby- und Laborchemikalien, Batterien, Thermometer, Spraydosen (mit Restinhalt), Rost- und Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit.
abfallwirtschaftsbetrieb@landratsamt-heilbronn.de
http://www.landkreis-heilbronn.de/
Fax: 07131/994-196
Was passiert mit den neuen Restmülltonnen beim Wohnungswechsel?
Der Landkreis Heilbronn hat von Oktober 2006 bis einschließlich Juni 2007 kostenfrei 146.000 graue Restmülltonnen in fünf verschiedenen Behältergrößen ausgegeben.
Am 30. Juni 2007 endete die kostenfreie Ausgabe der Restmülltonnen. Deshalb entfällt die in der Einführungsphase praktizierte Zuordnung der Mülltonne an das Haus. Die Restmülltonnen bleiben Eigentum des Landkreises Heilbronn. Bei einem Wohnungswechsel ab Juli 2007 gilt folgendes:
1. Umzug innerhalb des Landkreises Heilbronn: Restmülltonne mitnehmen
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Heilbronn können Eigentümer und auch Mieter die vom Landkreis ausgegebenen Restmülltonnen mitnehmen.
2. Zuzug in den Landkreis Heilbronn: Restmülltonne kaufen
Wer neu in den Landkreis Heilbronn zieht, kann sich seine Restmülltonne im Handel kaufen. Dies ist auch gerechtfertigt, weil die Tonnen aus Rücklagen finanziert wurden, die von den Bürgern in den zurückliegenden Jahren aufgebracht wurden.
3. Wegzug aus dem Landkreis Heilbronn: Restmülltonne am Haus lassen
Wer aus dem Landkreis wegzieht, darf die Tonne nicht mitnehmen, sondern muss die Restmülltonne des Landkreises Heilbronn am Haus stehen lassen.
Wer seine Restmülltonne in eine andere Größe tauschen möchte, kann die vom Landkreis eingerichtete Tauschbörse in Anspruch nehmen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn bietet über die Internetseite an, Mülltonnen "von Privat zu Privat" zu tauschen ( www.landkreis-heilbronn.de/ ; Menü „Bürgerservice“; Untermenü „Tauschen und Verschenken“).
Bei den braunen Biotonnen hat sich durch die Umstellung auf neue Restmülltonnen nichts geändert. Die Biotonnen sind nicht kostenfrei. Sie müssen wie bisher im Handel gekauft werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsbetrieb (Tel. 07131 / 994 -560 oder -148).