Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 09.12.2013
Bebauungsplan "Kitteläcker II" in Bürg mit örtlichen Bauvorschriften
Bürgermeister Heuser erläuterte, dass die Nachfrage nach Bauplätzen in Neuenstadt aktuell groß ist. In den letzten 10 Jahren wurden bewusst keine neuen Baugebiete ausgewiesen, sondern die Innenentwicklung vorangetrieben um die Ortskerne zu stärken. Diesen Weg der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung beschreitet die Stadtverwaltung zusammen mit dem Gemeinderat und den Ortschaftsräten erfolgreich. Es hat dich jedoch gezeigt, dass die Erweiterung des Baugebietes Bürg notwendig ist, um die vorhandene Nachfrage nach Bauplätzen abdecken zu können.
Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB wurde im August/September 2013 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im September/Oktober 2013 durch Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplanverfahren im Rathaus Neuenstadt sowie im Bürgerhaus in Bürg. Die Unterlagen konnten eingesehen und Anregungen vorgebracht werden.
Der Ortschaftsrat Bürg hat die eingegangenen Stellungnahmen am 21.11.13 beraten und dem Gemeinderat die Zustimmung zu den dargestellten Beschlussvorschlägen empfohlen.
Bauamtsleiter Herr Stephan stellte die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Gemeinderat erhob die aufgeführten Stellungnahmen und Abwägungs/-Beschlussvorschläge zum Beschluss. Zudem wurden die Änderungen des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kitteläcker II“ mit örtlichen Bauvorschriften und des Vorentwurfs der Begründung beschlossen.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kitteläcker II“ mit örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung samt Umweltbericht jeweils mit Datum 01.07.2013/ 09.12.2013 im Entwurf festgestellt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Baulandumlegung “Kitteläcker II”
a) Anordnungsbeschluss
Für die Durchführung der Bodenordnung im Bebauungsplangebiet „Kitteläcker II“ ist der Anordnungsbeschluss des Gemeinderats notwendig. Die Umlegung erhält im weiteren Verfahren die Bezeichnung „Kitteläcker II“. Der Gemeinderat beschloss gem. § 46 BauGB die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des 4. Teils des Baugesetzbuches (BauGB §§ 45 – 79) anzuordnen. Maßgebend dabei ist der Plan vom 12.11.2013 des Vermessungsbüros Hell-Ingenieure GbR aus Öhringen.
b) Bildung des Umlegungsausschusses
Für die Durchführung der Baulandumlegung ist ein Umlegungsausschuss zuständig. Bei der Stadt Neuenstadt besteht kein ständiger Umlegungssausschuss, daher musste einer gebildet werden.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister Heuser), den Mitgliedern, sowie aus einem bautechnischen und einem vermessungstechnischen Sachverständigen. Als bautechnischer Sachverständiger wird Herr Bernhard Böhmann vom Landratsamt Heilbronn vorgeschlagen. Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird Herr Volker Hell vom VMB Hell aus Öhringen vorgeschlagen:
Der Gemeinderat bestellte für die Umlegung „Kitteläcker II“ in Bürg folgenden Umlegungsausschuss:
| Ordentliches Mitglied | Stellvertreter |
| BM Heuser, Norbert (Vorsitzender) | |
| 1. Herr Haldenwanger | Herr Gussmann |
| 2. Herr Haußecker | Herr Murawski |
| 2. Herr Klenk | Herr Hetzler |
| 4. Herr Belz | Herr Wengenroth |
| 5. Herr Hönig | Frau Gäckle |
| Böhmann, Bernhard (bautechnischer Sachverständiger | |
| Hell, Volker (vermessungstechnischer Sachverständiger) | |
Gesamterschließung des Baugebietes “Kitteläcker II” in Bürg
Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines Erschließungsvertrags mit der STEG (Stadtentwicklung GmbH) über den 1. Abschnitt des Baugebiets „Kitteläcker II“ in Bürg mit einer Fläche von ca. 2,2 ha zugestimmt.
Aufgrund der großen Nachfrage schlägt die Verwaltung vor das Baugebiet nicht in 2 Abschnitten sondern insgesamt entsprechend dem Bebauungsplan zu erschließen. Ziel ist, dass die Erschließungsarbeiten im Juni 2014 beginnen.
Der Gemeinderat stimmte der Gesamterschließung des Gebietes sowie der Erhöhung der Vergütung der STEG zu.
Projektentwicklung des Areals „Graben“ in Neuenstadt a. K.
Das Gebiet „Graben“ ist eine historisch gewachsene Fläche und gehört seit jeher zum ältesten Stadtkern. Den Namen erhielt das Gebiet tatsächlich durch die Aushebung eines Grabens zur Verteidigung der Stadt. Nach dem II. Weltkrieg wurden viele Gebäude in der Innenstadt (ca. 80 %) zerstört. Im Gegensatz zu vielen anderen Gebieten blieb das Gebiet „Graben“ jedoch fast vollständig erhalten. Es war daher schon immer eine bedeutende Fläche mit Platz für Wohnbebauung sehr nahe der Innenstadt. Diese Bedeutung soll nun wieder hervorgehoben werden. Die Stadt kauft bereits seit über 20 Jahren konsequent die Grundstücke und Gebäude im Gebiet „Graben“ auf und bricht diese so weit wie möglich ab, um die Möglichkeit für die Weiterentwicklung des Gebietes zu haben.
Hier kann nun wieder der Weg der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, welchen die Stadt Neuenstadt bereits seit einem Jahrzehnt geht, vorangebracht werden. Wie schon früher soll das ruhige Gebiet mit optimaler Südausrichtung ausschließlich für den Zweck der Wohnbebauung genutzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Gebiet im Rahmen einer Projektentwicklung marktreif zu machen. Ein Anbieter mit kommunalen Wurzeln ist die STEG (Stadtentwicklung GmbH), die in dem Gebiet der Projektentwicklung von Baugebieten seit vielen Jahren erfolgreich am Markt ist. Neben vielen weiteren Referenzen, gibt es solche auch in unserer Region. Die Städte Weinsberg und Bad Friedrichshall stellen der STEG für dortige Projektentwicklungen ein gutes Zeugnis aus. In Neuenstadt ist die STEG bereits als Sanierungsträger bei der Stadtsanierung und als Erschließungsträger (mit Baulandumlegung) im Gebiet „Kitteläcker“ tätig.
Die Projektentwicklung der STEG teilt sich in drei größere Bereiche:
1. Definition der Ziele, Verfügbarkeit der Grundstücke, Standort- und Grundstücksanalyse
2. Planungs- und Nutzungskonzept, Wirtschaftlichkeit, politischer Wille, Baurecht
3. Nachweis von Miet- und Kaufinteressenten, Akquisition von Investoren,
Investitionsentscheidung
Diese Projektentwicklung bietet im Ergebnis ein vermarktbares Projekt mit konkreten Aussagen über Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und künftige Mieter- bzw. Kaufinteressenten. Für den gesamten Prozess ist mit einer Dauer von drei Jahren zu rechnen.
Für die gesamten Leistungen zahlt die Stadt Neuenstadt ein Pauschalhonorar in Höhe von 36.000 Euro (zzgl. MwSt. und Nebenkosten). Die Mittel sind in den Jahren 2014 bis 2016 mit jeweils 15.000 Euro eingeplant. Der Gemeinderat beschloss, die Entwicklung des Areals „Graben“ an die STEG zu den vorgenannten Konditionen zu vergeben.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Dieser stimmte in der Sitzung der Annahme von vier Geld- und Sachspenden in Höhe von insgesamt 470,00 € zu.
Bekanntgaben
Unter Bekanntgaben informierte Bürgermeister Heuser über anstehende Baumfäll- und Baumpflegemaßnahmen an verschiedenen Standorten in Neuenstadt und den Ortsteilen. Generell werden die Bäume regelmäßig von einem Baumgutachter auf ihre Verkehrssicherheit überprüft.
Pappelwiesenpark:
Der Bauhof hat diesen Sommer bereits das Totholz der Pappeln im Pappelwiesenpark entfernt. Damit konnte die Verkehrssicherheit noch über den Sommer und Herbst 2013 gewährleistet werden. Diesen Winter müssen 13 Pappeln im Pappelwiesenpark zwischen dem Fußweg und der Brettach gefällt werden. Ebenso müssen 2 Pappeln an der Holzbrücke gefällt werden. Die Verkehrssicherheit ist hier aufgrund der starken Schädigung und des Baumalters nicht mehr gewährleistet. Die Baumstümpfe bleiben erhalten, da die Wurzeln mit dem Weg verbunden sind und ihn damit zusammenhalten.
Auf der anderen Seite des Fußweges stehen Linden, welche sich durch die Fällung der Pappeln besser entwickeln können.
Der Pappelwiesenpark soll zukünftig auch überplant werden. In diesem Rahmen wird eine neue Bepflanzung angedacht werden.
Eichen im Bereich der Eberstädter Hohle (angrenzend an die Wohnbebauung):
An sieben Eichen entlang der Eberstädte Hohle, welche an die Wohnbebauung angrenzen, muss eine Kronenpflege und teilweise eine starke Kronenteileinkürzung ausgeführt werden
Sulzbach in Cleversulzbach:
Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen drei Pappeln, welche in Cleversulzbach an Wohngebäude angrenzen, entfernt werden.

