Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderates vom 02.06.2014
Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Norbert Heuser den bei der Kommunalwahl wiedergewählten Mitgliedern und freute sich auf die gemeinsame Arbeit in den nächsten fünf Jahren.
Offene Jugendarbeit in Neuenstadt a. K. – Jahresbericht 2013 des Jugendreferats
Seit Oktober 2003 wird die offene Jugendarbeit in Neuenstadt durch die Diplomsozialpädagogin Mirjam Bareis als Jugendreferentin wahrgenommen. Seit Juli 2013 teilen sich die Diplom-Sozialpädagogin Claudia Radeta und Mirjam Bareis die Stelle.
Frau Bareis und Frau Radeta stellten in der Sitzung die Arbeit des Jugendreferates vor und teilten den Jahresbericht 2013 aus.
Zu Beginn nahmen die Gemeinderäte eine Runde am Quizspiel der Erstwählerkampagne teil. Dieses Quizspiel wurde vom Jugendreferat entworfen und enthielt vier Kategorien mit Fragen rund um die Kommunalwahl. Es wurde in den Neuenstädter Schulen in allen Klassen von 8 bis 11 gespielt. Die Schüler wurden dadurch auf unterhaltsame Weise gut auf die Kommunalwahl vorbereitet.
Weitere Aktionen des Jugendreferates waren ein Plakatwettbewerb zur Kommunalwahl sowie die Organisation eines „Wahl-O-Mensch Kandidatenchecks“, bei welchem die Jugendlichen den Gemeinderäten Fragen stellen konnten.
Neben dem Überblick über diese besonderen Aktivitäten zur Kommunalwahl beschrieben Frau Bareis und Frau Radeta auch die Arbeit und Aktivitäten des Jugendreferats und zeigten Perspektiven auf. Sehr gut angenommen wird z. B. die Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen, welche auch gute Erfolge erzielt.
Das Jugendhaus „INTZ“ in der Öhringer Straße rundet das Angebot für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt neben dem vorbildlichen Angebot durch unsere aktiven Vereine ab.
Inzwischen ist auch der sechste Freizeitkalender für das Jahr 2014 erschienen. Er bietet ein buntes Programm aus Sport, kreativen Angeboten, Musik und Kunst.
Nähere Informationen über das Jugendreferat und das Jugendhaus gibt es auch unter www.intz.de und auf der Homepage der Stadt.
Amtsblatt der Stadt Neuenstadt a. K. – Bezugspreiserhöhung
Der Verlag Nussbaum Medien GmbH & Co KG hat im April 2014 mitgeteilt, dass eine Bezugspreiserhöhung für das Amtsblatt der Stadt zum 01.07.2014 und darüber hinaus auch noch zum 01.07.2015 notwendig ist. Der Verlag hat auf die veränderte Medienlandschaft und die Anzeigenwünsche in Farbe reagiert und wird eine neue Vierfarb– Rotationsdruckmaschine anschaffen.
Die Maschine soll erstmals zum 11.12.2014 in Betrieb gehen. Bis zum 01.07.2015 kann der Verlag dann ein durchgängig vierfarbig gedrucktes Amtsblatt anbieten.
Die anstehenden Neuerungen sind sehr kostenintensiv, so dass der Verlag die Bezugspreise anpassen muss. Derzeit beträgt der halbjährliche Bezugspreis 13,40 €. Der neue Bezugspreis beträgt ab 01.07.2014 dann 15,40 € pro Halbjahr und beinhaltet die Mehrwertsteuer und die Zustellervergütung (+ 15%). Das Amtsblatt kostet dann 0,62 € pro Ausgabe (seither 0,54 €).
Nach Einführung des durchgängigen 4-Farb-Drucks zum 01.07.2015 muss der Abonnentenpreis um weitere 3,50 € auf 18,90 € pro Halbjahr angepasst werden. (weitere 23 %). Dann kostet eine Ausgabe 0,76 €.
Diesen neuen Bezugspreis garantiert der Verlag bis mindestens 31.12.2016. Die Zahl der Abonnenten des Amtsblatts betrug im Jahr 2013 insgesamt 2.026. Die Bezugspreise der umliegenden Gemeinden sind bereits jetzt höher als in Neuenstadt. Der Gemeinderat stimmte der beabsichtigten Bezugspreiserhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.07.2015 zu.
Baugebiet “Kitteläcker II” in Bürg - Entwässerungskonzeption
Der Ortschaftsrat Bürg hat am 08.05.14 über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs beraten. Zudem wurde die Entwässerungskonzeption nochmals beraten.
Die IGN Ingenieursgesellschaft Nussbaum hat die Entwässerungsplanung ausgearbeitet und sieht nun die Führung des offenen Grabens jeweils auf der Westseite (angrenzend an die neuen Bauplätze). Der Weg würde sich dann an die vorhandene Bebauung des bestehenden Gebietes „Kitteläcker I“ anschließen.
Der Ortschaftsrat Bürg wendete sich gegen diese Planung, weil im Rahmen der Beratung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vom Gemeinderat (auf Empfehlung des OR Bürg) am 09.12.2013 die Führung des Grabens auf der Ostseite (angrenzend an die bestehende Bebauung) gewünscht wurde.
Das Ingenieurbüro Nussbaum hat die Planung nochmals geprüft. Herr Nussbaum stellte die Möglichkeiten der Entwässerung sowie deren Vor- und Nachteilein in der Sitzung ausführlich vor. Aus seiner Sicht ist der neue Graben auf der Westseite (angrenzend an die neuen Bauplätze) die bessere Lösung. Dadurch werden teilweise aufwändige Sicherungsmaß-nahmen an bestehenden Einfriedungen deutlich reduziert. Zudem wird damit die höchste Sicherheit im Kreuzungsbereich Marienstraße/Luisenstraße gewährleistet. Auch technisch gesehen ist es einfacher das Dachwasser eines Teils der neuen Baugrundstücke in den Graben einzuleiten.
Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Lösung des Ingenieurbüro Nussbaum zu, sodass der Graben nun auf der Westseite (angrenzend an die neuen Bauplätze) entstehen wird.
Dorfplatz Cleversulzbach - Sachstandsbericht
Der Gemeinderat hat am 18.11.2006 der Planung und der Kostenberechnung in Höhe von 349.000 € zugestimmt. Die Arbeiten wurden anschließend öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat am 17.03.2014 die Arbeiten an die Firma Derwishay GmbHaus Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 115.406,91 € brutto vergeben.
Mit den Arbeiten wird noch im Juni 2014 begonnen werden. Der neue Dorfplatz soll mit einem Fest im September 2014 eingeweiht werden. Der Ortschaftsrat hat sich intensiv mit der Gestaltung des Brunnens beschäftigt. Wunsch des Ortschaftsrates ist die Aufstellung eines Findlings mit einer Schale. Aktuell liegen die Kosten deutlich unter der Kostenberechnung.
Bausachen
In der Sitzung wurde über zwei Bauvoranfragen beraten, welche von Seiten des Gemeinderates genehmigt wurden.
Bekanntgaben
Erlass des Landratsamtes Heilbronn zur Haushaltssatzung 2014
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 23. Mai 2014 die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse über die Haushaltssatzung 2014 der Stadt Neuenstadt und des Wirtschaftsplanes 2014 für die Stadtwerke festgestellt.
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