Sitzungsberichte
Fragestunde für Einwohner
Aus der Mitte der Zuhörer gab es keine Fragen.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 25. Juni die Verwaltung einstimmig ermächtigt hat, für die beiden Lebensmittelmärkte „Am Bahnweg“ Pachtverträge mit dem Lebensmitteldiscounter Aldi und Vollsortimenter Edeka abzuschließen.
Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 11. März 2010 die in den meisten Kommunen Baden-Württembergs praktizierte Abrechnung der Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil betrifft bereits die Gebühren des Jahres 2010. Es gibt keine Übergangsfrist. Dies bedeutet, dass die Gebühren 2010 erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens schlussabgerechnet werden können. Die neue Satzung tritt daher im Gebührenteil zum 1. Januar 2010 (rückwirkend) in Kraft.
Auch in Neuenstadt war bisher der Frischwassermaßstab in der Abwassersatzung festgelegt.
Zukünftig wird die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) erhoben, sondern es werden zwei getrennte Maßstäbe für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser eingeführt (Gebührensplitting).
Durch die Einführung der getrennten (gesplitteten) Abwassergebühr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Getrennte Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung (Abwasser) und die Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasser). Die Abwassergebühr seitheriger Fassung wird in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserbezug berechnet.
Bei der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke im Gemeindegebiet maßgebend. Die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien bei der Befestigung von Flächen reduziert die jährliche Gebühr für das Niederschlagswasser und bietet damit einen Anreiz, Regenwasser dem Grundwasser zuzuführen und nicht an die Kläranlage abzuleiten.
Der Grund für das Splitting ist eine nach Auffassung des Gerichts gerechtere Berechnung der Abwassergebühr. Dem steht jedoch ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand gegenüber.
Aufgrund der nun getrennten Gebührenkalkulation bezüglich Schmutzwasser und Niederschlagswasser, hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und somit die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen.
Auf Grundlage der Gebührenkalkulation vom 27.06.2012 ergeben sich für die Jahre 2010 und 2011 folgende einheitlich geltende Gebührensätze:
a) Für das Schmutzwasser 1,55 €/m³
b) Für das Niederschlagswasser 0,36 €/m² (versiegelte Fläche)
und für die Jahre 2012-2014:
c) Für das Schmutzwasser 1,48 €/m³
d) Für das Niederschlagswasser 0,34 €/m²
Mit diesen Gebührensätzen liegt Neuenstadt trotz der Großinvestition Kläranlage deutlich unter dem Durchschnitt im Landkreis und im Land.
1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach
Im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Gemeinderat bezüglich der eingegangenen Anregungen und Bedenken informiert. Für die Beschlussfassung betreffend der Anregungen und Bedenken ist der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zuständig. Die öffentliche Sitzung wird voraussichtlich am 31. Juli 2012 stattfinden.
Örtlliche Bauvorschriften “Daistler II – 6. Änderung (Dachfarbensatzung)
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2012 beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften zu den Dachfarben zu ändern. Für die Änderung der örtlichen Bauvorschriften sind die Vorschriften für Bebauungspläne entsprechend anzuwenden (§ 74 Abs. 6 Landesbauordnung – LBO). Die geänderten Bauvorschriften tragen den Namen „Daistler II – 6. Änderung (Dachfarbensatzung)“ und werden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit dem Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine größere Wahlfreiheit bei der Farbe der Dachdeckung geschaffen werden. Durch die politisch gewollte und tatsächliche Zunahme von Solarkollektoren und Fotovoltaikanlagen tritt die Vereinheitlichung der Dachfarbe als bisheriges Planungsziel in den Hintergrund. Der mit Entwurf vom 16.04.2012 vorgeschlagene Geltungsbereich der geplanten Dachfarbensatzung wurde gebilligt und im Textteil zusätzlich auf Wunsch des Gemeinderates die Farbe „dunkelblau“ aufgenommen.
Dieser Aufstellungsbeschluss und die Ziele der Planung wurden im Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 10.05.2012 öffentlich bekanntgemacht. Die Dachfarbensatzung wurde nun vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften “Wanne” in Stein a. K.
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Wanne“ mit den entsprechenden örtlichen Bauvorschriften gefasst. Der Bebauungsplan umfasst das Areal um die ehemalige Raiffeisenbank zwischen Degenfeldstraße und der Straße „In der Wanne“. Mit dem Bebbauungsplan soll die Nutzung des innerörtlichen Potenzials für eine Nachverdichtung genutzt und dem Flächenverbrauch im Außenbereich entgegen gewirkt werden. Je nach Bauvorhaben könnten im gesamten Plangebiet zwischen 10 und maximal 28 Wohneinheiten in Form von Einzel- bzw. Mehrfamilienhäusern entstehen. Entlang der Straße „In der Wanne“ sind nur Gebäude mit maximal 2 Wohneinheiten möglich. Bei den Gebäuden an der Degenfeldstraße ist die Anzahl auf maximal 6 Wohneinheiten begrenzt. Auch Gewerbeflächen schließt der Bebauungsplan mit ein.
Der Ortschaftsrat Stein hat in seiner Sitzung am 10. Juli dem Gemeinderat folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Das Heranrücken der Baugrenze nordöstlicher der Wanne auf 3,5 m zur Straße
- Darstellungen eines Pflanzzwangs zwischen dem Baugebiet und dem Festplatz
- Begrenzungen der Länge der abweichenden Bauweise dahingehend, dass Fassaden ab einer Länge von 20 m farblich und gestalterisch zu gliedern sind
- Die Grundstücke entlang der Straße „In der Wanne“ sollen nicht als Allgemeines Wohngebiet sondern Mischgebiet ausgewiesen werden.
Bei der Frage, ob Flachdächer entlang der Straße „In der Wanne“ zugelassen werden sollen, hat der Ortschaftsrat keine klare Empfehlung ausgesprochen, da die eine Hälfte dafür und die andere Hälfte dagegen war.
Der Gemeinderat hat alle Anregungen des Ortschaftsrates berücksichtigt. Bei den Dachformen hat der Gemeinderat entschieden, entlang der Straße „In der Wanne“ sowohl Satteldächer, Pultdächer als auch Flachdächer zuzulassen.
Vergabe der Instandsetzungsarbeiten an der historischen Bogenbrücke über den Kocher in Neuenstadt (Kocherbrücke)
Die Arbeiten für die Instandsetzung der historischen Bogenbrücke über dem Kocher (Kocherbrücke) wurden beschränkt ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 03.07.2012 lagen dem Stadtbauamt 6 Angebote vor. Nachgereicht wurde kein Angebot.
Aufgrund der Empfehlung des Stadtbauamtes beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Instandsetzungsarbeiten an der historischen Bogenbrücke an den günstigsten Bieter, die Firma August Wolfsholz Ing.-Bau GmbH aus Leonberg zum Angebotspreis von 263.604,04 € brutto. Das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20.200 € aus Denkmalmitteln.
Bausachen
Der Gemeinderat hatte über 3 Baugesuche zu beraten. Bei 2 Baugesuchen wurde das Einvernehmen für erforderliche Befreiungen und zum Baugesuch erteilt.
Bei einem Baugesuch wurde das Einvernehmen für die beantragte nachträgliche Befreiung von den Feststzungen des Bebauungsplanes nicht erteilt.
Rechnungsabschluss 2011 der Diakoniestation und der IAV-Stelle
Die Diakoniestation hat am 21.06.2012 den Rechnungsabschluss für das Jahr 2011 vorgelegt. Erfreulicherweise konnte die Diakoniestation wie in den Jahren zuvor wieder mit einem positiven Ergebnis abschließen und benötigte 2011 keine Zuschüsse der Stadt.
Bei der IAV-Stelle beträgt der Abmangel insgesamt 29.297,52 € (Vorjahr 28.810,97 €). Vom Abmangel der drei bürgerlichen Gemeinden hat Neuenstadt aufgrund der entsprechenden Einwohnerzahl den Betrag von 15.228,92 € (Vorjahr 14.917,55 €) zu tragen.
Der Vorsitzende dankte im Namen des Gemeinderates dem Geschäftsführer Matthias Löw und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation und der IAV-Stelle für ihre sehr gute Arbeit im abgelaufenen Jahr. Der Gemeinderat erteilte zum Rechnungsergebnis des Jahres 2011 der Diakoniestation und der IAV-Stelle seine Zustimmung.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat genehmigte die Annahme von 2 eingegangenen Spenden nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der „Tag der offenen Türen“ im GIK ein voller Erfolg war und dankte allen, die durch ihren Beitrag mit dazu beigetragen haben.
Er wünscht den Zuhörern und den Mitgliedern des Gemeinderates eine erholsame „Sommerpause“.

