Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Bericht über die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Unteres Kochertal (GIK) am 17.10.2013

icon.crdate25.10.2013

Hier erfahren Sie mehr darüber.

Bericht über die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Unteres Kochertal (GIK) am 17.10.2013

Feststellung der Jahresrechnung 2012

Die Jahresrechnung 2012 wurde von der Verbandsversammlung einstimmig festgestellt. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 96.074,90 €, der Vermögenshaushalt schließt mit 4.161,61 €. Die Betriebskostenumlage wurde mit 95.600,74 € und die Kapitalumlage mit 4.161,61 € festgesetzt.

Änderung der Satzung über die ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwandsentschädigung

Nach § 16 der Zweckverbandssatzung werden Aufwandsentschädigungen, Tagegelder und Reisekostenentschädigungen von der Verbandsversammlung durch Satzungen festgelegt. Der Verbandvorsitzende, die Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsrechner erhalten nach § 16 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung für ihre Verbandstätigkeit eine durch die Verbandsversammlung festzusetzende Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigungssatzung wurde letztmals zum 01. Januar 2008 geändert und deshalb wieder aktuell angepasst.

Die Verbandversammlung hat die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwandsentschädigung mit folgenden Entschädigungssätzen beschlossen:

  1. Das Sitzungsentgelt pro Sitzung 35,00 €
  2. Die Aufwandsentschädigung pro Monat a) Verbandsvorsitzender 240,00 €

b) 2 stellvertretende Verbandsvorsitzende 45,00 €
c) Verbandsrechner 240,00 €

Die neue Satzung mit den geänderten Sätzen tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft.


Haushaltssatzung und Plan 2014 – Beratung und Beschlussfassung

Das Planvolumen des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 161.100 €. Gegenüber dem Ansatz vom Vorjahr hat sich das Volumen um 62.200 € erhöht. Die Planansätze für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Gebiet entsprechen weitestgehend den Ansätzen der Vorjahre. Im Hinblick auf die Erweiterung des Gebietes werden Planungskosten in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes liegt wieder regulär bei 1.800 €.

Die Haushaltssatzung 2014 wurde nach kurzer Aussprache von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Nach der Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Heilbronn, erfolgt die Bekanntmachung in den einzelnen Amtsblättern der Verbandsgemeinden.

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