Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2013

icon.crdate17.05.2013

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 13.05.2013


Straßen- und Feldwegeunterhaltung 2013 – Vergabe von Bauarbeiten
Die Arbeiten für die Straßen- und Feldwegunterhaltung 2013 in Neuenstadt und allen Ortsteilen wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 02.05.2013 lagen dem Stadtbauamt 4 Angebote vor.
Die Fa. Hermann Lang aus Öhringen war der günstigste Anbieter. Das Bauamt hat nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen festgestellt, dass die personelle Leistungsfähigkeit für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen nicht gegeben ist. Die Fa. Hermann Lang ist deshalb als nicht geeignet für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen anzusehen und somit von der Wertung auszuschließen.
Nach dem Ausschluss der Fa. Hermann Lang ist die Fa. Leonhard Weiss aus Bad Mergentheim der günstigste Bieter mit 330.503,67 € brutto. Die Firma Leonhard Weiss ist der Stadt Neuenstadt durch die Großbaustellen Umbau Kläranlage Stein (Bauherr AZV Unteres Kochertal) und Erschließung Märkte am Bahnweg mit Neubau Parkhaus (Bauherr Stadtwerke) bekannt. Letztes Jahr wurde durch die Fa. L. Weiss die Kreisverkehrsanlage Bahnweg erstellt. Die Arbeiten liefen sehr zufriedenstellend.
Das Stadtbauamt empfahl dem Gemeinderat die Vergabe der Straßen- und Feldwegunterhaltung 2013 in Neuenstadt a. K. und Ortsteilen an die Firma Leonhard Weiss aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 330.503,67 € brutto. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Leonhard Weiss einstimmig zugestimmt. Im Haushaltsplan sind 350.000 Euro eingestellt.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012
Die Haushaltspläne der Gemeinden bilden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ab, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden. Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“.
Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig.
Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis.
Für 2012 schlägt die Verwaltung die Bildung der folgenden Haushaltsreste vor (verkürzte Darstellung). Änderungen können sich noch im Laufe der Abschlussarbeiten ergeben. Diese werden dann im Rahmen der Jahresrechnung 2012 dokumentiert:

Haushalts-

einnahmerest

ausgaberest

I. Verwaltungshaushalt

0 €

579.930 €

II. Vermögenshaushalt

20.200 €

4.043.774 €

Gesamtsummen

20.200 €

4.623.704 €







Der Gemeinderat hat der Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2012 zugestimmt.

Benutzungsordnung für das neue Parkhaus "Lindenstraße"
Das Parkhaus an der Lindenstraße, das im Rahmen des Projekts „Märkte am Bahnweg“ erstellt wird, soll zum Stadtfest mit dem mittleren Parkdeck erstmals in Betrieb genommen werden. Bedingt durch einen Frostschaden verzögert sich die Inbetriebnahme des oberen Parkdecks. Ziel ist es, dass beide Parkdecks spätestens zum Beginn der Freilichtspielsaison benutzt werden können. Wichtig ist vor allem, dass mit dem Wegfall der Parkplätze auf dem Marktplatz das Parkhaus genügend neue Stellplätze (114 Stellplätze) bietet. Der Erdgeschossbereich steht bis zur Eröffnung der Märkte im Herbst noch nicht zur Verfügung.
Die Verwaltung hat den Entwurf einer Benutzungsordnung verfasst. Dieser Entwurf basiert auf Benutzungsordnungen für Parkhäuser anderer Gemeinden und deren Erfahrungen:

Der Gemeinderat hat die Benutzungsordnung für das Parkhaus "Lindenstraße" beschlossen. Damit tritt die Benutzungsordnung ab 13.05.2013 in Kraft.

Neugestaltung Lindenstraße zwischen Marktplatz und Parkhaus
Der Gemeinderat hat am 18.03.2013 über die Planung zur Umgestaltung der Lindenstraße beraten. Dabei war er der Ansicht, dass keine Hochbordsteine vorgesehen werden sollten. Es muss aber erreicht werden, dass der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ausgewiesen werden kann.
Die Stadt Neuenstadt hat der Verkehrsschau des Landkreises im April die Planung für die Lindenstraße vorgelegt. Als Ergebnis steht fest, dass es für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches unerheblich ist, ob der Gehweg mit Hoch- oder Flachbord ausgebaut ist. Ist viel Querverkehr von Fußgängern zu erwarten, sollte ein Flachbord gewählt werden, ansonsten bietet ein Hochbord immer den besseren Schutz für den Fußgänger.
Wenn das Parken in dem Teilstück vom Parkhaus bis zum Torbogen unterbunden werden soll, wäre eine bauliche Einengung der Fahrbahn am sinnvollsten. Der Überweg vom Parkhaus selbst soll durch eine 8 m breite Aufpflasterung erfolgen.
Das Büro Ernst und Partner hat die Planung folgendermaßen überarbeitet:

  • Die Fläche zwischen Fahrbahn und den Gebäuden Nr. 3 und 29 wird nicht gepflastert, sondern asphaltiert. Entlang der Gebäude ist eine Pflasterzeile in Beton vorgesehen.
  • Die vorgesehene Überpflasterung der Fahrbahn vom Parkhaus zum Gehweg wird zur Geschwindigkeitsreduzierung und damit zur Erhöhung der Fußgängersicherheit mittels „Rampensteinen“ erhöht ausgebildet (Aufpflasterung). Es erfolgt eine Anrampung um 8 cm.
  • Der südliche Gehweg wurde als Hauptverbindung in die Innenstadt von heute 1,50 m auf ca. 2,15 m verbreitert. Eine Verbreiterung des nördlich der Straße liegenden Streifens und dessen Ausweisung als Gehweg wäre problematisch, da zwischen Parkhaus und Gebäude Lindenstraße 3 eine relativ steile Böschung an den Seitenstreifen anschließt.

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr wären hier in jedem Fall erforderlich. Die Lindenstraße müsste darüber hinaus weiter nach Süden verschoben werden (Umplanung der Straße erforderlich). Ein nördlich gelegener Gehweg fände zudem keine Fortführung in der Planie. Die Wegebeziehung Parkhaus-Planie spielt gegenüber der Verbindung Parkhaus-Innenstadt eine deutlich untergeordnete Rolle.

  • Für die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg sind Rundbordsteine mit einer Höhe von ca. 5 cm vorgesehen. Der heute vorhandene Hochbord hat eine Höhe von ca. 10-14 cm.

Der Gemeinderat hat angeregt, die oben genannte Aufpflasterung von 8 auf 10 Meter zu erweitern, um einen breiteren Übergang für die Fußgänger zu schaffen, welche vom Parkhaus in die Innenstadt gehen. Den ausgeführten Planungen des Büros Ernst und Partner wurde zugestimmt mit der Maßgabe der Erweiterung der Aufpflasterung von 8 auf 10 Meter.

Baulandumlegung “Daistler II – 3. Abschnitt” in Neuenstadt a. K.
Bestellung von Sachverständigen als beratende Mitglieder
Der Gemeinderat hat folgende Mitglieder für den Umlegungsausschuss „Daistler II – 3. Abschnitt“ in Neuenstadt a. K. bestellt:
Ordentliche Mitglieder Persönliche Stellvertreter
BM Heuser, Norbert (Vorsitzender) Munding, Peter
Haußecker, Uwe Murawski, Markus
Strohhäcker, Karl Gussmann, Klaus
Klenk, Hans-Georg Schepperle, Eberhard
Hönig, Helmut Kupfer, Heidemarie
Zwei beratende Sachverständige sind noch zu bestellen. Als beratender vermessungstechnischer Sachverständiger wird der öffentlich bestellte Vermessungs-ingenieur Herr Volker Hell bestellt. Als Bausachverständigen wird Herr Bernhard Böhmann bestellt.

Vereinsförderung: Zuschuss zur Neuerrichtung einer Überdachung für die vorhandenen Eisstockbahnen
Der TSV Neuenstadt stellte einen Antrag auf Bezuschussung der Baukosten für die Neuerrichtung der Überdachung einer Eisstockbahn.
Die Eisstockabteilung des TSV ist eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Eduard-Mörike-Gymnasium in Neuenstadt eingegangen. Zur Durchführung der Trainingseinheiten ist es wichtig, wetterunabhängig zu sein. Aus diesem Grund wird die Überdachung für mindestens eine Bahn benötigt. Die bereits bestehende Pergola soll erweitert werden.
Eine Zusage des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) liegt dem TSV bereits vor.
Nach den Vereinsrichtlinien fördert die Stadt die Baumaßnahme mit einem 25-%igen Zuschuss der nicht gedeckten Kosten. Dies wäre ein Betrag 1.652,16 €. Mittel stehen im Haushalt 2013 über die Haushaltsreste 2012 zur Verfügung.
Der Gemeinderat hat dem städtischen Zuschuss für den TSV Neuenstadt in Höhe von 1.652,16 € für die Neuerrichtung der Überdachung einer Eisstockbahn zugestimmt.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Seit der Sitzung vom 22.04.2013 sind Spenden über insgesamt 1.572,87 bei der Stadtverwaltung Neuenstadt eingegangen. Die Annahme der Spenden wurde vom Gemeinderat genehmigt.



Amtsblatt der Stadt Neuenstadt a. K. - Bezugspreiserhöhung
Der Verlag Nussbaum Medien, Bad Friedrichshall, hat mitgeteilt, dass eine Bezugspreiserhöhung für das Amtsblatt der Stadt Neuenstadt a. K. zum 01.07.2013 um 1,20 € für das Halbjahr notwendig ist. Grund für die Erhöhung sind gestiegene Personal-, Energie-, und Materialkosten. Leider hat sich auch das Anzeigengeschäft weiterhin eher rückläufig entwickelt und führt entsprechend zu Einnahmeeinbußen. Obwohl der Verlag mit Einsparungen im Materialkostenbereich und einer Optimierung im Produktionsablauf versucht hat darauf zu reagieren, sieht er sich nicht mehr in der Lage, die entstandene Differenz aufzufangen. Der derzeitige Bezugspreis in Höhe von 12,20 € / Halbjahr gilt seit dem 01.01.2011.
Ab 01.07.2013 soll der neue halbjährliche Bezugspreis von 13,40 € gelten. Das Amtsblatt kostet dann 0,52 € pro Ausgabe (seither: 0,47 €), das bedeutet 0,05 € mehr pro Ausgabe. Der neue Bezugspreis soll für die beiden nächsten Jahre gehalten werden. Nachdem der seitherige Bezugspreis 2 Jahre stabil gehalten werden konnte, kann nach Ansicht der Verwaltung der beabsichtigten Erhöhung zugestimmt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung der Bezugspreiserhöhung zum 01.07.2013 auf halbjährlich 13,40 € zugestimmt.

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