Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2012

icon.crdate13.11.2012

Lesen Sie hier mehr darüber.


Dr. Carl-Möricke-Altenstift – Vorstellung der Investitionen
Das „Möricke-Stift“ kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Im Jahr 1875 wurde es vom Apothekerehepaar Dr. Carl Abraham und Marie Möricke als Frauenstift gegründet. Das Stift liegt im Herzen der Stadt und ist harmonisch in den alten Stiftsgarten eingebettet. Neben dem Frauenstift entstand 1956 das städtische Krankenhaus. Das Dr.-Carl-Möricke-Altenstift wird seit 1989, nachdem der Krankenhausbetrieb eingestellt wurde, von der Evangelischen Heimstiftung als Alten- und Pflegeheim betrieben. Neben der Dauerpflege wird dort auch Kurzzeitpflege angeboten.
Zwei Vertreter der Evangelischen Heimstiftung, Regionaldirektor Jürgen Link und Hausdirektor Matthias Kaden, erläuterten zusammen mit dem Architekten Herrn Rolf-Dieter Schink, die geplanten Investitionen für das Dr. Carl-Möricke-Altenstift. Die Evangelische Heimstiftung investiert 10 Millionen Euro in die Sanierung und den Neubau. Die Arbeiten sollen Mitte 2013 beginnen. Der neue Anbau für an Demenz erkrankte Menschen aus dem Jahr 2009 bleibt bestehen. Ab 2014 soll das bestehende Pflegeheim (frühere Schwesternwohnheim und Krankenhaus) abgerissen werden. Danach wird in 2 Stufen ein modernes, neues Pflegeheim erstellt. In der Umbauphase wird die Bewohnerzahl vorübergehend auf 35 Pflegeplätze gesenkt werden müssen. Am Ende wird es 65 Pflegeplätze und 25 weitere Plätze für an Demenz erkrankte Menschen geben. Zudem werden neue zusätzliche betreute Wohnungen geschaffen.
Der Umbau ist notwendig, um die Zukunftsfähigkeit der Einrichtung zu erhalten und das Angebot dem heutigen Standard anzupassen (z.B. Einzelzimmer mit eigener Nasszelle). Der Gemeinderat hatte zuvor schon beschlossen, der Evangelischen Heimstiftung die Gebäude im Wege des Erbbaurechts zu übertragen (die Stadt bleibt Eigentümer). Die Erfahrungen mit dem Anbau im Jahre 2009 haben gezeigt, dass die Stadt nicht in der Lage ist, zusätzlich zu den zahlreichen anstehenden und begonnenen Projekten den Um- und Neubau personell und finanziell zu stemmen. Die Übertragung erfolgte zum 1. September 2012. Nun ist die Evangelische Heimstiftung selbst in der Lage, die notwendigen Um- und Neubaumaßnahmen durchzuführen.

Stadtwald Neuenstadt a. K.
Herr Revierförster Eckhard Staudt hat den Zwischenbericht für das Forstjahr 2012 sowie den Kultur- und Nutzungsplan für das Jahr 2013 vorgestellt. Beides wurde zur Kenntnis genommen.
Im Zwischenbericht für das Forstwirtschaftsjahr 2012 wurde ein Überblick über die Entwicklungen im laufenden Jahr sowie die Abweichungen gegeben. Das Wichtigste des Kultur- und Nutzungsplanes 2013 ist im Folgenden erläutert:
1. Es sollen 4.900 Festmeter (Vorjahr 5.080 Festmeter) eingeschlagen werden.
2. Ausgepflanzt werden 1.600 Laubhölzer (2012: 350 Stück) und 1.050 Nadelhölzer (2012: 300 Stück). Die höhere Zahl der Pflanzungen ist die Folge bzw. wurde im Grundsatz mit dem Forsteinrichtungswerk bis 2020 beschlossen.
3. Für die Waldwegunterhaltung sind wie im Vorjahr 16.000 € vorgesehen.
4. Als Betriebsergebnis wird ein haushaltsmäßiger Überschuss von 29.200 € (Vorjahr 62.236 €) erwartet.

Friedhof Neuenstadt a. K. – Ergebnisse des Baumgutachtens
Bei Baumpflegearbeiten im Friedhof in Neuenstadt hat die Fa. Baumpflege Walter GmbH aus Neuenstein festgestellt, dass alle acht Platanen auf dem Friedhof Neuenstadt sehr viele Spechtlöcher und den Holz zerstörenden Baumpilz „Zottiger Schillerporling“ haben. Dieser Pilz verursacht eine sehr starke Weißfäule im Kernholzbereich. Die tragfähigen Restwandstärken sind bei den Platanen so gering, dass ohne Kroneneinkürzung ein Umbrechen der Baumkronen möglich ist.
Bereits am 29. Oktober 2012 fand zusammen mit Vertretern der Stadtverwaltung, den Mitgliedern des Gemeinderates und Herrn Walter eine Besichtigung vor Ort auf dem Friedhof statt. Dadurch konnte sich der Gemeinderat ein besseres Bild vom Zustand der Bäume machen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung entschieden, drei Platanen zu fällen. Bei den anderen fünf Platanen wird die Krone eingekürzt. Der Beschluss zum Fällen von drei Platanen fiel nicht leicht. Allerdings war keine andere Entscheidung möglich, da die Bruch- und Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden muss. Die Gefahr, dass Friedhofsbesucher durch herabstürzende Äste verletzt werden können bzw. dass Grabfelder beschädigt werden, ist zu groß. Die drei Platanen werden voraussichtlich im Februar oder März 2013 gefällt. Während dieser Zeit ist das Betreten des Friedhofes nicht möglich. In dieser Zeit werden auch die Pflegearbeiten an den anderen Bäumen durchgeführt. Vor Beginn der Arbeiten wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.

Abrechnung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt

Die Kosten der Baumaßnahmen der Gasleitungen sowie der Wasserleitungen wurden bekannt gegeben und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Dabei wurden die Abweichungen der einzelnen Maßnahmen im Detail erläutert. Die Ausgaben lagen mit 265.000 € unter dem Planansatz.

Entwidmung eines Teilbereiches der Feldwege Flste. 2579 und 2609/1 im Daistler
An die Verwaltung wurde der Antrag gestellt, Teilbereiche der Feldwege Flste. 2579 und 2609/1 im Daistler zu pachten. Für die Verpachtung ist eine Entwidmung der Teilbereiche der betroffenen Feldwege notwendig. Dies ist nur möglich, wenn die betroffenen Teilbereiche der Feldwege für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies der Fall. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teilbereiche der Feldwege Flste. 2579 und 2609/1 im Gebiet Daistler zu entwidmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Entwidmungsverfahren durchzuführen.

Widmung und Umstufung der L 720 bei Kochertürn infolge einer Knotenanlage am der L 1088
Der Gemeinderat hat von der Widmung und Umstufung der L 720 bei Kochertürn zum 01.01.2013 Kenntnis genommen.
Dadurch wird entsprechend dem Bebauungsplan eine Teilstrecke von 285 m als neue Landesstraße L 720 in die Baulast des Landes Baden-Württemberg übernommen. Gleichzeitig wird die ehemalige L 720 auf einer Teilstrecke von 288 m zu einer Gemeindestraße abgestuft. Die Baulast für diesen Bereich liegt damit künftig bei der Stadt Neuenstadt.
Durch diese Widmung und Umstufung sind nun auch formell die umfangreichen Straßenbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Neuenstadt auf der Gemarkung von Neuenstadt abgeschlossen.
Bürgermeister Heuser weist darauf hin, dass die Umfahrung erst dann ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn der von den Kommunen Bad Friedrichshall, Oedheim und Neuenstadt geforderte Bau eines „Kreisels“ bei Oedheim und die Ableitung des Verkehrs nach Lautenbach (K 2001) zur L 1095 realisiert wird. Leider vertritt das zuständige Verkehrsministerium bisher die Auffassung, dass es sich dabei um eine neue Maßnahme handelt. Die Folge ist, dass das Land keine Aussage macht, wann und ob überhaupt der Kreisel gebaut wird. Auch der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass es sich um ein Gesamtpaket handelt, bei dem nun nur noch das letzte aber sehr wichtige Teilstück fehlt. Die Verwaltung wird sich weiterhin mit Nachdruck bei den Entscheidungsträgern für eine zeitnahe Realisierung einsetzen.

Bebauungsplanverfahren „Nördliche Kernstadt – 2. Änderung“ – Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbereich der Bebauungspläne „Nördliche Kernstadt“, rechtskräftig seit 31.07.2003 und „Nördliche Kernstadt 1. Änderung“, rechtskräftig seit 17.12.2007. Dadurch soll ermöglicht werden, für Dachaufbauten auch Bändergauben, anstatt Einzelgauben wie im Bebauungsplan vorgeschrieben, zuzulassen. Der Bebauungsplan erhält nun die Bezeichnung „Nördliche Kernstadt 2. Änderung“.

Bausachen
In der Sitzung wurde über eine Bauvoranfrage und ein Baugesuch beraten. Beide Bauvoranfragen wurden vom Gemeinderat genehmigt. Der Gemeindrat hat das Einvernehmen unter gewissen Auflagen erteilt.

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