Sitzungsberichte
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Verkehrsunfallgeschehen 2010 der Stadt Neuenstadt a. K.
Der Polizeiposten Neuenstadt a. K. ist mit 5 Beamten besetzt und zuständig für die Kommunen Neuenstadt a. K., Hardthausen a. K. und Langenbrettach. Er umfasst eine Fläche von rund 100 qkm und 17.300 Einwohner.
Auch für das Jahr 2010 hat die Polizeidirektion Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt erstellt.
Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten in den letzten Jahren sowie ein Vergleich mit den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm.
Polizeihauptkommissar Volker Elgner erläuterte die einzelnen Auswertungen und machte detaillierte Ausführungen – auch zum Verkehrsunfallgeschehen in der Stadt im abgelaufenen Jahr.
Er stellte abschließend fest, dass die Sicherheitslage in Neuenstadt auch 2010 wieder gut war.
Bürgermeister Norbert Heuser dankte dem Postenführer und seinen 4 Kollegen namens des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung für die gute Arbeit. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen von den Ausführungen Kenntnis.
Modernisierung und Sanierung des Backhauses in Cleversulzbach
In der Sitzung vom 11.04.2011 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der für das „Back- und Schlachthaus“ in Cleversulzbach gestellte ELR Antrag im März 2011 positiv beschieden wurde. Insgesamt wurde ein Zuschuss in Höhe von 56.280 € bewilligt.
Das Büro Knorr und Thiele wurde beauftragt, die Planung und die Kostenberechnung der Maßnahmen zu erstellen. Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Planung und die Kostenschätzung vor. Die Kostenberechnung ist aufgeteilt
- in die Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde
- in Maßnahmen für die Wohnung über dem Backhaus. Die Wohnung sollte renoviert werden. Da Bedarf an Mietwohnungen besteht ist eine teilweise Refinanzierung über die Miete möglich.
Die Verwaltung stellte die vorgesehenen Maßnahmen, die förderfähig sind und die Kostenberechnung vor. Die Gesamtbruttokosten belaufen sich auf 182.748 €, von denen 56.280 € durch das Land übernommen werden.
Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen in der Wohnung, die nicht förderfähig sind, betragen Brutto 20.485 €. Diese sollen teilweise über die Mieteinnahmen refinanziert werden.
Der Gemeinderat stimmte den vorgesehenen Maßnahmen und der Kostenberechnung zu und beschloss, die Maßnahme im Rahmen des Nachtragsplanes 2011 zu finanzieren. Er beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauarbeiten.
Ortsvorsteher Günther Stahl zeigte sich sehr erfreut, dass – rechtzeitig vor dem 750 Jahr – Jubiläum von Cleversulzbach - die den Ortskern maßgeblich aufwertende Maßnahme durchgeführt wird.
Bau der Ortsumgehung von Neuenstadt im Zuge der L 1088
Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Neuenstadt
Der Gemeinderat hat am 23.04.2001 dem Entwurf der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Stadt Neuenstadt a. K. am Bau der Ortsumfahrung zugestimmt. Die Kostenbeteiligung der Stadt Neuenstadt a. K. bezieht sich auf
- die Neuanlage von Gehwegen bzw. auf den Ersatz von bestehenden Gehwegen, wenn die alten zu ersetzenden Gehwege in einem schlechten Zustand waren. Für diese Maßnahme („Neu für Alt“) muss die Stadt Neuenstadt a. K. einen anteiligen Beitrag übernehmen.
- die Mehrkosten, wenn die Stadt Neuenstadt a. K. eine Gehwegbreite haben möchte, die über die Regelbreite von 1,5 m hinaus geht.
- auf anteilige Kreuzungs- und Einmündungskosten, wenn die künftige Umgehung und die neu geplanten Straße betroffen sind.
- anteiliger Grunderwerb
Aufgrund der 2001 geschätzten Baukosten hätte sich ein Baukosten- und Grunderwerbskostenanteil für die Stadt Neuenstadt a. K. in Höhe von 151.700,00 € ergeben. Abzüglich der von der Stadt bereits vorausschauend geleisteten Vorarbeiten im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Kampfrad II“ (diese Vorarbeiten konnten für die Ortsumfahrung verwendet werden) in Höhe von 71.580,86 € hätte sich eine Differenz zu Gunsten des Landes bzw. ein von der Stadt Neuenstadt a. K. zu bezahlender Betrag in Höhe von 79.693,00 € ergeben.
Die tatsächliche Abrechnung wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat stimmt der Abrechnung zu.
Einstellung eines dritten Waldarbeiters bei der Stadt Neuenstadt a. K.
Bis 1998 hatten die Stadt Neuenstadt und die Gemeinde Langenbrettach jeweils eigene Waldarbeitergruppen. In Neuenstadt waren fünf Waldarbeiter und in Langenbrettach drei Waldarbeiter beschäftigt.
Aus Gründen der Rationalisierung und Kosteneinsparung wurde im Oktober 2000 eine gemeinsame Gruppe mit drei ausgebildeten Forstwirten gebildet, die bei beiden Waldbesitzern eingesetzt werden.
Zwei Mitarbeiter waren in Neuenstadt angestellt, ein Mitarbeiter in Langenbrettach. Die Grundlage hierfür war eine Vereinbarung über Personalleihe.
Zum 1. März 2011 kündigte der bei der Gemeinde Langenbrettach angestellte Forstwirt. Eine Wiederbesetzung der dritten Forstwirtstelle muss aus folgenden Gründen erfolgen:
- Unfallverhütungsvorschriften:
- Bei gefährlichen Arbeiten ist Alleinarbeit im Wald nicht zulässig. Holzeinschlag gehört zu den gefährlichen Arbeiten. Wenn bei einer Zweimanngruppe ein Forstwirt durch Krankheit, Unfall, Urlaub, etc. ausfällt, kann der Kollege nicht mit Motorsägearbeiten beschäftigt werden.
- Bei einem Arbeitsunfall muss ein Kollege Ersthelferfunktion beim Verletzten übernehmen, der zweite Kollege muss den Rettungswagen vom Lotsenpunkt zum Unfallort führen. - Arbeitsvolumen:
- Derzeit liegt der jährliche Holzeinschlag bei den beiden Waldbesitzern zusammen bei über 10.000 Festmetern. Nur ein Teil (ebene Lagen, schwächeres Holz) kann maschinell aufgearbeitet werden.
Für den größeren Anteil des Holzeinschlags wäre im Winterhalbjahr die Beschäftigung vonvier Forstwirten sinnvoll. Als Kompromiss galt bisher, ganzjährige Beschäftigung von drei Forstwirten, sowie Ergänzung beim Arbeitsschwerpunkt im Winter durch den Einsatz von Unternehmern.
- Bei den übrigen Betriebsarbeiten im Sommerhalbjahr (z.B. Kulturarbeiten, Jungbestandspflege, Wegunterhaltung, Wertästung) könnendrei Forstwirte ausgelastet werden.
Wenn der dritte Forstwirt von Neuenstadt beschäftigt wird, würden für alle Forstwirte die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Die Gemeinde Langenbrettach hat zu diesem Verfahren Zustimmung signalisiert.
Eine möglichstschnelle Entscheidung und Stellenausschreibung ist wünschenswert, da in den nächsten Wochen die diesjährigen Forstwirtauszubildenden ihre Abschlussprüfung absolvieren undderzeit mit der größten Bewerberzahl gerechnet werden kann.
Die Abrechnung mit der Gemeinde Langenbrettach basiert weiterhin auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 09.03.2001 über die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Langenbrettach und des Stadtwaldes Neuenstadt.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt einen dritten Waldarbeiter einstellt und ermächtigte die Verwaltung, die Stelle auszuschreiben und die Einstellung vorzunehmen.
Hochwasserschutz an der Brettach - Kostenfortschreibung und Vergabe des Auftrags
Der Gemeinderat hat am 28.02.11 der Planung und der Kostenberechnung für die Baumaßnahme zugestimmt.
Die Bauarbeiten für den restlichen Teil des Hochwasserdammes an der Brettach in Neuenstadt wurden vom Büro Zink beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsaufforderung sind 7 Firmen in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren angeschrieben worden bzw. haben ein Leistungsverzeichnis erhalten.
Zum Submissionstermin am 24.05.2011 lagen dem Stadtbauamt 6 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote durch das Büro Zink ergibt sich folgende Reihenfolge:
| 1. Fa. Rolf Scheuermann, Heilbronn | 64.652,1 €1 € | (Hauptangebot) |
60.000,00€ € | (Nebenangebot) | |
| 2. Fa. Schneider GmbH, Öhringen | 89.175,15€ € | |
87.391,65 € | (2 % Nachlass) | |
| 3. Fa. Anton Bokmeier, Bad Mergentheim | 94.447,85 € | |
| 4. Fa. August Mackmull, Muckental | 95.609,60 € | |
| 5. Fa. Wolff & Müller, Waldenburg | 112.987,31 € | |
| 6. Fa. Stauch GmbH, Kupferzell | 124.644,57 € |
Nebenangebote/ Sondervorschläge
Fa. Scheuermann hat ein Nebenangebot zu ihrem Hauptangebot abgegeben. In diesem bittet die Firma die Ausführung der Bauarbeiten als Pauschale an. Das Pauschalangebot beträgt 60.000 €.
Die Pauschale hat den Vorteil, dass sämtliche Risiken wie z.B. Wasserhaltungsarbeiten bei länger anhaltenden Regenperioden, Hochwasserschutz unter der vorgegebenen Hochwassermarke zu Lasten des Auftragnehmers gehen, da der Auftragnehmer bei einer Pauschalisierung auch die volle Verantwortung für die Ausführung der Arbeiten übernimmt.
Bei einer Beauftragung der Pauschalsumme, bleibt die Vergütung bis auf ungewöhnliche Ergebnisse bzw. technische Änderungen der Ausführung unverändert. Durch das Nebenangebot ergibt sich eine Ersparnis von 4.652,11 €.
Kostenfortschreibung:
Folgende Kosten werden voraussichtlich entstehen:
| Bau Hochwasserschutz Fa. Scheuermann | 60.000,00 € |
| Abbruch best. Hütten Fa. Englert | 4.522,00 € |
| Ing. Honorar Büro Zink | 9.609,32 € |
| Summe | 74.131,32 € |
Im Haushaltsplan sind für die Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,- € eingestellt. Die voraussichtlichen Mehrkosten belaufen sich auf somit 14.100, - €
Der Gemeinderat stimmt der Kostenfortschreibung und den entstehenden überplanmäßigen Ausgaben zu. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2011.
Der Vergabe der Arbeiten an die Firma Rolf Scheuermann aus Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 60.000 € brutto wurde zugestimmt.
Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte, dass am Mittwoch, den 29.06.2011 der diesjährige Betriebsausflug der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfindet.
Das Rathaus und sämtliche Dienststellen der Stadt einschließlich der Kindertageseinrichtungen sind an diesem Tag ganztägig geschlossen.
In der Kindertagesstätte „ Lange Wiesen Weg“ und in der Kinderkrippe „ Götzenkreuz“ werden an diesem Tag nach Voranmeldung je eine „Notgruppe“ eingerichtet. Alle Eltern wurden entsprechend informiert.
Bei den Stadtwerken ist wie immer ein Bereitschaftsdienst für Notfälle eingerichtet.
Ferner übergab er den Mitgliedern des Gemeinderates eine Informationsblatt des DRK-Ortsvereins Neuenstadt a. K., in dem die Einsätze des Jahres 2010 aufgeführt sind. Es wurde darin die aufopferungsvolle Arbeit des Ortsvereins in vielen Dienstabenden und Veranstaltungseinsätzen sowie die Blutspendenaktionen aufgezeigt. Auch die zahlreichen Einsätze der Helfer vor Ort wurden aufgezeigt. Das Infoblatt macht deutlich, wie engagiert die Helfer des DRK-Ortsvereins hier tätig sind. Der Bürgermeister dankte an dieser Stelle sowohl dem Ortsverein Neuenstadt a. K., als auch dem Ortsverein Stein a. K. für ihren selbstlosen Einsatz zum Wohle der hiesigen Bevölkerung.
Ihre Stadtverwaltung

