Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2009
Aus der Mitte des Gemeinderates vom 27.07.2009
Zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause konnte der Vorsitzende zahlreiche Bürgerinnen und Bürger begrüßen.
ELR Antrag zur umfassenden Modernisierung und Sanierung des ehemaligen Rathauses mit Umnutzung zum Dorfgemeinschaftshaus in Stein a. K.
Durch die Konjunkturprogrammmittel des Bundes hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2009 einen zusätzlichen Antragstermin ermöglicht. Bis Anfang Mai 2009 konnten neue Anträge gestellt werden. Sehr schnell hat die Verwaltung mit Unterstützung von Architektin Priska Dillenberger-Bauer und Herrn Knorr die Chance genutzt und fristgerecht einen Antrag auf eine umfassende Modernisierung und Sanierung des früheren Rathauses mit Umnutzung zum Dorfgemeinschaftshaus in Stein gestellt. Grund für den Antrag war, dass die kulturtreibenden Vereine des Stadtteils Stein a. K. an die Stadtverwaltung mit der Bitte herangetreten sind zu prüfen, ob nicht im alten Rathaus ein Dorfgemeinschaftshaus eingerichtet werden kann.
Das Rathaus befindet sich in der Gebietskulisse der im Jahr 2005 durchgeführten MELAP-Untersuchung. Die Verwaltung hat durch Schulterschluss mit Gemeinderat und Ortschaftsrat in den vergangenen sechs Jahren auf die Ausweisung von großen Neubaugebieten in Stein verzichtet, um die brachliegenden innerörtlichen Potenziale zu aktivieren. Dank der Unterstützung des Landes mit dem Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist es gelungen, sieben Wohneinheiten im Ortskern neu zu schaffen und Gewerbebetriebe zu unterstützen. Das Rathaus liegt im alten Ortskern. Das unmittelbare Umfeld hat große Entwicklungspotenziale, aber auch große Defizite sowohl bei der Bausubstanz, als auch bei den öffentlichen Straßen und Plätzen. Erfreulicherweise hat neben der Bürgerschaft, sowohl der Musikverein Stein, der Sängerbund „Cäcilia Stein“, die Jagdhornbläsergruppe, die Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes und der Verein für Geschichte und Heimatkunde (Bunte Blätter) großes Interesse an der Renovierung des Rathauses und am Umbau zu einem Dorfgemeinschaftshaus angemeldet. Durch die vielseitige Nutzung wird der Ortskern deutlich belebt. Weiterhin wäre mit der Modernisierung die dringend notwendige energetische Sanierung des Gebäudes möglich. Damit können die Heizkosten deutlich gesenkt werden. Künftig soll die Verwaltungsstelle barrierefrei im Erdgeschoß eingerichtet werden. Der weitaus größte Teil des Dorfgemeinschaftshauses steht in unterschiedlichen Raumangeboten der Bürgerschaft und den Vereinen zur Verfügung.
Der Musikverein hat mit viel Engagement und Eigenleistung ein Probelokal im alten Feuerwehrhaus eingerichtet. Bei der Unterbringung im Dorfgemeinschaftshaus wäre es möglich, das bisherige Probelokal durch ein Wohngebäude zu ersetzen. Auch dies würde dem Ziel der Landesregierung den Flächenverbrauch zu minimieren, entsprechen. Weiterhin ist mit der Modernisierung eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes verbunden, die entsprechende Folgeinvestitionennach sich ziehen. Die kulturtreibenden Vereine leisten neben den Sportvereinen einen wichtigen Beitrag für die Integration von Neubürgern. Auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist vorbildlich.
Wenige Tage vor der Sitzung hat Herr Bürgermeister Norbert Heuser von Minister Peter Hauk die erfreuliche Nachricht erhalten, dass die Stadt den höchsten Zuschuss in Ihrer Geschichte aus dem ELR-Programm mit 312.500 Euro für die Modernisierung erhält.
Die Kosten für die umfassende Modernisierung und Sanierung betragen nach einer Kostenberechnung 827.000 €. Im Rahmen des Sonderprogramms können 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss beantragt werden. In einem normalen Förderjahr würde der maximale Zuschuss nur 40% betragen. Mit der Antragstellung im Mai 2009 hat mandie Chance genutzt einen knapp 70.000,- € höheren Zuschuss zu erhalten. Am 09. Juli 2009 hat die Verwaltung mit Bürgermeister Norbert Heuser und Ortsvorsteher Hermann Belz den Vertretern der Vereine in Stein und dem Ortschaftsrat die Planung vorgestellt und besprochen. In den nächsten Wochen werden die Pläne geprüft und sinnvolle Änderungen eingearbeitet.
Da eine Förderung von 312.500,- € gewährt wurde, müssen jetzt alle notwendigen Arbeiten sehr schnell vorbereitet bzw. angegangen werden. Um die konjunkturfördernde Wirkung zu gewährleisten, muss das Bauvorhaben bis Ende 2010 fertig gestellt sein.
Der Gemeinderat hat der Planung und Kostenberechnung zugestimmt. Das Projekt wurde in den Nachtrag 2009 mit aufgenommen.
Frau Architektin Priska Dillenberger-Bauer erhielt den Auftrag zur Erstellung des Baugesuches bis einschließlich der Ausführungsplanung und Ausschreibung nach HOAI.
Auch die Fachingenieure wurden entsprechend beauftragt.
Neue Verkehrsführung zwischen Neuenstadt und Neckarsulm über die K 2001
Die Ortsumfahrung im Norden bewirkt mit der bestehenden Wegweisung nur eine Teilentlastung von Neuenstadt vom Durchgangsverkehr. Vor allem für die Anwohner der Neckarsulmer Straße bedeutet die jetzige Wegweisung keine Entlastung. Ebenso gibt es noch viele Verkehrsteilnehmer, die den gewohnten Weg über die Schaafgasse / Cleversulzbacher Straße nutzen.
Damit der Verkehr zukünftig nicht mehr im bisherigen Maß durch die Innerortsgebiete von Neuenstadt geführt wird, soll die Wegweisung geändert werden.
Der Landkreis Heilbronn hat hierzu unter der Leitung von Herrn Thullner im ersten Halbjahr in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Kommunen Bad Friedrichshall, Oedheim und Neuenstadt eine Variantenuntersuchung erstellt. Der Verkehr, der von der Ortsumfahrung Neuenstadt Richtung Neckarsulm gelangen möchte, soll künftig über die L 1008 bis nach Oedheim und dann über die K 2001 auf die L 1095 geführt werden. Außerdem soll der Verkehr, der von Neckarsulm kommend auf die Ortsumfahrung von Neuenstadt möchte, über die K 2001 auf die L1088 in Richtung Ortsumfahrung geführt werden.
Damit die Änderungen der Wegweisung erfolgen kann, muss zum einen die L 1 088 zwischen Neuenstadt und dem Knotenpunkt L 1088 / L 720 / K 2135 (Brambacher Hof Kreuzung bzw. Förchkreuzung) ausgebaut werden und zum anderen die Knotenpunkte L 1088 / K 2139 / K 2001 und L 1095 / K 2001 umgebaut werden. Aufgrund der Zunahme des Verkehrsaufkommens auf der K 2001 ist der bituminöse Oberbau auf der gesamten K 2001 zu verstärken.
Die Stadtverwaltung Neuenstadt hat schon immer betont, dass für eine Realisierung die betroffenen Kommunen, der Landkreis und das Land an einem Strang ziehen müssen. Für den Fall, dass die Kommunen verschiedene Interessen verfolgen, könnte die Finanzierung des Projekts in weite Ferne rücken.
Sehr erfreulich ist deshalb, dass sowohl der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall, als auch der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim der nachfolgend vorgeschlagenen Variante zugestimmt haben.
Wichtig ist, dass in den anstehenden Haushaltsplanberatungen des Landes für den Doppel-haushalt 2010/2011 die dafür notwendigen Haushaltsmittel eingestellt werden.
Für die Ermittlung der Verkehrsmengen erfolgten mehrere Querschnittszählungen an den Ästen der untersuchten Knoten im Spätherbst 2008.
Daraus wurde die Spitzenbelastung explizit für die Morgen- und Abendspitzenstunde ausgewertet. Für die Richtungsverteilung der einzelnen Ströme erfolgte anhand der erhobenen Werte eine Nährungsrechnung, die auch wieder jeweils getrennt für die jeweiligen Spitzenstunden vorgenommen wurde. Das Prognosejahr wurde zur realitätsnahen Beurteilung nur über eine mittelfristige Zeitspanne von ca. 10 Jahren bestimmt, d. h. der Prognosehorizont ergibt sich damit für das Jahr 2018.
Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde deutlich, dass bereits mittelfristig der Knoten bei Oedheim Richtung Lautenbach (L 1088 / K 2139 / K 2001) durch keine andere Variante als durch den Bau eines Kreisverkehrs befriedigende Leistungsparameter erzielen kann. Dabei zeigt sich anhand der Beurteilung mittels des Programms KREISEL, dass auch langfristig durch einen Kreisverkehr eine gute (Abendspitzenstunde Qualitätsstufe B) bis sehr gute (Morgenspitzenstunde Qualitätsstufe A) Verkehrsqualität gesichert werden kann.
Der Landkreis empfiehlt deshalb, den bisherigen Knotenversatz an den Teilknoten L 1088 / K 2001 und L 1088 / K 2139 zu beseitigen und durch einen Kreisverkehr (L 1088 / K 2001 / L 1088 / K 2139) zu ersetzen (Anlage 3.3 Variante 2).
Die Kostenschätzung für den Bau dieses Knotens beträgt 1.040.000 €. Er hat einen Außendurchmesser von 45 Meter und einen Innendurchmesser von 31 Meter. Die Fahrbahnbreite im Kreis soll bei 7 Meter liegen. Weiterhin würde durch die Verstärkung des Oberbaus auf der K 2001 mit Kosten in Höhe von 500.000 € zu rechnen sein. Den Umbau des Knotens zwischen Amorbach und Dahnfeld von der L 1095 auf die K 2001 würde in der vorläufigen Variante Kosten in Höhe von 70.000 € verursachen. Insgesamt betragen damit die Kosten für die geänderte Wegweisung über die L 1088 1,61 Millionen €.
Die Stadtverwaltung begrüßt die nun vorgeschlagene Trasse mit den dazu notwendigen Umbauarbeiten.
Bei den Fahrzeugen, die die Ortsumfahrung von Neuenstadt und die L 1088 nutzen, handelt es sich nur zum geringsten Teil um Ziel- und Quellverkehr aus Neuenstadt. Der weitaus größere Teil ist Verkehr aus den umliegenden Kommunen und vor allem „Mautprellverkehr“ als auch Stauumfahrungsverkehr zwischen der A 81 und der A 6. Der Vorsitzende betont, dass der Ausbau der L 1088 zwischen Neuenstadt und der „Brambacher Hof Kreuzung“ nicht durch die neue Verkehrsführung verzögert werden darf. Die Bürgerinnen und verlassen sich auf das Wort der Landesregierung und erwarten einen baldigen Baubeginn.
Der Gemeinderat hat der vorgeschlagenen neuen Verkehrsführung zwischen Neckarsulm und Neuenstadt über die K 2001 einstimmig zugestimmt und sichert den zuständigen Behörden bei der Maßnahme ihre volle Unterstützung zu.
Sachstand über den Ausbau der L 1088 - Freie Strecke bis Kreuzung „Brambacher Hof“
Mit Brief vom 12. Juni 2009 hat Innenminister Heribert Rech als Antwort auf unser Schreiben vom 04. Mai 2009 mitgeteilt, dass die Planungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart für diesen Streckenabschnitt komplett abgeschlossen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden sollen. Ziel ist es noch im Herbst 2009 mit dem Bau zu beginnen.
Im Bauprogramm für die Landesstraßen hat der zuständige Staatssekretär Köberle am 09. Januar 2008 in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass dafür drei Millionen Euro eingestellt sind. Nach den aktuellen Berechnungen wird nun mit 4,8 Millionen Euro an Gesamtkosten gerechnet. Ob und inwieweit dieser Wert eventuell auch überhöht ist, kann die Verwaltung nicht beurteilen.
Die Bürgerinnen und Bürger von Neuenstadt und des Verwaltungsraums fiebern einem baldigen Baubeginn der flankierenden Maßnahmen entgegen. Der Zustand auf dem nicht ausgebauten Streckenabschnitt ist katastrophal und wird durch den Ausweichverkehr bedingt durch die Baustellen am Weinsberger Kreuz deutlich verschärft. Die Anbindung der Europazentrale der Firma Förch ist auch nicht länger tragbar.
Im Jahr 2008 kam es zu weiteren Unfällen mit Schwerverletzten und einem Toten. Die Verkehrsschau hat sich bereits mehrfach mit der mit dem Unfallschwerpunkt „Brambacher Hof Kreuzung“ befasst.
In der Niederschrift zur Verkehrsschau am 20.11.2008 steht:
„Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind derzeit nicht möglich. Lediglich der Umbau dieses Streckenabschnittes würde zur besseren Verkehrssicherheit beitragen“.
Oberstes Ziel aller Beteiligten ist es daher, dass der Ausbau möglichst zeitnah erfolgt. Damit dies gelingt, sollten sich die Kosten in einem Rahmen bewegen, der einen baldigen Baubeginn gewährleistet.
Die Verwaltung schlägt vor, um die Kosten für die Maßnahme zu begrenzen, einen Teil des sicherlich sehr sinnvollen Freizeitradweges zwischen Kochertürn und Neuenstadt auf der ehemaligen WEG-Trasse überbauen zu lassen. Da es sich nur um einen kurzen Abschnitt handelt, müsste es technisch möglich sein, diesen Streckenabschnitt mit einem Steg zu überbrücken. Ob und wie viel dadurch eingespart werden kann, ist jedoch nicht bekannt, da der Stadt keine detaillierten Kostenberechnungen vorliegen. Diese hat die Verwaltung aber angefordert. Mit dem vor wenigen Wochen eingeweihten Kocherradweg gibt es eine gute Rad- und Fußwegverbindung zwischen Neuenstadt und Kochertürn. Weiterhin muss geprüft werden, ob nicht in einem gewissen Umfang, Mittel für eine Vorfinanzierung durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Die derzeit durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung hat die Stadt Neuenstadt in Auftrag gegeben. Ebenso wurde der Knoten im Jahr 2004/2005 mit dem Bebauungsplan „Ziegelhütte“ größtenteils durch die Stadt finanziert.
Daran wird deutlich, dass, obwohl es sich um eine Landesstraße handelt und die Stadt für deren Bau und Unterhaltung nicht zuständig ist, von Seiten der Stadt Neuenstadt alles unternommen wird, um die Realisierung zu beschleunigen. Es entsteht dadurch jedoch auch der Eindruck als könnte die Stadt beim Ausbau der Straße Entscheidungen treffen. Dies ist leider nicht der Fall. Wenn die Stadt das Sagen hätte, wäre die Rüttelpiste und die „Brambacher Hof Kreuzung“ schon längst ausgebaut.
Wichtig ist jetzt, dass bei den aktuellen Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2010/2011 des Landes Baden-Württemberg die noch benötigten Mittel angemeldet und dann vor allem eingestellt werden. Es gibt eine Vielzahl von unumstrittenen notwendigen neuen Ortsumfahrten und Landesstraßenbauprojekten. Bevor jedoch neue Projekte angefangen werden, sollten die laufenden Projekte abgeschlossen werden. Im Oktober 2009 sind es fünf Jahre, dass das Land mit dem Bau der Ortsumfahrung von Neuenstadt begonnen hat.
Die Ortsumfahrung von Neuenstadt ist ohne den Ausbau der flankierenden Maßnahmen nur ein Fragment.Durch das fehlende Teilstück und den gefährlichen Kreuzungsbereich „Brambacher Hof“ ist sie weder verkehrs- noch aufkommensgerecht ausgebaut. Dabei sollten auch die berechtigten Interessen der Kommunen Bad Friedrichshall und Oedheim berücksichtigt werden. Die vorgestellte neue Verkehrsführung muss daher zeitnah realisiert werden. Die neue Verkehrsführung ist richtig, darf jedoch den Ausbau nicht noch weiter verzögern.
Die Bürgerinnen und Bürger des Verwaltungsraums verlassen und vertrauen den Zusagen der Landesregierung. Alles andere als ein baldiger Weiterbau der Ortsumfahrung wäre ein landespolitischer Offenbarungseid. Unterstützen Sie die Verwaltung bei ihren Bemühungen und fordern sie den Weiterbau der Ortsumfahrung beim Land ein.
Zunahme des Mautausweich- und Stauumfahrungsverkehrs
Erwerb eines Verkehrsstatistikgerätes
Beim Autobahnkreuz Weinsberg bilden sich derzeit täglich lange Staus durch die umfangreichen Bauarbeiten.
Als Folge kommt es zu einem verstärkten Stauumfahrungsverkehr mit einer entsprechenden Belastung für die angrenzenden Kommunen. Bei uns sind vor allem die Stadtteile Bürg, Cleversulzbach und Neuenstadt betroffen.
Aber auch ohne die Arbeiten am Weinsberger Kreuz hat der LKW-Verkehr in Bürg deutlich zugenommen. Vermutlich handelt es sich auch um Mautausweichverkehr. Die L 1095 zwischen der Anschlussstelle Möckmühl und Neuenstadt verläuft parallel zur Autobahn. Es ist völlig unverständlich und für die betroffenen Anwohner in Bürg sehr ärgerlich und belastend, dass nicht die Autobahn benutzt wird.
Die Stadt Neuenstadt ist leider nicht befugt, einschränkende verkehrsrechtliche Anordnungen, wie eine Tempobeschränkung, Nachtfahrverbot oder gar ein LKW-Fahrverbot anzuordnen. Wir haben im Gegensatz zur Stadt Heilbronn keine eigene Verkehrsrechtszuständigkeit. Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um Landesstraßen für den überörtlichen Verkehr.Für Reglementierungen ist die Verkehrsschau bzw. das Regierungspräsidium zuständig.
Die Verkehrsschau, die in den vergangenen Jahren sehr häufig in Neuenstadt vor Ort ist, setzt sich u. a. aus Vertretern der Polizeidirektion Heilbronn, dem Landratsamt Heilbronn, der Straßenmeisterei Neuenstadt, der Kreisverkehrswacht Heilbronn und je nach Fall ausVertretern von anderen Behörden zusammen. Die Stadt Neuenstadt hat in diesem Gremium nur ein Vorschlagsrecht und kein Stimmrecht.
Zuletzt tagte die Verkehrsschau am 10. Juni 2009. Wir wollten bei diesem Termin in der Ortsdurchfahrt von Cleversulzbach für LKWs eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erreichen. Dabei wurde deutlich, dass ohne eine entsprechende Verkehrsstatistik ein solcher Wunsch ins Leere läuft. Ähnlich verhält es sich bei der Ortsdurchfahrt in Bürg (L 1095) und an anderen Verkehrsbrennpunkten. Jedoch auch mit den entsprechenden Daten ist die Chance etwas zu erreichen aufgrund der Gesetzeslage nur sehr gering.
Die Stadt hat bereits vor Jahren mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen versucht, die Verkehrsteilnehmer zu einem rücksichtsvollen Verhalten anzuhalten. Die in diesem Jahr angeschafften neuen Messanlagen können zwar das Verkehrsaufkommen erfassen, jedoch nicht unterscheiden, ob es sich dabei um einen LKW oder PKW handelt. Damit sind diese Geräte für die Beurteilung des absoluten Verkehrsaufkommens und dessen Entwicklung sehr hilfreich, können jedoch nicht als Verkehrsstatistik für die Beurteilung des LKW-Aufkommens herangezogen werden. Es gibt eine neue Generation von Verkehrsstatistikgeräten, die vier Klassen (LKW, LKW-lang, PKW, Krad) unterscheiden können.
Die Verwaltung schlug vor, ein solches Gerät zu beschaffen, um damit die fehlenden Datengrundlagen zu erhalten. Unabhängig von der Ermittlung der Verkehrsstatistik sollten die durch Mautausweichverkehr betroffenen Kommunen bei den zuständigen Behörden deutlich darauf aufmerksam machen, dass die vom Bund zusätzlich erzielten Einnahmen zu teilweise unerträglichen Mehrbelastungen der Kommunen an den Ausweichstrecken führt. Ein Vorschlag, der rechtlich wahrscheinlich schwer zu realisieren ist, könnte sein, dass LKWs die vor einem Autobahnkreuz die Autobahn verlassen und innerhalb einer gewissen Entfernung wieder auf die Autobahn fahren, für den auf der Autobahn nicht zurückgelegten Abschnitt dennoch Maut bezahlen müssen. Damit wäre der Anreiz auf Kosten der Anwohner der Ortsdurchfahrten Maut zu sparen, deutlich geringer. Diese Lösung wird aber vermutlich rechtlich nicht durchsetzbar sein.
Ein weiterer denkbarer Weg wäre es, ähnlich wie in anderen Ländern, im Bereich der Ballungsknoten auf die Erhebung von Mautgebühren zu verzichten. Damit würden die Speditionen finanziell entlastet. Das Risiko von Klagen wäre gering.
Der Bund hätte dann zwar Einnahmeausfälle, die betroffenen an Autobahnkreuzen liegenden Kommunen würden aber deutlich entlastet werden. Für unsere Region wäre denkbar, dass z. B. an der A 6 ab der Anschlussstelle Öhringen bzw. Untereisesheim oder Bad Rappenau und an der A 81 ab der Anschlussstelle Möckmühl bzw. Weinsberg/Ellhofen keine Maut auf der Autobahn bezahlt werden müsste.
Entlastungen sind jedoch nur dann in Sicht, wenn die Bauarbeiten am Autobahnkreuz abgeschlossen sind und nicht durch tägliche Staus am „Kreuz“ die LKWs dadurch verleitet werden, die Autobahn zu verlassen.
Erschwerend kommt hinzu, dass entlang der A 6 und der A 81 ein eklatanter Mangel an LKW-Rastplätzen und Stellplätzen besteht. Dadurch werden die LKW-Fahrer ebenfalls gezwungen zum Einhalten der Ruhezeiten in die entlang der Autobahnanschlussstellen liegenden Kommunen und deren Gewerbegebiete auszuweichen. Das Ergebnis können wir jeden Tag vor Ort beobachten. Der Bund und das Land haben dieses Problem anscheinend erkannt und auch Abhilfe versprochen. Neue LKW-Stellplätze sind jedoch aktuell entlang der bestehenden Rastplätze nicht in Sicht. Das Geld ist durch die Mauteinnahmen aber durchaus vorhanden.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Bundesverkehrsministerium, das Land und die zuständigen Behörden aufgefordert werden, neben der Mautfreiheit von Autobahnkreuzen auch den dringend notwendige Ausbau der Infrastruktur für LKWs entlang der Autobahnen mit Nachdruck anzugehen.
Der Gemeinderat stimmt weiterhin dem Erwerb eines Verkehrsstatistikgerät zum Preis von 2.500,- € zu, um zukünftig über verlässlichen Datengrundlage zu verfügen.
Sachstand über die Umgestaltung der Hauptstraße
Dem Gremium wurde am 18.05.2009 der Entwurf des Wettbewerbssiegers – dem Büro Ernst & Partner aus Trier – vorgestellt. Der Gemeinderat hat in derselben Sitzung beschlossen, dass das Büro Ernst & Partner aus Trier den Planungsauftrag für die Umgestaltung der Hauptstraße erhalten soll. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Honorierung auszuhandeln. Die Prüfung der möglichen Honorierung – unter Berücksichtigung der HOAI und der Vorgaben der VOF – ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden jedoch wichtige Vorarbeiten geleistet. Ein Vermessungsbüro erhebt aktuell die Bestandshöhen als Basis der weiteren Planungen. Diese werden auch benötigt um die Anregungen aus dem Gemeinderat beantworten zu können. Weiter werden die Leitungsträger (Telekom, EnBW) in die aktuell anstehenden Planungen eingebunden. Formell besteht derzeit noch das Problem, dass das gesamte Planungsgebiet der Hauptstraße noch nicht vollständig im Sanierungsgebiet ist. Dies ist aber notwendig, damit die anfallenden Ausgaben auch förderfähig sind. Die Stadt kann es sich nicht leisten auf die Zuschüsse zu verzichten. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde am 05.08.2008 folgender zeitlicher Fahrplan vereinbart:
Die Stadt legt die Endabrechnung des Sanierungsgebietes Stadtkern „Nord I“ zeitnah vor. Das Regierungspräsidium wird dann, soweit möglich, die Abrechnung des Sanierungsgebietes „Nord I“ prüfen. Erst wenn die Abrechnung des Sanierungsgebietes „Nord I“ vom Regierungspräsidium anerkannt ist, kann die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Nord II“ erfolgen. Die Abrechnung des Sanierungsgebietes „Nord I“ ist vom Regierungspräsidium Stuttgart noch nicht anerkannt. Der Gemeinderat hat am 18.05.2009 die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern „Nord II“ beschlossen. Dies umfasst die Ausweitung des bestehenden Sanierungsgebietes „Nord II“ und würde dann – auch – das Gebiet für die Gestaltung der Hauptstraße vollständig umfassen. Diese Satzung kann jedoch erst dann veröffentlicht werden – und damit förmlich in Kraft treten – wenn die Abrechnung des Sanierungsgebietes „Nord I“ anerkannt ist. Die Verwaltung wird das Regierungspräsidium Stuttgart auf Anerkennung der Abrechnung des Sanierungsgebietes „Nord I“ drängen.
Die Stadtverwaltung hat jedoch nur bedingt Einfluss auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit des Regierungspräsidiums. Die Erstellung eines verlässlichen zeitlichen Fahrplanes ist von Seiten der Verwaltung nicht möglich, da wir auf die Mitwirkung Dritter angewiesen sind.
Die Verwaltung wird die Zeit bis zur nächsten Gemeinderatssitzung nutzen, um mit dem Büro Ernst & Partner aus Trier derzeit offene Fragen zu klären. Dem Gemeinderat wird in der ersten regulären Arbeitssitzung ein weiterer Sachstandsbericht gegeben, zusammen mit einem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung der Gestaltung der Hauptstraße.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten für die Kindergartenjahr 2009/2010 und 2010/2011
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 15.02.1982 richtet sich der Elternbeitrag für die städtischen Kindertageseinrichtungen jeweils nach den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände. Diese Empfehlungen liegen nun vor. Das Gremium hatte zu klären in welcher Größenordnung die Elternbeiträge fortzuschreiben sind. Hierbei hat man sich auf eine gestaffelte Erhöhung (für das Kindergartenjahr 2009/2010 um 4% und für das Kindergartenjahr 2010/2011 um 3%) verständigt.
Die kirchlichen Kindergartenträger im Stadtgebiet werden ihren Gremien ebenfalls eine entsprechende Erhöhung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände empfehlen. Zuständig für die Festsetzung ist der Gemeinderat. Der Verwaltungsausschuss hat am 13.07.2009 einstimmig empfohlen die Erhöhung entsprechend zu beschließen.
Danach erfolgt dann seitens der Verwaltung die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Elternbeiräte. Die Erhöhungen sind moderat und gleichen in keinem Fall die deutlich gestiegenen Ausgaben aus. Sie orientieren sich auch an den 2008 erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der für die Erzieherinnen Einkommensverbesserungen mit sich brachte.
Bei einer Erhöhung zwischen 1,-€ bis 5,-€/Monat betragen die Mehreinnahmen
im Kindergarten
für das Kindergartenjahr 2009/2010 = 4.341,00 Euro
für dasKindergartenjahr 2010/2011 =4.422,00 Euro
in der Krippe
für das Kindergartenjahr 2009/2010 = 953,00 Euro
für das Kindergartenjahr 2010/2011 = 1.100,00 Euro
Der Anteil der Personalausgaben für die Erzieherinnen liegt bei 28 % aller Löhne und Gehälter, die die Stadt bezahlt. Sie betragen 2009 über 1 Million Euro. Die Elternbeiträge belaufen sich auf zusammen 195.000 € und liegen damit unter 20 % der Lohnkosten. Ziel ist es, dass die Elternbeiträge 20 % der Gesamtkosten decken. Dies wird nicht erreicht.
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergärten und in der Krippe für die Kindergartenjahre 2009/2010 und 2010/2011 zu. Damit in den kirchlichen Gremien genügend Zeit für die entsprechenden Beschlüsse bleibt,soll der höhere Beitrag für das Kindergartenjahr 2009/2010 erst ab Januar 2010 erhoben werden.
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum interkommunalen Kosten-ausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Heilbronn
Die Frage des interkommunalen Kostenausgleichs bzw. der Bezahlung von Beiträgen an überörtliche Einrichtungen der Kinderbetreuung war lange Zeit ein Streitpunkt. Inzwischen wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG und das Finanzausgleichsgesetz geändert und klare Regelungen bezüglich des Kostenausgleichs sowie der Förderung der Kinderbetreuung getroffen. Dabei wurde der Grundsatz, das Geld folgt dem Kind, festgelegt. Die Standortkommunen von Kindertageseinrichtungen haben daher nun seit 01.01.2009 nach § 8a KiTaG einen Rechtsanspruch auf Kostenausgleich gegenüber den Wohnsitzkommunen. Die jeweiligen Kindertageseinrichtungen, soweit sie in die Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, haben je nach Betreuungsform, Kindergarten bzw. Kinderkrippe, einen Anspruch auf Übernahme von 63 % bzw. 75 % der Betriebskosten. In § 8a Abs. 6 KiTaG wird ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, zumindest für den interkommunalen Kostenausgleich Pauschalbeträge zu vereinbaren. Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg haben dazu eine gemeinsame Empfehlung über die Höhe der Ausgleichsbeträge beim interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder herausgegeben.
In der Kreisverbandsversammlung am 22.04.2009 und 15.07.2009 wurde beschlossen, den Städten und Gemeinden die Anwendung dieses pauschalen interkommunalen Kostenausgleichs zu empfehlen.
Dazu kommt, je nach personeller Ausstattung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, können auch höhere Kosten gegenüber der Pauschalierung entstehen. Der Aufwand für die Spitzabrechnung wäre darüber hinaus noch ungleich höher.
Der Gemeinderat stimmte der Anwendung dieses pauschalen interkommunalen Kostenausgleichs zu und ermächtigte die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen und soweit Neuenstadt selbst Standortkommune ist, auch diese Pauschalierung zu akzeptieren. Der interkommunale Kostenausgleich erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg.
Vorstellung der Planung des Abwasserzweckverbands „Unteres Kochertal“
zur Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage in Stein a. K.
Das Büro Weber-Ingenieure hat am 16.06.2009 die Planung in Entwurfsqualität der Verbandsversammlung vorgestellt. Die Konzeption der im Wettbewerb als beste Lösung gewählten Ausbaulösung hat sich im Grundsatz nicht geändert. Reagiert werden musste auf
a) die veränderte Ausbaugröße (32.000 statt 27.000 EW)
b) das Bodengutachten
c) neuere Vorschriften (z.B. WärmeschutzVO)
Das Konzept sieht nun als wirtschaftlichste Lösung vor, die bisherige Anlage über die Dauer der Bauzeit intakt zu lassen und die neuen Baukörper daneben zu platzieren.
Zur großen Überraschung und Verärgerung des Verbandes hat sich allerdings von der ersten Kostenschätzung für die Studie im Jahr 2006 und der Kostenschätzung bei der Honorarermittlung mit 6,85 Mio.
ein Kostensprung von 58 % = 3,95 Mio.
auf nunmehr – in der Qualität einer Kostenberechnung - 10,80 Mio.
ergeben (ohne evtl. Maßnahmen zur weiteren Klärschlamm-Trocknung)
Kostenberechnung:
Kostengruppe1: Grundstück 0,00 €
Kostengruppe 2: Errichten und erschließen 45.000,00 €
Kostengruppe 3: Bautechnik 5.025.330,00 €
Kostengruppe 4: Maschinen-, Verfahrens- u. Elektrotechnik 3.047.100,00 €
Kostengruppe 5: Außenanlagen 52.400,00 €
Kostengruppe 6: Ausstattung und Kunstwerke 70.000,00 €
Kostengruppe 7: Baunebenkosten 838.800,25 €
Zwischensumme: 9.075.630,25 €
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %) 1.724.369,75 €
Summe Baukosten 10.800.000,00 €
Das Ingenieurbüro begründet den Kostensprung mit Baukostensteigerungen in den letzten 4 Jahren und mit dem sehr schlechten Baugrund.Kostenreduzierungsmöglichkeiten sind bereits überprüft worden, ohne dass sich Zählbares ergeben hätte. Es gilt daher, sich auf ein solches Bauvolumen einzustellen und einen günstigen Vergabezeitpunkt vorzubereiten – in Abhängigkeit von der Landesförderung.
Neufestsetzung des Verbandsschlüssels
Der Gemeinderat hat am 18.05.2009 den Verbandsschlüssel vorberaten. Das Beratungsergebnis war Grundlage für die weiteren Verhandlungen innerhalb der Verbandsgemeinden. Der Zweckverband hat in der Verbandsversammlung vom 16.06.2009 den neuen Verbandsschlüssel einvernehmlich beschlossen. Er soll als Investitionsschlüssel erstmals für die Investitionen in die neue Kläranlage gelten, für die im Herbst der Zuschussantrag gestellt wird.
Es erscheint daher sinnvoll, den Schlüssel zum 01.01.2011 wirksam werden zu lassen. Dies hat durch eine Änderung der Verbandssatzung zu erfolgen. Der Gemeinderat ist berufen, der vorgesehenen Satzungsänderung und dem neuen Verbandsschlüssel zuzustimmen. Er steigt für die Stadt von 55,87 % auf neu 61,80 % und bedeutet eine beachtliche Mehrbelastung, die aber der vergangenen wie künftig erwarteten Entwicklung der Stadt geschuldet ist.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Investitionsschlüssels betreffen nicht nur die Baukosten der Kläranlage, sondern ab dem 01.01.2011 alle übrigen Investitionen und auch die Regenwasserbehandlung. Außerdem ist für den Restbuchwert aller Bestandsanlagen zu diesem Zeitpunkt ein Vermögensausgleich erforderlich.
Förderung und Finanzierung
Die unterschiedliche Höhe der Gebührensätze der Verbandsgemeinden ist maßgebend für die Höhe der Landesförderung.
Verbands- | Hardthausen | Neuenstadt | Oed-heim | Neckarsulm | ||||
Schlüssel | 24,20% | 61,80% | 4,00% | 10,00% | ||||
Kostenanteil aus 10,8 Mio € | 2.613.600,00 € | 6.674.400 € | 432.000 € | 1.080.000 € | ||||
Förderquote | 35,00% | 24,70% | 51,70% | 0 | ||||
möglicher Zuschuss | 914.760 € | 1.648.577 € | 223.344 € | 0 | ||||
erwarteter Eigenanteil | 1.698.840 € | 5.025.823 € | 208.656 € | 1.080.000 € | ||||
Kapitalkosten daraus | ||||||||
3 % AfA | 50.965 € | 150.775 € | 6.260 € | 32.400 € | ||||
4 % Zins aus der Hälfte | 67.954 € | 201.033 € | 8.346 € | 43.200 € | ||||
Summe | 118.919 € | 351.808 € | 14.606 € | 75.600 € | ||||
Der erforderliche Vermögensausgleich im Altbestand in Sachanlagen wird bezogen auf den Buchrestwert (rd. 6.2 Mio. € zum 31.12.2009) für Neuenstadt, einen Betrag von etwa 300.000 € zusätzlich ausmachen. Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen und der Satzungsänderung auf den 01.01.2011 zugestimmt.
Jahresrechnung 2008 der Stadt Neuenstadt a. K.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2009 die Jahresrechnung 2008 beraten. Sie hatte das herausragendste Ergebnis aller bisherigen Haushalte und das wird, meinte Bürgermeister Norbert Heuser, wohl noch lange so bleiben.
Was war denn Ursache, dass 2008 sozusagen„auf ewig“ unvergessen bleiben wird?
Einmal die mit 3,4 Mio. € höchste Zuführungsrate und damit „freie Finanzmasse“ in der Geschichte der Stadt, die dank der Konjunktur und sprudelnder Steuereinnahmen zusammengekommen ist. Die Graphik zeigt das Auf und Ab der Konjunktur und damit auch die Abhängigkeit der Stadt von den Steuereinnahmen, die rund 75 % der laufenden Einnahmen der Stadt ausmachen. (Der Blick vom „Gipfel“ geht leider wieder steil nach unten).
Die Differenz zwischen der Bruttozuführung und den ordentlichen Tilgungen ist die „freie Finanzmasse“ der Stadt.
Zum zweiten waren es Grundstücksverkaufserlöse von über 10 Mio. €, mit denen die Stadt ihre Schulden mehr als halbieren und die Rücklage mehr als verdoppeln konnte. Nur noch 1,7 Mio. € Schulden stehen am 31. Dezember 2008 einer Rücklagen von fast 6,1 Mio. € gegenüber. Kämmerer Kurt Herdtweck meinte, dass sei ein Grund zur Freude, denn es seien seltene Momente in der Finanzgeschichte der Stadt, an denen die Rücklagen die Schulden überstiegen haben. Er würdigte den Mut des Gremiums in 2002/2003, eine Verschuldung von 5,3 Mio. € gewagt zu haben. Es seien werthaltige Grundvermögensschulden gewesen – das zeige sich jetzt -und deswegen auch gerade jetzt, weil der Bürgermeister die Vermarktung des GIK-Gebietes mit nicht nachlassendem Elan betrieben habe. Mit weniger Grund- aber mehr Geldvermögen sei die Stadt zwar gleich reich, aber in der beginnenden kommunalen Finanzkrise ungleich handlungsfähiger.
Bürgermeister Norbert Heuser verwies darauf, dass trotz gewaltiger Investitionen vor allem im schulischen Bereich in allen fünf Jahren der Amtsperiode des jetzigen Gemeinderates zäh am Ziel des Schuldenabbaus festgehalten worden sei. Auch in den schwierigen Jahren 2002 bis 2005 habe die Stadt Schulden getilgt, ohne ihre öffentlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Der Abschluss 2008 stelle gewissermaßen die Krönung der Amtszeit dar.
Ein neuer Gemeinderat sei nun auf 5 Jahre gewählt und gehe nach der Sommerpause seine Arbeit auf solidem Fundament und mit etwas größerem finanziellem Rückhalt an – aber den werde er auch brauchen.
Der Gemeinderat nahm mit Beifall Kenntnis von diesem Jahresergebnis, stellte die Summenbeträge der städtischen Vermögens- und Beteiligungsbeträge wie der Schulden fest, stimmte der Übertragung von Haushaltsreste zu und genehmigte die wenigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die offizielle Feststellung des Volumens der Jahresrechnung findet unter Einbeziehung der Daten der Anlagenbuchhaltung Ende September statt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Stadtwerke
Das Gremium stellte einstimmig den sehr erfreulichen Jahresabschluss 2008 der Stadtwerke fest. In einem der kommenden Mitteilungsblätter erfolgt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Feststellungsbeschlusses die ausführliche Berichterstattung.
Finanzzwischenbericht der Stadt für das Jahr 2009
Wie sehr der Gemeinderat diesen finanziellen Rückhalt brauchen wird, machte der Kämmerer mit seiner Finanzvorausschau deutlich (ablesbar auch an den beiden vorstehenden Graphiken für die Jahre 2009 und 2010).
Auch wenn – hoffentlich – die örtliche Gewerbesteuer ihr Niveau hält, fehlen in 2009 schon 0,5 Mio. € an Steuereinnahmen und die schöne Rücklage schrumpft auf wohl sogar3,5 Mio. €. Dafür will aber die Stadt auch ihre Investitionen wenn möglich nicht zurückfahren, sondern jetzt in der Krise mit den Fördermitteln des Konjunktur- und ELR-Programms zusätzliche Projekte für 1,5 Mio. € angehen. Davon soll, so Bürgermeister Norbert Heuser, besonders auch die örtliche Wirtschaft profitieren. Ganz düster wird es beim Blick auf 2010, wo gegenüber den seitherigen Planerwartungen fast 1,2 Mio. € fehlen (und mehr noch, wenn die Gewerbesteuer einbricht). Die Rücklage trägt auch das noch, aber sie ist endlich. Der Kämmerer empfahl daher dem Gremium nicht die Investitionen zu bremsen, sondern bei den laufen Ausgaben kürzer zu treten: Es gelte die dauerhaften Belastungen so im Zaum zu halten, dass sie auch bei schlechtester Finanzlage noch gedeckt werden könnten.
Den Silberstreif am Horizont entdeckte der Bürgermeister. Wenn es demnächst konjunkturell wieder besser gehe, dann habe die Stadt und der Verwaltungsraum mit den angesiedelten Firmen im GIK ein größeres Wachstumspotential an Steuereinnahmen als vorher.
Bebauungsplan „Wergen“ in Stein a. K.
Beim Bebauungsplan „Wergen“ handelt es sich im Gegensatz zum Wohngebiet Hühnerfeld/Spitzäcker nicht um ein größeres Neubaugebiet, sondern lediglich um die Fortsetzung der Bebauung an der Buchenstraße und um die Ausbildung eines Ortsrandes. Die dortigen Grundstückseigentümer haben die Absicht, Wohnhäuser für den eigenen Bedarf zu bauen. Insgesamt sollen 4 Baugrundstücke entstehen. Bebaut werden sollen derzeit aber nur 3. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des Veraltungsraums Neuenstadt zur Bebauung vorgesehen.
Der Gemeinderat hat sich mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken beschäftigt und diese abgewogen. Da der naturschutzrechtliche Ausgleich nicht komplett innerhalb des Bebauungsplangebietes „Wergen“ erfolgen kann, muss ein Teil außerhalb des Gebietes ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt auf dem städtischen Flurstück 2021 auf der Gemarkung Neuenstadt. Angrenzend an das Flurstück 2020 werden dafür 5 Obstbäume angepflanzt.
Das Gremium stellte den Bebauungsplan „Wergen“ mit örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und den Umweltbericht jeweils mit Datum 25.09.2006 / 18.12.2006 / 18.05.2009 und 27.07.2009 fest. Mit den vorangegangen Beratungen, ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Es bedarf daher formell eines Satzungsbeschlusses. Die Satzung wurde beschlossen.
Abrundungssatzung und örtliche Bauvorschriften „Brambacher Hof“
Nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) kann die Stadt durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Voraussetzung ist, dass die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Hintergrund der Abrundungssatzung ist der Wunsch der Eigentümer, diesen von der baulichen Nutzung angrenzenden Bereich einer Wohnbebauung zuzuführen. Vorgesehen sind maximal 3 Einzelhäuser für den Eigenbedarf.
Über die Bedenken und Anregungen wurde in der Sitzung beraten und diese wurden entsprechend abgewogen.Das Gremium wünscht, dass damit es zu keiner Straßenverengung im Kreuzungsbereich kommt, dieser Bereich aufgeweitet wird. Der Durchgang für landwirtschaftliche Fahrzeuge darf ebenfalls nicht erschwert werden.
Abschließend stellte der Gemeinderat die Abrundungssatzung, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung jeweils mit Datum 15.10.2007/ 27.07.2009 fest.
Bebauungsplan „Verkehrswichtiger Zubringer zurL1095“
Das bestehende Wohnbaugebiet „Daistler“ ist derzeit für den Kfz-Verkehr nur über die Eberstädter Hohle an die Kernstadt von Neuenstadt angebunden. Eine direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ist nicht vorhanden. Die bestehende Infrastruktur (Feldweg) in diesem Bereich ist nicht geeignet, den geplanten ÖPNV Anschluss (Busverkehr) der bestehenden Wohngebiete Daistler zu ermöglichen. Durch die geplante Straßenbau-maßnahme wird eine Anbindung der bestehenden Wohngebiete Daistler ermöglicht. Eine leistungsfähige Anbindung des Gebietes Daistler sowohl für den ÖPNV als auch für den motorisierten Individualverkehr ist auch im Hinblick auf die zukünftige geplante Entwicklung notwendig. Durch die Anbindung sollen auch unnötige Belastungen der innerstädtischen Straßen vermieden werden. Die Straße hat eine Länge von 832 m. Die erwarteten Kosten liegen bei 1.035.000 €. Möglich wird die Realisierung nur wenn der beantragte Zuschuss mit über 60 % gewährt wird.
Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffenund dies umzusetzen zu können, ist der Bebauungsplan notwendig.
Der Gemeinderat wägt alle eingegangen Bedenken und Anregungen sorgfältig ab. Es beschließt dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes, der Vorentwurf der Begründung und der Vorentwurf des Umweltberichtes geändert wird. Der Gemeinderat hat die Änderung des Bebauungsplanvorentwurfes „Verkehrswichtiger Zubringer zur L 1095“, die Änderung der Begründung und die Änderung des Umweltberichtes entsprechend der vorher gefassten Beschlüssen beschlossen.
Anschließend stellte das Gremium den Bebauungsplan, die Begründung und den Umweltbericht jeweils mit Datum 17.11.2008 / 27.07.2009 im Entwurf fest.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung auf Grund des geänderten Planentwurfes, der geänderten Begründung und des geänderten Umweltberichtes die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 bzw. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Nutzungsänderung einer PKW Ausstellungshalle zu einer Spielhalle
Das Gremium erteilt das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung für das Flst. 142, Industriestraße 8. Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet („Austraße 4. Änderung“). In dem Gebiet befinden sich verschiedene Dienstleistungs- und Handwerks-betriebe.
Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Stromversorgung
Die Verhandlungen mit der EnBW sind abgeschlossen, sodass dem Konzessionsvertrag auf der Grundlage des Vertragsmusters des Gemeindetags zugestimmt werden kann.
Die WIBERA hat den Mustervertrag gutachtlich beurteilt, wie dies im § 107 Gemeindeordnung vorgeschrieben ist. Die Verlängerung des Konzessionsvertrages beeinträchtigt die wirtschaftlichen Interessen der Stadt und ihrer Einwohner nicht. Der Verwaltungsauschuss hat am 13.07.2009 einstimmig empfohlen, dem Konzessionsvertrag zuzustimmen. Diesem Beschluss ist der Gemeinderat gefolgt.
Zukunftsinvestitionspauschale des Bundes – Infrastrukturpauschale
Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm und dem Landesinfrastrukturprogramm will der Bund und das Land Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise leisten. Die Kommunen sollen dabei einen wesentlichen Beitrag für eine effiziente und effektive Abwicklung der Konjunkturprogramme beitragen.
Die Stadt Neuenstadt hat im Bereich der Bildungsinfrastruktur mit Bescheid vom 23. Juni 2009 348.263 € an Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsbescheid für den Haupt- und Realschulverband beträgt 250.000 €.
Die Stadt hat weiterhin 97.838 € für Infrastrukturmaßnahmen erhalten. Ursprünglich war geplant, diesen Zuschuss zusammen mit der Bildungspauschale im Bereich der Schulen einzusetzen. Dies ist leider nicht möglich.
Da derzeit im städtischen Bauhof ein Investitionsstau bei den Nutzfahrzeugen besteht und diese Wirtschaftsbranche besonders von der Krise gebeutelt ist, schlägt die Verwaltung vor, mit dieser Pauschale die in die Jahre gekommenen Fahrzeuge zu erneuern. Ebenso ist es möglich den vor kurzem beschafften Radlader, für den keine Haushaltsmittel veranschlagt waren, über die Infrastrukturpauschale fördern zu lassen. Neben der Konjunkturförderung, kann mit der Beschaffung der Fahrzeuge in den finanziell sicherlich deutlich schwieriger werdenden Jahren 2010 und 2011 der Unterhaltungsaufwand im Fuhrpark verringert werden, da die Fahrzeuge durch die Gewährleistung keine unvorhergesehenen Kosten verursachen.
Der Gemeinderat hat dem Erwerb von Kommunalfahrzeugen für den städtischen Bauhof aus Mittel der Infrastrukturpauschale zugestimmt. Für die drei Fahrzeuge wird mit Kosten von 154.000 € gerechnet. Der Zuschuss liegt bei 118.000 €. Es ist geplant den großen und kleinen Kommunalschlepper zu ersetzen. Die Verwaltung wurde ermächtigt die entsprechenden Vergaben zu tätigen und die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Nachtrag 2009 einzustellen.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund der Änderung der Sitzzahl im Gemeinderat nach dem Wahlergebnis der Wahl am 07.06.2009 und der dadurch bedingten Änderung der Mitgliederzahl des Gremiums auf nunmehr 21 Mitglieder ist es erforderlich, die Hauptsatzung bezüglich der Mitgliederzahl der beschließenden Ausschüsse zu ändern. In der derzeit gültigen Hauptsatzung ist geregelt, dass der Verwaltungs- und der Technische Ausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 10 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates bestehen. Bei dieser Bestimmung ist man von 20 Mitgliedern des Gemeinderates ausgegangen.
Aufgrund des Wahlergebnisses besteht der neue Gemeinderat aber durch einen Ausgleichsitz künftig aus 21 Mitgliedern. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt daher, den Verwaltungsausschuss künftig mit 11 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und den Technischen Ausschuss mit 10 weiteren Mitgliedern desGemeinderates zu besetzen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg- GemO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBL S. 581 ber. 698 ) hat der Gemeinderat die Satzungsänderung beschlossen.
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Mit der erfolgten Änderung der Hauptsatzung war es nötig, auch die Betriebssatzung zu ändern und die dortigen neuen Wertgrenzen für die Zuständigkeiten analog zu übernehmen.
Zusätzliche Änderungen waren erforderlich in
§ 1 hier geht es um die Möglichkeit, Gaskunden auch außerhalb des Versorgungs-
gebiets zu gewinnen
§ 4 hier muss darauf reagiert werden, dass es nur noch „Beschäftigte“ gibt und nicht
mehr Angestellte/Arbeiter
Der Gemeinderat hat der Satzungsänderung zugestimmt.
Gestaltung der Tiefgarage des Rathauses im Rahmen des Kinderferienprogrammes
Beim diesjährigen Kinderferienprogramm vom 03. August bis 11. September 2009 soll am Montag, den 24.08. 2009 bis Mittwoch, den 26.08.2009 ein dreitägiger Graffiti-Workshop mit dem bekannten Graffiti-Künstler DON stattfinden.
Als langjähriger Profi setzt er seine Erfahrungen gekonnt bei aufwendigen Auftragsarbeitengewerblich ein. DON ist nicht nur europaweit als Szenestar bekannt, er hat sich auch bereits bei vielen Firmen, Kommunen und Events einen Namen gemacht. Die untere Ebene der Tiefgarage die gemeinsam von Besuchern des Rathauses als auch der Kreissparkasse genutzt wird ist derzeit sehr trist und wirkt wenig einladend. Nach Rücksprache mit der Kreissparkasse Heilbronn ist geplant, die Tiefgarage im Rahmen des Graffiti-Workshops zu „verschönern“. Die Kosten werden zum kleineren Teil von den teilnehmenden Jungendlichen und zum größeren Teil von der Kreissparkasse und der Stadt Neuenstadt übernommen.
Rechnungsabschluss 2008 der Diakoniestation und der IAV-Stelle
Die Diakoniestation hat am 26. Juni 2009 den Rechnungsabschluss für das Jahr 2008 vorgelegt. Sehr erfreulich ist, dass die Diakoniestation wie in den Jahren zuvor wieder mit einem positiven Ergebnis abschließen konnte und 2008 keine Zuschüsse der Stadt Neuenstadt a. K. benötigt. Bei der IAV-Stelle beträgt der Abmangel insgesamt24.203,98 €. Dieser Abmangel entspricht in etwa dem des Jahres 2007 (24.125,44 €). Vom Abmangel entfallen vereinbarungsgemäß auf die Evangelische Kirchengemeinde 2.050 € und auf die drei bürgerlichen Gemeinden 22.153,98 € (2007: 22.075,44 €). Vom Abmangel der drei bürgerlichen Gemeinden hat die Stadt Neuenstadt a. K. aufgrund der Einwohnerzahl den Betrag von 12.344,33 € (2007: 12.244,45 €) zu tragen.
Der Vorsitzende dankt im Namen des Gemeinderates Herrn Löw und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation und der IAV-Stelle für ihre sehr gute Arbeit im abgelaufenen Jahr. Dem Rechnungsergebnis des Jahres 2008 der Diakoniestation und der IAV-Stelle wurde zugestimmt.
Allgemeine Finanzprüfung 2002 bis 2006 einschließlich Eigenbetrieb
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Jahresrechnungen geprüft. Zu den Beanstandungen hat die Stadt mit Schreiben vom 08. Mai 2009 Stellung genommen. Insgesamt war es ein erfreulicher Prüfungsbericht. Das Landratsamt Heilbronn hat mit Schreiben vom 14. Mai 2009 gemäß § 114 Absatz 5 Satz 2 GemO bestätigt, dass die im Prüfungsbericht festgestellten Anstände somit erledigt sind bzw. auf Grund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten.
Das Prüfungsverfahren über die überörtliche Prüfung ist damit abgeschlossen.
Der Vorsitzende wünschte zum Schluss der Sitzung allen eine erholsame Ferienzeit. Er konnte trotz der sehr umfangreichen Tagesordnung die öffentliche Sitzung bereits um 20.45 Uhr schließen.
Ihre Stadtverwaltung

