Sitzungsberichte
Jahresbericht 2008 der offenen Jugendarbeit in Neuenstadt
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Jugendreferentin, Mirjam Bareis, in der Sitzung den Mitgliedern des Gemeinderates den Jahresbericht 2008 des Jugendreferats erläutert. Seit 15.10.2003 wird die Offene Jugendarbeit in Neuenstadt a. K. durch die Diplomsozial-pädagogin als Jugendreferentin wahrgenommen. Unterstützt wurde sie dabei tatkräftig vom Jugendförderverein „Brückedächle“.
Dem Gremium wurde ein aktueller Überblick über die abgelaufenen Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit gegeben. Ganz druckfrisch wurde zudem der Freizeitkalender des Jahres 2009 ausgeteilt. Neben dem Überblick über die Arbeit und die Aktivitäten des Jugendreferats im abgelaufenen Jahr werden auch Auswertungen und Perspektiven aufgezeigt.
Mobilfunkstandort von O2 am Wasserhochbehälter „Neckarsulmer Hohle“
Der Mobilfunknetzbetreiber O2 sucht aufgrund der Marktentwicklung und den steigenden Anforderungen der Kunden nach einer besseren Netzabdeckung einen weiteren Standort für eine Basisstation, um den südwestlichen Bereich der Kernstadt Neuenstadt besser abdecken zu können. Die Verhandlungen bzgl. eines geeigneten Standorts zwischen der Stadt Neuenstadt a. K. und O2 ziehen sich schon einige Zeit hin.
Auf Wunsch der Stadt Neuenstadt a. K. hat O2 verschiedene Standortalternativen geprüft.
Die Stadt hat O2 den Wasserhochbehälter in Bürg und den Wasserhochbehälter Schänzle in Neuenstadt als Standort vorgeschlagen, weil hier bereits bestehende Anlagen vorhanden sind. Diese beiden Standorte sind nach Aussage von O2 ungeeignet, da dort ein Bestandsnetz vorhanden ist und eine Abdeckung des beabsichtigten Versorgungsgebietes nicht erreicht werden kann. Nach Überprüfung verschiedener Standorte durch den Funknetzanbieter, kann nach dessen Aussage, eine ausreichende Versorgung nur durch einem Standort möglichst in der Ortsmitte oder am südwestlichen Ortsrand von Neuenstadt a. K. erreicht werden.
Der Wasserhochbehälter „Neckarsulmer Hohle“ ist ein möglicher Kompromiss.
O2 hat unmissverständlich mitgeteilt, dass bei Nichteinigung mit der Stadt, Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken am westlichen Rand von Neuenstadt aufgenommen werden, mit dem Ziel, einen Sendemast zu errichten. Dieser Standort könnte auch im Wohngebiet auf einem Dach sein. Nach der Landesbauordnung (LBO) ist es möglich, dass Funknetzbetreiber einen Sendemast bis zu 10 m Höhe verfahrensfrei errichten können.
Die Stadt hat dann keinen Einfluss mehr auf die genehmigungsfreie Sendeanlage „regulierend“ einzugreifen, da sie zu keiner Stellungnahme mehr aufgefordert wird.
Der Technische Ausschuss hat am 15.09.2008 der Anfrage für den Standort einer Basisstation auf dem Hochbehälter Schänzle zugestimmt. Der Beschluss umfasste nicht den Umfang der Sendeanlage. Dies ist Gegenstand des Vertrages zwischen O2 und den Stadtwerken als Eigentümer des Wasserhochbehälters „Neckarsulmer Hohle“.
Mit Schreiben vom 20.09.09 haben sich besorgte Bürgerinnen und Bürger gegen den geplanten Standort auf dem Hochbehälter Neckarsulmer Hohle ausgesprochen und vorgeschlagen, den Standort weiter vom westlichen Ortsrand von Neuenstadt abzurücken.
Anfang Oktober 2008 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Anwohner und der Stadtverwaltung statt. Dabei wurde Einigung darüber erzielt, dass die Erstellung eines nach der Landesbauordnung genehmigungsfreien Sendemastes auf einem Privatgrundstück oder auf einem Gebäude verhindert werden sollte. Es soll von Seiten der Stadt weiter versucht werden, die Sendeanlage auf einem Grundstück der Stadt zu erstellen und damit die Möglichkeit haben, über den Vertragsinhalt die Nutzung zu regeln. Zusätzlich zu dem Standort Hochbehälter Eberstädter Hohle sollte ein Standort 100 m weiter westlich mit einem höheren Funkmast geprüft werden.
O2 ist dieser Bitte nachgekommen und hat die elektrischen Feldstärken jeweils an vier von der Stadt Neuenstadt definierten Punkten am westlichen Ortsrand der Stadt Neuenstadt berechnet. Sowohl für einen möglichen 20 m hohen Mast weiter westlich des Hochbehälters Eberstädter Hohle, als auch für den Standort auf dem Hochbehälter „Neckarsulmer Hohle“ (Höhe ca. 12 m) ergeben sich elektrische Feldstärken, die sich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten nach der Bundesimmissionsschutzverordnung befinden. Der 100 m weiter entfernte Standort würde in einem geschützten Biotop liegen. Vom Landratsamt wurden bei diesem Standort Bedenken geäußert. Der höhere Mast wäre auch ein größerer Eingriff in das Landschaftsbild.
Die von O2 errechneten Werte wurden im Auftrag der Stadt von einem unabhängigen Spezialisten vom TÜV SÜD Industrie Service GmbH aus München (Abteilung Umwelt Service Elektromagnetische Umweltverträglichkeit) überprüft. Der TÜV hat diese Werte weitgehend bestätigt.
Ende März fand mit Vertretern der betroffenen Anwohner nochmals eine Unterredung statt. Dabei wurde von der Stadtverwaltung folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen. Der Mobilfunkstandort soll auf dem Hochbehälter „Neckarsulmer Hohle“ errichtet werden. Von Seiten O2 muss geprüft werden, ob der Antennenträger nicht erhöht werden kann, um damit die Sendeleistung noch weiter zu reduzieren. Ziel ist es, die Werte des weiter entfernten Standortes auch auf dem Wasserhochbehälter zu erreichen. Dies wäre nach Ansicht des TÜV möglich. Diesbezüglich wird die Stadt auf O2 zugehen. Die Vertreter der betroffenen Anwohner haben darum gebeten in den Vertrag mit aufzunehmen, dass die Sendeanlage bei nachgewiesenen Gesundheitsgefährdungen für die Anwohner zu entfernen ist.
Der TÜV hat auf Wunsch der Stadt noch Hinweise zur vertraglichen Ausgestaltung des Nutzungsvertrages insbesondere zur verbindlichen Beschreibung der Antennenanlage gegeben. Der Vorsitzende stellt die Frage, ob es wirklich notwendig ist, dass von jedem Mobilfunkanbieter alle möglichen Dienste angeboten werden müssen. Leider hat die Stadt jedoch keinen Einfluss, dies rechtlich zu reglementieren. Daher wird man sich auch künftig mit ähnlichen Anträgen auseinandersetzen müssen. Vor allem, wenn der Bund künftig neue Lizenzen versteigert.
Der Gemeinderat hat dem Standort für den Sendemast auf dem Hochbehälter „Neckarsulmer Hohle“ zugestimmt. Die Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt mit O2 zu verhandeln, den Antennenmast soweit städtebaulich verträglich und technisch möglich zu erhöhen, um die notwendige Sendeleistung zu verringern. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, nach Einigung mit O2 einen Nutzungsvertrag für die Sendeanlage abzuschließen. Dabei ist die beantragte Sendeanlage vertraglich zu fixieren. Damit soll verhindert werden, dass die Anlage später„aufgerüstet“ wird.
Ausbau der L 1088 –Lückenschluss zwischen Neuenstadt und Kochertürn
Im Oktober 2004 hat das Land mit dem Bau der Ortsumgehung der L1088 begonnen. Im September 2007 erfolgte die vorläufige Freigabe für den Verkehr auf dem Abschnitt zwischen den Autobahnanschlussstellen und dem Autohaus Bordt. Am 23. März 2009 hat die Firma Schneider Lärmschutzbau aus Donzdorf mit der Errichtung der Lärmschutzwände begonnen. Noch nicht erledigt ist die ausstehende Bepflanzung entlang der Umfahrung und die endgültige Fahrbahnmarkierung. Diese soll nach Informationen des Regierungspräsidiums in Kürze erfolgen.
Die Verwaltung und der Gemeinderat haben das Regierungspräsidium und das zuständige Innenministerium mehrfach darauf hingewiesen, dass erst dann von einer „richtigen“ Ortsumfahrung gesprochen werden kann, wenn der Lückenschluss zwischen dem Ortsende von Neuenstadt und dem Knotenpunkt „Brambacher Hof“ erfolgt ist. Sowohl Innenminister Heribert Rech, als auch der zuständige Staatssekretär Rudolf Köberle haben erklärt „alles dafür zu tun, damit die Ortsumfahrung zusammen mit den flankierenden Maßnahmen so schnell wie möglich ihre volle Leistung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entfaltet.“
Zwischen den Kommunen Neuenstadt, Oedheim und Bad Friedrichshall besteht Einigkeit, dass nicht nur der zuvor genannte Lückenschluss, sondern auch der Bau von zwei Kreisverkehrsplätzen bei Oedheim Richtung Lautenbach, sowie von der L1095 Richtung Oedheim notwendig ist.
In einer Presseerklärung vom 9. Januar 2008 hat das Innenministerium mitgeteilt, dass 3 Millionen Euro für den Lückenschluss eingestellt wurden.
Erfreulicherweise hat die Stadtverwaltung nun die Anhörungsunterlagen zum geplanten Lückenschluss der L1088 zwischen Neuenstadt und der „Brambacher Hof Kreuzung“ vom Land erhalten. In dem Anschreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart heißt es unter anderem:
„Mit der Baumaßnahme ist geplant, den vorhandenen Streckenabschnitt der L1088 beginnend an der Ortsgrenze Neuenstadt am Kocher in Richtung Kochertürn zu sanieren und auszubauen.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist durch den derzeitigen Straßenzustand und den deutlichen Mängeln, die die allgemeine Sicherheit angeht, sowie eine unbedingt notwendige Verbesserung des Verkehrsflusses, begründet.
Der Ausbau erfolgt auf der Bestandslage, von der nur geringfügig abgewichen werden muss. Der vorhandene Straßenquerschnitt wird den heutigen verkehrlichen Erfordernissen angepasst und entsprechend neu gewählt.
Eine Artenschutzuntersuchung erfolgt derzeit in Abstimmung mit dem Landratsamt. Die Ergebnisse können, sobald diese vorliegen, bei der Stadt Neuenstadt abgefragt werden.“ Die Verwaltung hat die Planung in der Sitzung vorgestellt.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur vorliegenden Planung lautet:
Von Seiten der Stadt Neuenstadt wird die vorliegende Planung voll unterstützt und begrüßt. Der derzeitige Ausbau und Zustand der L1088 in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Notwendigkeit des geplanten Ausbaus steht außer Frage. Mehrere Termine der Verkehrsschau kamen zur dem Ergebnis, dass ein Umbau der „Brambacher Hof Kreuzung“ die einzige Möglichkeit ist, den dortigen Unfallschwerpunkt zu beseitigen.
Wir danken dafür, dass die Planung in Abstimmung mit der Stadt Neuenstadt erarbeitet wurde.
Sehr begrüßt wird die Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes. Eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Firma Förch hat ergeben, dass eine direkte Abfahrt unmittelbar nach dem Kreisverkehrsplatz an der L720 auf das dortige Firmengelände für den Verkehrsfluss sehr sinnvoll ist. Die Hauptzufahrt erfolgt über den „mittigen“ Anschluss.
Der viel benutzte Freizeitradweg zwischen dem Ende der Baustrecke und der Station 0+810,299 sollte durch entsprechende Stützbauwerke erhalten werden.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch auf den Anschluss des überregional ausgewiesenen Freizeitradweges hin. Dort sollte ein „geordneter“ Übergang eingeplant werden.
Weiterhin ist zu prüfen, ob beim Kreisverkehrsplatz eine Fußgängerüberquerungshilfe im Bereich der Fahrbahnteiler sinnvoll wäre. Der Kreisverkehrsplatz selbst sollte einen Mindestradius von 45 Metern (wie beim Kreisverkehrsplatz zwischen Kochersteinsfeld und Brettach) und eine entsprechend große Fahrbahnbreite aufweisen. Die zum Bau erforderlichen Grundstücksflächen der Stadt Neuenstadt stehen entsprechend dem Grunderwerbsplan zur Verfügung.
Im Bereich des westlichen Ortseingangsbereichs von Neuenstadt muss die L 1088 mit einer Dole gequert werden, um das Oberflächenwasser des Gewanns „Am Brechhaus“ dem Kocher zuführen zu können. Lage und Durchmesser des geplanten Kanals werden noch mitgeteilt.
Die Fahrbahnbreite von insgesamt 6,50 Metern (einschließlich 25 cm Markierung und Randstreifen) erscheint der Stadt – insbesondere in Hinblick auf das höhere Verkehrsaufkommen – als zu gering. Bei der aktuellen Ortsumfahrung wurden Fahrbahnbreiten von 3,50 und 3,75 Metern gewählt. Um einen einheitlichen Streckencharakter zu erhalten, sollte diese Breite auch beim Ausbau gewählt werden. Die Stadt Neuenstadt hat wie vereinbart den landschaftspflegerischen Begleitplan in Auftrag gegeben. Am 19. März 2009 fand zu diesem Thema ein Scoping-Termin mit den Naturschutzverbänden und Vertretern des Landratsamtes Heilbronn statt.
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt und die Ortschaftsräte begrüßen die vorliegende Planung und bitten um Ergänzung der Anregungen gemäß der Stellungnahme der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat die Stellungnahme der Stadtverwaltung einstimmig zum Beschluss erhoben.
Verordnung des Landratsamtes Heilbronn über die Regelung des Gemeingebrauchs am Kocher
Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, den Gemeingebrauch am Kocher in einer Rechtsverordnung zu regeln. Damit soll das Befahren des Kochers und der Triebwerkskanäle mit Wasserfahrzeugen aller Art ohne eigene Triebkraft; wie z.B. Kanus, sowie das Tragen oder Ziehen dieser Fahrzeuge von der Wehrkrone flussabwärts bis zur Einmündung des jeweiligen Triebwerkskanals in den Kocher bzw. den Neckar untersagt werden. Der Entwurf wurde der Stadt Neuenstadt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Die geplante Rechtsverordnung erstreckt sich auf das Gewässer I. Ordnung, dem Kocher, auf dem Gebiet des Landkreises Heilbronn. Sie soll dem Schutz des Kochers als bedeutsames, naturnahes Gewässer mit ökologisch wertvollen Flussabschnitten dienen.
Die Wassermenge in den Ausleitungsstrecken der Wasserkraftanlagen (von der Wehrkrone flussabwärts bis zur Einmündung des Triebwerkskanals in den Kocher bzw. den Neckar) beträgt ca. 1/6 bis 1/3 des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) des Kochers. Der größte Teil des Kocherwassers wird über die Triebwerkskanäle zu den Wasserkraftanlagen abgeleitet. In den Ausleitungsstrecken herrscht demnach, mit Ausnahme von Hochwasserereignissen, ständig Niedrigwasser. Die Wassertiefe ist so gering, dass das Befahren dieser Strecken mit Kanus nicht möglich ist und das Tragen oder Ziehen der Boote in diesem Bereich nachweisbar zu Schädigungen der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere auch FFH-relevanter Arten (Fauna-Flora-Habitat-Arten), führt. Das Kanu fahren ist erst wieder nach der Einmündung der Triebwerkskanäle in den Kocher möglich und für Flora und Fauna und das Gewässer unschädlich. Die Befahrbarkeit des Kochers mit Wasserfahrzeugen endet am Wehr in Bad Friedrichshall-Hagenbach. Die zukünftig gesperrten Strecken wurden auf das absolut notwendige Maß beschränkt, wobei eine Pegellösung nicht vorgesehen ist. Auf Antrag kann das Landratsamt Heilbronn von den Verboten dieser Verordnung eine Befreiung erteilen. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der geplanten Rechtsverordnung. Diese soll jedoch erst dann in Kraft treten, wenn die geeigneten Ein- und Ausstiegstellen vorhanden sind.
Bau des Kochertalradweges auf Gemarkung Neuenstadt- Zustimmung zu den Nachträgen-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2008 die Arbeiten für den Ausbau des Kochertalradweges auf der Gemarkung Neuenstadt für insgesamt 274.300,00 € vergeben.
Die Vergabesumme lag deutlich unter den im Haushalt dafür eingestellten Mitteln.
Die Vergabesumme setzt sich wie folgt zusammen:
| Bauleistungen Fa. Schneider | ca. 224.800,00 € |
| Ing.-Gebühren Tiefbauservice | ca. 27.500,00 € |
| Schilder, Markierungen etc. | ca. 22.000,00 € |
| 274.300,00 € |
Bauabschnitt Kreisel Bürg bis zur alten Eisenbahnbrücke
Für diesen Bereich wurde die Verwaltung bereits ermächtigt, im Bedarfsfall Mehrkosten von bis zu 70.000,00 € für einen Bodenaustausch mit Grobschotter zu beauftragen.
In Absprache mit dem Bauamt hat das Büro Töniges aus Sinsheim insgesamt 5 Lastplattendruckversuche durchgeführt. Insgesamt musste eine Weglänge von ca. 260 m stabilisiert werden. Hierfür hat der Tiefbauservice Bad Friedrichshall am 12.03.2009 eine Mehrkostenberechnung in Höhe von 31.514,24 € vorgelegt. Diese Mehrkosten sind durch den Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.08 gedeckt.
Der Radweg konnte nicht komplett wie geplant am Böschungsfuß der neuen Umgehungsstraße gebaut werden. Der Weg schwenkt nach 2/3 der Strecke auf den vorhandenen Grasweg ein. Der Grund dafür ist, dass der notwendige Grunderwerb nicht möglich war.
Bauabschnitt Brettachbrücke/ Gasthaus Lamm
Direkt nach der Brettachbrücke sah die Planung des Tiefbauservice Bad Friedrichshall einen kurzen steil ansteigenden Radweg vor, bis auf die Oberkante des Hochwasserdammes. Dieses Teilstück hätte bei dieser Lösung eine Steigung von über 12 % ausgewiesen.
Die Verwaltung hat diese Ausführung geändert und zusammen mit dem Tiefbauservice eine Lösung gesucht, die nunmehr eine fahrdynamisch angenehme Steigung von nur etwa 5% aufweist. Der Gemeinderat hat diese Änderung begrüßt.
Zusätzliche Grabarbeiten und das Verlegen des Hochwasserdammes mit einer Betonsperrmauer zwischen Kegelbahn und Brückenwiderlager kosten ca. 13.000,00 €. Auf der westlichen Seite befindet sich das RÜB 43. Hier wurde bei der Planung des Radweges festgestellt, dass ein Teilbereich der Beckendecke abgesenkt werden muss. Nur durch die Absenkung konnte eine Durchfahrtshöhe von 2,20 m auf der westlichen Seite erreicht werden. Die Kosten für die Deckenabsenkung belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.
Zusammenstellung der voraussichtlichen Baukosten:
| Vergabesumme | ca.274.300,00 € |
Mehrkosten Bodenstabilisierung | ca. 31.500,00 € |
Mehrkosten für Umplanung im Bereich | ca. 13.000,00 € |
Mehrkosten RÜB 43 | ca. 15.000,00 € |
| Summe | ca. 333.800,00 € |
Die anteiligen HH-Mittel von 420.000,00 € werden nicht überschritten.
Den Nachträgen in Höhe von 59.500,- € wurde zugestimmt. Der Nachtrag über die Bodenstabilisierung mit 31.600,- € wurde bereits durch den Beschluss des Gemeinderates am 22.09.08 genehmigt. Den fortgeschriebenen Gesamtkosten wird zugestimmt. Für den Radweg erhält die Stadt hohe Zuschüsse vom Land (auch aus Mitteln der Tourismusförderung) und vom Landkreis.
Neubau des Wasserhochbehälters Bürg- Vergabe der Baugewerke-
Der Neubau des Wasserhochbehälters in Bürg ist eines der größten Hochbauvorhaben der Stadt im Jahr 2009. Mit dem neuen Hochbehälter wird die Versorgungssicherheit für Bürg deutlich erhöht. Er ist eine wichtige Investition im Bereich der Daseinsvorsorge.
Die Firma RBSwave aus Stuttgart wurde am 14.04.2008 vom Betriebsausschuss mit der Planung beauftragt. Nach Erarbeitung und Abstimmung der Leistungsverzeichnisse wurde die Ausschreibung der Baugewerke und der verfahrenstechnischen Ausrüstung öffentlich, die der elektro- und messtechnischen Ausrüstung aufgrund des speziellen Leistungsumfangs beschränkt am 28.02.09 vorgenommen. Die Ausschreibung stieß auf großes Interesse. Die Angebotseröffnung erfolgte am 19.03.2009. Die nachfolgende Prüfung erbrachte den nachstehenden Vergabevorschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Gebot. Die Kostenberechnung lag bei 494.200 €.
Zusammenstellung der günstigsten und zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter:
| Nr | Gewerk | Firma | Summe netto € |
| 1 | Tiefbau- und Rohbauarbeiten | Fa. Amos GmbH, Brackenheim | 275.597,33 |
| 2 | Metallbauarbeiten | Fa. Bauser GmbH, Waiblingen | 21.479,94 |
| 3 | Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten | Fa. Kehrer, Hohenstein-Oberst. | 8.340,85 |
| 4 | Klempnerarbeiten | Fa. Läpple, Heilbronn | 1.837,30 |
| 5 | Fliesen- und Plattenarbeiten | Fa. Häusele, Heilbronn | 9.950,88 |
| 6 | Malerarbeiten | Fa. Hetke, Eberstadt | 2.172,50 |
| 7 | Zaunanlagenbau | Fa. Engelfried GmbH, Stuttgart | 12.065,00 |
| 8 | Verfahrenstechnische Ausrüstung | Fa. Schuler, Mosbach | 52.141,70 |
| 9 | Elektro- u. messtechnische Ausrüst. | Fa. Schiele AUH GmbH, Hornberg | 48.367,48 |
Gesamtsumme Gewerke netto | 432.512,98 |
Der Auftrag wurde vom Gemeinderat an die o. g. Firmen zum Angebotspreis vergeben.
Bestellung von zwei weiteren Standesbeamtinnen
Mit der Einrichtung des Bürgerbüros Ende 2005 wurden auch die Aufgaben des Standesamts dorthin verlagert.
Im Bürgerbüro sind bereits Uwe Mosthaf und Katrin Dietle zu Standesbeamten bestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten noch flexibler im Bürgerbüro zusammenarbeiten und sich vertreten, wenn die ebenfalls im Bürgerbüro tätigen Verwaltungsangestellten Sonja Bauer und Heike Schneider zu weiteren Standesbeamtinnen bestellt würden.
Beide arbeiten schon von Beginn an im Bürgerbüro mit und haben sowohl die fachlichen als auch die persönlichen Voraussetzungen, um den Aufgaben im Standesamt gewachsen zu sein.
Anfang 2009 haben beide den Standesamtsgrundlehrgang an der Akademie für Standesamtswesen in Bad Salzschlirf mit Erfolg besucht. Seit 01.01.2005 liegt die Verantwortung für die Bestellung von Standesbeamten ausschließlich bei den Kommunen, wobei die gesetzlichen Anforderungen des Personenstandsgesetzes nach wie vor gelten. Demnach darf zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und nach Ausbildung und Persönlichkeit die für das Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung besitzt. Nach Meinung der Verwaltung erfüllen beide die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Die Verwaltungsangestellten Heike Schneider und Sonja Bauer wurden mit Wirkung vom 07.04.2009 zu Standesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Neuenstadt a. K. bestellt.
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