Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 12.05.2014
Bericht über die Schulsozialarbeit an der Lindenschule und am Eduard-Mörike-Gymnasium
Die Schulsozialarbeit ist seit 2002 Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit an der Helmbundschule (Schulträger: Schulverband „Unteres Kochertal“).
Seit dem zweiten Schulhalbjahr 2009 gibt es die Schulsozialarbeit auch an der Lindenschule und am Eduard-Mörike-Gymnasium. Schulträger für beide Schulen ist die Stadt Neuenstadt. Die Stadt erfüllt diese Aufgabe nicht selbst, sondern „bedient sich“ der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort GmbH.
Die Schulsozialarbeiter Julia Ortwein, Claudia Radeta und Stefan Möhler sowie Frau Bauder-Ade von der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort haben über die derzeitigen zahlreichen Betreuungsangebote der Schulsozialarbeit an den Schulen und die zukünftigen Planungen für dieses Aufgabenfeld informiert.
Die Schulsozialarbeiter bearbeiten derzeit die Felder Beratung, Einzelhilfe, Projekte, Mediation, Streitschlichtung, Jugendbegleiter, Ganztagesangebote, offene Angebote und Elternbildung. Dabei gibt es nicht jedes Angebot an jeder Schule. Nach dem Überblick über die Aufgabengebiete beantworteten die Schulsozialarbeiter die Fragen aus der Mitte des Gremiums. Bürgermeister Heuser dankte Frau Ortwein, Frau Radeta und Herrn Möhler für ihr Engagement und ihre Arbeit.
Märkte am Bahnweg - Abrechnung der Maßnahme
Bürgermeister Heuser erklärte, dass der geplante Idealfall beim Bau der Märkte und des Parkhauses eingetreten ist. Der Kosten- und Zeitplan konnte eingehalten werden. Ein Lob erhielt die sehr gute Arbeit aller daran beteiligten Mitarbeiter der Stadt, der Stadtwerke und der Projektsteuerung.
Herr Mahl von der Projektsteuerung bestätigte ebenfalls, dass alle Termine eingehalten werden konnten, trotz des Ausschreibungsverfahrens und des kalten Winters. Auch die Kosten wurden eingehalten. Bei allen Nachträgen wurden nicht die gesamten geforderten Kosten bezahlt, sondern in fairen Verhandlungen jeweils ein Kompromiss gefunden. Die Hälfte der Nachforderungen wurden zudem von den zwei Märkten bezahlt, da dies Wünsche der Marktbetreiber waren. Stadtkämmerer Herr Ott bestätigte die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt, dem Generalunternehmer Leonhard Weiß und der Projektsteuerung Mahl. In den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen konnten alle Probleme angesprochen und zeitnah gelöst werden.
Kosten:
In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Juni 2012 wurde die Vergabe der Gesamtmaßnahme an den Generalunternehmer Leonhard Weiss zum Angebotspreis von 7.214.000 Euro (zzgl. MwSt.) beschlossen. Zusammen mit den Ingenieurs- und Beratungsleistungen wurde mit Gesamtkosten von 8.050.000 Euro (incl. MwSt. für den „Stadtanteil“) gerechnet.
Inzwischen ist die Maßnahme mit 8.103.653,45 Euro (incl. MwSt. für den „Stadtanteil“) abgerechnet. Gegenüber der Kostenberechnung ist dies ein Plus von 53.653,45 Euro bzw. 0,90 %. Damit kann bei der Komplexität des Bauvorhabens von einer Punktlandung gesprochen werden, zumal die nachträglich beschlossene LED-Beleuchtung auch in diesen Kosten enthalten ist.
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit kann sich nur auf die Bereiche der beiden Marktgebäude beschränken, da für das Parkhaus keine Gebühren erhoben werden. Positiv ist, dass der erwartete Deckungsbeitrag für die Stadtwerke erwirtschaftet wird.
Bebauungsplanverfahren “Kitteläcker II” in Bürg
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 01.07.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kitteläcker II“ in Bürg gefasst. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kitteläcker II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan festgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 21.02.2014 bis 21.03.2014 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 20.02.2014.
Bauamtsleiter Stephan stellte dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen vor.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht wurden nach der öffentlichen Auslegung inhaltlich um die Darstellung der Pflanzgebote ergänzt. Ferner wurden bei einigen Grundstücken die Bezugshöhen angepasst.
Zur Klarstellung der Planinhalte wurde eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger, deren Belange durch die Änderung betroffen sein könnten, durchgeführt. Hierfür wurden die Unterlagen nochmals für die Dauer von zwei Wochen im April 2014 im Rathaus ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger mit Schreiben vom 31.03.2014 erneut angeschrieben. Im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung sind keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken eingegangen.
Der Ortschaftsrat Bürg hat am 08.05.14 über den Bebauungsplanentwurf beraten. Das Ergebnis der Beratung wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmte nach Abwägung der Anregungen den Beschlussvorschlägen zu und stellte zum weiteren Fortgang des Verfahrens den Bebauungsplan „Kitteläcker II“, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit dem Umweltbericht fest.
Durch den Bebauungsplan „Kitteläcker II“ in Bürg sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, die nicht vollständig innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden können. Der Ausgleich außerhalb des Gebietes erfolgt überwiegend auf Flächen im Eigentum der Stadt. Die Maßnahme „Naturnahe Gestaltung des Merzenbachs südöstlich Kochertürn“ erfolgt auf Grundstücken, die nicht im Eigentum der Stadt sind.
Der Gemeinderat beschloss, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Neuenstadt a. K. und dem Land Baden-Württemberg über die Maßnahme „Naturnahe Gestaltung des Merzenbachs südöstlich Kochertürn“ zu schließen.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kitteläcker II“ in Bürg als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 01.07.2013/ 09.12.2013/ 12.05.2014 wurden nach § 74 LBO (Landesbauordnung) i. V. m. § 4 GemO (Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen.
SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG – Liquidation der Gesellschaft
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2008 beschlossen, der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG mit einer Beteiligung von 0,5 Mw beizutreten. Ziel war der Einstieg in eine preiswerte, sichere und möglichst umweltfreundliche Stromversorgung. Die SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG sollte den Bau und den Betrieb eines modernen Kohlekraftwerks in Brunsbüttel realisieren.
Die Stadt Neuenstadt beteiligte sich mit einem sehr kleinen Anteil. Intention war, einen weiteren Baustein in der örtlichen Versorgung zu schaffen und andererseits die Chance, Strom abseits der Strombörse oder der großen Vier ohne Aufschläge zu beziehen. Für das Kraftwerksprojekt Brunsbüttel war die Bauleitplanung abgeschlossen, die Baugenehmigungen lagen vor. Der Bau des Kraftwerks sollte in der 2. Hälfte 2009 beginnen und bis 2013/2014 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Verfahrens fiel die Entscheidung im Herbst 2010 die Laufzeit der Atomkraftwerke zu verlängern. Dies erschien der Gesellschaft wirtschaftlich nicht dramatisch, weil bei Projektplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer längeren Laufzeit ausgegangen worden sei. Relevant wurde jedoch die Energiewende, die in der Folge den Bau und den Betrieb eines Kohlekraftwerks nicht mehr wirtschaftlich erscheinen ließ. Darüber hinaus stand die neue Landesregierung Schleswig-Holsteins nicht mehr hinter dem Projekt.
Die SüdWestStrom GmbH & Co. KG hatte deshalb 2013 ihre Auflösung beschlossen. Mit dem Jahresabschluss zum 23. Dezember 2013 wurde die Liquidation testiert.
Das Stadtwerk hat 25.000 € (2008) Kommanditkapital eingezahlt. In Folge von Verlustzuweisungen in den einzelnen Geschäftsjahren reduzierte sich der Anteil am (gesamten) eingezahlten Kommanditkapitals auf 2.888,35 Euro. Diese Reduktionen lösten keine Zahlungen aus, es waren „nur“ Bewertungsbuchungen, die die Steuerlast des Stadtwerks im jeweiligen Jahr reduzierten. Die Beteiligung ist in der Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2012 mit 4.209,37 Euro bewertet.
Im Rahmen der Auskehrung werden 16.908,79 Euro zurückgezahlt. Die Rückzahlung, die über der Bewertung liegt, unterliegt als Ertrag auch der Steuerpflicht.
Das ganze Geschäft wird somit mit einer roten Null abgewickelt.
Bürgermeister Heuser und Kämmerer Herr Ott bestätigten, dass es aus Sicht der Verwaltung richtig war, in das Projekt einzusteigen. Kleine Stadtwerke bzw. Energieversorger haben nur eine Chance, wenn sie im Verbund arbeiten.
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
Bürgermeister Heuser stellte dem Gremium die neue Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vor. Die Neufassung wurde durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) notwendig. Mit der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung werden diese nun in das in das kommunale Erschließungsbeitragsrecht übernommen. Damit wird die bisherige Erschließungsbeitragssatzung auf den neuesten Stand gebracht.
Die Satzungsbestimmungen wurden dem Gremium vorgestellt und anschließend beschlossen.
Erschließung “Daistler II, BA 3” in Neuenstadt - Vergabe der Erschließungsarbeiten
Die Arbeiten für die Erschließung „Daistler II, 3. Abschnitt“ in Neuenstadt wurden öffentlich ausgeschrieben. 13 Firmen haben das Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Submissionstermin Ende April lagen dem Stadtbauamt 9 Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote. Nach der formalen sowie der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung wird die Vergabe der Erschließungsarbeiten an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus 97980 Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 479.248,05 € netto empfohlen.
Die Firma Leonhard Weiss ist ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Verkehrsanlagen und Kanalbau. Die Firma ist dem Stadtbauamt aus den Baumaßnahmen „Straßenunterhaltung“, „Märkte am Bahnweg“ und „Umbau Kläranlage“ sowie zahlreichen anderen Projekten bekannt. Die Arbeiten verliefen gut.
Der Mittelwert aller Angebote liegt bei 594.342 € brutto. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus 97980 Bad Mergentheim zum Angebotspreis in Höhe von 479.248,05 € brutto zu.
Erweiterung und energetische Sanierung der Gemeindehalle Kochertürn – Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen
Im Rahmen des ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum) wurde der Stadt Neuenstadt für die Erweiterung und energetische Sanierung der Gemeindehalle in Kochertürn ein Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro bewilligt. Die Maßnahme kann somit angegangen werden. Es ist vorgesehen baldmöglichst mit den Planungen zu beginnen. Ziel ist es, dass die Ausschreibung der Baumaßnahme Ende 2014/Anfang 2015 erfolgen kann. Der Baubeginn soll nach der Wintersaison im Frühjahr 2015 erfolgen.
Bürgermeister Heuser stellte dem Gremium die Honorierungen der Architekten und Ingenieure vor. Das Gesamthonorar beträgt 528.852,59 € brutto. Die Mehrkosten bei den Architektenhonoraren sind begründet mit der Neufassung der HOAI 2013, welche Honorarerhöhungen gegenüber der HOAI 2009 mit sich brachte.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Architekten- und Ingenieurverträge abzuschliessen.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Seit der Sitzung vom 24.02.2014 ist eine Spende für die Grundschulbetreuung der Lindenschule eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spende genehmigt.
Umgestaltung der Innenstadt – Sachstand Austausch der Rinnensteine
Bürgermeister Heuser berichtete dem Gremium über die laufenden Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Innenstadt und über den notwendigen Austausch der Rinnensteine in der Innenstadt. Nähere Informationen hierzu sind bei den Berichten über die laufenden Baumaßnahmen zu finden.
Zuschuss für den verkehrswichtigen Zubringer zur L 1095 erhöht sich von 458.000 € auf 600.000 €
Bürgermeister Heuser informiert das Gremium, dass der Zuschuss des Landes für den verkehrswichtigen Zubringer zur L 1095 (weitere Daistleranbindung) auf 600.000 € erhöht wird. Mit dem Bau der Zubringerstraße ist es möglich den Durchgangsverkehr auf innerstädtischen Straßen zu verringern. Dies führt zu einer Verbesserung der Wohn- und Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich. Die Chancen für einen ÖPNV-Anschluss für das Gebiet „Daistler“ werden dadurch ebenfalls deutlich verbessert.
Fahrbahndecke der Ortsdurchfahrt Stein a. K. wird erneuert
Bürgereister Heuser gibt bekannt, dass das Regierungspräsidium die Verwaltung darüber informiert hat, dass die Fahrbahndecke der L 720 in Stein a. K. im Spätsommer/Herbst 2014 erfreulicherweise erneuert werden soll.
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