Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderates vom 20. Januar 2014
Blutspenderehrung
Zu Beginn Gemeinderatssitzung wurden die Blutspender aus Neuenstadt für ihr mehrmaliges und unentgeltliches Spenden ausgezeichnet.
Herr Bürgermeister Heuser dankte allen Spendern sowie den Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes für ihr Engagement. In seiner Rede betonte er, dass durch Blutspenden Leben gerettet werden. Damit werden alle Blutspender zu Lebensrettern.
Auch wenn die medizinische Versorgung immer weiter voranschreitet, wird menschliches Blut für Bluttransfusionen und Medikamente benötigt, da es künstlich nicht hergestellt werden kann.
Der Bedarf an Blutspenden wächst stetig. Gründe dafür sind einerseits der medizinischen Fortschritt, durch welchen immer mehr Krankheiten geheilt werden können. Andererseits sorgt die steigende Lebenserwartung der Menschen für einen höheren Bedarf.
Die Blutspender erhielten die Blutspenderehrennadel und eine Verleihungsurkunde des Blutspendedienstes Baden-Württemberg des Deutschen Roten Kreuzes, sowie ein Präsent der Stadtverwaltung.
Insgesamt haben 23 Blutspender im Jahr 2014 zusammen 550 Mal Blut gespendet.
10 Blutspender haben die Blutspenderehrennadel in Gold für 10 Spenden sowie ein Weinpräsent der Stadtverwaltung verliehen bekommen.
- Ingo Heß
- Petra Hetzler
- Stefan Schmetzer
- Markus Wimpfheimer
- Elisabeth Berger
- Hannah Bergmann
- Michael Dörfle
- Armin Englert
- Stefan Pfister
- Ralf Stier
9 Blutspender haben die Blutspenderehrennadel in Gold für 25 Spenden verliehen bekommen. Außerdem erhielten sie von der Stadtverwaltung einen einen HGV-Gutschein für zahlreiche Geschäfte und Gaststätten in Neuenstadt und den Stadtteilen.
- Werner Feuchter
- Marcus Fischer
- Hans-Günter Gerner
- Jörg Schwanitz
- Helga Scharpegge
- Hermann Kreß
- Volker Müller
- Emil Sommerfeld
- Heiko Wachholz
Für 50 Spenden konnten 3 Blutspender mit der Blutspenderehrennadel in Gold ausgezeichnet werden. Sie erhielten ebenfalls einen HGV-Einkaufsgutschein sowie zwei Freikarten für das Museum im Schafstall von der Stadtverwaltung.
- Carsten Beier
- Cornelia Gerner
- Reinhard Vogt
1 Blutspender konnte die Blutspenderehrennadel in Gold für 75 Spenden verliehen bekommen. Hierfür gab es von der Stadtverwaltung ebenfalls einen HGV-Einkaufsgutschein sowie zwei Eintrittskarten für das Museum im Schafstall.
- Karlheinz Popp

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Herr Patrick Dillig erläuterte dem Gemeinderat die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25.05.2014.
Der Gemeinderat bestellt für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 einen Gemeindewahlausschuss. Dieser leitet die Wahlen und stellt das Wahlergebnis fest (§ 11 KomWG). Bei der Wahl des Gemeinde- und Ortschaftsrates ist er auch für die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Wählbarkeit der Bewerber zuständig. Der Gemeindewahlausschuss wird vor der öffentlichen Wahlbekanntmachung gebildet, da am darauffolgenden Tag bereits wirksame Wahlvorschläge eingereicht werden können und damit die Wahl „eröffnet“ ist.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern sowie ebenso viele Stellvertretern. Da Bürgermeister Norbert Heuser für den Kreisrat kandidiert, muss der Gemeinderat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, unabhängig von denen des allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters nach § 48 GemO, wählen.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten, sofern sie nicht Wahlbewerber oder Vertrauensleute sind (§§ 11 Abs.2 KomWG, § 15 KomWG). Dabei ist es unabhängig, ob der Gemeindebedienstete Bürger der Gemeinde ist. Auch eine Zugehörigkeit des Gemeinderats spielt keine Rolle. Bei der gleichzeitigen Durchführung der Kreistagswahl müssen die Wahlberechtigten allerdings zu beiden Wahlen wahlberechtigt sein.
Bei der Wahl finden die grundsätzlichen Bestimmungen nach § 37 Abs.7 GemO Anwendung.
Aus wahlorganisatorischen Gründen wurden die Funktionen des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers mit den für die Wahl zuständigen Verwaltungsmitarbeitern besetzt.
Der Gemeinderat stimmte dieser Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 im Wege der Einigung bei offener Wahl zu.
| Besetzung des Gemeindewahlausschusses | ||
| Funktion | Name | Ortsteil |
| Vorsitzender | Peter Munding | Neuenstadt a. K. |
| Stv. Vorsitzender | Patrick Dillig | |
| Beisitzer | Dieter Plenefisch | Cleversulzbach |
| Beisitzer | Siegfried Lang | Kochertürn |
| Beisitzer | Reinhold Trabold | Stein a. K. |
| Stv. Beisitzer | Kurt Herdtweck | Neuenstadt a. K. |
| Stv. Beisitzer | Horst Jaitner | Stein a. K. |
| Stv. Beisitzer | Hans-Georg Klenk | Bürg |
| Schriftführerin | Heike Matousek | |
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 sowie der Finanzplanung bis 2017 der Stadt Neuenstadt a. K.
In seiner Haushaltsrede betonte Bürgermeister Norbert Heuser, dass Neuenstadt mit allen Ortsteilen auch weiterhin als Wohnort, Schulstadt, Einkaufsstadt und Wirtschaftsstandort weiter gestärkt werden soll. Voraussetzung für handlungsfähige Kommunen sind gesunde Finanzen, so steht es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Neuenstadt ist gut aufgestellt und damit auch handlungsfähig.
Kämmerer Franz Ott präsentierte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sowie die Finanzplanung für die kommenden Jahre bis 2017.
Der Haushalt 2014 ist mit einem Volumen von 36,3 Mio. € geplant. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 27,5 Mio. € für den laufenden etrieb. Auf den Vermögenshaushalt entfallen 8,8 Mio. €. 2014 wird die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt 2,14 Mio. € betragen. In 2015 muss mit einer Negativzuführung von 810.000 € gerechnet werden, welche sich durch die hohe Gewerbesteuereinnahme in 2013 ergibt. 2016 und 2017 kann wieder mit ordentlichen Zuführungen von 3,39 Mio. € und 4,12 Mio. € gerechnet werden.
Der Personalkosten sowie der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand verzeichnen die stärksten Steigerungen. Die Personalausgaben entstehen durch die Investitionen im Bereich Bildung und Betreuung. Die neue Kindertageseinrichtung Mühlweg soll im März 2013 in Betrieb gehen. Auch die Ganztagesbetreuung an den Grundschulen fließt hier mit ein. Zudem müssen die Mitarbeiter des Schulverbandes nun im Haushalt der Stadt verbucht werden. Da diese erstmals im städtischen Haushalt auftauchen erhöhen sich die Personalausgaben um über 200.000 Euro. Der gleiche Betrag wird aber bei den Umlagen an den Schulverband eingespart. Insoweit wirkt sich diese Erhöhung bei den Personalkosten nicht auf den Haushalt aus.
Die Rücklage betrug zum 31.12.2013 rund 17 Mio. € - ein Rekordbetrag. In den nächsten Jahren wird die Rücklage mitunter für viele anstehende Maßnahmen verwendet und daher sinken. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2013 werden fast komplett der Rücklage zugeführt. Dieses Polster ist notwendig um die hohen Umlagen im Jahr 2015 bezahlen zu können.
In der Finanzplanung bis 2017 sind viele Maßnahmen eingeplant. Unter anderem sollen die Gemeindehalle Kochertürn, die Stadthalle Neuenstadt, die Grundschule in Stein und das Rathaus saniert werden. Weiterhin sind Mittel für das Bürgerhaus Bürg eingestellt. Ebenso sind Mittel für Vorplanungen für eine bezahlbare Kulturhalle vorgesehen. Auch die Überdachung der römischen Ausgrabungen ist geplant. Die Umgestaltung der Innenstadt, der Neubau der Kindertageseinrichtung Mühlweg und der Kläranlage in Stein, die Erschließung der Gebiete „Kitteläcker“ und „Daistler“, Außengebietsabkopplungen, die Neugestaltung des Stiftsparks oder die Erweiterung des Friedhofes in Neuenstadt sind nur einige weitere Maßnahmen. Hinzu kommen noch Investitionen für städtische Gebäude und Straßen- sowie Feldwegeunterhaltungsmaßnahmen.
Der Darlehensstand beträgt 2014 rund 470.000 € und wird bis 2017 auf rund 150.000 € sinken.
2015 werden die FAG- und Kreisumlagen steigen und die Schlüsselzuweisungen sinken. Durch die hohe Rücklage kann dies gut kompensiert werden. Durch die Systematik des Finanzausgleichs wirken sich gute Jahre zwei Jahre später negativ aus. 2016 wird wieder ausgeglichen sein.
Mit dem Entwurf des Haushalts 2014 und der Finanzplanung bis 2017 geht die Stadt Neuenstadt weiterhin gut gerüstet die Aufgaben der Zukunft an. Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung wird nun von den Fraktionen beraten.
Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke
Kämmerer Franz Ott stellte auch den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 der Stadtwerke vor.
Das Haushaltsvolumen im Erfolgsplan beträgt 5.344.400 €. Im Vermögensplan beträgt das Volumen 1.882.700 €. Die Gas- und Wasserpreise bleiben im Jahr 2014 stabil.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2014 sind die Erschließungsarbeiten in den Gebieten „Wanne“ in Stein, „Kitteläcker“ in Bürg und „Daistler“ in Neuenstadt und in der neuen Kläranlage in Stein. Zudem ist im Bereich der Innenstadt die Erneuerung von Leitungen vorgesehen.
Für die Finanzplanung der nächsten Jahre sind unter anderem die Erweiterungen des Hochbehälters „Schänzle“ und des Hochbehälters in Stein vorgesehen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes wird von den Fraktionen ebenfalls beraten.
Haushaltsplan 2014 der Diakoniestation Neuenstadt
Die Diakoniestation Neuenstadt hat am 02.12.2013 der Stadtverwaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2014 vorgelegt.
Dieser sieht für das Jahr 2014 bei der Diakoniestation, wie auch in den vergangenen Jahren, keinen Abmangelvor. Hier wird von einem ausgeglichenen Haushalt ausgegangen.
Die Diakoniestation weist allerdings darauf hin, dass immer mehr Pflegedienste nicht mehr kostendeckend arbeiten, da die Gebührensätze nicht in dem Maße angehoben werden wie die Personalkosten steigen. Für Jahr 2013 war zum Hauhaltsausgleich bereits eine Rücklagenentnahme von 21.290 € vorgesehen, die aber aktuell nicht angegriffen werden muss. Für das Jahr 2014 ist eine Rücklagenentnahme von 43.810 € vorgesehen.
Dies ist angesichts des Rücklagenbestandes zwar noch unbedenklich, macht aber deutlich, dass Handlungsbedarf bzw. Verhandlungsbedarf mit den Kranken- und Pflegekassen besteht. Dies umso mehr, als dass das Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das am 01.01.2013 in Kraft trat, bis heute noch nicht umgesetzt werden kann.
Anders sieht es bei der IAV-Stelle (Informations-, Anlauf-, und Vermittlungsstelle) aus. Hier beträgt der Abmangel 33.460 €.
Davon entfallen auf die drei bürgerlichen Gemeinden 31.410 €. 2.050 € trägt vereinbarungsgemäß die evangelische Kirchengemeinde. Der Abmangel, der auf die Stadt Neuenstadt a. K. entfällt, beträgt 2014:
Für die Diakoniestation 0,00 €
Für die IAV-Stelle 17.682,64 €
Insgesamt 17.682,64 €
Im Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadt Neuenstadt a. K. sind für den Abmangel 20.000 € eingestellt. Laut Rechnungsabschluss 2012 betrug der Abmangel 15.774,47 €.
Das Rechnungsergebnis 2013 liegt noch nicht vor.
Der vorgelegte Haushalt ist ein Beleg für die positive Entwicklung und gute Arbeit der Diakoniestation und der IAV-Stelle in den vergangenen Jahren.
Bürgermeister Heuser bedankte sich insbesondere bei Herrn Löw und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation für ihr großes Engagement. Er ist froh, dass es diese „segensreiche“ Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger in Neuenstadt gibt.
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2014 der Diakoniestation Neuenstadt zu.
Allgemeine Finanzprüfung 2007 - 2010
Kämmerer Herr Ott informierte den Gemeinderat über den Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2007-2010. In der Sitzung vom 16. September 2013 wurde der Gemeinderat bereits über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Neuenstadt (mit Stadtwerken) der Jahre 2007 bis 2010 informiert. Der Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Verbandsverwaltung wurden bekannt gegeben.
Im November 2013 hat das Landratsamt Heilbronn mitgeteilt, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.
Bebauungsplan “Fladenstraße” in Cleversulzbach
Bürgermeister Heuser erläuterte, dass die Nachfrage nach Bauplätzen in Neuenstadt nach wie vor groß ist. Die Stadt hat sich mit der Erschließung von Neubaugebieten bewusst zurückgehalten und innerörtliche Flächen oder Ortsabrundungen überplant bzw. erschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Gebiet „Kitteläcker II“ in Bürg im Juli 2013 wurde das erste Neubaugebiet seit mehr als 10 Jahren in Neuenstadt ausgewiesen.
Cleversulzbach hat derzeit keine Flächen für neue Wohngebäude mehr. Durch die Entwicklung in diesem Gebiet kann der Weg der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ weiter begangen werden. Dieser Weg wird vom Ortschaftsrat und Gemeinderat unterstützt.
Teilweise ist es in Cleversulzbach schon gelungen, brachliegendes Potential innerhalb des bebauten Bereichs zu nutzen, bevor neues Bauland im Außenbereich ausgewiesen wird. Durch Grundstückskäufe und Gebäudeabrisse im Ortskern und Nachverdichtungen wurden und werden ebenfalls einzelne neue Gebäude möglich. Doch dies allein deckt nicht die Nachfrage.
Bauamtsleiter Herr Stephan stellte dem Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Fladenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften in Cleversulzbach vor.
Das Kleingartengebiet wird von Neuenstädter Straße, Gartenweg, Fladenstraße, Brettacher Straße und Hohlstraße eingefasst. Die frühesten städtebaulichen Überlegungen für eine Bebauung datieren aus dem Jahr 1991. Seit Anfang 2012 beschäftigen sich der Ortschaftsrat und die Verwaltung intensiver damit. Das Gebiet ist nahe dem Ortskern und im Norden, Osten und Süden bereits von Bebauung umgeben. Es sollen mehrere Neubauten entstehen können und so eine weitere bauliche Entwicklung in Cleversulzbach ermöglichen.
Die Fläche ist in drei Baufeldern aufgeteilt. Dort könnten insgesamt 12 neue Wohngebäude entstehen. Die Innenerschließung erfolgt über eine L-förmige, neue gemischt genutzte Erschließungsstraße ohne Gehweg, die sowohl in den Gartenweg als auch in die Fladenstraße einmündet. Direkt an der Innenkurvenseite liegen am nördlichen Ast nebeneinander sieben öffentliche Stellplätze, die nach Norden und Süden mit einem Pflanzfeld abschließen. Zwischen der Neuenstädter Straße und dieser neuen Straße ist als Art der baulichen Nutzung „Dorfgebiet (MD)“ vorgesehen.
Die Gebäude in diesem Bereich sollen in ihrer Größe den benachbarten Gebäuden im Norden und Süden entsprechen. Gedacht ist an zwei Mehrfamiliengebäude mit jeweils max. 6 Wohneinheiten. Damit würde auf dieser Straßenseite gegenüber dem Friedhof ein homogenes Stadtbild an der Ortseinfahrt entstehen.
Zwischen der neuen Erschließungsstraße und der Fladenstraße ist Platz für 6 neue Einzel- oder Doppelhäuser mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude bzw. Doppelhaushälfte. Die Nutzungsart ist hier „Allgemeines Wohngebiet (WA)“. Neben Sattel- und Pultdächern können hier auch Gebäude mit Flachdächern mit einer Neigung von -10° gebaut werden. Satteldachgebäude wären mit max. 9 m Firsthöhe etwas niedriger wie vorne an der Neuenstädter Straße und Flachdachgebäude enden bei maximal 6,5 m. Die Bauplätze sind zwischen 4,5 und 6,2 a groß.
Südlich der neuen Erschließungsstraßen können in einem „Dorfgebiet (MD)“ auf vier 4,5 bis 5,9 a großen Bauplätzen 4 Einzel- oder Doppelhäuser mit jeweils bis zu zwei Wohneinheiten pro Gebäude bzw. Doppelhaushälfte entstehen. Hier gelten dieselben Gebäudehöhen wie im sich nördlich anschließenden Bereich, nur dass hier keine Flachdachbauten möglich sind.
Die beiden entlang der Hohlstraße liegenden Baufelder dokumentieren den vorhandenen Gebäudebestand. Als Nutzungsart ist ein „Dorfgebiet (MD)“, als Dachform ist nur ein Satteldach möglich. Das Gebäude „Brettacher Straße 27“ erhält eine eigene Anbindungsmöglichkeit an die Fladenstraße und muss künftig nicht mehr durch ein Überfahrtsrecht über das Flurstück von Brettacher Straße 25 angefahren werden, die bisher einzige Anbindung an das öffentliche Straßennetz.
Damit im Gebiet der fließende Verkehr nicht übermäßig behindert wird und die Fahrzeuge der Anwohner und ihrer Besucher mit höherer Wahrscheinlichkeit auf eigenen Stellflächen geparkt werden, ist eine Erhöhung der Mindeststellplatzanzahl auf 2,0 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen. Besonders wichtig ist es, dass bei der Straßenplanung darauf geachtet wird, nicht gewollten „Schleichverkehr“ zu verhindern. Die Verwaltung wird hierzu Vorschläge erarbeiten.
Das Büro mquadrat aus Bad Boll hat einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften erarbeitet. Diesem Vorentwurf hat der Ortschaftsrat Cleversulzbach am 07.01.14 in öffentlicher Sitzung zugestimmt. Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und dem Vorentwurf der Begründung zuzustimmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und dem Vorentwurf der Begründung jeweils datiert mit 20.01.2014 zu. Zum Fortgang des Verfahrens hat der Gemeinderat die erforderliche Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (gem. § 13 a BauGB) mit der Bezeichnung „Fladenstraße“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat weiter den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Fladenstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung bietet die Möglichkeit, die Aufstellung im beschleunigen Verfahren durchzuführen und auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung zu verzichten. Die Verwaltung schlägt jedoch im Interesse einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1. BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.
Bausachen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung einem privaten Bauvorhaben zugestimmt.
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