Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26. November 2012

icon.crdate03.12.2012

Lesen Sie hier mehr darüber.

Bebauungsplan "Areal Förch" und örtliche Bauvorschriften
in Neuenstadt- Kochertürn

Die Firma Theo Förch GmbH & Co. KG aus Neuenstadt beabsichtigt den Standort in Kochertürn erheblich zu erweitern und auszubauen. Der Ausbau soll die prognostizierte betriebliche Erweiterung der Firma bis zum Jahr 2020 ermöglichen und wird auch die endgültige bauliche Entwicklung an dem Standort in Kochertürn darstellen.
Am 25. Juni 2012 wurde der Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat gefasst. Am 26. Juni wurde in der Gemeindehalle in Kochertürn die Bürgerschaft über den Bebauungsplan und das geplante Vorhaben informiert. Dies war auch der Auftakt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Träger öffentlicher Belange und mehrere Privatpersonen haben ihre Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben. Der Ortschaftsrat Kochertürn wurde im November über die Anregungen und Bedenken informiert.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 26.11.2012 erläuterten Herr Glaser von IFK-Ingenieure und der Bauamtsleiter Herr Stephan ausführlich den geänderten Bebauungsplanentwurf. Aufgrund des konkretisierten Planungsstandes der Fa. Förch ergaben sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss Änderungen, die in den neuen Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden. Bei den geplanten Höhen der neuen Gebäude gibt es folgende Änderungen:


bisher neu
K-Lager: 33 m 32 m
Gefahrgutlager: 30 m 32 m
Kommissionierhalle: 11,5 m 21 m
V-Lager: 25 m 21 m
Neues Bürogebäude: 32 m 26 m

Nach der Erläuterung des neuen Bebauungsplanentwurfes wurde über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Bauamtsleiter Bernd Stephan stellte alle eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange vor. Herr Glaser von IFK-Ingenieure Mosbach stellte alle eingegangenen Anregungen und Bedenken von Privatpersonen vor. Dabei hatte das Gremium eine Güterabwägung zu treffen. Das Regierungspräsidium Stuttgart sieht aus raumordnerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Auch der Regionalverband Heilbronn-Franken teilt mit, dass zum Bebauungsplan aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Der Landesnaturschutzverband und der NABU teilen mit, dass trotz des erheblichen Eingriffs in die Landschaft diese bereit sind, die lokale Verantwortung für die Entwicklung und den Erhalt von Arbeitsplätzen mitzutragen und stimmen der Maßnahme grundsätzlich zu. Das Bestreben, in dieser Angelegenheit in einem frühen Stadium zusammen zu kommen, wird anerkannt, obwohl die geplanten Beeinträchtigungen den eher ländlich geprägten Charakter des Gebietes deutlich verändern werden. Es werden Aussagen zu den Auswirkungen auf den Mensch, auf Tiere, das Klima, das Wasser und das Landschaftsbild getroffen. Es wurden auch konkrete Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.
Die Stellungnahme des Landratsamtes geht auf planungsrechtliche Vorschriften, als auch auf den Natur- und Artenschutz, die Belange der Landwirtschaft und das Wasserrecht ein. Bei der Abwägung wurden weiterhin die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen mit einbezogen. Bei den Stellungnahmen der Privatpersonen ging es neben nachbarschützenden Fragen u. a. auch um die Parkplatzsituation der künftigen Beschäftigten, die erwartete Zunahme des PKW- und LKW-Verkehrs, das Ortsbild und den Schattenwurf.
Die geplante Bebauung ist ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild. Mit der von der Firma Förch am Stammsitz geplanten Erweiterung werden aber die bestehenden Arbeitsplätze gesichert und bis zu 500 neue geschaffen. Die Verwaltung ist bei diesem Abwägungsprozess der Ansicht, dass die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang hat.
Der Gemeinderat hat nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit und einem Abwägungsprozess die von der Verwaltung aufgeführten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zum Beschluss erhoben.
Auf Grund dieser Zustimmung muss auch der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung geändert werden.
Der Gemeinderat hat diese Änderung einstimmig beschlossen.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens war es erforderlich, den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Areal Förch“ und der Begründung jeweils mit Datum 25.06.12 und 26.11.12 im Entwurf festzustellen. Der Gemeinderat hat dies einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat wurde im Anschluss dazu aufgefordert, die Verwaltung auf Grund des Entwurfs des Bebauungsplanes mit den örtlichen Bauvorschriften „Areal Förch“ und des Entwurfs der Begründung, damit zu beauftragen, die öffentliche Auslegung durchzuführen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange anzuhören.
Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Bebauungsplanverfahren “Bahnhof” in Neuenstadt-Kochertürn
Im Zuge der geplanten Betriebserweiterung der Firma Förch muss auch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Dies soll - neben den bereits bestehenden Parkplätzen - durch die Ausweisung von Parkplätzen im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgeländes in Kochertürn erfolgen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Um die städtebauliche Zielsetzung der Schaffung einer Stellplatzanlage zu regeln, genügt ein sogenannter einfacher, nichtqualifizierter Bebauungsplan ohne Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ist damit möglich. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der Begründung wurden dem Gemeinderat in der Sitzung erläutert. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie dem Vorentwurf der Begründung zu.
Zum Fortgang des Verfahrens ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Gemeinderat hat hierbei einstimmig beschlossen, für das Gebiet des ehemaligen Bahnhofsgeländes in Kochertürn, gem. § 2 Abs.1 BauGB, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Bahnhof“ aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat stellte auch einstimmig den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bahnhof“ fest. Maßgebend hierbei sind:

  • der Lageplan mit planungsrechtlichen Festsetzungen gefertigt vom Planungsbüro
    IFK-Ingenieure in Mosbach, datiert mit 26.11.2012
  • Die Begründung gefertigt von dem Planungsbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach, datiert mit 26.11.2012

Zum Schluss hat der Gemeinderat die Verwaltung damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB), um dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bahnhof“ zuzustimmen.


Neubau der Kindertageseinrichtung (KTE) Mühlweg 18
Der Bereich der Kinderbetreuung wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland weiter ausgebaut. Dies trifft insbesondere bei der Betreuung für die unter Dreijährigen zu. Der Grund dafür ist der „Krippenkompromiss“ aus dem Jahr 2007. Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, die in Westdeutschland kaum vorhandene Kindertagesbetreuung für Kleinstkinder deutlich auszubauen. Ab 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr.
In Neuenstadt gibt es schon seit 2007 in der früheren Kindertageseinrichtung „Götzenkreuz“ eine Kinderkrippe. Aktuell sind dort 20 Plätze vorhanden. Weiterhin ist seit vergangenem Jahr eine weitere Krippengruppe in der Kindertageseinrichtung „Wiesenweg“ in Cleversulzbach mit 10 Plätzen dazugekommen. Nach den derzeitigen Planungen werden mindestens 30 weitere Krippenplätze benötigt. Seit mehr als einem Jahr wurden zahlreiche Möglichkeiten in der Kernstadt und den Stadtteilen untersucht, mit dem Ziel dort neue Krippengruppen schaffen zu können.
Ein Neubau im Mühlweg stellte sich unter Berücksichtigung aller Umstände (Lage innerhalb der Stadt, Umgebung, künftige Nutzungsmöglichkeiten, Kosten und Finanzierung) als die beste Lösung dar. Durch die Nähe zur Brettach müssen bei der Realisierung mehre Hochwasserschutzmaßnahmen beachtet werden. Das neue Gebäude wird ohne Keller und nicht auf dem Grundstück der alten Stadtmühle errichtet, sondern auf dem darüber- und höherliegenden Grundstück. Im Vergleich zum Gartenniveau wird das Gebäude 2,3 m höher und in Bezug zum Straßenniveau auch deutlich höher gebaut. Damit sollte das Gebäude auch bei den bisher bekannten größten Hochwasserereignissen nicht betroffen sein. Der Gemeinderat hat sich ausführlich mit dem Thema Hochwasser auseinandergesetzt. Eine absolute Sicherheit wird es aber nicht geben können. Alternativ könnte auf eine Sanierung bzw. Neubebauung entlang des Mühlweges komplett verzichtet werden. Allerdings wären dann auch die bereits für über 25 Millionen Euro gebauten Hochwasserbecken entlang der Brettach zu hinterfragen, da diese ja gerade den Hochwasserschutz und damit eine Bebauung dieser Innerortsflächen ermöglichen sollen. Das wichtigste Becken für den Schutz von Neuenstadt bleibt aber das noch zu bauende Becken auf der Gemarkung von Langenbrettach.
Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit begrüntem Flachdach. Diese Dachform hat den Vorteil, dass das große, alleinstehende Gebäude nicht so massiv wirkt. Der Blick auf die Südansicht von Neuenstadt würde am wenigsten beeinträchtigt werden. Im Obergeschoss sollen 3 Kinderkrippengruppen für je 10 Kinder mit einer Nutzfläche von 423 m² einschließlich eines drei Seiten umlaufenden Balkons entstehen. Der Balkon dient mit als Außenspielfläche und ist passiver Sonnenschutz für die nach Süden ausgerichteten großen Fenster im EG. Im Erdgeschoss sollen 2 Kindergartengruppen für bis zu je 25 Kindern ( 3 bis 6 Jahre) mit einer Nutzfläche von 460 m² und Terrasse mit 200 m² und Speiseraum mit Essensausgabe über eine Verteilerküche entstehen.
Die Stadt hat rechtzeitig beim Bund ein Zuschuss über 360.000 Euro für 3 Krippengruppen beantragt und bewilligt bekommen. Für die beiden Gruppen im Erdgeschoß ist es möglich zusätzlich einen Zuschuss über 330.000 Euro aus dem laufenden Sanierungsprogramm zu erhalten.
In die Planung wurden neben den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus auch erfahrene Erzieherinnen mit eingebunden. Mit dem Neubau wird das sehr gute Angebot der 9 Kindertageseinrichtungen (6 städtische und 3 kirchliche) optimal ergänzt. Architekt Martin Knorr stellte den geplanten Neubau und das Baugesuch in der Sitzung vor.
Die aktuelle Kostenberechnung vom 19.10.2012 geht von Gesamtkosten von 2,892 Mio. € brutto aus. Darin sind alle Leistungen einschließlich Ingenieurhonorare enthalten.
Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch sowie dem Abschluss der Ingenieurhonorare einstimmig zu. Ebenso wurde aus der Mitte des Gemeinderates eine Baukommission gebildet, der sechs Mitglieder des Gemeinderates angehören.


Senkung des Gastarifes zum 01. Februar 2013
Durch die Einkaufsgemeinschaft mit der Heilbronner Versorgungs-GmbH ist es den Stadtwerken Neuenstadt gelungen, ihren Gasbedarf zu einem günstigeren Preis als bisher zu beschaffen.Sehr erfreulich ist, dass dadurch der Gaspreis um durchschnittlich 0,2 ct/kwh gesenkt werden kann. Auch die jeweiligen Grundpreise können leicht nach unten angepasst werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Stadtwerke Neuenstadt den Vollversorgertarif um 0,2 ct/kwh zu senken und auf 4,79 ct/kwh netto festzulegen, bei einem Grundpreis von 11,80 €/Monat netto (bisher 13,50 €/Monat).

Bekanntgaben
Es wurde bekannt gegeben, dass die Bescheide über die gesplittete Abwassergebühr für das Jahr 2010 und 2011 in der zweiten Dezemberwoche an die Bürger/innen versendet werden.

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