Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 31.03.2014

icon.crdate07.04.2014

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 31.03.2014

Grundschule in Stein am Kocher – Bericht der Schulleiterin über die Schule und das Ergebnis der Fremdevaluation
Die Stadt Neuenstadt ist Schulträger der Grundschule in Stein am Kocher. Die Grundschule ist eine wichtige Bildungseinrichtung der Stadt für den Schulbezirk Kochertürn und Stein. Mit einem eigenen Budget kann die Schulleitung selbstständig Aufgaben erfüllen.
Frau Bettina Gutmayer ist seit Sommer 2012 Leiterin der Grundschule in Stein. Sie gab dem Gemeinderat einen Bericht über den Alltag an der Schule und berichtete ausführlich über die „Fremdevaluation“, welche im vergangenen Herbst durch das Landesinstitut für Schulentwicklung stattgefunden hat.
Dabei wurden die Bereiche Unterricht, Professionalität der Lehrkräfte, Schulführung und Schulmanagement, Schul- und Klassenklima sowie Qualitätssicherung und –entwicklung bewertet. Dazu kamen zwei Wahlbereiche „Kollegiale Zusammenarbeit und innerschulische Arbeitsbedingungen“ sowie „Schule als Gemeinschaft“. Die Fremdevaluation erfolgte an zwei Tagen durch Schulhausrundgänge, Unterrichtsbesuche, eine Online-Befragung und Gruppeninterviews von Schülern, Lehrern und Eltern. Die Ergebnisse wurden in vier Bereiche eingeteilt: Entwicklungs-, Basis-, Ziel- und Exzellenzstufe.
Für den Unterricht wurde erfreulicherweise fast durchweg die Zielstufe erreicht. Das Individualfeedback sei noch in der Entwicklungsstufe. Dies, so Frau Gutmayer, wird derzeit noch aufgearbeitet.
Stärken der Grundschule Stein sind die Förderung der Lesekompetenz sowie die Sport- und Bewegungserziehung.
Laut Schulleiterin Frau Gutmayer „soll die Schule ein Ort sein, an dem sich Schüler und Lehrer gleichermaßen wohlfühlen“. Um dies zu gewährleisten, werden immer weder Verbesserungen angestrebt.

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Neuenstadt für das Jahr 2014 / 2015
Dem Gemeinderat wurde die aktuelle Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/2015 vorgestellt.
In diesem Jahr wurde wieder in einem gemeinsamen Gespräch mit den kirchlichen Trägern am 13. März 2014 einvernehmlich die Bedarfsplanung der Stadt Neuenstadt mit den Stadtteilen für das Kindergartenjahr 2014/2015 im Sinne des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) wie folgt besprochen:
Die Krippe Götzenkreuz in Neuenstadt mit 20 Plätzen beginnt im September 2014 mit 19 Kindern und ist dann bis Dezember 2014 voll belegt. Die Betreuungspakete in der 6, 8 und 10 Stunden-Betreuung haben sich nach wie vor als gut erwiesen.
Die Krippe Mühlweg in Neuenstadt hat zum 01. März 2014 den Betrieb aufgenommen und hat mit 11 Kindern begonnen. Davon wechselten 5 Kinder aus der Krippe in Cleversulzbach mit nach Neuenstadt in die neue Krippe. Bis Juli 2014 füllt sich die Krippe mit 17 Kindern.
Mit den bis jetzt vorliegenden Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 beginnen wir im September 2014 mit 20 Kindern und bis zum März 2015 wird die Zahl auf 22 Kinder ansteigen. Es kann nach wie vor festgestellt werden, dass sich die Anmeldezahlen im Krippenbereich durch verschiedenste Umstände laufend ändern und somit eine längerfristige Planung sehr schwierig ist.
Die KTE Lange-Wiesen-Weg in Neuenstadt ist mit ihren 65 Plätzen voll ausgelastet. Durch die KTE Mühlweg konnte die bis dahin bestehende Warteliste im März abgebaut werden. Durch die lange und durchgehende Öffnungszeit bis 17.00 Uhr ist diese Einrichtung in allen
3 Betreuungszeiten sehr gut gebucht.
In der KTE Daistler in Neuenstadt sind in diesem Kindergartenjahr die Kinderzahlen am Nachmittag nochmals angestiegen. Die Einrichtung ist mit 45 Kindern voll und hat 7 Kinder auf der Warteliste. Die Eltern wollen in keine andere Einrichtung und warten ab, bis es in der KTE wieder freie Plätze gibt.
Die neue KTE Mühlweg in Neuenstadt hat zum 01. März 2014 mit 15 Kindern ihren Betrieb aufgenommen. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 werden 23 Kinder den Kindergarten besuchen. Somit ist die KTE Mühlweg für dieses Kindergartenjahr gut belegt.
Nach den Geburtenzahlen in Neuenstadt, gibt es zum Kindergartenjahr 2014/2015 einen Platzbedarf für 196 Kinder (ohne Zuzüge und den Betreuungskindern aus den anderen Ortsteilen). Sobald die Anmeldezahlen im April 2014 vorliegen, werden wir den tatsächlichen Platzbedarf dann für Neuenstadt sehen.
Die Krippe Wiesenweg in Cleversulzbach wurde zum 01. März 2014 aufgrund des Neubaus von der Kindertageseinrichtung Mühlweg in Neuenstadt geschlossen. In der KTE Wiesenweg in Cleversulzbach werden nun 24 Kindergartenkinder betreut. Damit ist die KTE Wiesenweg fast voll belegt.
Für die KTE Kitteläcker in Bürg ist die dort angebotene Öffnungszeit nach wie vor gut und auch bedarfsorientiert. Aufgrund der Geburtenliste kann es nach heutigem Stand in diesem und im nächsten Kindergartenjahr bei der Aufnahme zu Engpässen kommen. Es bleibt abzuwarten, wie viele Neuanmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 eingehen, da es nach heutigem Stand nur 6 Schulanfänger gibt.
In der KTE Weißbaumstraße in Stein a. K. haben sich die Betreuungspakete bewährt. Alle Betreuungsangebote werden sehr gut angenommen. Die Einrichtung ist mit 45 Kindern voll ausgelastet.
In der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Neuenstadt werden sich die Öffnungszeiten zum neuen Kindergartenjahr 2014/2015 ändern. Der Schwerpunkt wird auf die Vormittagsbetreuung gelegt, so dass wahlweise je nach Bedarf nur noch an einem oder an zwei Nachmittagen eine Betreuung stattfindet. Die Einrichtung ist derzeit mit 54 Kindern belegt. Im Moment stehen 56 Plätze zu Verfügung, da es zurzeit keine Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der Einrichtung gibt.
In der Katholischen KTE St. Franziskus in Stein a. K. werden die im letzten Jahr geänderten Regelöffnungszeiten gut angenommen. Derzeit ist die Belegung in der 6 Std.-Betreuung mit 17 Kindern und die geänderte Regelöffnungszeit mit 18 Kindern ausgewogen.
In der Katholischen KTE Dekan-Dieterich in Kochertürn, wird das Angebot der einen Betreuungszeit sehr gut angenommen. Die Einrichtung ist mit 31 belegten Plätzen sehr gut gebucht.
Die kirchlichen Kindergartenträger tragen die vorgesehene Bedarfsplanung mit und stimmen dieser zu.
Der Gemeinderat nahm im Rahmen der Bedarfsplanung die Belegungs-, Entwicklungs- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und stimmte der Bedarfsplanung zu. Er beschloss weiter, dass die Krippenkinder, die in den Kindergarten wechseln nach dem Geburtsdatum in das Aufnahmever-fahren mit aufgenommen werden und unter Berücksichtigung der Betreuungszeit des Krippenkindes in den entsprechenden Kindergarten eingeteilt werden.

Vorstellung der Friedhofskonzeption für die städtischen Friedhöfe in Neuenstadt a. K., Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Stein a. K.
Das Friedhofsamt hat für die einzelnen Friedhöfe jeweils getrennt ein Konzept erstellt. Darin enthalten sind machbare Alternativen, bezogen auf die Beschaffenheit der einzelnen Friedhöfe.
Grund für die Friedhofskonzeptionen sind die gesellschaftlichen Veränderungen. Generell ist eine deutliche Veränderung im Familiengefüge zu verzeichnen. Die klassische Mehrgenerationenfamilie gibt es kaum noch. Single-Haushalte nehmen stetig zu. Die Menschen werden wesentlich älter und die Geburtenraten gehen zurück.
Um den Ansprüchen an die gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden und um die Pflege der Grabstätten einhalten zu können, sollten Alternativen zu den bisherigen Bestattungsformen geschaffen werden.
Viele Angehörige wählen deshalb überwiegend „pflegeleichte“ Bestattungsformen wie z.B. Urnenbestattung. Dieser Trend ist in den statistischen Zahlen des Friedhofsamts deutlich zu sehen. Ebenso ist es heutzutage möglich mit EDV Unterstützung genaue Angaben über Laufzeiten und aktuelle Belegungsveränderungen auf den einzelnen Friedhöfen jederzeit abzurufen und somit bestimmte Entwicklungen vorherzusehen. Für die Friedhöfe sind teilweise Überplanungen und Belegungskonzepte vorhanden. Weiter soll ein verstärktes „Abwandern“ zu alternativen Bestattungsformen verringert werden.
Die Umsetzung der Friedhofskonzeptionen kann jedoch nicht gleichermaßen auf allen Friedhöfen erfolgen. Da die Stadt sich aber als Einheit sieht, kann jeder Bürger den entsprechenden Friedhof wählen. Dem Gemeinderat wurden die denkbaren Konzeptionen für die einzelnen Friedhöfe dargestellt.
Dabei wurden keine Beschlüsse gefasst, sondern die vorgestellten Ausführungen lediglich als Diskussionsgrundlage gesehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, einen Landschaftsarchitekten nun mit der Detailplanung zu beauftragen, welche dann Grundlage für die entsprechenden Beschlüsse sein wird.

Erweiterung des Friedhofes in Neuenstadt a. K.
Um die geplante Neukonzeption des Friedhofs in Neuenstadt angehen zu können, ist es dringend erforderlich, den Friedhof zu erweitern. Der Friedhof soll in Richtung Westen erweitert werden. Die betroffenen Grundstücke sind alle im städtischen Besitz. Für die Erweiterung ist nach § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 und § 31 Abs.1 Bestattungsgesetz ein Antrag auf Genehmigung beim Landratsamt Heilbronn zu stellen.
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung des Friedhofes Neuenstadt a. K. Richtung Westen zu.

Ausschreibung der Bestattungsdienste auf den städtischen Friedhöfen
Die Werkverträge mit den bestehenden Vertragsbestattern (Firma Gebhardt Bestattungen für die Friedhöfe Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Neuenstadt und die Firma Alfred Wirth für Friedhof Stein a. K.) sind abgelaufen. Um weiterhin einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten sollen die Bestattungsdienste wieder neu ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden. Die Ausschreibung soll beschränkt stattfinden. Der Gemeinderat stimmte der beschränkten Ausschreibung zu.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013
Die Haushaltspläne der Gemeinden bilden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ab, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden.
Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“. Ausnahmen hiervon sind Haushaltsansätze, die

  • bereits bewirtschaftet sind (Aufträge wurden bereits erteilt)
  • Bestandteil eines Budgets sind und die
  • in engem Zusammenhang mit bereits bewirtschafteten Mitteln stehen (insbesondere jährliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Kanalisation).

Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig.
Sind über die Bewirtschaftung von Haushaltsmittel bereits Gemeinderatsbeschlüsse gefasst (Baubeschlüsse und Vergaben) so ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung für den gesamten Betrag, der den Beschluss betrifft, zuständig. Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis.
Dem Gemeinderat wurden die vorgesehen Haushaltsreste zur Kenntnis gebracht. Das Gremium stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

Einrichtung einer Videoüberwachung im Parkhaus am Bahnweg
Bürgermeister Heuser informierte das Gremium darüber, dass es seit der Eröffnung des Parkhauses immer wieder zu Vandalismus und damit zu Schäden am Parkhaus kommt. Seit Ende 2013 wird das Parkhaus von einem privaten Wachdienst kontrolliert.
Die Verwaltung schlug deshalb dem Gemeinderat das Anbringen einer Videoüberwachung vor, welche nur für den Parkhausbereich gilt.
Dabei sollen in die unterste Ebene drei Kameras, in die mittlere Ebene fünf Kameras, in die oberste Ebene zwei Kameras und in das Treppenhaus drei Kameras installiert werden. Wichtig ist, dass die Kameras nur bei Bewegung aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann „Uhrzeit abhängig“ eingestellt werden.
Die Anlage wird im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften erstellt. Es werden auch entsprechende Hinweisschilder an den Eingängen zum Parkhaus angebracht.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, im Parkhaus eine Videoüberwachungsanlage installieren zu lassen.

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