Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Torturm und Dekanat im Frühling

Hauptbereich

Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 22.11.2021

icon.crdate30.11.2021

Hier erfahren Sie mehr darüber

Der stellvertretende Bürgermeister Udo Wengenroth leitete diese Gemeinderatssitzung. Er gab gleich zu Beginn bekannt, dass der am 24.10.2021 neu gewählte Bürgermeister Andreas Konrad sein Amt am 01.12.2021 aufnehmen wird.

 

Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters

Der gewählte Bewerber um das Amt des Bürgermeisters ist nach § 42 (6) der Gemeindeordnung durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied in öffentlicher Sitzung auf seine besonderen Amtspflichten gegenüber der Gemeinde, ihrer Einwohner und dem Staat zu vereidigen und verpflichten.

Die Vereidigung und Verpflichtung soll in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.12.2021 in der Stadthalle Neuenstadt erfolgen.

Stadtrat Udo Wengenroth wurde gewählt, die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters in der nächsten öffentlichen Sitzung am 20.12.2021 vorzunehmen.

 

Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters

Der stellvertretende Bürgermeister Udo Wengenroth stellte diesen Tagesordnungspunkt dem Gremium vor. Er erklärte, dass die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister in der Landeskommunalbesoldungsverordnung (LKomBesVO) geregelt ist.

Dabei werden die Ämter der hauptamtlichen Bürgermeister den Besoldungsgruppen der Landesbesoldungsordnungen A und B zugeordnet. Maßgeblich für die Zuordnung zu den Besoldungsgruppen ist dabei die Einwohnerzahl der Gemeinde.

Die maßgebliche Einwohnerzahl im Sinne der LKomBesVO für die Besoldung des Bürgermeisters ist die Einwohnerzahl mit Stand vom 30.06.2020. Diese beträgt für die Stadt Neuenstadt a. K. 10.305 Einwohner.
Die LKomBesVO schreibt zudem vor, dass der maßgebenden Einwohnerzahl der Stadt Neuenstadt als erfüllende Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft die Hälfte der Einwohnerzahlen der übrigen an die Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden zuzurechnen ist. Die Hälfte der Einwohnerzahl der Gemeinde Hardthausen beträgt zum 30.06.2020 2.082 Einwohner, die der Gemeinde Langenbrettach 1.934 Einwohner. Damit beträgt die maßgebliche Einwohnerzahl für die Besoldung des Bürgermeisters der Stadt Neuenstadt a. K. 14.321 Einwohner und der hauptamtliche Bürgermeister ist daher in der Größengruppe bis 15.000 Einwohner in der Besoldungsgruppe B2/B3 einzugruppieren.
Nach § 1 (2) LKomBesVO sind die Bürgermeister nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes in eine der für die Gemeindegruppengröße maßgebenden Besoldungsgruppe durch den Gemeinderat einzuweisen.

Der Gemeinderat beschloss, dass der neu gewählte Bürgermeister der Stadt Neuenstadt a. K., Herr Andreas Konrad, unter Abwägung der gesetzlichen Bestimmungen der LKomBesVO ab seinem Dienstantritt in die Besoldungsgruppe B3 eingewiesen wird.

 

Stadtwald Neuenstadt
a) Zwischenbericht zum Forstwirtschaftsjahr 2021

Herr Traber stellte als neuer Mitarbeiter des Kreisforstamtes den Zwischenbericht zum Forstwirtschaftsjahr 2021 und die Planungen für 2022 vor. Er gab einen Überblick über die Entwicklung im laufenden Jahr.
Zu Beginn zeigte er anhand einer Präsentation den Jahresmittelwert der Temperatur von 1961 – 1990 sowie von 1991 bis 2020 im Landkreis Heilbronn. Hierbei erkennt man, wie stark die Temperatur in den vergangenen Jahren bereits gestiegen ist. Neben dem Temperaturanstieg infolge des Klimawandels spielt auch der fehlende Niederschlag der vergangenen Jahre eine große Rolle für die forstwirtschaftliche Entwicklung. Die Trockenheit der letzten Jahre, vor allem seit 2018, haben den Wald stark geprägt. Aufgrund der großen Niederschläge dieses Jahr hat sich der Wald etwas erholt, aber von einer Entwarnung kann noch lange nicht gesprochen werden. Auftretende Probleme gibt es immer wieder durch Käferbefall. Auch im Landkreis Heilbronn gibt es einige durch den Käfer beschädigten Flächen.
Als Herausforderungen aufgrund des Klimawandels bezeichnete Herr Traber den notwendigen Umbau labiler Fichtenbestände und die bewusste Förderung und Einbringung wärmeliebender und trockenheitsresistenter Arten. Die Vielfalt an verschiedenen Arten sei dabei ein entscheidender Faktor. Versuchsweise sollen hierbei auch Bäume aus anderen Regionen angebaut werden.
Herr Traber nannte auch die erschwerte Verkehrssicherungspflicht durch Trockenheit entlang von Straßen und Bebauungen. Es ist nicht möglich, Waldwege komplett risikofrei zu begehen. Das Begehen von Waldwegen erfolgt daher immer auf eigene Gefahr. Jeder Waldbesucher muss sich bewusst sein, dass Bäume umfallen und Äste herabbrechen können.
Zum Schluss nannte Herr Traber noch verschiedene Aktionen der vergangenen Jahre. Bei der Aktion „Unser Wald von morgen“ kann jeder bei Pflanz-Aktionen mitmachen oder spenden. Beim Waldnetzwerk waren einige Aktionen durch Corona erschwert. Die Planungen für 2022 sind jedoch in vollem Gange. Kostenfreie pädagogische Angebote für Schulklassen wurden stark genutzt. Informationen gibt es unter www.waldnetzwerk.net.

Der letzte Waldbegang des Gemeinderats liegt pandemiebedingt bereits einige Zeit zurück. Anfang 2022 wird es wieder einen Waldbegang geben, da das sogenannte Forsteinrichtungswerk 2022 – 2031 derzeit in Arbeit ist und dem Gremium zeitnah vorgestellt werden soll. In der Sitzung am 19. April 2021 hat der Gemeinderat seine Pläne für die Entwicklung des Stadtwalds für die nächsten zehn Jahre beschlossen. Dieser Beschluss ist Grundlage für das Forsteinrichtungswerk 2022 – 2031.

Herr Traber erklärte zum Holzmarktpreis, dass das Nadelschnittholz 2021 zu Rekordpreisen gehandelt wurde. Seit 2019 gab es extreme Kostensteigerungen, wobei sich die Kosten verdreifacht bis vervierfacht haben. Demgegenüber stieg der Nadelrundholzpreis wieder auf das „Vorkrisenniveau“ an. Die Laubholzpreise waren durchweg stabil und deutlich weniger schwankungsanfällig. Sehr beliebt ist Eichenholz. Aber auch die Nachfrage nach Buchenholz steigt wieder.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

 

Stadtwald Neuenstadt a. K. - Kultur und Nutzungsplan 2022

Herr Staudt als zuständiger Revierleiter des Kreisforstamtes Heilbronn legte dem Gremium den Kultur- und Nutzungsplan 2022 vor und erläuterte ihn. Das Wichtigste in Kürze:

1. Es sollen wie im Vorjahr 4.900 Festmeter eingeschlagen werden.
2. Ausgepflanzt werden 5.225 Stück Laub- (2021: 2.100 Stück) und 1.150 Stück Nadelhölzer (2021: 635 Stück).
3. Für die Waldwegunterhaltung sind 13.000 € (Vorjahr 11.000 €) vorgesehen.
4. Als Betriebsergebnis wird von der Forstverwaltung ein haushaltsmäßiger Überschuss von rund 12.300 € (ohne Berücksichtigung der Jagdpachteinnahmen) erwartet.

Herr Staudt erklärte, dass dieses Jahr für den Wald ein besseres Jahr war aufgrund der hohen Niederschlagsmengen. Am 21. Oktober gab es einen Sturm, der auch viele Einzelschäden verursacht hat.
Seit Spätherbst 2021 gibt es einen Waldkindergarten in Neuenstadt, der aus Sicht von Herrn Staudt ein sehr gutes Angebot darstellt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das Forstamt auch für die sehr gute Unterstützung bei der Errichtung des Waldkindergartens in Neuenstadt am Kocher gelobt.

Der Gemeinderat hat dem in der Anlage dargestellten Kultur- und Nutzungsplan für das Jahr 2022 zugestimmt.

 

Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke und Pachtbedingungen

Die zuständige Sachgebietsleiterin des Liegenschaftsamtes, Frau Weiß, stellte dem Gemeinderat die geplanten neuen Pachtbedingungen vor.
Die Stadt Neuenstadt a. K. verpachtet derzeit insgesamt 188,31 ha landwirtschaftliche Flächen. Diese verteilen sich auf die Teilorte wie folgt:

Neuenstadt                 48,23 ha
Bürg                              0,76 ha
Cleversulzbach           10,02 ha
Kochertürn                  54,59 ha
Stein                           74,69 ha

Die letzte Neuverpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke fand im Jahr 2005 statt. Die Pachtverträge wurden unter Erhöhung des Pachtpreises zwei Mal verlängert. Die Pachtzeit endet an Martini 2022. Von 40 Pächtern kommen fünf Pächter nicht aus Neuenstadt.
Die Flächengrößen und Pachtpreise variieren stark. Sie liegen im Durchschnitt bei Ackerland ca. 75 ar für 2,00 € - 2,50 €/ar und Wiesenflächen ca. 30 ar für 0,50-1,10 €/ar.
Die Verwaltung hat die Versteigerung der Grundstücke vorbereitet. In einem gemeinsamen Termin mit Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats, Ortsvorstehern und Ortsobmännern des Bauernverbandes wurde dieser Vorschlag vorgestellt und diskutiert. Aus diesem Kreis wurde folgender Vorschlag an den Gemeinderat erarbeitet:

  1. Es erfolgt keine Versteigerung der Pachtflächen.
  2. Den derzeitigen Pächtern werden die bisherigen Flächen zur Pacht angeboten.
  3. Die Pachtpreise werden dabei auf die Mindestgebote der Pachtbedingungen angepasst (2,50 €/a für Ackerland und 0,80 €/a für Grünland).
  4. Abweichungen vom Mindestgebot sollen im Rahmen der neuen Pachtbedingungen möglich sein.
  5. Die Pachtpreise für anderweitig genutzte Flächen wie z. B. Freizeitgrundstücke werden überprüft und den Pächtern ein angemessenes Angebot gemacht.
  6. Der bisherige Pachtvertrag endet. Es wird bei Annahme des Angebots ein neuer Pachtvertrag geschlossen.
  7. Grundstücke, bei denen der derzeitige Pächter keine Verlängerung wünscht, werden entsprechend den Pachtbedingungen neu vergeben.
  8. Die Pachtbedingungen der Stadt Neuenstadt a. K. werden aktualisiert und Bestandteil der Pachtverträge.

Für die Einrichtung von Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen benötigt. Das Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner+Simon hat die verpachteten Grundstücke geprüft und Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Die für Ausgleichsmaßnahme vollständig benötigten Flächen, z. B. bei Anlage eines Feuchtbiotops, werden bereits jetzt nicht mehr verpachtet. Grundstücke, deren Bewirtschaftungsart oder bewirtschaftbare Fläche sich ändert, können den bisherigen Pächtern unter veränderten Bedingungen zur Pacht angeboten werden. Wiesengrundstücke werden beispielsweise als „magere Flachland-Mähwiese“ ausgewiesen. Dafür wird im Pachtvertrag die Häufigkeit und Art des Mähens festgelegt. Auf anderen Flächen entsteht entlang von Äckern eine Begrünung mit Hecken oder Obstbäumen. Die Unterschreitung des Mindestgebots ist bei diesen Flächen über die neuen Pachtbedingungen möglich und gerechtfertigt, da ansonsten der städtische Bauhof die Pflege übernehmen muss.

Die verpachtbare Fläche reduziert sich durch Ausgleichsmaßnahmen um 70 ar sowie durch nicht mehr verpachtete Flächen, wie etwa im geplanten Baugebiet Daistler. Insgesamt werden jetzt 17.306 ar verpachtet.
Der Pachtvertrag wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Unter anderem wird nun ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung für das Grundstück gefordert. Außerdem könnten mit Änderung des Umsatzsteuerrechts auch die Pachteinnahmen unter die Steuerpflicht fallen. Der Pachtpreis wird daher ‚netto‘ vereinbart.

Die Stadt Neuenstadt a. K. hat jährliche Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen Grundstücken i. H. v. 39.500 €.
Durch Erhöhung des Mindestgebots werden teilweise höhere Einnahmen erzielt. Ein Teil der Grundstücke wird für Ausgleichsmaßnahmen verwendet. Hier werden die Pachteinnahmen niedriger ausfallen oder entfallen.

Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte die Verwaltung, die Pachtverhältnisse landwirtschaftlicher Grundstücke zu beenden, den derzeitigen Pächtern neue Pachtverträge unter Anhebung auf das Mindestgebot anzubieten und diese abzuschließen. Abweichend zu den Pachtrichtlinien soll bisherigen Pächtern auch dann die Pacht weiter angeboten werden, wenn ihr Betrieb nicht auf der (Gesamt-)Gemarkung liegt und das Pachtverhältnis bis 10.11.2022 bestanden hat. Flächen für Ausgleichsmaßnahmen werden nicht oder zu veränderten Bedingungen angeboten.

Weiterhin wurden bestimmte Pachtbedingungen für landwirtschaftlich nutzbare städtische Grundstücke beschlossen. Unter anderem wurde auch der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut und gentechnisch veränderten Pflanzen untersagt.

 

Erstellung eines Fußgängerüberweges in der Züttlinger Straße in Bürg Planung, Kostenberechnung, Baubeschluss

Zur Verbesserung und Sicherung des Schulweges in der Züttlinger Straße (Ortsdurchfahrt) in Neuenstadt-Bürg soll ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angelegt werden.
Die Planung ist soweit fortgeschritten, dass auf dieser Basis die Ausführungsplanung und die Ausschreibung erfolgen kann. Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung erläutert.
Die voraussichtlichen Baukosten sind mit 101.500 € berechnet. Die Baunebenkosten werden sich auf voraussichtlich 22.400 Euro belaufen.

Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Baukosten (ohne Baunebenkosten) durch das Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger.

Zeitlich ist vorgesehen, dass die Stadt Neuenstadt die Ausschreibung der Baumaßnahme durchführt, so dass eine Vergabe der Arbeiten im Januar bzw. Februar 2022 erfolgen kann. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann auch eine Entscheidung des Landes getroffen sein, ob die Bezuschussung der Maßnahme erfolgt.
Die Arbeiten könnten dann in den Faschingsferien 2022 (28.02. – 04.03.2022) durchgeführt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung und den voraussichtlichen Kosten zu und beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung der Arbeiten zu veranlassen.

 

Erweiterung und Sanierung der KTE Lange-Wiesen-Weg  – Vergabe von Elektroarbeiten

Frau Miene als Sachgebietsleiterin des Gebäudemanagements stellte diesen Tagesordnungspunkt vor.

Das Gewerk Elektroarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der KTE Lange-Wiesen-Weg wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 12.11.2021 lagen der Stadtverwaltung drei Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote.
Die rechnerische Prüfung ergab keine Abweichung der Angebotsendsummen. Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung incl. Wartung (4 Jahre) ergab sich, dass die Fa. Erb aus Neuenstadt a. K. mit 100.634,16 € (brutto) der günstigste Bieter ist.

Der Vergabe für das Gewerk Elektroarbeiten an die Fa. Erb aus Neuenstadt zum Angebotspreis in Höhe von 100.634,16 € brutto wurde zugestimmt.

 

Geplante Ausschreibung und Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (MLF) für die Abteilung Cleversulzbach

Bei der letzten Hauptuntersuchung am 28. Juni 2020 hat sich herausgestellt, dass Fahrwerk, Federung und Achsen des aktuellen Einsatzfahrzeugs MLF (Mittleres Löschfahrzeug) der Abteilung Cleversulzbach in die Jahre gekommen und „technisch und wirtschaftlich verbraucht“ sind. Auch die Pumpe erfüllt die Leistungswerte nicht mehr und müsste ersetzt werden. In das Fahrzeug noch zu investieren wäre unwirtschaftlich, denn die Reparatur und eine neue Pumpe würden über 20.000 € kosten. Das MLF hat zudem keine eingeschobene Pumpe mehr, daher könnte diese im neuen Fahrzeug auch nicht weiterverwendet werden. Im Bericht des TÜV wird eine Neuanschaffung empfohlen, was auch dem Feuerwehrbedarfsplan von Neuenstadt am Kocher entspricht.

Bereits im Jahr 2020 wurde die Beschaffung eines anderen Fahrzeuges (ELW 1) auf 2023  verschoben, da das Thema Digitalfunk noch nicht geklärt war und die spätere Beschaffung des ELW 1 als vertretbar eingeschätzt wurde. Dementsprechend wurden die Gelder im Finanzplan für das ELW1 (125.000 €) von 2021 auf 2023 verschoben.
Die beim LRA Heilbronn beantragte Förderung entspricht 66.000 €, weshalb der Neuenstadter Haushalt voraussichtlich Kosten i. H. v. 214.000 € zu tragen hat, die Gelder sind im Haushalt eingestellt.
Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung beträgt 214.000 €. Die Vergabesumme von 280.000 € überschreitet diesen Wert eindeutig. Aufgrund der vergaberechtlichen Regelungen und Fristen soll die Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt im Dezember 2021 erfolgen und im Januar die Öffnung und Auswertung der Angebote erfolgen.  Der Beschluss zur Vergabe soll in der Sitzung im Februar 2022 erfolgen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

 

Bausachen

In der Sitzung wurde über ein Bauvorhaben beraten und diesem zugestimmt.

 

Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

Es wurde über zwei Spenden beraten und die Annahme der Spenden wurde genehmigt.

 

Ergebnis Baumgutachten 2021

Die Stadt Neuenstadt lässt alljährlich die Baumkontrollen durch einen Baumsachverständigen im Frühjahr durchführen. Die Kontrolle erfolgt als Sichtkontrolle vom Boden aus, dabei wird jeder Baum einzeln und von allen Seiten im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich visuell kontrolliert.
Die regelmäßigen Kontrollen sind zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und ggf. zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen erforderlich.
Dies gilt für Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.

Die Ergebnisse der Kontrollen werden in einem Baumkataster dokumentiert und mit vorhergegangenen Kontrollen verglichen, damit die Entwicklung von Zuständen (z. B. Faulstellen) beurteilt werden können. Es wird festgelegt, ob oder welche weiteren baumpflegerische Maßnahmen einzuleiten sind, die Dringlichkeit (z. B. sofort, innerhalb von Wochen/Monaten) und ob ggf. eine Fällung erforderlich wird.

Im Jahr 2021 wurden 698 Bäume kontrolliert und hiervon haben 184 Bäume starke Schäden durch die Trockenheit der vergangenen Jahre. Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass noch mehr Bäume Schäden bekommen oder auch ganz ausfallen. Besonders auffällig sind die Robinien in der Eberstädter Hohle (auffahrend linke Böschung), die durch die Trockenheit so starke Schäden haben, dass eine Entnahme der Bäume bald anstehen kann. Die Bäume sind teilweise verkahlt und werden aufgrund von Trockenschäden fallen. Das Alter der Robinien liegt schätzungsweise bei rd. 60 Jahren. Um die Bruch- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird eine Entnahme der Robinien in den nächsten 2 – 4 Jahren abschnittsweise notwendig. Neupflanzungen auf dem Höhenrücken werden erforderlich, die wild wachsenden Büsche und Sträucher sollen erhalten bleiben. Gegebenenfalls muss eine Hangsicherung erfolgen.

Aufgrund der Vielzahl der geschädigten Bäume kann der Bauhof die komplette Baumpflege (Entfernung von Totholz und Kronenpflege) nicht selbst durchführen. Für rund 58 Bäume/Baumgruppen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von 3 Firmen haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot ist von der Firma Holzwarth aus Althütte mit 16.975,35 € brutto.
Hinzu kommen noch die Baumpflegemaßnahmen (Entfernung von Totholz an 22 Bäumen) im Bereich des Waldkindergartens in Höhe von rd. 4.000 € brutto. Die Fa. Holzwarth beginnt ihre Arbeiten ab dem 7. Dezember 2021.

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Baden-Württemberg befand sich zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 in der Alarmstufe. Seit 24.11.2021 befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe II und eine neue Corona-Verordnung wurde erlassen. Die Fallzahlen sind extrem hoch, die Intensivbetten in den Krankenhäusern sind ausgelastet.

In Neuenstadt gab es mit Stand 22.11.2021 insgesamt 85 positiv getestete Fälle (Indexfälle) und 17 Personen als Kontaktperson in Quarantäne.

Alle Informationen gibt es auch unter www.neuenstadt.de.

 

Dank an stellvertretende Bürgermeister

Stadträtin Cornelia Fröschle bedankte sich bei den drei stellvertretenden Bürgermeistern ganz herzlich für ihren Einsatz bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters Andreas Konrad am 01.12.2021. Sie erklärte, dass dies „Ehrenamt auf höchstem Niveau“ sei.

Infobereiche