Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 24.02.2014
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung gratulierte Bürgermeister Heuser dem Leiter des Hauptamtes, Herrn Laier, auch im Namen des Gemeinderates zum 60. Geburtstag und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit.
Abbruch und Ersatzneubau Dr. Carl-Möricke-Altenstift, Lindenstraße 6
Herr Schink stellte als zuständiger Architekt dem Gremium die Planungen vor. Der Regionaldirektor der Evangelischen Heimstiftung, Herr Link, erläuterte, dass entgegen den ersten Planungen die Arbeiten in einem Bauabschnitt abgeschlossen werden können. Dies ist möglich, da alle Bewohner in der Bauphase in einem „Ausweichquartier“ in Heilbronn im Haus am Staufenberg und auch in Neudenau untergebracht werden können. Der Abbruch des alten Pflegeheimes ist für Oktober 2014 geplant. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2016 abgeschlossen werden.
Der Ersatzneubau wird getätigt, um die Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Das Angebot wird dem heutigen Standard angepasst.
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Anbau im Jahr 2009 war zu erkennen, dass die Stadt die anstehenden notwendigen Investitionen nicht zusätzlich zu den zahlreichen Projekten personell und finanziell bearbeiten kann. Der Gemeinderat hatte deshalb beschlossen, der Evangelischen Heimstiftung die Gebäude im Wege des Erbbaurechts zum 1. September 2012 zu übertragen (die Stadt bleibt Eigentümer). Die Evangelische Heimstiftung ist nun selbst in der Lage, die notwendigen Um- und Neubaumaßnahmen durchzuführen.
Die Planung für den Neubau wurde dem Gremium bereits vorgestellt. Anfang 2014 ging das Baugesuch ein. Das Pflegeheim soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bei den Gebäuden, die abgebrochen werden, handelt es sich um das frühere Schwesternwohnheim und das Krankenhaus.
Mit dem Neubau werden 4 Wohngruppen mit jeweils 15 Pflegeplätzen geschaffen. Weiterhin sind 14 altengerecht betreute Wohnungen und 2 Arztpraxen geplant. Das neue Gebäude hat eine Länge von 88 m und eine Tiefe von 16,5 m. Die Höhe des Gebäudes entspricht in etwa der Höhe des derzeitigen Gebäudes.
Der im Jahr 2009 eröffnete Anbau mit 25 Pflegeplätzen für demenzkranke Menschen bleibt unangetastet. Ebenfalls bestehen bleibt das eigentliche Stiftsgebäude in der Öhringer Straße 1. Es wird derzeit innen generalsaniert. Ab Mitte 2014 können dort 13 attraktive betreute Wohnungen bezogen werden.
Der Neubau wird näher an der Lindenstraße errichtet werden, was zu einer Vergrößerung des Stiftsgartens Richtung Öhringer Straße führt. Die Stadt wird den Stiftsgarten überplanen und die Wege erneuern, um ihn stärker für die Bevölkerung zu öffnen.
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten werden 85 zeitgemäße Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Ergänzt wird das Angebot von insgesamt 27 altengerecht betreuten Wohnungen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Bauvorhaben und erteilte das baurechtlich erforderliche Einvernehmen.


Planung und Baubeschluss Außenanlage Kindertageseinrichtung Mühlweg
Die Landschaftsarchitektin Frau Biegert stellte in der Sitzung die Planungen der Außenanlage der neuen Kindertageseinrichtung Mühlweg vor. Seit Anfang März ist die Kindertageseinrichtung in Betrieb. Die offizielle Einweihung mit einem Tag der offenen Tür ist nach Fertigstellung der Außenanlage Mitte 2014 geplant.
Die Planung der Außenanlage beinhaltet einen Spielbereich für die Kleinkinder bis 3 Jahre, einen Spielbereich für die 3-6-Jährigen Kindergartenkinder sowie einen gemeinsamen Bereich. Die Außenanlage wird durch einen Zaun abgegrenzt.
Die Spiellandschaft greift die Thematik der Aue an der Brettach auf. Die Materialien Sand, Kies, Holz sowie die Vegetation mit Weiden und Erlen orientieren sich am natürlichen Bild einer Flussaue. Ebenso wird der historische Mühlstandort thematisiert. Ein Mühlengebäude aus Holz mit dazugehörigem Mühlrad prägt den Spielbereich. Die Kinder können die Mühle durch einen Sandaufzug spielerisch betreiben. Die Höhenversätze im Gelände werden modelliert und werden Teil der Spiellandschaft, die wie ein mäandernder Flusslauf gestaltet ist.
Der Kleinkindbereich ist ein abgegrenzter Teil der Außenanlage. Um die Bewegungsabläufe der Kleinkinder zu trainieren, steht eine Treppe aus Fallschutzstufen zur Verfügung. Weitere Spielangebote bieten Weideniglus und eine Ente als Wipp-Tier.
Klassische Spielgeräte wie Rutsche und Schaukel stehen in beiden Bereichen zur Verfügung, ebenso Sandspielflächen und Rasenflächen. Um den notwendigen Anforderungen für Sonnenschutz gerecht zu werden, sind insgesamt 3 großflächige Sonnensegel vorgesehen.
Die Kostenberechnung schließt mit einem Betrag von 307.000 € (incl. 48.000 € Ingenieur-gebühren). Der anteilige Betrag in der vom Gemeinderat genehmigten Kostenberechnung beträgt 202.000 €. Für das Bauvorhaben sind in den Haushaltsjahren 2013 und im Entwurf 2014 insgesamt 2.950.000 € eingestellt. Ob und in welcher Höhe dieser Ansatz überschritten wird kann erst nach Vorliegen der Schlussrechnungen festgestellt werden.
Nach der aktuellen Fortschreibung der erteilten Aufträge würde derzeit trotz einer boomenden Baukonjunktur, mit einer Abweichung von nur 2 %, der Haushaltsansatz fast eingehalten werden.
Der Gemeinderat stimmte der Planung des Landschaftsarchitekturbüros Biegert aus Bad Friedrichshall zu und beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten auszuschreiben.

Türnitzbau in Neuenstadt a. K.
a) Nutzungskonzeptionen und bauliche Untersuchungen
Im Jahr 2014 wird die Umgestaltung der Innenstadt mit der Erneuerung der Hauptstraße, des Lindenplatzes, des Marktplatzes und des Rathausplatzes abgeschlossen werden. Damit rücken die Instandsetzung und die Nutzung stadtbildprägender Gebäude in der Innenstadt in den Blickpunkt. Dazu gehört auch der zentral am Marktplatz angrenzende Türnitzbau. Für dieses Gebäude gibt es mehrere Nutzungsmöglichkeiten.
Ziel einer öffentlichen Nutzung ist es, zur Belebung der Innenstadt beizutragen. Das Gebäude hat in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Nutzungen erlebt. Neben der Außenstelle des Finanzamts Heilbronn wurde das Gebäude von 1990 bis 1995 zur Unterbringung von Aussiedlern genutzt. Im 1. Obergeschoss ist seit mehr als zehn Jahren die Musikschule Neuenstadt untergebracht. Bis zum Umzug des Polizeipostens ins Forstamt war diese im Erdgeschoss untergebracht.
Der Türnitzbau gehört zum ältesten Teil des Neuenstädter Renaissanceschlosses, das seine Blüte zur Zeit der Herzöge von Württemberg-Neuenstadt im 17. Jahrhundert erlebte.
Als mögliche Nutzungen für den Türnitzbau gibt es zwei Varianten.
Variante 1: Nutzung als Rathaus
Der Türnitzbau wird saniert und künftig als Rathaus genutzt. Bis 1945 stand das historische Rathaus auf Höhe der Brunnengasse deutlich näher am Marktplatz. Nach dessen Zerstörung 1945 wurde es an seiner jetzigen Stelle erbaut. Das jetzige Rathaus könnte, im Falle eines Umzuges in den Türnitzbau, durch die Volkshochschule, die Musikschule und Vereine belegt werden. Es wäre damit sichergestellt, dass ein wichtiger „Frequenzbringer“ im Zentrum erhalten bleibt.
Variante 2: Nutzung für die Volkshochschule, Vereine und die Musikschule
Für den Fall, dass der Türnitzbau nicht als Rathaus genutzt werden kann, gäbe es die Möglichkeit, das Gebäude für die Musikschule, die Volkshochschule für Vereine und eventuell auch für eine Mediathek zu nutzen.
Herr Gerd Schäfer vom Büro für historische Bauforschung und Stadtentwicklung aus Schwäbisch Hall wurde von der Verwaltung beauftragt, ein vorläufiges Raumprogramm des Türnitzbaus zu erstellen und zu prüfen, ob das Gebäude generell als Rathaus geeignet ist. Dies ist grundsätzlich möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch ohne eine sorgfältige bauliche Untersuchung des aktuellen Gebäudezustandes keine verlässliche Aussage zu den Kosten für eine Sanierung getroffen werden.
Daher müssen vor einer Entscheidung verschiedene Fragen beantwortet werden. Dazu gehört unter anderem die Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg sich über Sanierungsfördermittel an den Kosten zu beteiligen. Ebenso wichtig ist die Zustimmung der Denkmalbehörde bei den geplanten Änderungen am Gebäude.
Ziel der Untersuchung ist es bis Herbst 2014 eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.
Herr Schäfer erläuterte in der Sitzung den Stand der Nutzungskonzeptionen und das weitere Vorgehen.
In mehreren Archivgängen in Stuttgart und Ludwigsburg wurden zunächst zahlreiche Akten sowie ein Inventarverzeichnis der „Neuenstadter Güter“ von 1737 gefunden. Die Akten bieten viele Erkenntnisse zur Geschichte und die Kopien werden später dem Stadtarchiv von Neuenstadt zugeführt.
Die Bausubstanz des Türnitzbaus wird derzeit untersucht. Dabei hat ein Restaurator bereits Voruntersuchungen getätigt. Die Untersuchungen werden derzeit raumweise und systematisch vertieft.
Bis Ende März 2014 werden die wesentlichen Aufnahmearbeiten an den Fassaden und Grundrissen weitergeführt. Nach den Auswertungen sollen bis Ende Mai 2014 die reinen Instandsetzungskosten feststehen. Um die gesamten Kosten erheben zu können, muss die Nutzungsplanung mit dem Baurecht und Denkmalschutz abgestimmt sein. Die endgültige Nutzung sollte bis zum Herbst 2014 vorliegen, damit weitere Entscheidungen getroffen werden können.

b) Vergabe von Planungsleistungen
Das Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung Schwäbisch Hall (Herr Gerd Schäfer) hat die Architekten- und Ingenieurleistungen wie folgt angeboten:
Die Bestandsaufnahme wurde zum Pauschalpreis von 44.636,90 € angeboten. Nach Fertigstellung der Bestandserhebungen bietet das Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung die Honorierung bis Leistungsphase 2 nach § 33 ff HOAI (Vorplanung) für 45.322 € an. Ab Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) müssen die Fachingenieurleistungen separat vergeben werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, mit dem Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung aus Schwäbisch Hall, einen Architektenvertrag bis zur Leistungsphase 2 abzuschließen.
Sanierung und Nutzung des ehemaligen Bahnhofs Bahnweg 1 in Neuenstadt a. K.
Bürgermeister Heuser stellte das Nutzungskonzept eines privaten Investors für das ehemalige Bahnhofsgebäude vor. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung in Form einer Bar/Lounge vorgesehen. Im Obergeschoss sind entweder eine Wohnung sowie Büroflächen oder Gästezimmer zur Übernachtung geplant. Im Dachgeschoss ist eine weitere Wohnung geplant.
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Bahnweg“ vom 29.09.2009 in Neuenstadt. Für den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes ist als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet festgelegt. In einem Mischgebiet sind gem. § 6 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. Nr. 1 des Textteils zum Bebauungsplan sowohl Schank- und Speisewirtschaften als auch Büro- und Geschäftsgebäude zulässig.
Bei dem Bauantrag handelt es sich um einen Antrag auf Umnutzung des bestehenden Bahnhofsgebäudes.
Der Bahnhof wurde 1907 mit der Eröffnung der Kochertalbahn eingeweiht. Auch durch die Umnutzung bleibt das ortsbildprägende Gebäude im Grundriss so gut wie unverändert. Lediglich eine Wand im Erdgeschoss wird um wenige Zentimeter in Richtung Westen verschoben. Auf dem Dach des Gebäudes werden Dachgauben errichtet, die eine Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen. Diese Dachaufbauten beeinträchtigen die Ansicht des Gebäudes nicht.
Der Gemeinderat gegrüßt das Bauvorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

Vergabe der Jahresunterhaltungsarbeiten der Stadtwerke für das Jahr 2014
Die Arbeiten für die Jahresunterhaltung der Stadtwerke 2014 wurden im Februar ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 06.02.2014 lagen dem Stadtbauamt 4 Angebote vor. Nachgereicht wurde kein Angebot. Nach der formalen, sowie der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung hatte die Fa. Göba aus Bretzfeld das günstigste Angebot mit 78.205 € netto.
Die Firma Göba hat bereits die Jahresunterhaltungsarbeiten der letzten Jahre für die Stadtwerke Neuenstadt durchgeführt und ist damit bekannt. Daher wurde auf ein Bietergespräch verzichtet.
Das Stadtbauamt empfahl die Vergabe der Jahresunterhaltungsarbeiten 2014 an die Firma Göba aus Bretzfeld zum Angebotspreis von 78.205 € (netto). Der Gemeinderat stimmte zu.
Vergabe der Bauarbeiten der Stadtwerke für die Erweiterung der Leitungsnetze Gas und Wasser zur Kläranlage in Stein a. K.
Die Arbeiten für die Tiefbaumaßnahmen der Stadtwerke Neuenstadt wurden beschränkt ausgeschrieben. 6 Firmen wurden angefordert. Zum Submissionstermin am 13.02.2014 lagen dem Stadtbauamt 6 Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote.
Nach der formalen, sowie der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Firma Otto Bauer der günstigster Bieter mit 102.822,20 € netto.
Die Firma Otto Bauer hat bereits für die Stadt Neuenstadt im letzten Jahr die Kanalauswechslung und Erweiterung in der Linden- und Hauptstraße durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahme wurden auch Erneuerungen der Gas- und Wasserleitungen im Auftrag der Stadtwerke Neuenstadt ausgeführt. Auf ein Bietergespräch konnte daher verzichtet werden.
Das Stadtbauamt sprach sich für die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erweiterung des Gas- und Wassernetzes zur Kläranlage Stein an die Firma Otto Bauer aus Neckarsulm zum Angebotspreis von 102.822,20 € (netto) aus. Der Gemeinderat stimmte zu.
Bebauungsplanverfahren „Brettacher Straße – 1. Änderung“ in Cleversulzbach
Der Gemeinderat hat am 18.11.2013 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Brettacher Straße – 1. Änderung“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung, aufgestellt. Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung und die Beschlussvorschläge wurden beraten und abgewogen. Weiterhin wurde die Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Brettacher Straße – 1. Änderung“ sowie der örtlichen Bauvorschriften und die Änderung der Begründung entsprechend den vorhergehend gefassten Beschlüssen beschlossen.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens stellte der Gemeinderat den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung jeweils im Entwurf fest. Maßgebend sind der Lageplan, die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung (jeweils mit Datum 18.11.2013/ 24.02.2014), gefertigt vom Büro Koch + Käser aus Untergruppenbach.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung aufgrund des geänderten Planentwurfes, der Bauvorschriften und der Begründung, die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen. Die Auslegung wird auf die Dauer von 2 Wochen begrenzt.
Bausachen
Es wurde ein geplantes Bauvorhaben beraten. Hier wurde das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen nicht erteilt.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Er stimmte in der Sitzung der Annahme von einer Geldspende in Höhe von insgesamt 200 € zu.
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