Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Verbandsversammlung des Haupt- und Realschulverbandes v. 05.11.2013

icon.crdate19.11.2013

Hier erfahren Sie mehr darüber.

Aus der Verbandsversammlung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben in der Sitzung am 05. November 2013 folgende Tagesordnungspunkte einstimmig beschlossen:

Neue Verbandssatzung
Die derzeit gültige Satzung des Haupt- und Realschulverbandes, datiert vom 11. November 1999. Grund für den damaligen Satzungsbeschluss war die Euroumstellung. Bis zu diesem Zeitpunkt war die „Gründungssatzung“ in Kraft. Im Rahmen dieser Satzungsänderung wurden nur wenige Paragraphen geändert. So wurde der Name des Verbandes von Hauptschulverband in Haupt- und Realschulverband geändert.

In der neuen Satzung sollte sich der Verband der gewandelten Aufgabe der Schule dauerhaft und verlässlich stellen. Die Übernahme von weiteren Aufgaben (Ganztagsbetreuung, Mensa und Schulsozialarbeit) ist nun in der Satzung eingearbeitet. Da diese Bereiche nun zu Aufgaben des Verbandes werden, werden sie nicht mehr separat abgerechnet, sondern mit den zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln finanziert.
Darüber hinaus wurden in § 3 Satz 2 der Schulbezirk und der sachliche Schulbereich neu definiert: In der Verbandsschule werden die in diesem Gebiet schulpflichtigen Schüler der Sekundarstufe 1 unterrichtet. Im Rahmen der Satzungsänderung wurde auch ein neuer Name für den Verband beschlossen. Dieser lautet zukünftig: Schulverband „Unteres Kochertal“.
Die Verbandsversammlung hat die neue Verbandssatzung einstimmig beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Aufwandsentschädigungen wurde zum 01. Mai 2008 letztmals angepasst.

Folgende Sätze wurden vorgeschlagen gelten ab 1. Januar 2014:

1. der Verbandsvorsitzende 210 €
2. der stellvertretende Verbandsvorsitzende 45 €
3. der Verbandsrechner 310 €
4. die Mitglieder der Verbandsversammlung 35 €.


Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Verbandsverwaltung erläuterte das Ergebnis 2012. Die Jahresrechnung schließt mit 948.767,25 € im Verwaltungshaushalt und 183.637,31 € im Vermögenshaushalt. Das Ergebnis ist positiv. Der Verband konnte eine Zuführungsrate in Höhe von 133.748,37 € erwirtschaften. Durch die in 2012 getätigten Tilgungen hat sich der Schuldenstand des Verbandes auf 321.850,06 € reduziert. Die Verbandsgemeinden waren finanziell belastet


  • durch eine Zinsumlage in Höhe von 14.968,36 €
  • einer Tilgungsumlage in Höhe von 49.888,94 €.


Weiterhin mussten von den Verbandsgemeinden Kosten

  • für die Schulsozialarbeit mit 33.869,23 € und
  • für die Mensa mit 37.077,64 €.

erstattet werden.

Der Allgemeinen Rücklage konnten 64.851,15 € zugeführt werden, so dass der Stand zum Jahresende 72.018,73 € betrug. Der Budgetbereich wurde von der Schulleitung sachgerecht bewirtschaftet.

Verbandsvorsitzender Norbert Heuserzeigte sich zufrieden mit dem positiven Jahresergebnis und dankt allen, die dazu beigetragen haben.

Die Jahresrechnung wurde von der Verbandsversammlung einstimmig festgestellt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 des Verbandes

Das Volumen des Haushalts 2014 beträgt 867.805 €. Davon entfallen 799.916 € auf den Verwaltungs- und 67.889 € auf den Vermögenshaushalt.

Zwei der drei Verbandsgemeinden werden mit der Zahlung einer Zins- und Tilgungsumlage belastet. Die Zinsbindungen laufen jeweils für ein Darlehen bis 2016, 2017, 2018 und 2019. Lediglich für ein Darlehen bestehen nach Ablauf noch Darlehensverpflichtungen. Hier sollte man über eine außerordentliche Tilgung des Darlehens nachdenken.

Das Budget, das der Schule zur eigenen Bewirtschaftung überlassen wird, hält den Stand der letzten Jahre und beträgt 33 % der Sachkostenbeiträge. Durch die neue Verbandssatzung, die zum 01. Januar 2014 in Kraft tritt, werden Ganztagesbetreuung, Mensa und Schulsozialarbeit Aufgaben des Verbandes. Die einzelnen Defizite der Aufgaben werden nicht mehr separat abgerechnet, sondern mit den zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln finanziert. Die zur Verfügung stehenden Deckungsmittel sind die Sachkostenbeiträge und (wenn notwendig) die Schulkostenumlage bzw. Betriebskostenumlage (§10).
Eine Betriebskostenumlage wird (nach § 10 Verbandssatzung) in Höhe von 27.400 € erhoben, soweit andere Einnahmen (z. B. Sachkostenbeiträge) nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben ausreichen. 2014 bis 2017 ist die Erhebung einer Schulkosten- bzw. Betriebskostenumlage notwendig um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Dies hat zur Folge, dass es keine Zuführung an den Vermögenshaushalt mehr gibt.

Die Erhebung einer Kapitalumlage ist nicht geplant. Werden im Finanzplanungszeitraum Aufwendungen im Vermögenshaushalt geplant, so müssen diese über eine Kapitalumlage finanziert werden.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 01. Januar 2014 (bei einer planmäßigen Zuführung 2013) 85.018,73 Euro.

Die Verbandsversammlung hat ohne weitere Aussprache einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

Allgemeine Finanzprüfung 2007 – 2010
In der Sitzung vom 21. Februar 2013 wurden die Verbandsversammlung über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Verbandes der Jahre 2007 bis 2010 informiert. Es wurde der Prüfungsbericht datiert und die Stellungnahme der Verbandsverwaltung bekannt gegeben. Mit Schreiben vom 15. April 2013 hat das Landratsamt Heilbronn mitgeteilt, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.
Die Verbandsversammlung ist hiermit über den Abschluss des Prüfungsverfahrens unterrichtet worden.

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