Sitzungsberichte
Neugestaltung der Hauptstraße
Vorstellung des Preisträgers, Landschaftsarchitekten Ernst + Partner aus Trier
Im Herbst 2009 wurde von der Stadt Neuenstadt ein begrenzt offener Realisierungs-wettbewerb zur Neugestaltung der Hauptstraße ausgelobt. 51 Bewerber haben sich bis zum 10.10.2008 um die Teilnahme am Wettbewerb beworben. Mitte Oktober 2008 hat das Auswahlgremium 38 Bewerber zugelassen. Zum Abgabetermin am 12. Januar 2009 sind 27 Arbeiten abgegeben worden. Das Preisgericht hat am 30. Januar 2009 vier Preise und zwei Ankäufe getätigt.
Den 1. Preis hat der Entwurf der Architektengemeinschaft Ernst + Partner und Michael Schwarz aus Trier erhalten. Bei den Planern handelt es sich um ein renommiertes Büro. Sowohl für die Bundesgartenschau in Magdeburg, als auch die Landesgartenschauen in Bingen und Trier war das Büro verantwortlich. Herr Ernst und Herr Schwarz erläuterten im Gremium die Intension ihres Planungsentwurfes. Vom Preisgericht wurde die Arbeit dabei wie folgt bewertet:
„Die Arbeit besticht bei näherer Betrachtung durch ihre einfache, ruhige und vor allem durchgängige Gestaltung. Dabei bilden die drei Plätze fußgängerbetonte Flächen, über die der Verkehr wie selbstverständlich geführt wird. Das vorgeschlagene Material der Plätze erstreckt sich über die Hauptstraße in den Gehwegbereichen und verbindet als einheitlicher Stadtboden die Räume miteinander. Die Flächen verschmelzen zu einer Einheit, wie es die Verfasser richtigerweise ausdrücken. In dieses ruhige einheitliche Bild werden die notwendigen Fahrbahnflächen sparsam eingefügt und beidseitig durch schmale Rinnen für die Entwässerung definiert…..
Insgesamt antwortet der Entwurf mit seiner Großzügigkeit und Konsequenz sehr gut auf die gestellte Aufgabe.“
Bürgermeister Norbert Heuser betonte, dass aufgrund der Befragung der Bevölkerung 2007 deutlich wurde, dass es für keine Lösung in der Bevölkerung eine Mehrheit gibt. Weder für eine Fußgängerzone, eine verkehrsberuhigte Zone (7 km/h), einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich oder eine Tempo 30 Zone noch für eine Einbahnstraße gab es mehr wie 30 % Zustimmung. Das bedeutet egal welche Variante gebaut wird, mindestens 70 % der Einwohner eine andere Vorstellung von ihrer „Wunschinnenstadt“ haben. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, nachdem sich der Gemeinderat für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich entschieden hat, durch Öffentlichkeitsarbeit eine Mehrheit für die geplante Umgestaltung zu gewinnen. Besonders wichtig ist, dass mit der Umgestaltung nichts für die Zukunft verbaut wird. Wie viel Verkehr und Parkmöglichkeiten künftig in der Innenstadt notwendig sind, kann in fünf oder zehn Jahren anders gesehen werden wie heute. Daher sollte der Umbau so erfolgen, dass ein im Jahr 2010 für parkende Autos ausgewiesener Bereich im Jahr 2020 für Außenbewirtung bzw. für Fußgänger nutzbar ist.
Einigkeit bestand darin, dass vor Beginn der Bauarbeiten mit allen Anwohnern, Eigentümern und Pächtern die Planung im Detail abgestimmt werden muss. Genauso wichtig wird sein, dass die Bauzeit auf das absolute Minimum beschränkt wird, da während der Bauzeit der Einzelhandel sicherlich unter einem Umsatzrückgang leiden wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Architektengemeinschaft Ernst + Partner und Michael Schwarz aus Trier den Auftrag zur Umgestaltung der Hauptstraße unter Einbeziehung der Änderungsvorschläge erhält.
BürgerEnergieGenossenschaft
Der Gemeinderat hat am 09. März 2009 empfohlen eine BürgerEnergieGenossenschaft zu gründen. Klimaschutz und Energieversorgung sind Aufgabenfelder, die nicht alleine von der Institution „Kommune“ bearbeitet werden sollten, sondern die jeden Bürger auch individuell betreffen. Die Stadt kann konzeptionelle Anstöße geben.
Dazu dient das Grobkonzept „Energieeffiziente Stadtentwicklung und Klimaschutzkonzept“, das mit Hilfe der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) gerade entwickelt wird. Zu dessen Umsetzung braucht es vor allem auch das Engagement der Bürger. Dieses lässt sich auf einfache und bewährte Weise in einer Genossenschaft bündeln und organisieren. Nachdem bereits ein konkretes Investitionsprojekt mit der Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Firma Landerer im GIK vorhanden ist, muss auf das fertige Klimaschutzkonzept der Stadt nicht gewartet werden. Es kann und sollte sofort gehandelt werden.
Zielvorstellung ist, dassStadt und Stadtwerke zusammen mit der Gemeinde Langenbrettachund dem GIK-Verband Gründungsmitglieder der Genossenschaft werden. Diese sollte sich dann aktiv um weitere Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder bemühen. Bürgermeister Norbert Heuser betont, dass „nicht die Kommunen sondern die engagierten Einwohner unserer Stadt die Genossenschaft mit Leben füllen soll, den Klimaschutz geht jeden einzelnen von uns etwas an.“
Die Genossenschaft soll im Juni gegründet werden. Nach Bestellung der Gremien werden entsprechende Flyer und Prospekte erstellt. Als erstes Projekt wird die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Firma Landerer beworben werden.
Alle anderen Termine werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt, auf der Homepage der Stadt und in der Heilbronner Stimme veröffentlicht. Der Gemeinderat begrüßte die Gründung der BürgerEnergieGenossenschaft und beschloss einstimmig die Beteiligung der Stadt und der Stadtwerke.
Stadtkernsanierung Neuenstadt - Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Nord II“
Seit 2008 wird für den gesamten Innenstadtbereich von Neuenstadt ein Leitbild für die Stadtmitte erarbeitet mit dem Ziel, der Stärkung der strukturellen und funktionalen Situation im Stadtkern. Der Schlussbericht zum Leitbild wurde bereits im Juli 2008 vom Büro ORplan aus Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Handels- und Gewerbeverein und den Lokalen Agenda-Gruppen ausgearbeitet. Er wurde im Februar 2009 der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die umfangreichen Arbeiten des Leitbildes, die nicht nur planerische Untersuchungen zum Inhalt hatten, sondern bei denen auch die Bevölkerung und verschiedene Interessengruppen beteiligt wurden, sind die Arbeitsgrundlage und Ersatz für eine so genannte "vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB".
Die Stadt Neuenstadt hatte in der Vergangenheit bereits verschiedene Sanierungsgebiete, die zwischenzeitlich abgerechnet wurden, wie z. B. das Sanierungsgebiet „Stadtkern Süd“.
Ziel ist es, nach der Abrechnung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Nord I“ das bestehende Sanierungsgebiet „Nord II“ auf dieses zu übertragen und den südlichen Bereich des Sanierungsgebietes zu erweitern.
Diese Erweiterung bietet sich an, da das Sanierungsgebiet „Stadtkern Nord II“ noch einen für eine sinnvolle Planung ausreichenden Zeitraum hat und der Förderrahmen zwischenzeitlich um 1,0 Million Euro auf 2,6 Millionen Euro aufgestockt wurde.
Mit dem Beschluss über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Nord II“ werden die formalen Vorraussetzungen für die Erweiterung der Gebietskulisse geschaffen. Investitionen die innerhalb eines festgelegten Sanierungsgebietes stattfinden, können steuerlich deutlich besser abgeschrieben werden.
Außerdem besteht je nach Bedeutung des Vorhabens auch die Möglichkeit Zuschüsse vom Land bzw. von der Stadt zu erhalten.
Da eine derartige Förderung zeitlich befristet ist, wäre es wünschenswert, wenn in den nächsten Jahren möglichst viele Eigentümer von dieser einmaligen Chance Gebrauch machen.
Bebauungsplan „Wergen“ in Stein am Kocher
Um den Bebauungsplan „Wergen“ zur Rechtskraft zu führen, hat sich der Gemeinderat intensiv mit den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, als auch aus der Mitte der Bürgerschaft beschäftigt. Mit dem Bebauungsplan wird die Buchenstraße verlängert werden. Dadurch entstehen vier weitere Bauplätze im östlichen Bereich. Von diesen sollen jedoch nur drei bebaut werden, damit das Abflussverhalten bei einem Starkregen in diesem Gebiet nicht geändert wird. Die komplette Bebauung wird erst dann erfolgen, wenn es gelingt, das im Außenbereich anfallende Niederschlagswasser weiträumig um die Wohnbebauung herumzuführen. Der Gemeinderat hat nach intensiver Abwägung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen beschlossen, dass der Bebauungsplan erneut ausgelegt wird.
Neufassung der Hauptsatzung
Die derzeitige Hauptsatzung ist aus dem Jahr 1994. Nachdem der Gemeinderat die Sitzzahl für die Kommunalwahl am 07.06.2009 von derzeit 19 auf 20 festgelegt hat, muss die Hauptsatzung geändert werden. Dies ist Anlass die 15 Jahre alte Hauptsatzung grundsätzlich neu zu fassen und die derzeit festgelegten Wertgrenzen bezüglich der Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters nach oben anzupassen.
Dabei ist die Vorgabe, dass der Gemeinderat als Hauptorgan im Wesentlichen die Richtlinien der Gemeindepolitik bestimmt und den Ausschüssen und dem Bürgermeister eine größere Zuständigkeit einräumt wird. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Wertgrenzen nach oben angepasst werden sollten. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 30. März 2009 einstimmig empfohlen die Hauptsatzung in der vorliegenden Form neu zu fassen.
Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt. Die neue Hauptsatzung ist im vollen Wortlaut in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 16.07.1990 erhalten die Ortsvorsteher derzeit eine Aufwandsentschädigung von 40 % des Mindestbetrages der Aufwandsentschädigung, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister in der Größengruppe der jeweiligen Ortschaft erhalten würde. Diese Regelung der Entschädigung war bis zum 31.12.2005 gesetzlich vorgeschrieben. Mit Wirkung vom 01.01.2006 wurde diese Vorschrift gestrichen. Nun können die Gemeinden selbst die Entschädigung frei durch Satzung bestimmen. Die Änderung soll der Stärkung des kommunalen Handlungs-spielraumes dienen. In einigen Kommunen wurden die Entschädigungen für Ortsvorsteher darauf hin drastisch gesenkt.
Im Dezember 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, an der seitherigen Festsetzung festzuhalten, jedoch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 die Aufwandsentschädigung neu festzusetzen. In Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Stein a. K. vertreten die Ortsvorsteher den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und der Leitung der örtlichen Verwaltung. Die Ortsvorsteher sind Vorsitzender des jeweiligen Ortschaftsrates und kompetenter Ansprechpartner vor Ort für die Einwohner der Stadtteile. Das Gremium hat die Entschädigungen zwar gesenkt, jedoch durch die neuen Beträge auch dokumentiert, dass die Ortsvorsteher eine sehr wichtige Arbeit für die Gesamtstadt und insbesondere für die Stadtteile leisten. Es wurde beschlossen, dass für Bürg, Cleversulzbach und Kochertürn die monatliche Aufwandsentschädigung 350,- € und für Stein a. K. 500,- € beträgt.
Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof
Der Radlader im Bauhof (Baujahr 1994) hat einen Motorschaden. Der Kostenvoranschlag für eine Reparatur beträgt annähernd 13.000 €. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird diese nicht mehr durchgeführt. Der Radlader wird im Bereich der Grünpflege, der Friedhöfe, der Straßen- und Feldwegerhaltung, als auch im Winterdienst eingesetzt. Auch bei der Schlammbeseitigung nach den schweren Unwettern ist der Radlader ein wichtiges Arbeitsmittel für den städtischen Bauhof. Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines Radladers von der Firma Wacker für 43.911 €.
Vergabe von Bauleistungen
a) Endausbau Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ GIK
Für den Endausbau erhält die Firma Wolff & Müller aus Waldenburg zum Pauschalpreis von 320.000 € den Antrag. Die Arbeiten sollen im Juni 2009 erfolgen.
b) Jahresunterhaltung für Straßen- und Feldwege und Endausbau Daistler
Hier erhält die Firma Schneider Bau zum Angebotspreis von 326.063,51 € den Auftrag.
c) Verlängerung der Buchenstraße und der Stichstraße Herman-Lang-Straße
Der Auftrag geht an die Firma Scheuermann aus Heilbronn zum Angebotspreis von 152.284,30 €.
Teilerneuerung der EDV-Anlage im Rathaus
Die Einzelplatzrechner der Mitarbeiter sind mittlerweile über vier Jahre alt. Der Gemeinderat beschließt die Einzelplatzrechner und den Server zu erneuern. Der Auftrag geht an die Firma Bechtle in Neckarsulm. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe der EDV-Teilerneuerung. Die Kosten betragen 43.238 €. Weiterhin ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung zum Erwerb eines neuen Großkopierers. Die Kosten hierfür betragen 9.546 €.
Verlängerung der Bestattungswerkverträge
Die Verträge mit den Bestattungsunternehmen Gebhardt Bestattungen und Herrn Alfred Wirth sind zwischenzeitlich abgelaufen. Während der vergangenen 6 Jahre war die Zusammenarbeit mit beiden Bestattern gut. Es bestehen daher keine Bedenken die Verträge mit den Bestattern zu verlängern. Die Vergütungssätze gegenüber dem Werkvertrag vom 2002 wurden nicht erhöht. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die Werkverträge mit den beiden Bestattern zu den bisherigen Vergütungssätzen zu verlängern.

