Auftragsvergaben
Veröffentlichung nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Auftragserteilungen: Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergabe
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeigneter Weise, z. B. auf Internetportalen zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.