Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenstadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Torturm und Dekanat im Frühling

Hauptbereich

Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderatesvom 26.07.2011

icon.crdate09.08.2011

Lesen Sie hier mehr darüber.

Volkshochschule Unterland – Verabschiedung von Frau Doreen Heidemann
„Gemeinsam für mehr Bildung“ ist das Motto der Volkshochschule Unterland. Bürgermeister Norbert Heuser verdeutlicht, welch umfassendes Spektrum die Volkshochschule Unterland mit ihren 34 Außenstellen im Landkreis Heilbronn abdeckt.
Auch die aktive Außenstelle in Neuenstadt unter der Leitung von Frau Heidemann und Frau Kumm bestätigen diesen Eindruck.
Kulturelle Veranstaltungen, musikalische und berufliche Fortbildungen, EDV-Kurse, ein großes Angebot für Kinder und Jugendliche, aber auch Gesundheitsbildung sind nur ein kleiner Auszug aus dem, was die Volkshochschule den Bürgerinnen und Bürgern bietet. Möglich ist dies durch motivierte Dozentinnen und Dozenten und eine engagierte Leitung.
Frau Doreen Heidemann scheidet aufgrund eines Wohnortwechsels Ende Juli aus dem Führungsteam aus. Bürgermeister Norbert Heuser dankt im Namen der Mitglieder des Gemeinderates Frau Heidemann für ihren großen Einsatz seit Mai 2009. Gemeinsam mit Frau Kumm, die für den Bereich Gesundheit und Sprachen zuständig ist, ist es der Außenstelle in Neuenstadt gelungen, sich weiterhin positiv zu entwickeln. Nachfolgerin von Frau Heidemann ist seit 1. August 2011 Frau Csilla Dekany, die mit ihrer Familie seit 15 Jahren in Neuenstadt lebt. Frau Dekany hat sich vorgenommen, das Volkshochschulangebot für ältere Mitbürger auszubauen.
Der Vorsitzende wünscht dem neuen Führungsteam für das neue Semester und die Zukunft viele Anmeldungen und der Außenstelle eine weiterhin gute Entwicklung.

Zwischenbericht zum Haushalt 2011 der Stadt Neuenstadt am Kocher und zum Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke
Der Haushaltsplan 2011 wurde vom Gemeinderat am 28. Februar 2011 beschlossen. Erfreulicherweise hat sich entgegen der Prognosen der Verwaltung bereits im Jahr 2011 die Einnahmesituation im laufenden Jahr deutlich verbessert.
Nach der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2011 hat das Land Baden-Württemberg die Zahlen für Landeszuweisungen teilweise nach oben korrigiert.
Die Schlüsselzuweisungen steigen für Neuenstadt um 125.000 €.
Auch die kommunale Investitionspauschale erhöht sich um 50.600 €. Bei der Steuerschätzung vom Mai wurde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer noch nicht angepasst. Die Verwaltung erwartet aber für die Steuerschätzung im November, dass auch dieser Wert nach oben korrigiert wird. Die eigenen Steuereinnahmen entwickeln sich ebenfalls positiv.
Die Grundsteuer B beträgt voraussichtlich 1,41 Millionen Euro und liegt damit um 60.000 € über dem Planansatz. Hier wirken sich die Bautätigkeiten der letzten Jahre, sowohl im Privat- als auch im Gewerbebereich aus. Umfangreiche Investitionen im gewerblichen Bereich wirken sich auch zunehmend auf die Gewerbesteuer positiv aus. Diese liegt aktuell um 670.000 € über dem Planansatz von 2,85 Millionen Euro. Auf Unternehmen im GIK entfallen dabei rund 1,4 Millionen Euro. Dies führt zu einer höheren Gewerbesteuerumlage. Auch die Zahlungen an Langenbrettach und Hardthausen erhöhen sich entsprechend.
Von den geplanten Holzerlösen mit 255.000 € konnten bereits 90 % realisiert werden.
Durch den Verkauf von EnBW-Aktien wird die Dividende im Jahr 2011 geringer sein. Insgesamt wird das Haushaltsjahr 2011 von der Ertragsseite nicht negativ beeinflusst.
Die vom Kreistag Mitte Juli beschlossene Senkung der Kreisumlage um 0,5 % auf 32 von Hundert bedeutet für Neuenstadt eine Entlastung von 45.000 €. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt höher wird als bisher erwartet.
Im Vermögenshaushalt war für die Finanzierung der Aufwendungen neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage geplant. Kreditaufnahmen sind wie in den Vorjahren nicht vorgesehen. Die sehr hoch veranschlagten Grundstückserlöse mit 1,9 Millionen Euro konnten bereits zur Jahresmitte erreicht werden.
Nach dem derzeitigen Stand kann davon ausgegangen werden, dass auf die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 408.000 € vollständig verzichtet werden kann.
Die Arbeiten zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 sind nahezu abgeschlossen. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wird mit voraussichtlich 3 Millionen Euro deutlich höher ausfallen als die geplanten 500.000 €. Durch die höhere Zuführung kann auf die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,753 Millionen Euro komplett verzichtet werden. Damit ist der „Sparstrumpf“ der Stadt auf Ende 2010 mit 5,5 Millionen Euro weiterhin ordentlich gefüllt.

Zwischenbericht zum Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neuenstadt
Nach § 4 der Betriebssatzung berichtet die Betriebsleitung dem Bürgermeister und dem Betriebsausschuss bzw. dem Gemeinderat jährlich einmal schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und die Entwicklung des Vermögensplans.
Im Geschäftsjahr 2010 wird der Jahresgewinn der Stadtwerke rund 692.000 € betragen. Hauptgrund für den Gewinn ist der durch die verhältnismäßig kalten Wintermonate bedingt hohe Gasverkauf von fast 49 Millionen kwh. Geplant war ein Absatz in Höhe von lediglich 43,6 Millionen kwh.
Im Erfolgsplan 2011 können durch den Verkaufserlös der EnBW-Anteile zusätzlich 2,186 Millionen Euro eingenommen werden. Dadurch entfällt jedoch auch die geplante Dividende über 54.000 € für 2011.
Die Zinserträge steigen durch die Anlage des Verkaufserlöses von 15.000 € auf 38.000 €. Der geplante Jahresabsatz in 2011 von 45 Millionen kwh könnte leicht überschritten werden. Der Gastarifpreis ist seit 01. Oktober 2009 konstant bei 4,38 Cent/kwh netto. Zuvor lag dieser bei 5,38 Cent/kwh. Der Einkaufspreis an der Gasbörse ist im Vergleich zum 01.10.2010 zwischenzeitlich um 27 % gestiegen. Die Preisbindung beim Einkauf läuft zum 30.09.2011 aus. Sofern keine Änderung der Rahmenbedingungen eintreten, wird im Vertrieb ein Gewinn in Höhe von 25.000 € vor Steuern prognostiziert. Im ersten Halbjahr hat der Vertrieb 22 Kunden verloren. Durch die Insolvenz der Firma TelDafax wurden 6 Kunden als Grundversorger zurück gewonnen. Hinzu kommen 11 Neukunden. Mittlerweile sind verschiedene Fremdlieferanten im Versorgungsgebiet tätig mit einem erwarteten Jahresumsatz in Höhe von 1,5 Millionen kwh (3,4 % der Gesamtmenge). Die Stadtwerke haben nicht vor, Gaskunden aus anderen Versorgungsgebieten zu gewinnen. Ein Grund liegt darin, dass im Vertrieb mit einer so geringen Spanne gearbeitet wird, dass sich der Mehraufwand nicht lohnt. Es sind jedoch alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die Kunden den Werken treu bleiben, die zu 100 Prozent im Eigentum der Bürgerschaft stehen.
Im Gasnetzbetrieb hat die Rohrnetzunterhaltung bisher weniger Aufwand verursacht als erwartet. Der Gewinn aus der Sparte Netzbetrieb wird voraussichtlich leicht über dem geplanten Wert von 215.000 € liegen.
Bei der Wasserversorgung ist im Bereich der Wasserabgabe und dem Wassererlös mit keiner Änderung zum Planansatz zu rechnen. Der Wasserbezug weist bei den Preisen keine wesentlichen Veränderungen auf. Dies gilt auch für die Kosten der Eigenförderung.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass weder im Erfolgsplan, noch im Vermögensplan Anzeichen zu erkennen sind, die zu Bedenken Anlass geben. Die mit dem Wirtschaftsplan 2011 gesetzten Ziele werden aller Voraussicht nach erreicht.

Märkte am Bahnweg – Vergabe der Fachingenieur- und Beratungsleistungen

Die Stadt Neuenstadt plant im Zuge ihrer Stadtentwicklung die Bebauung gemeindeeigener Grundstücke mit einem Parkhaus und mit zwei Verbrauchermärkten. Vorab ist die gesamte innere Erschließung des Marktgebietes herzustellen. Vorbehaltlich einer Einigung mit den Grundstückseigentümern soll die Erschließung durch eine Kreisverkehrsanlage erfolgen. Die Marktgebäude sollen an einen Discounter und einen Vollsortimenter vermietet bzw. verpachtet werden.
Bei der Planung des Parkhauses geht man von drei Etagen aus. Die mittlere Etage geht in das Eigentum der Stadtwerke über. Die ebenerdige Etage wird an die Betreiber der Verbrauchermärkte vermietet. Die oberste Etage bleibt im Eigentum und der Nutzung der Stadt und soll das Angebot an kostenlosen und zentrumsnahen Parkplätzen ergänzen.
Nach Prüfung mehrerer Realisierungsvarianten soll das Projekt im Auftrag der Stadt gebaut werden. Der Umfang der Maßnahme erfordert eine europaweite Ausschreibung. Wegen der Komplexität des gesamten Verfahrens ist geplant, die Projektentwicklung, Planungskoordination, Ausschreibung und Vergabe und die Projektabwicklung in die Hände eines erfahrenen Unternehmens zu geben. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, sich der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH (GWG) zu bedienen. Die GWG hat sehr große Erfahrung auf diesem Gebiet und ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt Schwäbisch Hall. Sie hat somit kommunale Wurzeln bzw. kommunalen Hintergrund. Die GWG bietet die Leistungen als Gesamtpaket an.
Das Ausschreibungsverfahren sollte zusätzlich durch einen Juristen begleitet werden, der über große Erfahrungen im europäischen Vergaberecht verfügt. Ebenso ist für die Ausschreibung der Maßnahme eine detaillierte Leistungsbeschreibung notwendig. Hierfür ist die Stadt und der Projektsteuerer auf die Unterstützung von Fachingenieuren angewiesen.
Neben der Objektplanung durch einen Architekten sind dies bei den technischen Gebäudeausrüstungen (Heizung/Lüftung/Sanitär- und Elektro) sowohl die Tragwerksplanung (Statik), ein Brandschutzgutachten, Geologie und Vermessung, als auch die Außenanlagen und die äußere Erschließung mit Gas, Wasser und Abwasser.
Für diese Leistungen wird vorgeschlagen, einen Generalplaner zu beauftragen. Das Architekturbüro Müller & Huber hat bereits zahlreiche Lebensmittelmärkte geplant und kennt die Leistungsbeschreibungen und das Anforderungsprofil. Die Beauftragung eines Generalplaners hätte den Vorteil, dass Reibungsverluste zwischen dem Objektplaner (Architekt) und den Fachplanern (Heizung, Lüftung, Sanitär und Statik) vermieden werden können.
Der Zeitplan sieht vor, dass ab der Beauftragung der Projektpartner fünf Monate bis zur Baugenehmigung benötigt werden. Parallel werden bereits Ausschreibungsunterlagen erstellt und die europaweite Ausschreibung im Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Mitte Dezember werden die Firmen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt wurden, aufgefordert, Angebote abzugeben. Danach beginnen die Verhandlungsrunden, die dann Ende Mai 2012 mit der Submission enden.
Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Gemeinderat entscheiden, ob das Projekt durch die Stadt durchgeführt werden kann. Die Verwaltung wird dies nur dann empfehlen, wenn die Realisierung in Eigenregie für die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich ist. Nach der Planungsphase durch den Generalunternehmer könnte das Gesamtprojekt, dessen Bauzeit ca. ein Jahr beträgt, Anfang September 2012 begonnen werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die GWG aus Schwäbisch Hall mit der Projektentwicklung und Planungskoordination der Ausschreibung und der Vergabe und der Projektabwicklung zu beauftragen. Die PricewaterhouseCoopers AG wird mit der Rechtsberatung für die Maßnahme beauftragt. Das Architekturbüro Müller & Huber wird als Generalplaner beauftragt.

Zeitplan für die Umgestaltung der Innenstadt
Nach langem und zähem Ringen hat das Land Baden-Württemberg im Mai 2011 den Auftrag für das fehlende Teilstück (zweiter Bauabschnitt) der L 1088 vergeben. Am 18.07.2011 erfolgte die Abnahme des ersten Bauabschnittes mit dem neuen Kreisverkehrsplatz und der neuen L 720. Die Baufirma und das Regierungspräsidium haben dabei erklärt, dass mit einer Fertigstellung des letzten Abschnittes nicht vor Ende Oktober zu rechnen ist.
Für die Umgestaltung der Innenstadt bedeutet dies, dass bei einem Beginn noch in diesem Jahr, Abschnitte der Hauptstraße voll gesperrt werden würden. Damit gäbe es zeitgleich zwei Vollsperrungen über eine längere Zeit. Dies ist kaum vermittelbar und auch nicht sinnvoll. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan zur Umgestaltung berücksichtigt sowohl den Ausbau der L 1088 als auch den Bau des neuen Parkhauses. Die obere Ebene des Parkhauses wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 benutzbar sein. Die Bereitstellung dieser neuen Parkplätze ist Voraussetzung für die Sanierung des Marktplatzes. Gemeinsam mit dem Büro Ernst & Partner aus Trier wurde dabei folgender möglicher Zeitplan abgestimmt:
Im ersten Halbjahr 2012 soll die Hauptstraße zwischen dem Marktplatz und dem Rathausplatz erneuert werden. Dabei ist geplant, dass der Bereich zwischen der Helmbundstraße und dem Rathausplatz möglichst lange befahren werden kann. Anschließend folgt dann 2012 die aufwendige Umgestaltung des Rathausplatzes. In diesem Zusammenhang soll auch der Bärenbrunnen generalsaniert werden.
Anfang 2013 werden, soweit notwendig, die Restarbeiten am Rathausplatz durchgeführt und die Arbeiten am Marktplatz beginnen.
Im Jahr 2014 ist geplant, den Lindenplatz umzugestalten. Im Anschluss erfolgt die Umgestaltung der Hauptstraße ab dem Rathausplatz bis zum Brettachplatz.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Anregung, dass der erste Bauabschnitt der Hauptstraße nicht bis zum Rathausplatz, sondern nur bis zur Einmündung der Helmbundstraße reichen soll. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass vor jedem Bauabschnitt aktuelle Flyer gedruckt werden, auf dem die Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Anwohner informiert werden, inwieweit welcher Bereich der Innenstadt erreichbar ist und wo Parkplätze vorhanden sind. Bürgermeister Heuser erklärt, dass bevor mit jedem einzelnen Anlieger gesprochen wird, als Auftakt eine öffentliche Bürgerversammlung in der Stadthalle, voraussichtlich Ende September, stattfindet.
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem geplanten zeitlichen Ablauf zu.

Ergebnisse der öffentlichen Bekanntmachung über die Breitbandversorgung in Kochertürn

In einer ersten Ausschreibung wurde ein Breitbandanbieter gesucht, der ohne Beihilfe durch die Stadt Neuenstadt den Breitbandausbau durchführt. Im Gegensatz zu Cleversulzbach konnte für Kochertürn leider kein Breitbandanbieter gefunden werden, der einen kostenlosen Ausbau anbietet. Daher musste im Zeitraum vom 21.04.2011 bis einschließlich 30.06.2011 eine nochmalige Bekanntmachung zur Breitbandausschreibung mit Gewährung einer Beihilfe öffentlich ausgeschrieben werden. Dabei wurde ein Breitbandanbieter gesucht, der mitteilt, wie groß die Wirtschaftlichkeitslücke ist. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitslücke (Kosten für den Ausbau) müssen dann von der Stadt Neuenstadt getragen werden.
Die Verwaltung hat sich dabei von der Firma IK-T aus Regensburg beraten lassen. Die Firma IK-T hat die Angebote im Auftrag der Stadt geprüft und ausgewertet und einen Vergabevorschlag ausgearbeitet. Für Kochertürn sind insgesamt zwei Angebote eingegangen. Das Angebot von Internet & Co, bietet eine Breitbandversorgungslösung für Kochertürn über Funk an. Ein weiteres Angebot hat die Deutsche Telekom vorgelegt, die das Versorgungsgebiet mit einem DSLAM-Ausbau mit Glasfaserzuführung vorsieht. Damit wird die geforderte Bandbreite gewährleistet. Das Angebot der Deutschen Telekom liegt bei 65.122 €. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Deutschen Telekom den Auftrag zum Ausbau der Breitbandversorgung zum Angebotspreis zu erteilen.

Ergebnisse der öffentlichen Bekanntmachung über die Breitbandversorgung in Stein am Kocher
Auch für Stein am Kocher konnte bei der ersten Ausschreibung ohne Beihilfe kein Breitbandanbieter gefunden werden. Aus diesem Grund wurde wie in Kochertürn zwischen dem 24.04.2011 bis einschließlich 30.06.2011 nochmals eine Ausschreibung durchgeführt, bei der die Gewährung einer Beihilfe angeboten wird. Dabei wurde ein Breitbandanbieter gesucht, der die Leerrohre nutzt und ein Angebot abgibt, in dem er die Wirtschaftlichkeitslücke benennt. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitslücke müssen dann von der Stadt Neuenstadt getragen werden. Für Stein am Kocher gingen bei der Verwaltung insgesamt drei Angebote ein. Zum einen das Angebot von Internet & Co, das Angebot von Eifel-Net und das Angebot der Deutschen Telekom.
Nach Prüfung der Angebote schlägt die Firma IK-T vor, die Deutsche Telekom mit den entsprechenden Arbeiten zu beauftragen. Bei Beauftragung der Deutschen Telekom ist die Stadt verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 65.632 € zu gewähren. Nach Angaben der Deutschen Telekom werden die Arbeiten für den Ausbau in Stein und Kochertürn voraussichtlich ein Jahr betragen. Damit könnte in der zweiten Jahreshälfte 2012 die Versorgungslücke in Kochertürn und Stein geschlossen sein. Bereits im Jahr 2009 hat die Stadt für Cleversulzbach und Stein einen Förderantrag für die Verlegung der Leerrohre gestellt. Die Kosten betrugen 114.000 €. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg lag bei 43.000 €. Damit wurden und werden 250.000 € durch die Stadt für die Herstellung einer gesicherten Breitbandversorgung in Cleversulzbach, Kochertürn und Stein am Kocher investiert.

Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Gremium Gemeinderat der Stadt Neuenstadt am Kocher
Frau Silke Deininger hat die Verwaltung gebeten, sie aus gesundheitlichen Gründen von ihren Pflichten als gewählte Gemeinderätin zu entbinden. Das Gremium hat einstimmig festgestellt, dass bei Frau Deininger ein wichtiger Grund für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung vorliegt. Sie scheidet daher mit Wirkung vom 26.07.2011 aus dem Gemeinderat aus. Die Verabschiedung und Verpflichtung des Nachfolgers erfolgt in der Septembersitzung des Gemeinderates.

Infobereiche