Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25. Juni 2012

icon.crdate03.07.2012

Lesen Sie hier mehr darüber.

Bebauungsplanverfahren „Areal Förch“
a) Beratung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie des Vorentwurfs der Begründung
Die Firma Theo Förch GmbH & Co. KG möchte am südlichen Ortsrand von Kochertürn die bestehende Konzern- und Logistikzentrale des international operierenden Unternehmens auf einer Fläche von 1,85 ha erweitern. Südöstlich der bestehenden Logistikgebäude sollen weitere Logistik- und Distributionsgebäude mit bis zu 33 m Höhe entstehen. Ein weiteres neues Verwaltungsgebäude mit einer Höhe von 32 m ist am nördlichen Grundstücksrand geplant.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Konzern- und Logistikzentrale des Unternehmens schaffen. Er dient damit der Sicherung, Erhaltung und Weiterentwicklung von wohnortnahen Arbeitsplätzen sowie der Sicherung und Stärkung eines bedeutenden regionalen Gewerbestandorts.
Reinhold Kuhn, Konzerngeschäftsführer der Fa. Förch und deren Logistikleiter, Herr Volker Thrun stellten dem Gemeinderat die Erweiterungspläne vor.
Den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften sowie den Vorentwurf der Begründung erläuterte Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Stadtplanungsbüro IFK aus Mosbach.
Die geplanten neuen Gebäude werden das Landschaftsbild beeinträchtigen. In den Fragen und Stellungnahmen aus der Mitte des Gemeinderates wurde dies auch kritisch hinterfragt. Allerdings wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass es sinnvoller ist, in die Höhe zu bauen, anstatt noch mehr Fläche zu beanspruchen. Der Vorsitzende betonte, dass man mit der Aufstellung des Bebauungsplanes am Anfang des Verfahrens ist. Nun beginnt die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Er würde sich sehr freuen, wenn an der öffentlichen Bürgerinformation am 26. Juni möglichst viele Einwohner in die Gemeindehalle nach Kochertürn kommen. Alle im Bebauungsplan beteiligten Fachplaner werden dort soweit möglich die Fragen beantworten. Aus seiner Sicht werden die Bedenken und Anregungen sehr sorgsam geprüft. Neben der Auswirkung auf die Flora und Fauna, sind dies insbesondere die Veränderungen die das Verkehrsaufkommen und die Immissionen betreffen. Auch wird die Erweiterung in Bezug auf die Standorte in Stein und in Neuenstadt zu untersuchen sein. Wichtig ist, dass dies vor allem bei den Verkehrsprognosen genau geprüft wird. Im Gegensatz zu anderen Gewerbe- und Industriegebieten, wird bei der geplanten Bebauung im Kochertürn eine große Anzahl von neuen Arbeitsplätzen im Verhältnis zur beanspruchten Fläche geschaffen.
Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorentwurf der Begründung, jeweils datiert mit 25.06.2012 zu.

b) Aufstellungsbeschluss
Zum Fortgang des Verfahrens ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Gemeinderat beschloss für das im Folgenden beschriebene Gebiet, gem. § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Areal Förch“ aufzustellen und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften im Gebiet des Bebauungsplanes zu erlassen. Das Gebiet wird durch folgende Grundstücke der Gemarkung Neuenstadt begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke mit den Flst. Nr. 1372/1, 1576/3 und 1578/7
Im Westen durch die Grundstücke mit den Flst. Nr. 1575/11, 1581 sowie 1400
Im Süden durch die Landesstraße 1088
Im Osten durch die Grundstücke mit den Flst. Nr. 1353 und 1357/1.
Die exakte Abgrenzung ist aus dem Lageplan zum Bebauungsplan des Planungsbüros IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 25.06.2012 zu entnehmen.

c) Feststellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
und der örtlichen Bauvorschriften sowie des Vorentwurfes der Begründung

Der Gemeinderat stellte den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Areal Förch“ einstimmig fest. Maßgebend sind:
- der Lageplan mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften gefertigt vom Planungsbüro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) in Mosbach, datiert mit 25.06.2012
- Die Begründung gefertigt von dem Planungsbüro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 25.06.2012

d) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit , der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, für den in Vorentwurf des Bebauungsplanes „Areal Förch“ durchzuführen.
Ferner beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf, gefertigt von IFK-Ingenieure liegt zur Einsicht im Rathaus Neuenstadt im Flur des 1. Obergeschosses vor dem Zimmer 19 bis einschließlich 10.07.2012 öffentlich aus. Es ist auch jederzeit möglich, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Satzung zur Änderung der Betriebsatzung der Stadtwerke Neuenstadt a. K.

In der aktuellen Betriebssatzung der Stadtwerke Neuenstadt, mit Stand der letzen Änderung vom 27. Juli 2009, sind in § 1, Abs 1, Gegenstand und Name des Eigenbetriebs, bisher folgende Regelungen getroffen:
„(1) Der Eigenbetrieb hat im Stadtgebiet die Aufgabe, im Rahmen der allgemeinen
Rechtsvorschriften und besonderen Regelungen zu erbringen:
a) die Versorgungsleistungen mit Energie, Wasser und Wärme (Versorgungsbetrieb).
Er kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden
oder Teile davon ausdehnen sowie die Führung andere Versorgungsbetriebe übernehmen. Er kann zudem Einzelkunden in anderen Gemeinden mit Erdgas versorgen.
b) Leistungen der Parkierungseinrichtungen, insbesondere Parkhäuser und Tiefgaragen, zu schaffen (Verkehrsbetrieb).
c) Leistungen der Hallenbäder mit den dazu gehörenden weiteren Einrichtungen (Bäderbetrieb).“
Um die neuen Aufgaben der Stadtwerke rechtskonform erledigen zu können, wird der Verpachtungsbetrieb „Märkte am Bahnweg“ in die Betriebssatzung aufgenommen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, § 1 Abs. 1 der Betriebssatzung wie folgt neu zu fassen:
„(1) Der Eigenbetrieb hat im Stadtgebiet die Aufgabe, im Rahmen der allgemeinen Rechts- vorschriften und besonderen Regelungen zu erbringen:
a) die Versorgungsleistungen mit Energie, Wasser und Wärme (Versorgungsbetrieb).
Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden oder Teile davon ausdehnen sowie die Führung anderer Versorgungsbetriebe übernehmen. Er kann zudem Einzelkunden in anderen Gemeinden mit Erdgas versorgen.
b) Leistungen der Parkierungseinrichtungen, insbesondere Parkhäuser und Tiefgaragen, zu schaffen (Verkehrsbetrieb).
c) Leistungen des Betriebs der Liegenschaften „Märkte am Bahnweg“, sowie die Vermietung und Verpachtung der sonstigen bei den Stadtwerken geführten Liegenschaften (Verpachtungsbetrieb).
d) Leistungen der Hallenbäder mit den dazu gehörenden weiteren Einrichtungen
(Bäderbetrieb).“
Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung einstimmig.

Vergabe der Bauarbeiten für die Erstellung der „Märkte am Bahnweg“
Für die Arbeiten für die Erstellung der zwei Marktgebäude und des Parkhauses (mit allen Ver- und Entsorgungsanlagen, Außenanlagen, …) schrieb die Stadt Neuenstadt a. K. eine europaweiten Teilnahmewettbewerb aus. Es hatten sich 11 Firmen beworben. Es gab zwei Runden „Bietergespräche“. Die Bietergespräche wurden nicht zur Preisgestaltung geführt, sondern um das Bauvorhaben zu konkretisieren.
Auch wurden die Firmen aufgefordert, Alternativvorschläge zu machen. Teilweise führten diese Alternativen zu nicht unbeachtlichen Baukostensenkungen.
Drei Firmen wurden dann zu einem letztverbindlichen Angebot aufgefordert (so genannter „last call“). Alle drei Firmen haben dann dieses Angebot abgegeben haben. Die Angebote lagen zwischen 7.214.000 € bis 7.784.500 €.
Unter Berücksichtigung aller gewählten Varianten hat der Gemeinderat die Bauarbeiten für die “Märkte am Bahnweg” mit öffentlichem Parkhaus an die Firma Leonhard Weiss, aus Satteldorf, zum Preis von 7.214.000 Euro netto (zzgl. MwSt.) vergeben.

Periodischer Betriebsplan („Forsteinrichtung“) 2012 – 2021 für den Stadtwald Neuenstadt
Für den Stadtwald wird jährlich ein Forstwirtschaftsplan oder wie es das Waldgesetz ausdrückt, ein jährlicher Betriebsplan erstellt. Dieser jährliche Forstwirtschaftsplan wird vom Gemeinderat – meistens im Herbst des Vorjahres – in einem separaten Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.
Alle zehn Jahre gibt es einen so genannten periodischen Betriebsplan („Forsteinrichtung“). Dieser Plan hat den gesamten Betriebsablauf im Hinblick auf die langfristigen Zielsetzungen räumlich und zeitlich zu ordnen sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes aufeinander abzustimmen und sie nachhaltig zu sichern. Er hat die nachhaltige Nutzung festzusetzen. Der periodische Betriebsplan wird von der höheren Forstbehörde aufgestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Auf Basis dieses periodischen Betriebsplanes wird dann der jährliche Forstwirtschaftsplan entwickelt.
Bereits seit Oktober 2010 wurden seitens der Forstbehörde umfangreiche Arbeiten durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat am 11. Mai 2012 in einer Waldbegehung vorgestellt. Der periodische Betriebsplan wurde vom Forsteinrichter, Herrn Dr. Helmut Rau aus Schwäbisch Hall und den Vertretern der Forstbehörde, Herrn Hartz und Herrn Staudt ausführlich erläutert.
Im Rahmen der Waldbegehung wurden auch die Waldbereiche Abteilungen 4 Wolfsgarten, 12 Abgebrannte Eiche, 13 Salzweg und 15 Felsen im Distrikt 1 Hauptwald Neuenstadt besichtigt.
Die wesentlichen Punkte, Daten und Ergebnisse des periodischen Betriebsplanes 2012 – 2021:

A. Waldzustand

Die forstliche Betriebsfläche hat sich um 10,4 ha vergrößert, was zum einen auf den Zuwachs an Holzbodenfläche, zum anderen auf den Zuwachs an Nichtholzbodenfläche zurückzuführen ist.
Rund die Hälfte der Waldfläche ist Schutzwald, zum größten Teil Wasserschutzwald. Bei den Schutzgebieten spielen die „Flora-Fauna-Habitat“-Gebiete (FFH) mit fast 90 % der Fläche die größte Rolle. Erstmals ausgewiesen wurden 8,5 ha Waldrefugien, in denen jegliche Nutzung unterbleibt.
Es überwiegen mit fast 70 % sehr gute bis gute Standorte: frischer und mäßig frischer Feinlehm, frischer und grundfrischer Decklehm, frischer und mäßig frischer Sandhang sowie Lehmhang. Mittlere und schlechte Standorte sind relativ selten: Tonhänge, mäßig frischer, steiniger Feinsand, saurer Feinlehm. 43 % der Holzbodenfläche sind Hangstandorte.

Das Baumartenverhältnis (in %)


1971

1981

1991

2002

2012

Ziel

Fichte

21

25

24

21

17

12

Douglasie

1

1

2

2

3

5

Lärche

2

5

4

4

4

4

Sonstige Nadelbäume

1

1

0

1

1

1

Buche

38

36

38

40

38

40

Eiche

18

14

13

12

13

15

Esche

0

5

6

8

8

5

Bergahorn

0

0

4

4

5

7

Linde

0

0

0

0

3

3

Sonstige Laubbäume

19

13

9

9

8

8

Holzvorratsveränderung

2002

2012

Differenz

%

Insgesamt

272.146 Vfm

277.703 Vfm

5.557 Vfm

2

je Hektar

366 Vfm

373 Vfm

7 Vfm

2


Gegenüber dem Vorrat von 2002 hat sich der Vorrat 2012 - trotz jährlichem Einschlag - erhöht.

Wuchsleistung

Die Herleitung des Holzzuwachses basiert auf den Daten: Baumartenflächen, Altersgliederung und Angabe der Bonität (=Maßstab für die Wuchsleistung einer Baumart). Der durchschnittliche Gesamtzuwachs der vergangenen hundert Jahre betrug 7,9 Erntefestmeter pro Jahr und Hektar. Der gegenwärtige Gesamtzuwachs beträgt 8,3 Erntefestmeter pro Jahr und Hektar.
In der Naturverjüngung dominieren Buche, Bergahorn und Esche. Die anderen Buntlaubbäume sind weniger vertreten. Sehr schwer tun sich neben der Eiche auch die Nadelbäume. Lediglich 4 ha sind natürlich verjüngte Fichte, etwas Lärche und Kiefer. In Zukunft wird es daher großer Anstrengung (Wildverbissschutz, Jagdintensivierung, Konkurrenzregelung) bedürfen, den Anteil dieser Baumarten zu halten oder noch etwas auszuweiten.
Bei der Buche hat sich die Komplexkrankheit (Pilzerkrankung) weiter ausgebreitet, mit verantwortlich dafür ist das trockene Frühjahr 2011, die starke Blüte und Fruktifikation (bzw. Fruchtbildung). Der Rotkern spielt bei den großflächig vorhandenen Buchen-Althölzern eine besondere Rolle, ca. 60% (27 ha) der über 100-jährigen Buchen sind rotkernig. Dies soll künftig durch rechtzeitige Dimensionierung (so dass keine stärkeren Kronenäste mehr absterben) verhindert werden. Bei der Eiche ist neben der Komplexerkrankung insbesondere der Raupenfraß von Prozessions­spinner, Eichenwickler und Frostspanner deutlich spürbar.
Durch das seit 2 - 3 Jahren aufgetretene Eschentriebsterben sind etwa 35 % der Eschen geschädigt. Die Fichten haben in der vergangenen Periode vor allem durch den Hitzesommer 2003 und deren Folgen (Borkenkäfer) gelitten.
Ca. 21 % (20 ha) der Fichten sind rotfaul, wodurch die Bestandstabilität wie auch die Holzqualität gemindert ist. Wegen der Klimalabilität und der schlechten Prognose für die Zukunft, sollte die Fichte weiter reduziert werden, insbesondere aber müssen Reinbestände verhindert werden.
Der Wildverbiss ist bei Eiche, Hainbuche, Esche und Bergahorn sehr stark und führt hier oft zu einer Entmischung. Bei den Buntlaubbäumen, Douglasie, Lärche und Kiefer ist der Verbiss mäßig und nur bei der Fichte gering. Damit die Chancen für seltenere Baumarten sowie die Schaftqualität verbessert werden, muss künftig die Jagd weiter intensiviert werden.
Einschätzung des Forsteinrichters: Der Wald befindet sich insgesamt in einem sehr guten Pflegezustand.

B. Der Betriebsvollzug im abgelaufenen Jahrzehnt
Hiebsergebnisse
Während bei den Vornutzungen 21 % mehr vollzogen wurden, blieben die Hauptnutzungen geringfügig hinter dem Plan zurück. 19 % der Nutzungen waren zwangsweise durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer bedingt. Die geplanten Verjüngungen wurden zu 113 % vollzogen, wobei mehr natürliche Verjüngung als geplant übernommen werden konnte. Es wurden 33 % mehr Fläche durchforstet als ursprünglich geplant, so dass es zu einer Steigerung des Turnus kam. Dagegen wurden die Ästungen auf 5 m als auch auf 10 m nur etwa zur Hälfte vollzogen.
Im Bereich der Wildschadensverhütung wurden in der vergangenen Periode 390 laufende Meter Zaun neu gebaut (0,3 ha) und 3.270 laufende Meter Zaun abgebaut (4,8 ha). 2.094 Pflanzen wurden einzeln gegen Wildverbiss und Fegen geschützt.
Für einen Buchen-betonten Betrieb ist das Betriebsergebnis sehr beachtlich. Positiv wirkt sich der Fichtenanteil mit der aktuellen Sortimentsstruktur sowie der wenn auch geringe Eichen-Wertholz-Anteil aus:

Erlöse insgesamt 2.786.958 €
pro haH 384 €
Betriebskosten insgesamt 1.806.567 €
pro haH 249 €
Verwaltungskosten insgesamt 327.159 €
pro haH 45 €
Betriebsergebnis insgesamt + 653.272 €
pro haH 90 €
pro Efm 13 €

Nachdem bedingt durch Orkan Lothar 1999 und den Trockensommer 2003 die Erlöse zurückgingen, setzte ab 2004 ein relativ konstanter Anstieg ein.

C. Planung

Die Planung fußt auf der im letzten Jahr gefassten Eigentümer-Zielsetzung. Oberste Priorität hat dabei die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen bzw. der Helsinki-Kriterien (Walderhaltung, Nutzfunktion, Schutzfunktion, Artenvielfalt, gesunde vitale Waldökosysteme, Sozial- und Erholungsfunktion).
Diese Ziele sollen - wenn irgend möglich - mittels naturnaher Waldwirtschaft (naturnahe und vielfältige Baumartenwahl, Begründung und Erhaltung stufiger Mischbestände, Förderung der Stabilität, Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren, wald- und wildgerechte Jagd, Vermeidung von Schäden, Biotopsicherung und –pflege) erreicht werden.
Der Hiebsatz soll - inspiriert durch die guten Zuwachsprognosen und den leichten Vorratsanstieg, trotz deutlich höherem Vollzug 2002-2011 - gegenüber der Planung der letzten Periode leicht erhöht werden.
alter Hiebsatz: 6,5 ha/Jahr – insgesamt 47.000 Efm
Vollzug: 6,9 ha/Jahr – 50.260 Efm
Plan (neu): 6,7 ha/Jahr – 49.105 Efm
Ähnlich wie in der letzten Periode sind etwa zur Hälfte Vornutzungen und zur Hälfte Hauptnutzungen geplant.
Auch die geplante Verjüngungsfläche ist mit rund 6 % relativ gering. Obwohl dies ausschließlich über Naturverjüngung möglich wäre, wird vorgeschlagen, die Verjüngungen zugunsten einer höheren Biodiversität, Stabilität und Wirtschaftlichkeit mit Mischbaumarten anzureichern. Dies wird am Anfang ohne einen erhöhten jagdlichen wie auch finanziellen Aufwand nicht zu bewerkstelligen sein.
Jungbestandspflege wie auch Ästung werden weiterhin ein Schwerpunkt sowohl für den Revierleiter, als auch die Waldarbeiter darstellen.
Wie wird die Arbeit im Wald erledigt? Die Stadt hat 3 eigene Waldarbeiter beschäftigt. Damit stehen für den Stadtwald Neuenstadt und den Gemeindewald Langenbrettach 2750 produktive Arbeitsstunden zur Verfügung. Das weitere Arbeitsvolumen muss durch Unternehmer oder Einstellung eines vierten Waldarbeiters bewältigt werden.

Der Ausblick auf die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Stadtwaldes ist insgesamt als positiv zu sehen. Auch wenn das finanzielle Ergebnis der einzelnen Jahre der letzten Periode Schwankungen unterlag, war es stets positiv, trotz einem hohen Rotkernanteil bei der Buche und der „zwangsweisen“ Nutzung bei der Fichte. Dies und die knapper werdenden Nadelbaum-Ressourcen, der florierende Energieholz-Markt wie auch die durch die neuen Pflegekonzepte zunehmende Veredlung der Rundholzprodukte geben Anlass zu einem optimistischen Blick in die Zukunft.


Bürgermeister Norbert Heuser dankt im Namen des Gremiums allen Mitarbeitern in der Verwaltung für die gute Arbeit. Sein besonderer Dank geht aber an das Forstamt mit dessen Leiter Herrn Hartz und dem Revierförster Herrn Staudt und den 3 städtischen Waldarbeitern, die ihre schwere Arbeit sehr gut und mit großem Einsatz erledigen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Periodischen Betriebsplan („Forsteinrichtung“) 2012-2021 für den Stadtwald Neuenstadt.

Erweiterung des Sonnenschutzes für das Eduard- Mörike-Gymnasium

Im Haushaltsplan sind 50.000 Euro für einen neuen Sonnenschutz an der Südfassade des „Altbaus“ am Eduard-Mörike-Gymnasium vorgesehen. Bei der Ausschreibung wurde auch als Eventualposition ein ergänzender Sonnenschutz auf der Westseite ausgeschrieben. Die Verwaltung und Schulleitung schlug vor, den Sonnenschutz nicht nur auf der Südseite, sondern auch auf der Westseite anzubringen. Die Kosten betragen 55.000 Euro. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien ausgeführt werden. Das Gremium begrüßte den Vorschlag und stimmte zu.

Der Vorsitzende verweist zum Ende der Sitzung auf das 10-jährige Jubiläum im GIK am 30. Juni und 01. Juli 2012.

Weiterhin wird am 08. Juli um 14.00 Uhr im Museum im Schafstall eine interessante Ausstellung des Vereins für Geschichte und Heimatkunde eröffnet.

Neben der 400. Ausgabe der Reihe „Am Brunnen vor dem Tore“ wird dabei ein interessanter Überblick über die bauliche Entwicklung der Hauptstraße gegeben.

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