Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Torturm und Dekanat im Frühling

Hauptbereich

Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderates vom 26.09.2022

icon.crdate29.09.2022

Lesen Sie hier den Bericht der Sitzung...

Zu Beginn begrüßte Herr Bürgermeister Konrad alle Anwesenden zur öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Top 1: Bürgerfragestunde

Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft

Top 2: Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen - Information über die Maßnahmen

Bürgermeister Konrad informierte, dass die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung bereits seit dem 01.09.2022 in Kraft sei. Die Verordnung sehe unter anderem eine Reduzierung der Raumtemperatur in Arbeitsräumen auf 19° C vor.

Die Energieeinsparung hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Gebäude:

Objekte

Temperatur tags und nachts

Rechtsgrundlage

Rathäuser und sonst. Büros, Museen

tags 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr: 19°

Absenkung auf: 16°

Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft (EnSikuMaV  § 6 Abs1 Nr.1

Hallen

tags 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 17 °

Umkleideräume: 20°.

Duschräume: 22°

 

EnSikuMaV  § 6 Abs1 Nr.4
mittelschwere Tätigkeit  überwiegend stehen oder Gehen: 16 °

DIN 18032-1  in Sporthallen eine Temperatur von 17 - 19 °C

Gemeinschaftsflächen (z.B. Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lager- oder Technikräume)

werden nicht mehr beheizt

 

Schulen

Bisher 20°: künftig: 20°

EnSikuMaV macht keine Vorgaben 

Mensa

Absenken von derzeit 22 ° auf 20°

EnSikuMaV macht keine Vorgaben 

KTE

Grundtemperatur: 21°. Sanitärräume und Wickelbereiche: 24° Schlafräume: 18°

EnSikuMaV macht keine Vorgaben 

Flüchtlingsunterkünfte

Raumtemperatur: 20°

EnSikuMaV macht keine Vorgaben 

Veranstaltungsräume

Raumtemperatur: 20°

 

 

Bereits zum 01.09.2022 wurde die Beleuchtung von Gebäuden (sogenannte Akzentbeleuchtung) in der Innenstadt in Neuenstadt abgeschaltet – mit Ausnahme der evangelischen Stadtkirche, weil an diesem Leuchtkreis auch der Durchgang durch den Torbogen aufgeschaltet ist. Ebenfalls abgeschaltet wurde bereits die Beleuchtung (Bodenbeleuchtung) bei der Gemeindehalle in Kochertürn.

Die Verwaltung schlage darüber hinaus vor, bei der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung deutlich zurückzufahren und lediglich die Christbäume als Weihnachtsdekoration zu belassen. Auf die übrige Weihnachtsbeleuchtung sollte verzichtet werden. In der Zeit zwischen Heiligabend und dem 6. Januar werde jedoch die Konturbeleuchtung (Silhouette) des Torturms in Betrieb sein.

Der Gemeinderat nahm die Maßnahmen zur Energieeinsparung in den öffentlichen Ein-richtungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Top 3: Neufestsetzung der Gastarife für die Grundversorgung; Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Der Gemeinderat wurde über die Notwendigkeit der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Neufestsetzung der Gastarife informiert. Die neuen Gastarife seien bereits in den Neuenstadter Nachrichten in der KW 34 am 25. August 2022 öffentlich bekanntgemacht worden.

 

Top 4: Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022

Kämmerer Ott stellte den Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022 vor. Er informierte, dass sich im Haushaltsjahr 2022 trotz der stark reduzierten Ertragserwartungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der stark ansteigenden Preise für Material, Dienstleistungen und Energie eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses abzeichne. Dies sei größtenteils auf die Gewerbesteuermehreinnahmen und die Bundes- und Landeszuweisungen zurückzuführen.

Die jüngste Steuerschätzung zeige jedoch, dass die Jahre 2023 bis 2026 finanziell sehr schwierig für die Kommunen werden. Die Steuereinnahmen werden unter dem Niveau der vorherigen Finanzplanungen liegen. Auch das Land werde aufgrund der hohen Schuldenlast mit weniger Zuweisungen an die Gemeinden planen.

 

Top 5: 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Aufgrund der steigenden Kosten sind die seitherigen Gebührensätze für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften der Stadt Neuenstadt nicht mehr angemessen. Auf Grundlage der fortgeschriebenen Kalkulation sowie der sich tatsächlich ergebenden Ausgaben beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung auf monatlich 8,00 Euro je m² Wohnfläche und 130,00 Euro je Person für die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften.

 

Top 6: Abschluss von Verträgen mit der Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Neckarsulm über die Betriebsführung des Eigenbetriebs Stadtwerke Neuenstadt (Betriebsführungsverträge) und über die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen (Dienstleistungsvertrag)

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Vertrags über die Erbringung von Betriebsführungsleistungen (Betriebsführungsvertrag) zwischen der Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Neuenstadt und dem Abschluss des Vertrags über die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen (Dienstleistungsvertrag) zwischen den Eigenbetrieben Neckarsulm und Neuenstadt zu.

 

Top 7: Kanalunterhaltung – Zustimmung zu Mehrausgaben

Bauamtsleiter Stephan informierte, dass die Stadt Neuenstadt zu diesen Maßnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet war. Des Weiteren wurden Maßnahmen welche ursprünglich für das Jahr 2023 vorgesehen waren, aufgrund der Preissteigerungen vorgezogen. Dies habe auch zu Kosteneinsparungen geführt. Der Gemeinderat stimmte den nachvollziehbaren Mehrausgaben in Höhe von 198.153 Euro zu.

 

Top 8: Baugebiet Daistler III - Regenwasser-Ableitung – Ingenieurvertrag

Bauamtsleiter Stephan wies darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Vorplanung der Erschließung im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung, welche im Oktober dem Gemeinderat vorgestellt werde, höhere Erschließungskosten anfallen. Aufgrund der Systematik der HOAI (Honorarordnung für Arch. und Ingenieure) erhöhe sich daher das Ingenieurhonorar für diesen Teilbereich entsprechend. Der Gemeinderat stimmte den Konditionen für die Planung der Regenwasserableitung (Bewirtschaftung) zu.

 

Top 9: Einführung „JobRad“ (Fahrrad-Leasing) für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Gemeinderat beschloss, einen Leasing-Rahmenvertrag und einen Dienstleistungsvertrag mit der JobRad Leasing GmbH aus Freiburg abzuschließen, um den Mitarbeitern der Stadt Neuenstadt zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität sowie als Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein Jobrad anbieten zu können. Des Weiteren bezuschusst die Stadt Neuenstadt a. K. ein geleastes Jobrad mit der Übernahme der Versicherungskosten und einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 10 Euro pro Monat.

 

Top 10: Anpassungen bei den Jobtickets der Stadt Neuenstadt a. K.

Der Gemeinderat beschloss den Zuschuss für das Jobticket für die Beschäftigten der Stadt Neuenstadt von seither 50 % auf 75 % der Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr und den maximalen Zuschussbetrag von 25 Euro pro Monat auf 35 Euro pro Monat zu erhöhen.

 

Top 11: Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat nahm zwei Spenden an.

 

Top 12: Bekanntgaben

Sachstand zum Krieg in der Ukraine

Bürgermeister Konrad informierte, dass aktuell 29 Geflüchtete aus der Ukraine privat in Neuenstadt untergekommen seien und 52 Personen in städtischen Gebäuden untergebracht wurden. Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere 97 Geflüchtete aus anderen Ländern in Neuenstadt. Bürgermeister Konrad weist darauf hin, dass die Unterbringungsmöglichkeiten des Landkreises erschöpft seien und deshalb die Geflüchteten aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises verstärkt auf die Städte und Gemeinden im Landkreis verteilt werden müssen. In Neuenstadt müssen deshalb auch in den nächsten Monaten weitere Flüchtlinge aufgenommen werden. Nachdem der städtische Wohnraum zum Großteil belegt sei, werden weitere Unterkünfte benötigt, damit die Flüchtlinge nicht in kommunalen Sporthallen untergebracht werden müssen.

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Bürgermeister Konrad berichtete, dass es aktuell 49 positiv getestete Personen in Neuenstadt gebe. Die Tendenz sei derzeit wieder steigend. Die meisten Teststationen in Neuenstadt haben weiterhin geöffnet. Eine Liste der Teststationen sei auf der Homepage der Stadt Neuenstadt zu finden und werde regelmäßig aktualisiert. Zum 1. Oktober erhalte jedes Kind in einer Kindertageseinrichtung, jeder Schüler und allen Beschäftigen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen jeweils 4 Schnelltests. Diese können in der „Schnupfensaison“ von Oktober bis Dezember bei Bedarf zu Hause genutzt werden. Die Kosten für diese Vorsorge-Aktion trage das Land Baden-Württemberg.

 

Spaziergang in den Ortsteilen

Im Rahmen des Jubiläums 50 Jahre gemeinsames Neuenstadt finden in dieser Woche am Dienstag in Kochertürn und am Donnerstag in Stein, sowie am 4. Oktober in Bürg und am 13. Oktober in Cleversulzbach Ortsspaziergänge mit Bürgermeister Konrad statt. Die Ortsspaziergänge beginnen jeweils um 18 Uhr. Die Bevölkerung sei hierzu herzlich eingeladen.

 

Top 13: Anfragen

Es gab keine Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats

Infobereiche