Sitzungsberichte
Umgestaltung der Innenstadt
Planung
Dem Gemeinderat wurde im Mai 2009 der Entwurf des Wettbewerbssiegers Ernst & Partner aus Trier vorgestellt. Zuvor wurde auf Grundlage des im Juni 2008 einstimmig verabschiedeten Leitplanes Stadtmitte ein begrenzt offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Auswahlgremium hatte 38 Bewerber zugelassen. Zum Abgabetermin gingen 27 Arbeiten ein. Ende Januar 2009 wurde das Büro Ernst & Partner als Wettbewerbssieger gewählt und erhielt im Mai 2009 den Planungsauftrag für die Umgestaltung der Innenstadt. Ende Juni 2010 hat der Gemeinderat über die fortgeschriebene Planung beraten und dieser Planung zugestimmt. In einer öffentlichen Bürgerversammlung in der Stadthalle am 29. September 2011 nutzten die Einwohner die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und an die anwesenden Vertreter der Verwaltung und der beauftragten Fachbüros Fragen zu stellen. Bereits im Vorfeld gab es mehrere Bürgerinformationstage und gemeinsame öffentliche Spaziergänge mit dem Bürgermeister.
Am 26. Juli 2011 hatte der Gemeinderat folgenden Zeitplan für die Umgestaltung der Hauptstraße beschlossen:
- 1. Halbjahr 2012: Hauptstraße zwischen Marktplatz und Rathausplatz
- 2. Halbjahr 2012: Rathausplatz
- 2013: Rathausplatz (Rest) und Marktplatz
- 2014: Hauptstraße Rathausplatz bis „Brettachplatz“ und Lindenplatz (Äußerer Marktplatz)
Mit den Eigentümern der Grundstücke im Bereich des 1. Abschnittes wurden am 12. und 13. Oktober 2011 jeweils Einzelgespräche geführt und die Planung vor Ort erläutert. Das Ergebnis dieser Gespräche wird soweit möglich bei der weiteren Planung und Ausschreibung berücksichtigt. Der aktualisierten Planung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Die Kostenberechnung für die Umgestaltung liegt bei 2,9 Millionen Euro. In den Kosten sind die Baunebenkosten (Ingenieurhonorare, Vermessungskosten, etc.) und die Kosten für die Beleuchtung nicht enthalten. Der Kostenberechnung wurde zugestimmt und der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen die Arbeiten für den Abschnitt, „Hauptstraße zwischen dem Marktplatz und dem Rathausplatz“ und den „Rathausplatz“ öffentlich auszuschreiben.
Beleuchtungskonzept
Der Gemeinderat hatte am 10.10.2011 den Auftrag zur Erstellung der Lichtplanung einschließlich der Weihnachtsbeleuchtung an das Büro Belzner und Holmes aus Stuttgart vergeben. Das Büro Belzner und Holmes hat den Entwurf der Lichtplanung erarbeitet. Herr Hollubarsch und Herr Kürschner stellten den Entwurf in der Sitzung vor. Bei der Lichtplanung wurden nachfolgend aufgeführte Punkte als Planungsaufgabe beachtet:
- Beleuchtung des Lindenplatzes durch neue Mastleuchten und Stelen mit blendfreiem und warmweißem Licht
- Schaffung eines repräsentativen Nachtraums am Lindenplatz als Eingangssituation zur Altstadt über die Funktionsbeleuchtung hinaus
- Beleuchtung des Torturms, der Nikolauskirche und des Schlosses über Fassaden-aufhellung mit Betonung der Eingangsportale
- Illumination des Marktplatzes durch neue Mastleuchten und Stelen mit blendfreiem und warmweißem Licht
- Aufwertung des Marktplatzes in der Nacht über Fassadenaufhellung der historischen Gebäude im Umfeld, dabei Aufzeigen der Raumkanten, um den Platz zu definieren und die Orientierung im Stadtraum zu verbessern
- Beleuchtung der Hauptstraße durch neue Mastleuchten mit blendfreiem und warmweißem Licht
- Ausleuchtung des Rathausplatzes und der neuen Treppenanlage durch neue Mastleuchten und Stelen mit blendfreiem und warmweißem Licht.
- Aufhellung der Raumkanten am Rathausplatz und Akzentuierung der Bäume und Brunnen
Nach Berechnung des Büro Belzner und Holmes betragen die Kosten 292.000 Euro. Der Gemeinderat begrüßte das Konzept. Diskutiert wurde über Standorte und Anzahl der Stelen und die Leuchtmittel. Wichtig ist auch die Akzeptanz der Anwohner, die unbedingt mit eingebunden werden müssen. Das Gremium nahm das vorgetragene Beleuchtungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Ingenieurverträge
Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, die Honorierung mit dem Büro Ernst und Partner zu vereinbaren. Die rechtliche Beurteilung der Honorierung unter Beachtung der HOAI insbesondere, auch unter dem Aspekt der Zuordnung der Anlagen zu Verkehrsanlagen oder Freianlagen, war schwierig. Es wurde Wert darauf gelegt, dass die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung durch ein ortsnahes Ingenieurbüro erfolgt, da die Pflasterarbeiten eine verstärkte und zeitlich flexible Bauüberwachung erforderlich machen. Hierfür konnte das Ingenieurbüro Mörgenthaler Ingenieure aus Öhringen gewonnen werden. Das Büro Ernst und Partner hat der Übernahme dieser Arbeiten durch Mörgenthaler Ingenieure zugestimmt. Für den 1. Abschnitt der Gestaltung der Hauptstraße (vom Marktplatz bis zum Rathausplatz) wird die örtliche Bauüberwachung auf 2,8 v. H. reduziert.
Das voraussichtliche Gesamthonorar wurde auf Grundlage der Kostenberechnung mit voraussichtlich 326.581,43 € (incl. MwSt) berechnet. Dies entspricht 11,27 % des Bruttohonorars. Dem Abschluss der Ingenieurverträge mit dem Büro Ernst & Partner aus Trier und Mörgenthaler Ingenieure aus Öhringen wurde wie vorgeschlagen zugestimmt.
Kreisverkehr Bahnweg
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Planung und der Anlegung des Kreisverkehrs am Bahnweg beschäftigt. Zwischenzeitlich liegt die Genehmigung zum straßenbautechnischen Entwurf durch das Regierungspräsidium Stuttgart (als Straßenbaulastträger der Landesstraße) vor. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben ebenfalls zugestimmt. Vom Landratsamt ist die Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Kreisverkehr hat einen Durchmesser von 35 m und eine Fahrbahnbreite von 8 m. Dies entspricht dem Kreisverkehr bei Bürg, der sich in unmittelbarer Nähe befindet. Der Gemeindrat stimmte der Planung und der Kostenberechnung über 380.000,00 € zu.
Der Kreisverkehr am Bahnweg soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs gebaut werden. Der Kreisverkehr sollte fertig sein, wenn mit den Bauarbeiten für die Lebensmittelmärkte (Herbst 2012) begonnen wird. Vorgesehen ist die Maßnahme möglichst frühzeitig im Jahr 2012 auszuschreiben, um günstige Preise zu erhalten. Es wird mit einer Bauzeit von 2 Monaten gerechnet. Der Kreisverkehr könnte dann je nach Witterung von Anfang März bis Ende April erstellt werden. Mit dem Kreisverkehr verbessert sich die Anbindung der Märkte, des Parkhauses und der Anwohner des Bahnweges. Er ermöglicht der BAG eine bessere Anbindung ihres Marktes. Dies gelingt allerdings nur, wenn mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine Einigung erzielt werden kann. Für die Fußgänger am Kreisverkehr bei Bürg wird durch den neuen Kreisverkehr am Bahnweg die Situation dadurch verbessert, dass die Geschwindigkeit durch den Kreisverkehr reduziert wird. Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt die Ausschreibung für den Bau des Kreisverkehrs durchzuführen und mit dem Ingenieurbüro Mörgenthaler aus Öhringen den Ingenieurvertrag abzuschließen.
Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Kommandant Schaffroth und den Abteilungskommandant Grünagel.
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Dazu erstellt die Kommune einen Feuerwehrbedarfsplan. Dieser enthält alle wesentlichen Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für den geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Ein Teil des Feuerwehr-Bedarfsplanes ist die Fahrzeugkonzeption. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den Abteilungskommandanten, dem Feuerwehrausschuss, dem Kreisbrandmeister und der Stadtverwaltung abgestimmt. Der Gemeinderat hatte 2008 den Feuerwehrbedarfsplan beschlossen.
Das Gremium hatte dabei sehr konsequent die darin geplanten Fahrzeugbeschaffungen durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel ermöglicht. Möglich war dies auch dank der Unterstützung des Landes mit Zuschüssen und des außerordentlich großen Engagement der Feuerwehr bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Seit der Verabschiedung des Feuerwehr-Bedarfsplanes wurde der Gerätewagen für die Abteilung Neuenstadt neu angeschafft und vor wenigen Tagen der neue Kommandowagen ausgeliefert. Die Abteilung Stein/Kochertürn erhielt als Ersatzbeschaffung einen neuen Mannschaftstransportwagen (MTW). Für die Abteilung Neuenstadt wurde ebenfalls ein Zuschussantrag für einen neuen MTW gestellt. Der Zuschuss ist zwischenzeitlich ebenfalls bewilligt.
Derzeit werden Neuenstadt und alle Stadtteile mit der Drehleiter aus Neckarsulm im Einsatzfall unterstützt. Die Zusammenarbeit mit Neckarsulm ist hervorragend.
Allerdings hat der Feuerwehrbedarfsplan festgestellt, dass mittelfristig auch aufgrund der sehr guten Entwicklung im gewerblichen Bereich die Beschaffung einer eigene Drehleiter unumgänglich ist.
Auch für die bereits bestehenden Gebäude im Amselweg 8 (Hochhaus), Schloss in Bürg, Forstamt Neuenstadt u. a. wird bei einem Einsatz immer eine Drehleiter angefordert.
Mit der Drehleiter wird der 2. Rettungsweg bis zur Hochhausgrenze sichergestellt. Im Feuerwehr-Bedarfsplan ist für das Jahr 2013 die Beschaffung einer Drehleiter vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat daher, um im Zeitplan zu bleiben, im April 2011 einen Zuschussantrag beim Land gestellt. Beschafft werden soll eine DLAK 23/12 mit Beladung nach DIN 14043. Im Finanzplan sind dafür Mittel im Jahr 2012 und 2013 eingeplant.
Die Verwaltung geht bei der Beschaffung von Kosten von 700.000 Euro aus. Am 08. August 2011 erhielt Bürgermeister Norbert Heuser die erfreuliche Nachricht, dass ein Landeszuschuss als Festbetragsfinanzierung über 244.000 Euro gewährt wurde. Einen Tag später kam die Zusage des Landkreises, dass sich dieser mit 65 % der Landeszuwendung (158.600 Euro), entsprechend eines Kreistagsbeschlusses an der Beschaffung beteiligt.
Derzeit wird das Leistungsverzeichnis durch die Freiwillige Feuerwehr Neuenstadt a. K. erstellt.
Herr Kommandant Schaffroth stellte in der Sitzung dem Gemeinderat anhand von Bildern die Drehleiter vor und erläuterte deren Funktionen.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Ausschreibung für die Beschaffung der Drehleiter DLA (K) 23/12 durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2012.
Beteiligungsbericht
Entsprechend der Vorschrift der Gemeindeordnung informiert der Vorsitzende das Gremium und die Öffentlichkeit über den Beteiligungsbericht für das Jahr 2010.
Haushaltsplan 2012 der Diakoniestation Neuenstadt
Die Diakoniestation Neuenstadt hat am 28.10.2011 der Stadtverwaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2012 vorgelegt. Dieser sieht für das Jahr 2012 bei der Diakoniestation, wie auch in den vergangenen Jahren, keinen Abmangel vor. Hier wird von einem ausgeglichenen Haushalt ausgegangen. Anders sieht es bei der IAV-Stelle aus. Hier beträgt der Abmangel insgesamt 30.590.-- € Davon entfallen auf die 3 bürgerlichen Gemeinden 28.450.-- €; 2.050,00 € trägt vereinbarungsgemäß die evangelische Kirchengemeinde. Der Abmangel, der auf die Stadt Neuenstadt a. K. laut Vereinbarung vom 17.12.1991 entfällt, beträgt 2012 für die Diakoniestation 0 Euro und für die IAV-Stelle 15.940,00 Euro.
Der vorgelegte Haushalt ist ein Beleg für die positive Entwicklung und gute Arbeit der Diakoniestation und der IAV-Stelle in den vergangenen Jahren. Ein besonderer Dank gilt Herrn Löw und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation und Frau Wißmann von der IAV-Stelle. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die kompetente Beratung gelobt. Dem Haushaltsplan 2012 der Diakoniestation Neuenstadt wurde zugestimmt.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat nach § 78. Abs. 4 der Gemeindeordnung über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Dem Gemeinderat wurde dargelegt, welche Spenden in welcher Höhe eingegangen sind. Das Gremium hat die Annahme der Spenden einstimmig genehmigt.
Ihre Stadtverwaltung

