Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2010
Stadtwald
Zwischenbericht für das Forstwirtschaftsjahr 2010
Oberforstrat Roland Hartz und Revierleiter Eckhard Staudt informierten den Gemeinderat über den aktuellen Stand im Forstwirtschaftsjahr 2010. Herr Hartz gab dem Gremium einen generellen Überblick über den Stadtwald und die aktuelle Entwicklung des Holzpreises.
Insgesamt gesehen sei der Holzmarkt als stabil zu bezeichnen. Revierleiter Staudt legte dem Gremium die Zahlen des zu Ende gehenden Forstwirtschaftsjahres vor. Dabei sei alles überwiegend planmäßig verlaufen. Der Holzeinschlag liege bei geplanten 6.000 Festmeter. Herr Staudt erläuterte noch die Vollzugsdaten bezüglich der Kulturen, der Bestandpflege und des Waldschutzes und führte zum betriebswirtschaftlichen Ergebnis abschließend aus, dass dieses besser ausgefallen sei als erwartet. Einnahmen in Höhe von insgesamt 322.227 € stünden Ausgaben in Höhe von 223.971 € gegenüber, so das der Wald einen Überschuss von 98.256 € erwirtschaftet habe.
Kultur- und Nutzungsplan 2011
Die Forstverwaltung hat den Kultur – und Nutzungsplan für das kommende Jahr aufgestellt und in der Sitzung erläutert. Es sollen wie im Vorjahr wiederum 6.000 Festmeter Holz eingeschlagen werden. Ausgepflanzt werden 500 Laub- und 175 Nadelhölzer. Für die Waldwegunterhaltung sind 15.000 € vorgesehen. Als Betriebsergebnis wird ein haushaltsmäßiger Überschuss in Höhe von knapp 40.000 € erwartet. Der Gemeinderat stimmte dem Kultur – und Nutzungsplan für das Jahr 2011 zu. Durch die nachhaltige Forstwirtschaft wird gewährleistet, dass weniger Holz eingeschlagen wird als nachwächst.
Festlegung der Brennholzpreise für das Jahr 2011
In den letzten Jahren wurde das Brennholz lang versteigert. Es hat sich gezeigt, dass dies eine gute Lösung ist und die meisten Kunden damit zufrieden sind. Die Käufer können das Holz vorher besichtigen und wissen, was sie ersteigern.
Preiserhöhungen sind auch 2011 nicht vorgesehen, obwohl der Marktpreis deutlich gestiegen ist. Das Brennholz lang (Polterholz) wird ebenso wie die Flächenlose an den Meistbietenden versteigert. Bei Meterholz werden pro Raumeter festgesetzt für Buche 57.--€ und für Eiche/ Hartholz gemischt 53.-- €
Für das Bürgergabholz in Stein a. K. beträgt das Aufbearbeitungsentgelt unverändert 42.--€ pro Raumeter.
Der Bürgermeister dankte im Namen des Gemeinderates allen, die zu diesem guten Ergebnis im Stadtwald beigetragen haben. Er betonte, dass der Stadtwald bei der Forstverwaltung in den besten Händen sei und die nachhaltige und schonende Bewirtschaftung auch mit der FSC - Zertifizierung nochmals unterstrichen worden sei.
Sehr erfreulich ist auch das die FSC-Zertifizierung zu höheren Verkaufserlösen geführt hat.
Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters
Am 26.09.2010 wurde Bürgermeister Norbert Heuser für seine zweite Amtszeit wiedergewählt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat im Oktober 2010 festgestellt, dass die Wahl rechtsgültig ist und der wiedergewählte Bürgermeister für seine zweite Amtsperiode verpflichtet werden kann. Diese Verpflichtung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung von einem aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Mitgliedes dieses Gremiums vorzunehmen.
Einstimmig wählte der Gemeinderat Herr Stadtrat Peter Munding für diese Aufgabe.
Herr Munding wird in öffentlicher Sitzung am 07.12.2010 den wiedergewählten Bürgermeister auf seine neue Amtszeit im Namen der Stadt verpflichten.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden – Württemberg vom 11.03.2010 muss auch in Neuenstadt a. K. die gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden.
Die bisher praktizierte Abrechnung der Abwassergebühren nach dem Frischwasser-maßstab wurde als rechtswidrig eingestuft. In Neuenstadt wurde wie in den meisten Kommunen nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet.
Zukünftig wird die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) erhoben, sondern es werden zwei getrennte Maßstäbe für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser eingeführt (so genanntes Gebührensplitting).
Durch die Einführung der getrennten (gesplitteten) Abwassergebühr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Getrennte Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand für die
· Schmutzwasserbeseitigung (Abwasser) und die
· Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasser).
Künftig wird es deshalb eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlags-wassergebühr geben. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserbezug berechnet.
Bei der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke im Gemeindegebiet maßgebend. Die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien bei der Befestigung von Flächen reduziert die jährliche Gebühr für das Niederschlagswasser und bietet damit einen Anreiz, Regenwasser dem Grundwasser zuzuführen und nicht an die Kläranlage abzuleiten.
Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat die Faktoren, die der neu zu erstellenden Gebührenkalkulation zugrunde gelegt werden sollen.
Die neue Gebührensatzung soll noch im Juli 2011 beschlossen werden..
Umstufung von Landesstraßen zu Gemeindestraßen
Damit die Umgestaltung der Hauptstraße und damit eine deutliche Aufwertung der Innenstadt zeitnah möglich ist, muss zum einen die Frage der Übernahme der Straßen durch die Stadt Neuenstadt a. K. und zum anderen die Umwidmung bzw. Rückstufung der betroffenen Straßen von Landesstraße zu Gemeindestraße geklärt werden. Betroffen sind neben der Hauptstraße auch die Lindenstraße und die Öhringer Straße.
Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Stadt beim Land gestellt. Das Umstufungskonzept sieht die Umstufung von folgenden Landesstraßen zu Gemeindestraßen vor:
Die Landesstraße L 1088 wird künftig zur Gemeindestraße abgestuft. Es handelt sich dabei um folgende Strecken: Hauptstraße von der Einmündung in die Neckarsulmer Straße bis zum Beginn der Öhringer Straße, Öhringer Straße von der Hauptstraße bis zum Kreisverkehr bei der Shelltankstelle. Die Landesstraße L 1095 wird künftig zur Gemeindestraße abgestuft. Es handelt sich dabei um die Lindenstraße von der Hauptstraße bis zum Kreisverkehr beim Bahnweg.
Der Gemeinderat stimmte der Umstufung zu.
Ferner nahm der Gemeinderat Kenntnis, dass die seitherige L 1088 künftig zur L 1095 umgestuft wird. Es handelt sich dabei um ein Teilstück im Bereich des Autohauses Bordt. Ein weiterer Teil der seitherigen L 1088 wird zur Kreisstraße K 2007 abgestuft. Hierbei handelt es sich um die Strecke zwischen Kreisverkehr Shell- Tankstelle und Einmündung in die Ortsumfahrung. Die neu gebaute Ortsumfahrung wird als Landesstraße L 1088 gewidmet.
Die Widmung und Umstufung wird auf den 01.01.2011 festgelegt.
Bauvorhaben der HTS Entertainment GmbH und Co.KG aus Bad Mergentheim
Das Baugesuch wurde bereits im Juni dieses Jahres eingereicht, wobei das Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen derzeit noch ruht. Der Grund für das Ruhen des Verfahrens war die Erarbeitung des Spielhallenkonzepts für die Stadt Neuenstadt a. K., welches der Gemeinderat am 25.10.2010 beschlossen hat. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich im eine Spielhalle mit verschiedenen Geldspielautomaten, die auf dem Flurstück 142 in der Industriestraße, direkt an der Ortsumfahrung errichtet werden soll. Insgesamt soll bei dem Vorhaben eine Fläche von ca. 440 Quadratmeter für das Entertainment- Center genutzt werden mit insgesamt 3 Konzessionen ( 3 x 12 Spielgeräte).
Die Geldspielgeräte werden ausschließlich im Erdgeschoss aufgestellt und im Obergeschoss werden Internetplätze, Billard und Dart angeboten. Der Bereich des Bestandsgebäudes im Obergeschoss und der Imbiss im Erdgeschoss werden nicht berührt.
Zur Regelung der Anzahl der Konzessionen soll zwischen dem Bauherrn und der Stadt eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen werden, so dass insgesamt maximal 3 Konzessionen zugelassen werden. Die Außengestaltung und die Werbung werden in Absprache mit der Stadt getroffen. Der entsprechende Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zu Vergnügungsstätten, so das nach der Baunutzungsverordnung in Gewerbegebieten Vergnügungsstätten aller Art ausnahmsweise zulässig sind. Die abschließende Beurteilung und Genehmigungsfähigkeit und die Gebietsverträglichkeit muss vom Landratsamt noch geprüft werden. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben mehrheitlich zu unter der Voraussetzung, dass eine privatrechtliche Vereinbarung bezüglich der Anzahl der Konzessionen geschlossen wird und die Außengestaltung und Werbung in Absprache mit der Stadt erfolgt. Es wurde nur für 3 Konzessionen mit jeweils 10 Spielgeräten das Einvernehmen erteilt.
Änderung des Regionalplanes Heilbronn – Franken 2020
Der Regionalverband hat den Entwurf zur Änderung des Regionalplanes bezüglich der Standorte für zentralrelevante Einzelhandelsprojekte im Mittelzentrum Öhringen vorgelegt.
Gegenstand ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung eines Bau – und Gartenmarktes der BAG Hohenlohe sowie die Verlagerung und Erweiterung eines bereits in der Innenstadt von Öhringen angesiedelten Nettomarktes.
Der Gemeinderat hat beschlossen, keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der Behördenvoranhörung vorzubringen.
Ihre Stadtverwaltung

