Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2012

icon.crdate30.04.2012

Lesen Sie hier mehr darüber.

Neubeschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr

Der Gemeinderat hat entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan beschlossen, für die Freiwillige Feuerwehr Neuenstadt 2012 erstmals eine Drehleiter zu beschaffen. Im Haushalt 2012 sind dafür 600.000 Euro eingestellt. Das Land Baden-Württemberg gewährt für diese Beschaffung einen Festbetragszuschuss über 244.000 Euro. Der Landkreis Heilbronn beteiligt sich mit 158.600 Euro (65% des Landeszuschusses) an den Kosten. Der Gesamtzuschuss liegt damit bei 402.600 Euro. Bereits in der Sitzung am 26. März 2012 wurde der Auftrag für einen neuen Mannschaftstransportwagen für die Abteilung Neuenstadt für 64.000 Euro erteilt.
Während der Mannschaftstransportwagen eine Ersatzbeschaffung ist, gibt es bisher noch keine Drehleiter in Neuenstadt. Im Einsatzfall wurde die Drehleiter aus Neckarsulm angefordert. Durch die gute Zusammenarbeit hat dies auch immer vorbildlich funktioniert. Mit der eigenen Drehleiter wird die Sicherheit für die Einwohner aber deutlich erhöht. Durch die wesentlich kürzeren Wege, ist die Drehleiter künftig viel schneller am Einsatzort.
Die europaweite Ausschreibung bestand aus den 3 Losen: Fahrgestell, Drehleiteraufbau und Beladung. Die Lose können zusammenhängend oder einzeln vergeben werden. Außerdem wurden bei den Losen optionale Positionen ausgeschrieben. Nebenangebote sind zugelassen.
Kommandant Hartmut Schaffroth erläutert dem Gemeinderat die Zuschlagskriterien und das Auswahlverfahren durch die Feuerwehr. Bei den Zuschlagkriterien wurden die Kategorien Preis, Gebrauchswert, Qualität, Folgekosten und Querschnittskriterien gebildet.
Beim Fahrgestell lagen Angebote der Firmen IVECO, Mercedes-Benz und MAN vor. Beim Drehleiteraufbau gab es Angebote der Firmen Iveco Magirus Brandschutztechnik und Metz Aerials. Die Feuerwehr hat entsprechend den Zuschlagskriterien eine Beurteilung vorgenommen, wonach das Angebot von Metz Aerials mit dem Mercedes-Benz Fahrgestell nach Punkten vorne lag.
Beim Los 3 Beladung gab es nur das Angebot von Metz Aerials zum Preis von 38.126,05 Euro. Das Angebot war vollständig. Die Feuerwehr empfiehlt die Vergabe. Es wurden auch verschiedene Wärmebildkameras getestet. Beschafft werden soll die gute und kostengünstigere Wärmebild-kamera ISG Typ K/SD/1000/ICE von der Fa. Curus Safety Mannheim (12.969,81 Euro).
Die Gesamtkosten der Drehleiter betragen danach 608.105,11 Euro. Durch die Bildung eines Haushaltsrestes aus dem Jahr 2011 stehen Haushaltsmittel über 610.000 Euro zur Verfügung.
Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch den technischen Ausschuss der Freiwillige Feuerwehr und der Verwaltung wird folgende Beschaffung vorgeschlagen:
FAHRGESTELL
Mercedes-Benz, Atego1629F,Angebotspreis 98.746,20 €
DREHLEITERAUFBAU
Firma METZ Aerials GmbH, Angebotspreis 458.263,05 €
BELADUNG Firma Metz Aerials, Angebotspreis 38.126,05 €
WÄRMEBILDKAMERA
Direktbeschaffung Curus Safety, Mannheim 12.969,81 €
Gesamtvergabesumme: 608.105,11 €

Der Gemeindrat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, die Beschaffungsaufträge für die neue Drehleiter über insgesamt 608.105,11 Euro, zu vergeben.
Abschließend dankte Bürgermeister Norbert Heuser Herrn Kommandant Schaffroth und den Mitgliedern des Beschaffungsausschusses für das sehr große Engagement bei der Vorbereitung und Ausarbeitung des Vergabevorschlages.

Offene Jugendarbeit in Neuenstadt a. K.

Die Jugendreferentin, Frau Mirjam Bareis, gab in der Sitzung den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Vorstellung des Jahresbericht 2011 des Jugendreferats wieder einen Überblick über die offene Jugendarbeit in Neuenstadt. Seit 15.10.2003 wird die Offene Jugendarbeit in Neuenstadt a. K. durch die Diplomsozialpädagogin Mirjam Bareis als Jugendreferentin wahrgenommen. Derzeit teilen sich Frau Esther Ihm und Frau Bareis die Stelle. Der Rückblick auf das Jahr 2010 erfolgte am 09.05.2011 im Gemeinderat. Neben dem Überblick über die Arbeit und die Aktivitäten des Jugendreferats im abgelaufenen Jahr, werden auch Auswertungen und Perspektiven aufgezeigt. Bei den Perspektiven ging die Jugendreferentin sehr ausführlich auf die anstehende Kommunale Bildungsplanung ein. Bildungsplanung, Bildungskoordination und Bildungslandschaften seien heute Schlagworte für eine Entwicklung, innerhalb der kommunalen Vernetzung, Steuerung, Abstimmung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten. Hier gelte es, diese Entwicklung in Neuenstadt anzustoßen und im Prozess der Bildungsplanung aktiv mitzuwirken.
Das Jugendhaus „INTZ“ in der Öhringer Straße rundet das Angebot für Kinder und Jugendliche in Neuenstadt neben dem vorbildlichen Angebot der aktiven Vereine, der Schulen und Kirchen ab. Inzwischen ist auch der fünfte Freizeitkalender erschienen. Er bietet ein buntes Programm aus Sport, kreativen Angeboten, Musik und Kunst. Nähere Informationen über das Jugendreferat und das Jugendhaus gibt es auch unter www.intz.de und auf der Homepage der Stadt. Der Bürgermeister dankte der Jugendreferentin und dem Verein „Brückendächle“ für die engagierte Arbeit. Vom Jahresbericht 2011 des Jugendreferats nahm der Gemeinderat zustimmend Kenntnis.

Bericht über die Fremdevaluation des Eduard-Mörike-Gymnasiums

Die erweiterte Eigenständigkeit der allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg führt zu einer größeren Qualitätsverantwortung der Einzelschule. In diesem Zusammenhang ist eine Rückmeldung über Stärken und Verbesserungsbereiche sinnvoll, damit die Schule spezifische Maßnahmen zur weiteren Entwicklung ergreifen kann.
Mit diesem Ziel wird eine sogenannte Fremdevaluation durchgeführt. Sinn der Fremdevaluation ist es, die interne Schul- und Qualitätsentwicklung zu fördern und den Schulen durch den (professionellen) Blick von außen eine differenzierte Rückmeldung zu geben sowie Empfehlungen für die weitere Arbeit vor Ort zu formulieren. Die Arbeiten und Ergebnisse im Rahmen der Fremdevaluation sind in einem Bericht festgehalten. Um der einzelnen Schule gerecht werden zu können, werden ihre spezifischen Rahmenbedingungen ebenso beachtet, wie die pädagogischen Ziele und Schwerpunkte, die das individuelle Schulkonzept prägen. Der Bericht bietet eine datengestützte Rückmeldung zu obligatorischen und Wahlpflichtbereichen. In diesem Sinne bedeuten ausgesprochenen Empfehlungen keine Vorgaben, sondern sind als Impulse für die Weiterentwicklung der Schule zu verstehen.
Der Bericht gibt eine Rückmeldung zu 22 evaluierten Merkmalen, deren Entwicklungsstufe zum Zeitpunkt der Fremdevaluation auf einer Viererskala eingeschätzt und mit einem beschreibenden Text erläutert wird. Die vier Entwicklungsstufen sind so definiert, dass die Einschätzung eines Merkmals auf der „Zielstufe“ den Status charakterisiert, der von Schulen angestrebt werden soll.
Adressat des Berichts ist die Schule selbst. Die Rückmeldung soll unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den Gremien der Schule diskutiert werden und zu anschließenden Entwicklungsschritten führen. Des Weiteren ist die Schule verpflichtet, den Evaluationsbericht mit „Zielvorstellungen und Maßnahmen zur Schulentwicklung“ (EvaluationsVO § 12), die sich aus der Diskussion in den einzelnen Gremien ergeben, an die zuständige Schulaufsicht weiterzuleiten. Dieses Verfahren mündet in eine Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht. Die Stadt Neuenstadt als Schulträger erhält den Evaluationsbericht zur Kenntnis.
Der Schulleiter des Eduard-Mörike-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Roland Götzinger, erläuterte in der Sitzung den Evaluationsbericht und stand für Fragen zur Verfügung. Er sei mit dem Ergebnis zufrieden. Sehr erfreut ist er über das sehr gute Ergebnis beim Schulklima, da dieses das Fundament für vieles ist.
Bürgermeister Heuser zeigte sich erfreut über das Ergebnis der Fremdevaluation. Sein Dank geht an die engagierten und motivierten Lehrerinnen und Lehrer, Herrn Götzinger, aber auch an die Schüler und die Eltern. Er sichert auch weiterhin die Unterstützung der Stadt als Schulträger zu, damit auch in Zukunft die Rahmenbedingungen gut sind.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2011

Die Haushaltspläne der Gemeinden bilden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ab, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden. Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“. Ausnahmen hiervon sind Haushaltsansätze, die

  • bereits bewirtschaftet sind (Aufträge wurden bereits erteilt)
  • Bestandteil eines Budgets sind und die
  • in engem Zusammenhang mit bereits bewirtschafteten Mitteln stehen (insbesondere jährliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Kanalisation).

Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig. Sind über die Bewirtschaftung von Haushaltsmittel bereits Gemeinderatsbeschlüsse gefasst (z. B. Baubeschlüsse und Vergaben) so ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung für den gesamten Betrag, der den Beschluss betrifft, zuständig. Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis. Für 2011 schlägt die Verwaltung die Bildung verschiedener Haushaltsreste vor. Änderungen können sich noch im Laufe der Abschlussarbeiten ergeben. Diese werden dann im Rahmen der Jahresrechnung 2011 dokumentiert:

Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Einnahmeresten im Vermögenshaushalt über 20.000 Euro und der Bildung von Ausgaberesten über insgesamt 5.015.300 Euro zu. Zu den größten Ausgaberesten im Vermögenshaushalt gehören bei der Stadtsanierung die aktuell begonnene Innenstadtumgestaltung mit 1.532.000 Millionen Euro und ein Ausgaberest für das neue Parkhaus über 600.000 Euro.

Bebauungsplan „Daistler II -6. Änderung (Dachfarbensatzung)

Allein angesichts der energiepolitisch gewollten und tatsächlich vorhandenen Zunahme von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen müssen Regelungen über Dachfarben hinterfragt werden. Bei einem Blick über die Dachlandschaft der Stadt stellt man fest, dass die Dächer schon früher farblich unterschiedlich eingedeckt wurden und sich dadurch ein differenziertes Stadtbild ergeben hat. Es sollte eine größere Bandbreite an Dachfarben möglich sein. Am 09.05.2011 entschied der Gemeinderat, die engen Vorgaben für die Dachfarben im Bereich des Bebauungsplans „Daistler II – 3. Änderung“ zu lockern und sie den Möglichkeiten der 5. Änderung anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor, den noch nicht bebauten Bereich im Südwesten des Gebiets der 1. Änderung westlich des 2. Stichwegs mit einzubeziehen. Für das Flurstück 4329 liegt ein Baugesuch vor, bei dem die Bauherren ein anthrazit-schwarzes Dach beantragen. Weil die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. In diesem Verfahren können Aufstellung des Bebauungsplans (§2), öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2) gleichzeitig beschlossen werden.
a) Aufstellung des Bebauungsplans „Daistler II – 6. Änderung (Dachfarbensatzung)“
Für den im Lageplan des Vermessungsbüros Koch + Käser vom 16.04.2012 dargestellten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden mit dem Ziel, die Farben dunkelblau, ziegelrot, rotbraun, braun, grau bis anthrazit im Geltungsbereich zuzulassen. Leuchtende oder reflektierende Farben bzw. Materialien sollen nicht zulässig sein. Bei Doppelhäusern sollen die Dächer farblich aufeinander abgestimmt werden. Dachflächen mit Anlagen zur Sonnennutzung und begrünte Dächer sind ausgenommen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung von geänderten Dachfarben im Baugebiet „Daistler“. Maßgebend ist der Lageplan des Vermessungsbüros Koch + Käser, Untergruppenbach, vom 16.04.2012. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Daistler II – 6. Änderung (Dachfarbensatzung)“
b) Zustimmung zum Vorentwurf und der Begründung, jeweils vom 16.04.2012
Das Vermessungsbüro Koch + Käser hat am 16.04.2012 einen Vorentwurf des Bebauungsplans eine Begründung gefertigt. Der Gemeinderat stimmte dem Planentwurf vom 16.04.2012 und der Begründung vom 16.04.2012 des Vermessungsbüros Koch + Käser, Untergruppenbach, zu.
c) Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung der Bevölkerung und Erörterung abgesehen und gleich die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Umweltprüfung muss nicht durchgeführt werden und man braucht keinen Umweltbericht. Der Gemeinderat verzichtete auf die frühzeitige Unterrichtung über und die Erörterung des Planentwurfs und beauftragte die Verwaltung, gleich Planentwurf und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und Ort und Dauer der Auslegung mindestens eines Woche vorher öffentlich bekannt zu machen.
d) Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden über die Planungen unterrichtet und zu ihrer Stellungnahme aufgefordert werden. Ihre Anregungen fließen in den Planentwurf ein, der nach § 3 Abs. 2 ausgelegt und sie werden über diese Auslegung informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen sich innerhalb eines Monates zum Planentwurf äußern. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, während der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.

Zufahrt zu Wohnbaugrundstücken an der Potsdamer Straße über die Uhlandstraße

Ein örtlicher Architekt hat für einen Interessenten (Flurstück 4441) angfragt, ob für dieses Grundstück ebenfalls wie das Nachbarflurstück 4440 eine Zufahrt von der Uhlandstraße her möglich ist. Beim Flst. 4440 hatte dies der Technische Ausschuss am 26.04.2010 genehmigt.
Die Höhenverhältnisse sind ähnlich wie beim nördlichen Nachbargrundstück. Die Grundstücksgrenze an der Potsdamer Straße liegt im Mittel auf etwa 196,0 m, an Uhlandstraße auf etwa 189,8, ergibt eine Differenz von rund 6,2 m, aber das Grundstück ist deutlich rechteckiger geschnitten, trotz der zur Uhlandstraße hin auseinander strebenden Nord- und Südgrenzen und hat eine längere Grundstücksgrenze an der Potsdamer Straße.
Die Uhlandstraße ist laut Bebauungsplan „Daistler II – 1. Änderung“ ein Rad- und Fußweg, entsprechend lautet auch die verkehrsrechtliche Anordnung. Dieser Weg ist die fußläufige Hauptverbindung vom Gesamtgebiet Daistler in die Stadtmitte und zu den Schulen.
Mit der Erweiterung des Gebietes „Daistler“ wird die Bedeutung dieses Fußwegs eher noch zunehmen. Aus Sicht der Verwaltung sollte außer bei der begründeten Zufahrt für das Flurstück 4440, Uhlandstraße 10, keine weiteren Zufahrten mehr über die Uhlandstraße zugelassen werden. Wie von der Verwaltung dargestellt sah es auch der Gemeinderat und beschloss, keine weiteren Zufahrten mehr über die Uhlandstraße zuzulassen.

Beginn der Bauarbeiten zur Umgestaltung der Hauptstraße und des Rathausplatzes

Mit der Freigabe des neuen Kreisverkehrsplatzes „Am Bahnweg“ sind alle Bauarbeiten im Rahmen der Ortsumgehung Neuenstadt auf unserer Gemarkung beendet. Dies war eine Voraussetzung, um mit dem Umbau der Hauptstraße und damit der Umgestaltung der Innenstadt zu beginnen. Ebenso konnten die umfangreichen Arbeiten an der Lindenstraße und der Austraße abgeschlossen werden. Erfreulich war, dass der Kreisverkehrsplatz „Am Bahnweg“ wie angekündigt in nur 3 Wochen und 2 Tagen gebaut wurde. Bereits 2006 hat die Bevölkerung mit großem Interesse an der Umfrage „Unsere Innenstadt soll schöner werden!“ teilgenommen. Der Gemeinderat hat dann 2008 den Leitplan „Stadtmitte“ beschlossen.
Im gleichen Jahr wurde ein begrenzt offener Realisierungswettbewerb zur Gestaltung der Hauptstraße durchgeführt. 27 Arbeiten wurden abgegeben und im Januar 2009 hat das Preisgericht den Entwurf des Büros Ernst & Partner aus Trier zum Wettbewerbssieger gewählt. Danach folgten mehrere öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen. Die letzte Bürgerinformation war Ende September 2011 in der Stadthalle in Neuenstadt.

Der Gemeinderat hat nun der Firma Osmanaj aus Bad Friedrichshall den Auftrag zur Umgestaltung der Hauptstraße für die ersten beiden Bauabschnitte (Hauptstraße und Rathausplatz) erteilt. Die Umgestaltung der Innenstadt ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stadtmitte immer angefahren werden kann. Alle Geschäfte sind auch während der Baumaßnahme jederzeit gut zu Fuß erreichbar. Den Kunden stehen mit den Parkplätzen auf dem Marktplatz, dem Lindenplatz und dem Parkplatz Ecke Brunnengasse/ Helmbundstr. in der Helmbundstraße genügend Parkplätze zur Verfügung. Die Stadtverwaltung wird verstärkt darauf achten, dass diese Kurzzeitparkplätze für Besucher und Kunden zur Verfügung stehen und nicht durch Langzeitparker belegt werden.

Seit dem 25. April haben die Bauarbeiten im Bereich zwischen dem Gasthaus Ochsen und der Einmündung zur Helmbundstraße mit einer Vollsperrung der Hauptstraße für Fahrzeuge begonnen. Im südlichen Bereich des gesperrten Teilabschnittes der Hauptstraße wird der Fahrbahnbelag vorerst belassen und weiterhin begehbar sein. Im nördlichen Bereich wird nach Entfernen der alten Asphaltdecke der neue Gehweg gepflastert werden. Die Geschäfte auf der Nordseite werden ständig über provisorische Zugänge erreichbar sein. Die Stadtverwaltung lädt anlässlich des Baustellenfestes des Stadtmarketingvereins “Wir für Neuenstadt“ am 28. April zu einem Bürgerinfotag vor dem Rathaus ein. Zwischen 13.00 und 18.00 Uhr werden dabei nochmals die Pläne des Wettbewerbssiegers Ernst & Partner und die neuen Pflastersteine gezeigt. An diesem Nachmittag besteht auch die Möglichkeit mit der Baufirma Osmanaj, Herrn Reichert vom Büro Mörgenthaler (Bauleitung) und mit den Mitarbeitern des Stadtbauamtes zu sprechen. Die Pläne werden anschließend für einige Wochen im Foyer des Rathauses ausgestellt.

Alle Beteiligten bemühen sich, dass die Baumaßnahmen reibungslos und mit geringst möglicher Beeinträchtigung ausgeführt werden. Der Vorsitzende dankt dem Stadtmarketingverein „Wir für Neuenstadt“ für deren Einsatz. Er appelliert aber auch an alle sich einzubringen, da nur gemeinsames Handeln Erfolg bringt. Wichtig ist es, dass die Kunden auch weiterhin die Geschäfte der Innenstadt besuchen und dort einkaufen. Die Umgestaltung der Innenstadt ist nur ein Baustein für eine attraktive und lebendige Innenstadt. Das gastronomische Angebot und die Vielfalt der Geschäfte sind ein weiterer Baustein.
Herr Stephan erläuterte, dass die Lichtsignalanlagen ( Ampeln ) in der Hauptstraße und der Öhringer Straße im Zuge der Rechtskraft der Umwidmung vom seitherigen Straßenbaulastträger, dem Land, auf die Stadt Neuenstadt a. K. übergehen.
Es handelt sich um folgende Lichtsignalanlagen:
Öhringer Straße vor der Lindenschule, Öhringer Straße vor dem Dr. Carl – Möricke – Altenstift, Hauptstraße vor der Mörikeapotheke und Hauptstraße bei der Kreissparkasse.
Die beiden letztgenannten Lichtsignalanlagen können durch die nun beginnenden Umbaumaßnahmen in der Hauptstraße entfallen. Die Demontage wird zeitnah veranlasst.

Baugesuch der Firma Theo Förch GmbH & Co. KG , Theo-Förch-Str., 74196 Neuenstadt a. K.
Aufstockung Schulungsraum, Neckarsulmer Str. 47, Flst. 2840, 74196 Neuenstadt a. K.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes bis auf die vorgesehene Traufhöhe. Der Bebauungsplan setzt eine max. Traufhöhe von 9,0 m fest. Der Aufbau soll als Dachform ein leicht geneigtes Scheddach (3 °) haben. Die Traufhöhe beträgt an der „höheren Seite“ 9,88 m und an der „tieferen Seite“ 8,91 m. Die Grundzüge der Bauleitplanung sind durch die Überschreitung der Traufhöhe um 88 cm nicht berührt. Die Verwaltung (die aufgrund der Hauptsatzung für die Erteilung des Einvernehmens zuständig ist) wird das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilen.
Der Gemeinderat nahm von dem Bauvorhaben und der beabsichtigten Erteilung des Einvernehmens zustimmend Kenntnis.

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