Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.03.2009
Außenbereichsabkopplungen - Vorstellung der Planung und Kostenberechnungen
Mit der geplanten Abkopplung von Außenbereichsflächen sollen Schäden, die bei Starkregen in bebauten Ortslagen entstehen, verhindert bzw. gemindert werden. Herr Nussbaum vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläutert dem Gremium sechs Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2009 vorgesehen sind. Hierfür hat der Gemeinderat im Haushaltsplan über 300.000 € zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der bereits im Gemeinderat vorgestellten Planung zur Abkopplung einer großen Außengebietsfläche in Kochertürn werden damit über 640.000 €2009 für den innerörtlichen Hochwasserschutz investiert. In Kochertürn wurde mit der Anlegung einer Flutmulde am Ortsausgang Richtung Neuenstadt bereits mit der Realisierung im Zuge des Radwegsbaus mit der ersten Maßname begonnen.
In Cleversulzbach ist geplant, dass der „Beutinger Weg“ abgekoppelt wird. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 20.000 €. In Stein soll beim bestehenden Hochwasser-rückhaltebecken durch den Einbau eines Elektroschiebers die Abflussmenge bei einem Starkregen reduziert werden. Damit dies möglich ist, muss eine ständige Messung an der Kohlbachverdolung installiert werden. Die Maßnahme ist nur möglich, wenn das Landratsamt die Erlaubnis erteilt. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 155.000 €.
Zum Schutz des Neubaugebietes „Hühnerfeld“ ist geplant, einen Damm aufzuschütten, der bei einem Starkregen das Wasser von der Bebauung abhält. Die Kosten hierfür betragen 45.000 €. Weitere Maßnahmen sind im Bereich Lobenbacher Hof, Buchhof und am Teicherloch in Stein geplant. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Baumaßnahmen bis zu einem gewissen Starkregen Schäden verhindert werden können. Da jedoch nicht vorhergesagt werden kann, welches Regenereignis künftig eintritt, wird es nicht möglich sein einen hundertprozentigen Schutz zu bieten. Auch der Bau eines neuen Beckens benötigt einen entsprechenden Vorlauf, da zahlreiche Genehmigungen notwendig sind. Nicht zuletzt müssen alle Investitionen von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden. Daher ist eine sofortige Realisierung aller Maßnahmen aus Kostengründen nicht möglich. Das Gremium begrüßt die vorgestellten Planungen und stimmt der Kostenberechnung zu. Mit der Voraussetzung, dass der erforderliche Grunderwerb möglich ist, werden die Maßnahmen unverzüglich ausgeschrieben.
Abschließend weist der Vorsitzende darauf hin, dass am Mittwoch, den 18. März 2009 um 19.00 Uhr im Sportheim des TSV Stein eine öffentliche Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfindet.
Sanierungsgebiet „Stadtkern Nord I“
Im Jahr 1996 wurde das Sanierungsgebiet „Stadtkern Nord I“ ins Landessanierungs-programm aufgenommen. Der bewilligte Förderrahmen liegt bei 2.130.930 €. Die Zuschüsse vom Bund bzw. vom Land belaufen sich auf 1.278.230 €. 852.700 € hat die Stadt als Eigenmittel aufgebracht. Das bereits vor einigen Jahren abgerechnete Sanierungsgebiet Süd hat im Jahr 1978 begonnen. Die Stadt Neuenstadt war damit eine der ersten Städte, die bereits frühzeitig erkannt hat, dass nicht zur die Ausweisung von Neubaugebieten, sondern auch die Verbesserung der Wohnqualität im Ortskern eine wichtige Aufgabe ist. Neben der Schaffung von Wohnraum ist vor allem die Intensivierung der Wohnnutzung im Bestand und die Nachnutzung von früheren landwirtschaftlichen Nebengebäuden ein Sanierungsziel. Ebenso gehört dazu die Sicherung von lokalen Versorgungsfunktionen. Die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes „Comet“ am unteren Ende der Hauptstraße ist ein gutes Beispiel.
Mit dem Bau der Ortsumgehung ergeben sich nun neue Chancen für die Stadtmitte. Der Gemeinderat hat im Jahr 2008 nach Vorarbeit verschiedener Interessensgruppen aus der Mitte der Bevölkerung den „Leitplan Stadtmitte“ erarbeitet. Damit dieser auch mit Unterstützung von Sanierungsmitteln umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass das bestehende Sanierungsgebiet „Stadtkern Nord I“ zeitnah abgerechnet wird. Danach wird die Stadt beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Ausweitung des Gebiets „Stadtkern Nord II“ stellen. Damit wäre es möglich mit der Umgestaltung der Innenstadt auch private Maßnahmen entlang der Hauptstraße und in den Seitenstraßen mit Sanierungsfördermitteln zu unterstützen.
Herr Schiefele von der Steg erläutert im Gremium den Stand und die vorgeschlagene Aufhebungssatzung. Er weist darauf hin, dass in dem laufenden Gebiet wohl über 17 Millionen Euro investiert wurden. Nach landesweiten Erfahrungen führt jeder Euro an Fördermitteln zu 8 Euro an Investitionen. Die Sanierungsförderung ist damit schon lange vor der Auslobung von Konjunkturpaketen ein sehr gutes Verfahren zur Unterstützung der örtlichen Handwerksbetriebe. Der Gemeinderat stimmt der Sanierungsabrechung einstimmig zu und beschließt die entsprechende Aufhebungssatzung.
Bebauungsplanverfahren „Daistler II – 5. Änderung“
Beim Bebauungsplanverfahren „Daistler II – 5. Änderung“ handelt es sich nicht um die Ausweisung eines Neubaugebietes. Der entsprechende Bebauungsplan wurde bereits im Jahr 1995 aufgestellt und ist seit langem rechtskräftig. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt Änderungen im bestehenden Plan einzuarbeiten. Zum Beispiel werden die bisher relativ großen Baugrundstücke kleiner. Dies entspricht auch dem Gebot eines flächensparenden Umgangs mit Bauland. Außerdem wird damit der Erwerb eines Bauplatzes wegen der geringeren Grundstückskosten erleichtert. Auch die sinnvolle Nutzung von regenerativen Energien wird durch die Vereinfachung von Bauvorschriften unterstützt. Die überwiegenden Stellungnahmen begrüßen daher die Änderungen des Bebauungsplanes „Daistler II – 5. Änderung“. Der NABU „Unteres Kochertal“ geht in seiner Stellungnahme irrtümlicher Weise davon aus, dass es sich bei der Änderung des Bebauungsplanes um die Neuausweisung eines Wohngebietes handelt. Die Mitglieder des Gemeinderates zeigen sich auch irritiert über die Wortwahl der Stellungnahme. Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde weiter angeregt, den geplanten zentralen Recyclingplatz an einer anderen Stelle zu realisieren. Der geplante Recyclingplatz soll als unterirdische Sammelanlage ausgeführt werden. Falls dies nicht möglich ist, wäre der jetzt vorgesehene Standort nicht geeignet. Es wird weiterhin geprüft, ob ein Standtort nicht am Eingang des Baugebietes möglich ist. Vielleicht gelingt es auch im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens des „Verkehrswichtigen Zubringers der L 1095“ einen neuen Standort zu finden. Um beide Möglichkeiten offen zu halten, soll es bei der bisherigen Ausweisung wie im Plan bleiben. Nach gründlicher Abwägung aller Bedenken und Anregungen stellt das Gremium den Bebauungsplan fest und beschließt die entsprechende Satzung.
Baulandumlegung Daistler II – 5. Änderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anordnung der Baulandumlegung und bestellt im Wege der Einigung die Mitglieder des Umlegungsausschusses.
Sanierung Helmbundhalle I – Vergabe der Arbeiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Hein vom Architekturbüro Hein-Hüttel-Lindenberger. Gemeinsam mit den Fachingenieuren hat das Architekturbüro u. a. die Ausschreibung für die Sanierung des Umkleidetrakts der Helmbundhalle I vorbereitet. Weiterhin soll der Sportlereingang vergrößert und die Umkleidekabinen für die Lehrerinnen und Lehrer verlegt werden. Die Leistungsverzeichnisse wurden am 21. Januar 2009 beschränkt an leistungsfähige und zuverlässige Firmen ausgegeben. Es erfolgte auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt. Bereits in der Technischen Ausschusssitzung vom 07. Juli 2008 wurden der Sportboden, die neue Prallwand, die Sanierung des Flachdaches und die Instandsetzung der Tribüne für insgesamt 689.000 € vergeben. Mit der Ausschreibung im Januar und dem Ausführungszeitraum ab Mai bis zum Ende der Sommerferien konnten die erhofften günstigen Angebotspreise erzielt werden. Das Ausschreibungsergebnis liegt in der Summe unter den Kosten der Kostenberechnung. Anschließend beschließt der Gemeinderat die Vergabe der angefragte 13 Gewerbe zu insgesamt 507.000 €. Es handelt sich dabei um Abbruch- und Rohbauarbeiten, Heizungsanlage, Ergänzung der Lüftungsanlage, Erneuerung der sanitären Installationen, die Stark- und Schwachstromanlage, neue Türen, Gipserarbeiten, Fließen- und Estricharbeiten, Schreinerarbeiten, neue WC-Trennwände, Malerarbeiten und eine neue Garderobenanlage.
Wohnumfeldmaßnahme „Am Glanzbuckel“ in Stein a. K.
Im Jahr 2005 wurde für den Ortsteil Stein am Kocher durch das Büro Knorr & Thiele eine Untersuchung nach dem MELAP-Raster durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist die Aktivierung von innerörtlichen Potentialen. Im Zuge der geplanten Wohnumfeldmaßnahme soll der Straßenraum neu gegliedert werden. Die Gestaltungsplanung wurde im Gremium am 24. November 2008 vorgestellt. Erfreulicherweise hat die Stadt einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum über 38.000 € für diese Maßnahme erhalten. 15 Firmen haben das Leistungsverzeichnis abgeholt. 13 Firmen haben sich an der Submission am 23. Februar 2009 beteiligt. Als günstige Firma erhält die Firma Lang aus Öhringen den Zuschlag zum Angebotspreis von 76.882 €. Dieser liegt unter der Kostenberechnung.
Haushaltplan 2009 der Diakoniestation Neuenstadt a. K.
Der Haushaltplan für das Jahr 2009 sieht bei der Diakoniestation keinen Abmangel vor.Bei der IAV-Stelle beträgt der geplante Abmangel 29.210 €. Davon entfallen auf die drei bürgerlichen Gemeinden27.160 €. 2.050 € trägt vereinbarungsgemäß die Evangelische Kirchengemeinde. Der Anteil der Stadt Neuenstadt am Abmangel der IAV-Stelle liegt planmäßig bei 15.134 €. Der Vorsitzende betont, dass der vorgelegte Haushalt ein Beleg für die positive Entwicklung der vergangenen Jahre ist. Sein besonderer Dank gilt Herrn Löw und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation und der IAV-Stelle, die durch Ihr großes Engagement zu dieser positiven Entwicklung beitragen. Das Gremium schließt sich dem Dank an und stimmt dem Haushaltsplan zu.
Abschluss der Jahresrechnung 2007 der Stadtwerke
Änderung und Neufassung des Feststellungsbeschlusses
Bedingt durch eine Betriebesprüfung im Jahr 2008 wird der Jahresabschluss 2007 geringfügig geändert. Die Änderungen beziehen sich auf die Bildung von Rückstellungen und senken die Steuern um 8.686 € auf 134.402 €. Der Gewinn verringert sich um 5.972 € auf 360.071 €.
Allgemeine Finanzprüfung 2002 bis 2006 einschließlich Eigenbetrieb
Im Jahr 2008 haben zwei Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) turnusgemäß die Jahresrechnungen 2002 bis 2006 geprüft. Die Kosten der Prüfung lagen bei 21.784 €. Ein Schwerpunkt der Prüfung waren die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete gute Arbeit die den guten Prüfungsbericht erst ermöglicht. In dem geprüften Zeitraum wurden zahlreiche Projekte erfolgreich realisiert. Das Fazit der Prüfer war „erneut ein positiver Gesamteindruck von der Verwaltungsarbeit“.
Teilfortschreibung der Fotovoltaik des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 zum Thema Fotovoltaik vorgelegt. Die Stadt Neuenstadt nimmt von der Teilfortschreibung Kenntnis und beschließt keine Änderungen vorzubringen.
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