Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Torturm und Dekanat im Frühling

Hauptbereich

Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2009

icon.crdate09.02.2009

Lesen Sie hier mehr darüber.

Nachrücken in den Gemeinderat

Feststellungsbeschluss und Amtseinführung

Der Gemeinderat hat am 08.12.2008 auf Antrag von Frau Scheidle festgestellt, dass bei Stadträtin Christina Scheidle (Wahlvorschlag der SPD, Wohnbezirk Neuenstadt a. K.) ein wichtiger Grund für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 16 der Gemeindeordnung (GemO) vorliegt. Sie ist deshalb aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach § 31GemO rückt der als nächster Ersatzmann festgestellte Bewerber nach.

Nach der Gemeinderatswahl am 13.06.2004 wurde Helmut Hönig aus Neuenstadt auf Wahlvorschlag der SPD für den Wohnbezirk Neuenstadt als erster Ersatzmann festgestellt.

Herr Hönig rückt daher als Nachfolger von Frau Scheidle in den Gemeinderat nach. Kraft Gesetzes hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt im Sinne des § 29 GO vorliegt. Es wurde festgestellt, dass kein gesetzlicher Hinderungsgrund für die Tätigkeit als Gemeinderat vorliegt.

Bürgermeister Norbert Heuser verpflichtete daraufhin Herrn Hönig auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflicht und wünscht ihm viel Freude und Erfolg bei seiner Tätigkeit als Stadtrat.


Neubesetzung verschiedener Ausschüsse

Nachdem Frau Scheidle aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist und Herr Hönig verpflichtet wurde, sind die Ausschüsse des Gemeinderates, in denen seither Frau Scheidle vertreten war, neu zu besetzen bzw. umzubesetzen. Betroffen von den Neubesetzungen sind lediglich die Sitze der SPD-Fraktion in den jeweiligen Gremien. An den anderen Sitzen und deren Besetzungen ändert sich nichts. Herr Hönig wird künftig ordentliches Mitglied in den Gremien, in denen bisher Frau Scheidle tätig war.


Blutspenderehrung

Auch dieses Jahr konnten wieder zahlreiche Blutspender für mehrmaliges, unentgeltliches Spenden geehrt werden.
Es wurden Kurt Herdtweck, Sven Schmidt, Edith Trabold, Andrea Alrieth, Gerhard Beier, Jörg Czeilinger, Ingo Dierolf, Volker Müller, Natalie Schmidt und Veronika Wölfle für 10-maliges Spenden geehrt.
Renate, Höllwarth, Joachim Hübener, Mirko Ritter, Uwe Schmiech, Michael Schubert, Carsten Bienek, Elvira Gebhardt, und Arno Marschner erhielten für 25-maliges Spenden Belobigungen.
50 Mal Blut gespendet haben Dietmar Lang, Hans Platz, Peter Schmidt, Werner Würth und Bärbel Stahl.
Für 75- und 100-maliges Spenderblut erhielten Helmut Fritz und Kurt Völker besondere Anerkennung. Leider war es nicht allen Geehrten möglich, persönlich anwesend zu sein, so wurden jedoch alle mit einer Urkunde und einer Spendernadel bedacht.
Bürgermeister Norbert Heuser hob in seiner Rede die große Bedeutung der Blutspender hervor, mit deren Hilfe vielen anderen Menschen in einer Notsituation geholfen werden konnte. Auch den DRK-Ortsverbänden dankte er für deren Einsatz im Sinne des Blutspendedienstes.


Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/2010

Auch dieses Jahr wurde wieder in einem gemeinsamen Gespräch mit den kirchlichen Trägern am 21. Januar 2009 einvernehmlich die Bedarfsplanung der Stadt Neuenstadt a. K. und deren Ortsteile für das Kindergartenjahr 2009/2010 wie folgt besprochen:

Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Anmeldezahlen wird die Stadt Neuenstadt a. K. zum 1. März 2009 die Krippe im Götzenkreuz um 10 Plätze aufstocken und bietet somit im Bereich der Kleinkindbetreuung von 0-3 Jahren dann insgesamt 20 Betreuungsplätze an. Die entsprechende Betriebserlaubnis und der Zuschussbescheid zum Umbau über 20.000,- € liegt der Stadt in der Zwischenzeit vor.

Das Land will ab 2009 die Betreuung von Kindern ab 7 Stunden deutlich höher fördern. Die Stadt wird zum 1. März 2009 als Angebot noch eine zusätzliche Betreuungszeit von 7 Stunden und 30 Minuten anbieten. Wenn Eltern für ihre Kinder von dem bisherigen 6-Stunden-Angebot auf die neue Zeit wechseln, werden die damit verbundenen Mehreinnahmen zum Ausbau der Standards bei der Kinderbetreuung verwendet. In folgenden Einrichtungen kann die neue Betreuungszeit angeboten werden:

Krippe Götzenkreuz

Kindertageseinrichtung Lange-Wiesen-Weg

Kindertageseinrichtung Daistler

Kindertageseinrichtung Weißbaumstraße

In diesen Einrichtungen kann das zusätzliche Betreuungspaket unproblematisch umgesetzt werden, weil hier bereits die Betriebserlaubnis für 8 bzw. 10 Stunden vorliegt.

Aufgrund der sehr geringen Nachmittagsbelegung in der Kindertageseinrichtung Daistler (im Schnitt zwischen 1 und 2 Kinder) wird überlegt, keine 8-Stunden-Betreuung mehr anzubieten, sondern nur noch die 6-Stunden-Betreuung und die 7,30-Stunden-Betreuung.

Die kirchlichen Kindergartenträger tragen die vorgesehene Bedarfsplanung mit und stimmen dieser zu. Der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/2010 wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Schulsozialarbeit an der Helmbundschule und den Schulen in Neuenstadt

An der Helmbundschule gibt es die Schulsozialarbeit seit dem Schuljahr 2002/2003. Die Schulsozialarbeit ist ein Instrument der Jugendhilfe, das versucht, mit sozialpädagogischen Mitteln Schüler und Schülerinnen, Lehrer, Lehrerinnen und Eltern zu unterstützen. Als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule hat sie das Ziel, neue Wege der Zusammenarbeit zu schaffen. Die Schulsozialarbeit arbeitet in enger Kooperation mit dem Lehrerkollegium. Sie leistet eine eigenständige, an Kindern und Jugendlichen orientierte, pädagogische Arbeit in der Schule.

Die Ziele der Schulsozialarbeit sind vor allem:

- Hilfe in Problemsituationen und akuten Krisen

- Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und sozialen Kompetenzen durch präventive Angebote

- Verbesserung des Schulklimas durch Schaffung eines kommunikativen und offenen Umgangs miteinander

- Verhinderung von Ausgrenzungen

- Vernetzung der Schule mit sozialen Institutionen und der Jugendarbeit

Herr Möhler (Sozialpädagoge) und Frau Nazliay (Praktikantin) setzen diese Ziele mit verschiedenen Angeboten und Methoden um. Auch außerhalb der Helmbundschule arbeiten sie mit anderen Schulen, dem Jugendreferat, der JuLe in Neuenstadt, dem Jugendamt und auch im Bedarfsfall mit psychologischen Beratungsstellen und niedergelassenen Psychotherapeuten zusammen.

In der Oktobersitzung 2008 wurde vom Gemeinderat die Tätigkeit der Schulsozialarbeit an der Helmbundschule gewürdigt und zugleich der Ausbau auf künftig 2 Kräfte wie bisher unter der Verantwortung der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort beschlossen. Dabei sollen etwa 1,25 Kräfte dem Verband und 0,75 Kräfte an den städtischen Schulen eingesetzt werden. Die Zuschussbewilligung durch das Landratsamt liegt mittlerweile vor.

Die Entscheidungen für die Angelegenheiten der Schulsozialarbeit an der Helmbundschule wurden seither durch die Gremien der einzelnen Mitgliedsgemeinden getroffen. Die Folge ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand, längere Entscheidungswege und unnötige Doppelstrukturen. Um nur ein Entscheidungsorgan für die Schulsozialarbeit zu haben, empfiehlt die Verbandsverwaltung, diese Aufgabe dem Schulverband dauerhaft und in Satzungsqualität zu übertragen. Der Gemeinderat von Hardthausen hat den entsprechenden Beschluss schon gefasst. Die Schulsozialarbeit ist auch aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung an der Schule nicht mehr wegzudenken. Unsere Erfahrungen bestätigen, dass der eingeschlagene Weg konsequent weitergegangen werden sollte.

Um die Schulsozialarbeit zu stärken, wurde dem Gemeinderat auch empfohlen, die Aufgabe unbefristet weiterzuführen. Dies gibt der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort GmbH, die für uns durch entsprechende Verträge diese Aufgabe erledigt eine gewisse Planungssicherheit. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten damit eine Perspektive und können somit auch längerfristig gehalten werden. Selbstverständlich bedeutet eine unbefristete Weiterführung nicht, dass es damit nicht möglich ist, diese Aufgabe, falls dafür kein Bedarf oder Geld mehr vorhanden sein sollte, nicht auch wieder aufzugeben. Am 23.01.2009 fanden Vorstellungsgespräche statt.

Die Stelle soll durch 2 weibliche Teilzeitbeschäftigte besetzt werden, um somit auch für die Mädchen eine Ansprechpartnerin bieten zu können und um gleichzeitig flexibel in den 4 Schulen (Helmbundschule, Eduard-Mörike-Gymnasium, Linden- und Förderschule) zu sein. Die neuen Schulsozialarbeiterinnen der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort GmbH sollen Anfang März 2009 die Arbeit an den Schulen aufnehmen.

Der Gemeindrat hat beschlossen, dass die Schulsozialarbeit an der Helmbundschule als eigenständige Aufgabe auf den Haupt- und Realschulverband „Kochertal“ übertragen wird. Einer entsprechenden Änderung der Verbandssatzung wurde zugestimmt. Zudem wurde der unbefristeten Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort GmbH auch für die städtischen Schulen zugestimmt.


Deutliche Senkung der Gastarife

Bei der letzten Tariferhöhung zum 1. Januar 2009 war schon klar, dass zum 1. April 2009 eine kräftige Preissenkung möglich sein würde, weil die Ölpreise stark nachgegeben haben. Auch für das Folgequartal Juli bis September wird mit einer nochmaligen Reduzierung der Bezugspreise gerechnet.

Der Vorlieferant hat zum 1.April 2009 eine Preisreduzierung von 0,85 Cent netto angekündigt. Die weitere Senkung zum 1. Juli 2009 steht noch nicht fest. Die Stadtwerke gehen davon aus, dass das Preissenkungspotential für den gesamten Zeitraum bei netto 1,30 und brutto 1,50 Cent/kwh liegt.

Es wird daher vorgeschlagen, den Arbeitspreis um diesen Wert bereits zum 1. April 2009 und damit stärker und schneller zu senken.

Im Vollversorgerbereich beträgt der Arbeitspreis künftig nicht mehr brutto 7,9, sondern nur noch 6,4 Cent/kWh.

Einige Stadtwerke im Unterland haben ihre Tarife bereits zum 1. März 2009 gesenkt und liegen im Vergleich nun bei 7,27 oder 7,10 Cent/kwh. Andere beabsichtigen eine Senkung zum 1. April, deren Ausmaß noch offen ist und eventuell in der Sitzung bekannt ist und dann genannt werden kann.

Zum 1.Oktober 2009 werden die Gasbezugspreise neu verhandelt. Die Stadtwerke erwarten bessere Konditionen vor allem, wenn die Ölpreise bis dahin nicht wieder steigen. Die Aussichten auf eine erneute Tarifsenkung sind daher gut. Über das Ausmaß kann heute aber nur spekuliert werden. Es wurde beschlossen, dass die Gastarife zum 1. April 2009 um brutto 1,5 Cent/kWh beim Arbeitspreis gesenkt, der Grundpreis bleibt unverändert.


Änderung der Netzentgelte

Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung. Die aktuellen Entgelte waren auf der Basis der Kosten des Jahres 2004 genehmigt worden und verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2008. Sie müssen ersetzt werden durch neu zu kalkulierende Entgelte auf der Basis der von der Regulierungsbehörde neu festgelegten Erlösobergrenze.

Die Festlegung der neuen Erlösobergrenze ist mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums vom 17. Dezember 2008 erfolgt. Aus dieser Erlösobergrenze ist nun bis zum 19. Februar 2009 das neue Netzentgelt in den Ausformungen

1. Netzentgelt
2. Messentgelt
3. Abrechnungsentgelt zu entwickeln.

Die Stadtwerke bedienen sich dazu eines Dienstleisters. Sobald die Netzentgelte feststehen, werden sie im Amtsblatt der Stadt und im Internet veröffentlicht und müssen darüber hinaus dem Wirtschaftsministerium angezeigt werden.


Endausbau Gewerbe- und Industriepark „Unters Kochertal“ (GIK)

Für die Planung von zwei Busbuchten an der L 1088, den Ausbau der Gehwege, die Umplanung der Parkstreifen entlang Straße im Gewerbegebiet und das Aufbringen des Endbelages hat das Ingenieurbüro Mörgenthaler einen Leistungs- und Honorarvorschlag erstellt. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Mörgenthaler aus Öhringen zu einem Angebotspreis von 35.126 € zu.


Straßenname im GIK

Im Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ wurde die westliche 18 ha große Parzelle aufgeteilt und an zwei Firmen veräußert. Den nördlichen Teil mit 12 ha hat ProLogis erworben. Den südlichen Teil mit 5 ha erwarb die Firma Landerer aus Neckarsulm.

Durch die Aufteilung wird der Bau einer öffentlichen Erschließungsstraße zur Anbindung der Firma Landerer notwendig. Bisher wurden GIK zwei Straßennamen vergeben. Neben der Robert-Bosch-Straße, ist dies als Haupterschließungsstraße, die Wilhelm-Maybach-Straße.

Da die Firma Landerer die einzige Firma ist, die durch diese Straße erschlossen ist, ist es möglich, dass der Straßenname den Bezug zur Firma herstellt. Die Firma Landerer wurde im Jahr 1837 in Heilbronn gegründet. Sie wurde 1944 beim Luftangriff auf Heilbronn total zerstört und nach dem zweiten Weltkrieg von Erich und Heinz Landerer neu aufgebaut. Der zwischenzeitlich verstorbene Heinz Landerer ist der Großvater des jetzigen Geschäftsführers Nikolaus Landerer.

Der Gemeindrat hat beschlossen, dass die neue Straße den Namen „Heinz-Landerer-Straße“ erhält.


Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 7. Juni 2009

Der Gemeindewahlausschuss (GWA) leitet die Gemeindewahlen.
Hierzu zählen die Zulassung der Wahlvorschläge und die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Gesamtstadt. Dem GWA obliegt außerdem bei den Kreistagswahlen die Durchführung der Wahl in der Gemeinde. Er wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Der GWA besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens 2 Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern sowie einem Schriftführer. Vorsitzender des GWA ist grundsätzlich kraft Gesetzes der Bürgermeister. Eine Ausnahme davon gilt, wenn der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensmann eines Wahlvorschlages ist.

In diesem Fall muss der Gemeinderat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten und/oder der Gemeindebediensteten wählen.

Zu Beisitzern des GWA sowie deren Stellvertretung können vom Gemeinderat nur Wahlberechtigte berufen werden. Sie dürfen weder Wahlbewerber noch Vertrauensleute eines Wahlvorschlages sein. Der Schriftführer des GWA kann, muss aber nicht aus den Beisitzern bestellt werden. Er kann auch ein Gemeindebediensteter sein. Er ist allerdings nur dann stimmberechtigt, wenn er gleichzeitig Beisitzer ist.

Für die Bestellung des GWA gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung. Grundsätzlich kann im Wege der Einigung offen gewählt werden. Da der Bürgermeister Wahlbewerber für die Kreistagswahl sein könnte, muss ein Vorsitzender gewählt werden. Ebenso muss ein Stellvertreter gewählt werden.

Im Wege der Einigung wurde bei offener Wahl der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Georg Dittmann
Stellv. Vorsitzender: Eberhard Laier
Beisitzer: Dieter Plenefisch, Siegfried Lang, Günther Schmidt
Stellv. Beisitzer: Reinhold Trabold, Horst Jaitner, Sven Clement
Schriftführer: Uwe Mosthaf


Ihre Stadtverwaltung

Infobereiche