Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 24.01.2022

icon.crdate01.02.2022

Lesen Sie hier mehr darüber

Ausscheiden der Stadträtin Julia Geiger aus dem Gemeinderat

Frau Julia Geiger wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 als Stadträtin gewählt. Seit Januar 2022 wohnt sie nicht mehr in der Stadt Neuenstadt a. K..

Nach § 28 (1) GemO BW (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) sind für den Eintritt in den Gemeinderat Personen wählbar, die Bürger/-innen der Gemeinde sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß § 31 (1) GemO scheiden diejenigen Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, die die Wählbarkeit verlieren.

Der Gemeinderat stellte fest, dass die Wählbarkeit von Frau Julia Geiger ab 24.01.2022 nicht mehr gegeben ist und sie daher aus dem Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. mit Wirkung vom 24.01.2022 austritt.

 

Nachrücken in den Gemeinderat als Ersatzperson- Ablehnung aus wichtigem Grund

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes werden ausgeschiedene Gemeinderäte durch Nachrücken für den Rest der Amtszeit ersetzt. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahlen am 26.05.2019 wurde Herr Uwe Haußecker auf dem Wahlvorschlag der CDU für den Wohnbezirk Neuenstadt a. K. als erster Ersatzmann festgestellt.

Dies hat zur Folge, dass er als erster Nachrücker von Frau Julia Geiger in den Gemeinderat der Stadt Neuenstadt nachrücken würde. Er möchte diese ehrenamtliche Tätigkeit jedoch ablehnen.

Gem. § 16 (1) GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtiger Grund gilt unter anderem nach § 16 (1) Nr. 3 GemO eine längere Zugehörigkeit im Gemeinde- oder Ortschaftsrat. Nach § 16 (2) entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Herr Haußecker erfüllt die Voraussetzungen zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat daher festgestellt, dass bei Herrn Uwe Haußecker ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat vorliegt. Damit muss Herr Haußecker nicht in den Gemeinderat als Ersatzperson für Frau Julia Geiger nachrücken. Das Nachrücken der nächsten Ersatzperson, Herr Markus Schuster, erfolgt in der nächsten Sitzung.

 

Anlegung von Parkplätzen in Cleversulzbach, Brettacher Straße - Planung, Kostenberechnung, Baubeschluss

Die beiden Gebäude Brettacher Straße 19 und 21 wurden im Jahr 2019 abgebrochen. In diesem Bereich sollen Stellplätze angelegt werden. Gleichzeitig soll der Fußgängerweg sicherer gemacht und der Kurvenverlauf verbessert werden.

BIT Ingenieure haben eine Entwurfsplanung erarbeitet. Die Vorentwurfsplanung – die nun auf der erarbeiteten Entwurfsplanung basiert – wurde im Ortschaftsrat Cleversulzbach am 09.06.2021/ 19.01.2022 beraten. Der Ortschaftsrat hat die Verlegung des Gehweges hinter die Stellplätze begrüßt. Der Ortschaftsrat hat darum gebeten, bei der Planung Leerrohre für eine spätere E-Ladestation vorzusehen. Ferner soll eine Hülse für einen Weihnachtsbaum vorgesehen und die entsprechende Stromzuleitung vorgesehen werden. Dies wird bei der Planung berücksichtigt.

Es sind 6 Parkplätze vorgesehen. Ferner wird der Gehweg mit einer Breite von 1,80 m zwischen der dahinterliegenden Scheune und den neu anzulegenden Parkplätzen geführt. Die Höhendifferenz zur Scheune wird mit Palisaden aus Granit abgegrenzt.

Aufgrund der geplanten Änderung des Kurvenverlaufs der K 2007 (Brettacher Straße) wurde der Landkreis als Straßenbaulastträger in die Planung eingebunden.

Die Maßnahme wird voraussichtlich Kosten in Höhe von 156.217,25 Euro (brutto inkl. Baunebenkosten) verursachen. Der Landkreis beteiligt sich für die Verbesserung der Straßenführung mit einem Betrag von 25.000 Euro.

Der Gemeinderat stimmte der Planung und der Kostenberechnung zu und beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

 

Neufestsetzung der Gaspreise

Die Gasbezugspreise der Stadtwerke Neuenstadt richten sich nach der Entwicklung der Terminmarktpreise für Erdgas am Handelspunkt EEX (European Energy Exchange AG) in Leipzig.

Auf Grund des deutlichen Anstiegs der Terminmarktpreise erhöhten sich die reinen finalen Gasbeschaffungskosten für das Jahr 2022 um ein Vielfaches. Im Falle der Stadtwerke Neuenstadt betrug die Steigerung mehr als das fünffache (Vorperiode durchschnittlich 1,6 ct/kwh auf mehr als 8,8 ct/kwh). Seit Stichtag der Beschaffung sind die Einkaufspreise nochmals erheblich gestiegen. Diese Steigerungen müssen die Stadtwerke Neuenstadt an die Endverbraucher weitergeben.

Im Laufe des Jahres wurde, nach einem vergleichsweise „moderaten“ Anstieg der Bezugspreise im Frühjahr bzw. Sommer des Jahres, davon ausgegangen, dass sich der Gaspreis im Laufe des 2. Halbjahres wieder normalisiert. Insbesondere die bis Herbst 2021 in Aussicht gestellte Inbetriebnahme von Nord Stream 2 stützte diese Prognose. Diese Annahme hat sich aus verschiedenen genehmigungsrechtlichen Gründen vorerst zerschlagen.

Außer dem reinen Gaseinkaufspreis gibt es weitere, wenn auch weit nicht so massive Punkte, die in die Gaspreiskalkulation einfließen. Gestiegene Netzentgelte sowie die Erhöhung der „CO2-Steuer“ verteuern den Gesamtgaspreis zusätzlich.

Auf ein Angebot für die bisherigen Sonderkundentarife mit Preisbindung 24 Monate möchte die Verwaltung verzichten, da es aus ihrer Sicht unseriös wäre, einen Kunden bei diesem Preisniveau für zwei Jahre zu binden. Das Produkt Biogasanteil 30 Prozent soll ebenfalls aus dem Portfolio genommen werden, da es in den vergangenen Jahren nur einmal nachgefragt wurde und derzeit von keinem Kunden nachgefragt wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Grundpreis ab 15. März 2022 auf 10,75 ct/kWh (netto) festzusetzen. Hinzu kommt, wie seither auch, der Grundpreis in Höhe von 141,60 €/Jahr.
Im Nettoarbeitspreis sind 0,55 Cent/kwh Energiesteuer und die ab dem 01.01.2022 geltende
CO2-Abgabe enthalten. Im Bruttopreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Alle Preise sind auf 1/100 Cent gerundet.

Für die Jahresendabrechnung in der Grund- und Ersatzversorgung wird jeweils der Tarif verwendet, welcher aus Kombination von Grund-und Arbeitspreis für den Kunden, bezogen auf den Abrechnungszeitraum, am günstigsten ist (Bestabrechnung).

Der Gemeinderat beschloss, dass die neu aufgestellte Preistabelle ab 15.03.2022 Anwendung findet. Der Arbeitspreis für einen Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 200.000 kWh wird auf 10,75 ct/kWh festgelegt.

 

Fußgängerüberweg Züttlinger Straße in Bürg – Vergabe der Arbeiten

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 9 Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Submission am 20.01.2022 um 11.00 Uhr lagen 4 Angebote vor. Alle Angebote gingen termingerecht ein und wurden für die Auswertung berücksichtigt. Die Zuschlagsfrist der Maßnahme endet am 20.02.2022.

Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Fa. Scheuermann aus Heilbronn mit einem Angebotspreis von 77.629,89 € (brutto) der günstigste Bieter. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 105.636,30 € (brutto).

Voraussichtliche Gesamtkosten:   
Tiefbau inkl. Stromversorgung

und behindertengerechter Ausbau ca.                                         77.629,89 €
Baunebenkosten ca.                                                                     23.000,00 €
Voraussichtliche Gesamtkosten ca.                                             100.700,00 €

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Rolf Scheuermann aus Heilbronn zu.

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung – Vergabe der Arbeiten 

Im Herbst 2021 wurde erneut ein Antrag auf Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gestellt. Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative besteht hierbei die Möglichkeit, eine Förderung in 20 % der Kosten zu erhalten. Anfang Dezember erhielt die Stadt Neuenstadt die Förderzusage. Von den angesetzten Gesamtkosten von 187.500 € werden vom Bund insgesamt 37.410 € (20 %) gefördert.

Bei der Ausschreibung der Leistungen wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 4 Unternehmen ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hatte die Fa. ZEAG Heilbronn den günstigsten Preis mit 151.254,31 €. Die Kostenberechnung belief sich auf 187.500 €.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED an die ZEAG Energie AG aus Heilbronn zu. 

 

Integration - Sachstandsbericht

Jedes Jahr ist eine Quote an aufzunehmenden Flüchtlingen von den Aufnahme-Einrichtungen des Landkreises zu erfüllen. Da die Quote im Jahr 2021 durch die Aufnahme einer Familie in Stein und einer Person in Neuenstadt um zwei Personen übertroffen wurde, werden diese der Quote von 2022 angerechnet.
Für 2022 ist für die Stadt Neuenstadt am Kocher eine Quote von 18 Personen angesetzt, welche somit auf 16 verringert wurde.

Aktuell befinden sich 100 Flüchtlinge (24 Parteien/Familien) in einer städtischen Notunterkunft. Laut Ausländerbehörde hat Neuenstadt am Kocher seit Beginn der Quote (2014) 150 Flüchtlinge aufgenommen.

Seit dem letzten Bericht konnte pandemiebedingt nur eine Veranstaltung von der Stadtverwaltung durchgeführt werden: ein Workshop zu Mülltrennung auf dem örtlichen Recyclinghof in Zusammenarbeit mit der Abfallbehörde (LRA Heilbronn).

Von Seiten der Diakonie konnte dafür ein Frauentreff ins Leben gerufen werden, welcher gut angenommen wird. Eine ähnliche Veranstaltung ist auch für die Frauen in Stein geplant. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Diakonischen Bezirksstelle konnten zumindest kleinere Maßnahmen für Einzelpersonen umgesetzt werden. In Stein haben sich zudem zwei Ehrenamtliche aus dem Arbeitskreis Asyl gemeldet, welche durch eine Art Sprechstunde das Integrationsmanagement unterstützen möchten.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Integrationsbericht.

 

Bausachen

In der Sitzung wurde über fünf Baugesuche beraten. Für vier Baugesuche hat der Gemeinderat das Einvernehmen erteilt. Ein Baugesuch wurde zur Kenntnis genommen.

 

Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

Der Gemeinderat hat nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung über die Annahme von zwei Spenden entschieden und diese bewilligt.

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Mit Stand vom 24.01.2022 gab es 73 positiv getestete Fälle (Indexfälle) in Neuenstadt a. K. In den vergangenen Wochen gab es zwischen 60 und 100 Fälle.

Neuenstadt ist gut versorgt mit Teststellen, auch im Industriegebiet. Das Testzentrum auf dem JYSK-Parkplatz bietet auch PCR-Tests an.

Ab 29.01.2022 wird wöchentlich beim 1907 geimpft. Zwischen 11 Uhr und 18 Uhr werden Impfungen mit und ohne Termin angeboten. Eine Anmeldung ist empfohlen. Es stehen alle Impfstoffe für Kinder und Erwachsene zur Verfügung.

 

Feuerwehrfahrzeug – Wartung Drehleiter

Bei der städtischen Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr muss dieses Jahr die 10-Jahres-Wartung und Prüfung durchgeführt werden. Dies beinhaltet den Austausch der Hydraulikschläuche sowie den Austausch und Überprüfung von sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Der Stadtverwaltung liegt ein Angebot von der Fa. Rosenbaur aus Karlsruhe vor. Die Anmietung einer Drehleiter für die Zeit der Wartung in Karlsruhe ist mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt und erforderlich. Das Angebot der Fa. Rosenbaur liegt bei 71.273,37 €.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe dieser Leistung an die Fa. Rosenbaur zum angebotenen Preis zu.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Konrad informierte das Gremium über verschiedene Angelegenheiten.

Zunächst gab er bekannt, dass das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart seine archäologischen Untersuchungen an der Römischen Siedlung mit Tempelanlage in Neuenstadt am Kocher in den nächsten drei Jahren fortführen wird. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Projekt mit 700 000 Euro und bezeugt damit die außerordentliche Bedeutung der Fundstelle für die Archäologie in Deutschland. Im Zentrum der neuen Untersuchungen stehen private und staatliche Gebäude der damaligen Siedlung. Der Beginn der Untersuchungen ist für das Frühjahr geplant.

In den Jahren 2007 bis 2013 konnte zuletzt mit Mitteln der Landesdenkmalpflege im Zentrum der Stadt ein Gebäudekomplex vollständig untersucht werden. Wie sich herausstellte, handelte es sich um den Haupttempel der Stadt, der dem keltisch-römischen Heilgott Apollo-Grannus geweiht war. Der Tempel macht jedoch nur einen kleinen Teil der antiken Stadtanlage aus. Viele weitere private und öffentliche Bauwerke ruhen noch unter dem Ackerboden. Im Mittelpunkt der neuen Feldforschungen werden zwei große Gebäude stehen: Bei dem einen handelte es sich vermutlich um einen staatlichen Verwaltungsbau, bei dem anderen um einen palastartigen Wohnbau.

Ziel des Projekts ist nicht nur die Erforschung der lokalen Bedeutung der Anlage. Zusätzlich soll untersucht werden, mit welchen Maßnahmen im zivilen Bereich das Römische Reich seine militärische Expansion unterstützt hat. Daher konzentrieren sich die geplanten Untersuchungen zunächst auf die öffentlichen Gebäude der Stadt und ihre Geschichte.

Des Weiteren informierte er darüber, dass die Hauptamtsleiterin Frau Juliana Eble sowie der Sachbearbeiter im Hauptamt Herr Felix Keim die Stadt Neuenstadt a. K. verlassen werden.

Er bedankte sich im Namen des Gemeinderates bei Frau Eble für den jahrelangen engagierten Einsatz für die Stadt Neuenstadt a. K. Zunächst begann Frau Eble als Stabsstelle Bürgermeister und übernahm anschließend noch die Bereiche Personal und Gemeinderat. Zuletzt war Frau Eble als Hauptamtsleiterin tätig.

Auch bei Herrn Keim bedankte er sich für die geleistete Tätigkeit im Bereich Integration, Senioren, Feuerwehr und Digitalisierung im vergangenen Jahr. Die Stadt Neuenstadt a. K. wünscht Frau Eble und Herrn Keim viel Erfolg bei den neuen beruflichen Tätigkeitsbereichen und für die Zukunft alles Gute.

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