Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 07.04.2014
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Fragestunde für Einwohner statt.
Vergabe der Straßen- und Feldwegeunterhaltung 2014
Die Arbeiten für die Straßen- und Feldwegunterhaltung 2014 in Neuenstadt und allen Ortsteilen wurden öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben das Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Submissionstermin am 18.03.2014 lagen dem Stadtbauamt 7 Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote. Nach der formalen Prüfung musste eine Firma ausgeschlossen werden, da zwingend notwendige Angebotsbestandteile nicht unterzeichnet wurden.
Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Firma Schneider Bau GmbH & Co. KG aus 74076 Heilbronn günstigster Bieter mit 341.017,34 € brutto.
Die Firma Schneider aus Heilbronn ist dem Stadtbauamt durch mehrere Baumaßnahmen wie dem Ausbau der Daimlerstraße oder der Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke im Götzenkreuz bekannt.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Straßen- und Feldwegunterhaltung 2014 in Neuenstadt a. K. und Ortsteilen an die Firma Schneider Bau GmbH & Co. KG aus Heilbronn zum Angebotspreis von 341.017,34 € brutto zu.
Vergabe der Arbeiten für die Außenanlage der Kindertageseinrichtung „Mühlweg“
Die Außenanlage für den Neubau Kindertageseinrichtung Mühlweg wurde öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 20.03.2014 lagen der Stadtverwaltung vier Angebote vor. Nachgereicht wurde kein Angebot.
Nach der formalen, sowie der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Firma Dervishaj GmbH aus Heilbronn günstigster Bieter mit 193.817,68 € brutto. Gegen die Fabrikatswahlen der erstplatzierten Firma Dervishaj GmbH bestehen keine Einwände.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Außenanlage für den Neubau der Kindertageseinrichtung Mühlweg an die Firma Dervishaj GmbH aus 74076 Heilbronn zum Angebotspreis von 193.817,68 €.
Innenentwicklung “In der Wanne” in Stein am Kocher - Vergabe der Erschließungs-arbeiten
Die Arbeiten für die Erschließungsstraße „In der Wanne“ in Neuenstadt wurden öffentlich ausgeschrieben. Neun Firmen haben das Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Submissionstermin am 20.03.2014 lagen dem Stadtbauamt sieben Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote.
Die formale, sowie rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung ergab, dass die Firma Wolff & Müller aus Waldenburg günstigster Bieter mit 307.764,37 € brutto ist. Gegen die Fabrikatswahlen des erstplatzierten Bieters bestehen keine Bedenken.
Die Firma Wolff & Müller ist dem Stadtbauamt aus den Baumaßnahmen „Neubau der Ortsumfahrung sowie der Sanierung der Landesstraße L 1088“ bekannt. Die Arbeiten verliefen gut. Ein Bietergespräch findet in den nächsten Tagen statt. Das Stadtbauamt empfiehlt die Vergabe der Erschließung „In der Wanne“ in Neuenstadt a. K. an die Firma Wolff & Müller GmbH & Co. KG aus Waldenburg zum Angebotspreis von 307.764,37 € brutto.
In der Angebotssumme der Fa. Wolff & Müller sind Kosten für Tiefbauarbeiten der Stadtwerke in Höhe von ca. 25.000 € netto enthalten. Für den Straßenbau und die Kanalisation sind im Haushalt 2014 der Stadt 325.000 € (incl. Honorarkosten) eingestellt. Abzüglich der Tiefbaukosten für die Stadtwerke beträgt die anteilige Summe, welche auf die Stadt anfällt ca. 278.000 € brutto.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Wolff & Müller GmbH & Co. KG aus 74638 Waldenburg zum Angebotspreis in Höhe von 307.764,37 € zu.
Bebauungsplanverfahren "Mittleres Gewann" in Kochertürn
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 22.07.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mittleres Gewann“ in Kochertürn gefasst.
Im Zuge einer innerörtlichen Nachverdichtung und Umgestaltung im Bereich der Graf-von-Düren-Straße ist der Bedarf nach einem Ersatz für eine Maschinenhalle entstanden. Die Halle soll im Bereich des Gewanns „Mittleres Gewann“ erstellt werden. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die landwirtschaftliche Prägung des Ortes Kochertürn aufrecht zu erhalten und trotzdem der innerörtlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Daher sind Flächen bereitzustellen, die für einen Nebenerwerb zur Landschaftspflege genutzt werden können.
Durch die Aufnahme eines weiteren Grundstückes in den Bebauungsplan muss der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss daher, den Aufstellungsbeschluss vom 22.07.2013 zu ändern. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Mittleres Gewann“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurstücke 291, 292, 294, 296 und 296/1.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet festgesetzt. Die Zulässigkeit der Vorhaben ist auf landwirtschaftliche Maschinenhallen beschränkt. Die südwestlich an das Plangebiet angrenzenden und nach § 35 BauGB genehmigten Außenbereichsvorhaben wurden nicht in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Diese Vorhaben sind genehmigt und bedürfen keiner weiteren Überplanung. Der Ortschafsrat Kochertürn hat bereits am 02.04.14 über den Vorentwurf beraten.
Der Gemeinderat stellte den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mittleres Gewann“, den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und den Vorentwurf der Begründung fest. Maßgebend sind:
- der Lageplan vom 07.04.2014
- die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtliche Bauvorschriften vom 07.04.2014
- die Begründung vom 07.04.2014,
jeweils gefertigt vom Büro Koch + Käser aus Untergruppenbach
Der Gemeinderat beauftragte zum Schluss noch die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1. BauGB und die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Bebauungsplanverfahren “Wanne” in Stein am Kocher
Der Gemeinderat hat am 16.07.2012 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Wanne“ gefasst. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB, als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Der Gemeinderat hat das Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und der vorgezogenen Anhörung der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung am 28.01.2013 beraten. Hierbei wurde ebenfalls der Entwurf des Bebauungsplans mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften festgestellt und im Anschluss daran öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB).
Es wurden die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Gemeinderat erhob nach gründlicher Abwägung die aufgeführten Stellungnahmen und Abwägungs/-Beschlussvorschläge zum Beschluss.
Auf Grund der vorhergehenden gefassten Beschlüsse ist lediglich eine Ergänzung des Entwurfs der Begründung erforderlich. Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften sind nicht erforderlich. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen kann auf eine erneute Auslegung verzichtet werden. Der Gemeinderat beschloss die Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan entsprechend der vorher gefassten Beschlüsse.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens hat der Gemeinderat den Bebauungsplan mit der Bezeichnung „In der Wanne“ in Stein a. K. mit den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung festgestellt.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bedarf es des formellen Satzungsbeschlusses.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „In der Wanne“ in Stein a. K. in der Fassung vom 16.07.2012/ 28.01.2013/ 07.04.2014 nach § 10 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 4 GemO (Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.07.2012/ 28.01.2013/ wurden nach § 74 LBO (Landesbauordnung) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanverfahren “Brettacher Straße – 1. Änderung” in Cleversulzbach
Der Gemeinderat hat am 18.11.2013 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Brettacher Straße – 1. Änderung“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Vorsitzende erläuterte das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, bedarf es des formellen Satzungsbeschlusses.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Brettacher Straße – 1. Änderung“ in Cleversulzbach i. d. F. vom 18.11.2013 / 24.02.2014/ 07.04.2014 nach § 10 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 4 GemO (Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 18.11.2013/ 24.02.2014/ 07.04.2014 wurden nach § 74 Landesbauordnung i. V. m. § 4 Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.
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