Sitzungsberichte
Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2014 der Stadt Neuenstadt am Kocher
1. Ausblick 2014 – 2017
Stadtkämmerer Franz Ott stellte dem Gremium den Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2014 vor.
2013 gab es eine schlechte Prognose bei der Gewerbesteuer. 4,5 Millionen, statt der eingeplanten 5 Millionen. Kurze Zeit darauf gab es Bescheide vom Finanzamt, die die Gewerbesteuer auf über 12 Millionen steigen ließen. Das Endergebnis 2013 lag dann bei 12,59 Millionen Euro.
2014 haben sich die Vorzeichen geändert. Am 31.05.2014 hätte die Verwaltung noch von 9,9 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen berichten können. Im Haushalt wurde jedoch nur mit Einnahmen von 7 Millionen gerechnet. Am Tag darauf waren es nur noch 2,2 Millionen Euro. Der Grund sind Anpassungen der Vorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2014 und 2015. Es handelt sich um Gewerbesteuereinnahmen aus dem GIK.
Die Verwaltung geht für 2014 noch von einer Gesamtgewerbesteuer 3 Millionen Euro aus. Die Finanzplanungsjahre bis 2017 werden mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 5 Millionen geplant anstatt 7 Millionen Euro. Mit diesen Zahlen wurden die gesamten FAG- und Umlagezahlen neu berechnet. Im Ergebnis „erleidet“ die Stadt Neuenstadt bis 2017 ein gesamtes Minus von 1,082 Millionen Euro gegenüber der Finanzplanung zum Haushalt 2014.
Die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs wirkt sich somit wegen der äußerst erfreulichen Ergebnisse 2012 und 2013 negativ auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus. Ab 2016 mildert der Finanzausgleich die dann schlechten Jahre 2014 und 2015.
Stadtkämmerer Franz Ott erklärte, dass die Ziele, die Neuenstadt sich gesteckt hat, trotz diesem „Gewerbesteuereinbruch“ erreicht werden können.
2. Der Verwaltungshaushalt 2014 (Stand Sommer 2014)
Der Haushaltsplan 2014 wurde vom Gemeinderat am 17. März 2014 beschlossen. Bei der Verabschiedung wurde mit einer grundsätzlich positiven finanziellen Situation insbesondere im Verwaltungshaushalt gerechnet. Dies auch, weil neben der positiven Entwicklung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern), mit einer positiven Entwicklung der Zuweisungen des Land Baden-Württemberg (insbesondere bei der Betreuung) gerechnet wurde.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit den eingeplanten 5,2 Milliarden Euro (für alle Gemeinden in Baden-Württemberg zusammen) ebenso zu rechnen, wie beim geplanten Betrag bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die Schlüsselzuweisungen und die kommunale Investitionspauschale werden mindestens auf den Grundlagedaten des Haushaltserlasses 2014 ausbezahlt.
Die eigenen Steuereinnahmen entwickeln unterschiedlich. Die Grundsteuer A und B bleiben unverändert stabil.
Wie bereits dargestellt, rechnet die Verwaltung für 2014 nur noch mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3 Millionen Euro für 2014.
Durch die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer reduziert sich die Gewerbesteuerumlage
(- 800.000 Euro) und die Zahlungen an die Partnergemeinden im GIK (- 360.000 Euro). Genaue Prognosen sind erst nach dem Stichtag 31.12. möglich, da Vorauszahlungen ständig angepasst werden können. Bei den sonstigen Landeszuweisungen sind keine Änderungen zu erwarten. Von den geplanten Holzerlösen konnten zur Jahresmitte bereits 83 % realisiert werden.
Insgesamt wird das Haushaltsjahr 2014 von der Ertragsseite sehr negativ beeinflusst. Der Verwaltungshaushalt wird deshalb nur über eine Zuführung vom Vermögenshalt auszugleichen sein.
Diese Gefahr droht nicht von der Aufwands- bzw. Ausgabeseite. Allerdings ist das Haushaltsjahr schon so weit fortgeschritten, dass Einsparungspotenziale nur noch eingeschränkt realisiert werden können. Möglich wäre jedoch der Verzicht auf noch nicht begonnene Projekte oder Unterhaltungsmaßnahmen.
Hauptposition auf der Ausgabe- bzw. Aufwandsseite sind die Personalausgaben. Gegenüber der Planung wird es keine Änderungen in der Gesamtsumme geben.
Die Maßnahmen zur Unterhaltung der Liegenschaften wurden bzw. werden planmäßig ausgeführt. Eine Bezuschussung für die Hallenbeleuchtung wurde negativ beschieden, so dass die Maßnahme 2014 nicht realisiert wird.
Die Jahresarbeiten für die Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen/Feldwege wurden in der Sitzung des Gemeinderates im April 2014 vergeben. Die Arbeiten werden derzeit ausgeführt. Mehrkosten sind nicht zu erwarten.
Die geplanten Feldwegunterhaltungsmaßnahmen 2014 wurden ebenfalls vergeben und werden zeitnah erledigt. Auch die sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaften (Gas, Wasser, Versicherungen, …) und für den Verwaltungshaushalt können finanziert werden.
Die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2.144.000 Euro kann durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer nicht erwirtschaftet werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es „Null auf Null ausgeht“ oder dass es eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt geben wird.
3. Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt 2014 wurde mit einem Volumen von 8.753.300 Euro beschlossen. Zu diesem Betrag kommen noch 5,033 Millionen Euro an Haushaltsresten aus dem Jahr 2013 hinzu. Zur Finanzierung des Vermögenshaushalts sollten vom Verwaltungshaushalt 2,144 Millionen Euro bereitgestellt bzw. zugeführt werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Allgemeinen Rücklage sollten 1.898.800 Euro entnommen werden.
Der Vermögenshaushalt 2014 wird grundsätzlich planmäßig vollzogen. Der Haushaltsausgleich ist nicht gefährdet. Die fehlende Zuführung vom Verwaltungshaushalt wird über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage kompensiert. Die genaue Höhe lässt sich erst bestimmen, wenn sich herauskristallisiert in welchem Umfang neue Haushaltsreste gebildet und in welchem Umfang Haushaltsreste 2013 aufgelöst werden.
4. Haushaltsjahr 2013
Das Haushaltsjahr 2013 kann mit sehr erfreulichen Zahlen abgeschlossen werden. Der Haushaltsausgleich war im Jahr 2013 nie gefährdet. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel waren mehr als ausreichend, um die an Gemeinderat und Verwaltung gestellten Aufgaben zu erfüllen. Der Verwaltungshaushalt hat unter dem Strich einen Rekordüberschuss in Höhe von rund 8,24 Millionen Euro (Plan: 3.425.000 Euro), der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden kann.
Der Allgemeinen Rücklage werden rund 3.006.000 Euro zugeführt, ein Plus von 2,843 Millionen Euro gegenüber der Planung.
Die Verschuldung konnte um weitere 43.715 Euro gesenkt werden. Sie betrug zum Jahresende nur noch 515.254 Euro. Die nächste außerordentliche Tilgung eines Darlehens ist in der Finanzplanung für 2016 vorgesehen. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Ende des Jahres 2013 15,32 Millionen Euro. Rechnet man die Inneren Darlehen dazu ergibt sich eine „Gesamtrücklage“ von 17 Millionen Euro.
Bürgermeister Heuser erklärt, dass es richtig war den Überschuss aus dem Jahr 2013 der Allgemeinen Rücklage, also dem Sparstrumpf zuzuführen. Damit ist es jetzt möglich die Lücke, die durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer entsteht mit einer Entnahme aus der Rücklage zu schließen.
Sanierung des Torturmes in Neuenstadt - Vergabe der Arbeiten
Am Torturm in Neuenstadt müssen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Vorgesehen sind folgende Arbeiten:
- Ausbesserung von Rissen an der Fassade
- Reparaturen und Erneuerungen an den Sandsteinen
- Überarbeitung der Balustrade
- Reparaturarbeiten am Dach
Hierfür muss der Torturm eingerüstet werden. Die Arbeiten sind zeitlich auf die Umgestaltung des Lindenplatzes und die Straßensperrung abgestimmt. Die notwendige denkmalschutz-rechtliche Genehmigung der unteren Denkmalbehörde liegt vor. Die Unbedenklichkeits-bescheinigung im Hinblick auf den gestellten Zuschussbetrag für den vorzeitigen Baubeginn liegt ebenfalls vor. Aufgrund der besonderen Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an hochwertigen Baudenkmälern sind überdurchschnittliche handwerkliche Qualitäten bei der Bauausführung erforderlich. Die Denkmalschutzbehörde fordert, dass nur qualifizierte Firmen zugelassen werden, die eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz besitzen. Es wurde daher eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
In Absprache mit dem Ingenieurbüro Grau aus Bietigheim wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die Firma SDC-Steinsanierung Denkmalpflege Crailsheim GmbH & Co. KG aus Satteldorf hatte mit 167.304,00 € das günstigste Angebot. Die Firma SDC hat schon bei verschiedenen städtischen Maßnahmen gearbeitet (Mörikemuseum und Back- und Schlachthaus in Cleversulzbach). Die Arbeiten wurden jeweils fach- und termingerecht ausgeführt.
Der Gemeinderat beschloss, die Arbeiten für die Sanierung des Torturms in Neuenstadt an die Fa. SDC-Steinsanierung Denkmalpflege aus Crailsheim zum Angebotspreis von 167.304,00 € zu vergeben.
Sanierung des städtischen Gebäudes Hauptstraße 51
Frau Butsch, die neue Gebäudemanagerin der Stadt, stellte dem Gremium die Sanierung des städtischen Gebäudes in der Hauptstraße 51 vor. Es handelt es sich um das städtische Gebäude östlich des Bärenbrunnens. Das Ladengeschäft ist an das Optikgeschäft Pantke verpachtet. Im Obergeschoss sind drei Wohnungen vermietet. Nachdem der Rathausplatz (einschließlich Bärenbrunnen) fertiggestellt ist, soll dieses städtische Gebäude saniert werden.
Die Verwaltung hat die Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung ermittelt. Dabei wurden Fassadenarbeiten (Wärmedämmverbundsystem), Zimmerer- und Dachdecker-arbeiten, Erneuerung der Fenster, Schiebeläden, Heizungserneuerung, Malerarbeiten im Treppenhaus und Gerüst berücksichtigt. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 220.000 €. Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet und soll auch zur Förderung angemeldet werden.
Frau Butsch stellte dem Gremium fünf Varianten der Außenfassade vor. Favorit war ein beige gestrichenes Haus mit Dachvorsprung und Schiebeläden aus Holz. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Arbeiten zu und beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten auszuschreiben.
Sachstand zur Umgestaltung der Innenstadt
Bürgermeister Norbert Heuser erklärte dem Gremium den geänderten Bauablauf der Umgestaltung der Innenstadt. Derzeit laufen die Arbeiten im Bereich der Hauptstraße vom Rathausplatz bis zur Neckarsulmer Straße. Diese Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende Juli 2014 dauern. Vor den Betriebsferien der Baufirma müssen die Arbeiten abgeschlossen sein und die Hauptstraße wird dann wieder komplett befahrbar sein.
Ab 18. August 2014 werden die Arbeiten vor dem Torturm im Bereich der Öhringer Straße und im nördlichen Bereich des Lindenplatzes beginnen. Zur selben Zeit soll die Sanierung des Torturms erfolgen. Sowohl wegen der Sanierung des Torturms als auch der Öhringer Straße muss dieser Bereich für den Verkehr gesperrt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende September 2014 dauern. Danach wird die Hauptstraße wieder komplett befahrbar sein.
Den Abschluss der Bauarbeiten bildet die Umgestaltung des südlichen Bereiches des Lindenplatzes ab Anfang Oktober 2014. Ende November 2014 sollen dann alle Bauarbeiten abgeschlossen sein. Die entsprechenden Umleitungen sind während der Bauphase ausgeschildert. Es wird wie bisher darauf geachtet, dass alle Geschäfte der Innenstadt für die Kunden immer gut erreichbar sind.
Sowohl hinter dem Rathaus als auch im neuen zentrumsnahen Parkhaus an der Lindenstraße ist kostenloses Parken möglich. Weiterhin gibt es kostenlose Kurzzeitparkplätze (bis 30 Minuten) auf dem Marktplatz und auf den gekennzeichneten Stellplätzen entlang der Hauptstraße. Auf dem Lindenplatz kann weiterhin bis zum Beginn der Umbauarbeiten geparkt werden.
Über den Baufortschritt wird regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage berichtet.

Richtlinien für die Vergabe von städtischen Bauplätzen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2000 letztmals Richtlinien für die Vergabe von städtischen Bauplätzen beschlossen. Die Vergabe erfolgte grundsätzlich an die Personen, die sich in der bestehenden Vormerkliste haben eintragen lassen und die sich nach der Ausschreibung im Amtsblatt gemeldet haben. Zuerst erhielten Bewerber aus der Gemeinde einen Bauplatz, die noch kein Wohnungseigentum mit Ausnahme einer (kleineren) Eigentumswohnung besitzen, danach Bewerber aus der Gemeinde mit Wohneigentum und dann auswärtige Bewerber. Innerhalb jeder Gruppe wurden der Listenplatz und die familiären Verhältnisse (Familien mit Kindern) berücksichtigt.
Die Bauplätze wurden bisher entsprechend diesen Grundsätzen vergeben. Aus der Erfahrung in der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass damit nicht allen Kriterien ausreichend Rechnung getragen werden konnte. Auch angesichts der langen Vormerklisten für die geplanten Bauplätze im Daistler und in Bürg ist es sinnvoll, ein nachvollziehbares und „durchsichtiges“ System für die Vergabe zugrunde zu legen. Von der Verwaltung wurde deshalb ein Punktesystem erarbeitet, bei dem verschiedene Kriterien bei der Vergabe der Bauplätze berücksichtigt werden. Schwerpunkte werden dabei auf den Wohnsitz und die familiäre Situation gelegt. Frau Engel vom Liegenschaftsamt stellte dem Gremium die Vergaberichtlinien vor. Junge Familien sollen beim Kauf eines Bauplatzes unterstützt werden. Bei einem Bauplatzverkauf wird deshalb ein Preisnachlass in Höhe von 2,50 €/m² für ein Kind und in Höhe 5,00 €/m² für zwei und mehr Kinder gewährt.
Im Einzelfall können Ausnahmen und Abweichungen dieser Vergaberichtlinien zugelassen werden, wenn dies aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen oder im gemeindlichen Interesse gerechtfertigt ist. Der Gemeinderat beschloss die Vergaberichtlinien einstimmig.
Baugebiet “Kitteläcker II” in Bürg - Straßenbenennung
Durch die Erweiterung des Baugebietes „Kitteläcker II“ in Bürg entstehen zwei neue Straßen. Für die Vermessung und das Liegenschaftskataster müssen bereits jetzt Straßennamen festgelegt werden. Die derzeitigen Straßennamen in dem Baugebiet „Kitteläcker“ sind: Charlottenstraße, Marienstraße und Luisenstraße. Für die beiden neuen Straßen lautet der Vorschlag: Katharinenstraße und Elisabethenstraße. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Straßenbenennung zu.
Änderung des Bebauungsplanes “Brettacher Fußweg I – 3. Änderung”
Nach der Verlagerung des Neukauf-Marktes in den Bereich des Bahnweges steht ein Teil der Immobilie in der Gymnasiumstraße/Öhringerstraße in Neuenstadt leer. Die Eigentümer möchten in dem Gebäudeteil, der bisher als Lebensmittelmarkt genutzt wurde, eine Einzelhandelsnutzung (Textilien, Bekleidung oder Schuhe) vornehmen. Im Bereich des ehemaligen Getränkemarktes soll eine Bäckerei mit Café betrieben werden.
Der Bebauungsplan „Brettacher Fußweg I – 3. Änderung” lässt diese Nutzung derzeit nicht zu. Daher ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.Ziel ist die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzung (Textilien, Bekleidung, Schuhe). Die übrigen, bereits zulässigen Einzelhandelsnutzungen sollen beibehalten werden. Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Brettacher Fußweg I – 3. Änderung“ für den Bereich des Flurstückes 823/25 gem. § 2 Abs.1 BauGB zu ändern und stimmte der vorgesehenen Planung zu.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung „Brettacher Fußweg I – 4. Änderung“.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Brettacher Fußweg I – 4. Änderung“ durchzuführen.
13. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Stellungnahme der Stadt Neuenstadt a. K. zur Ausweisung von Vorrangflächen für regional bedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 entschied sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer energiepolitischen Wende hin zu einer verstärkten Nutzung von regenerativen Energieformen.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 10% des Stroms aus heimischen Windkraftanlagen gewinnen zu können. Dafür müssen im Land rund 1.200 neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils ca. 3 MW errichtet werden.
Vom Regionalverband Heilbronn-Franken wurden im Rahmen der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans 2012 Suchläufe zu Identifizierung möglicher Vorranggebiete für Windenergie durchgeführt. Dabei wurden im Harthäuser Wald Bereiche als mögliche Vorranggebiete ermittelt.
In Ausrichtung auf die bundes- und landespolitischen Zielsetzungen haben die Kommunen im Nordosten des Landkreises Heilbronn beschlossen, im Harthäuser Wald gemeinde- und verwaltungsraumübergreifende Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen.
Auf kommunaler Ebene laufen windkraftbezogene Teilfortschreibungen von drei Flächennutzungsplänen (Verwaltungsräume Möckmühl, Neuenstadt und Mittleres Kochertal). Von Vorhabensträgern wurden für Standorte im Harthäuser Wald bereits 19 Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingereicht. Für bis zu acht weitere Anlagen laufen projektbezogene Planungen.
Auf regionalplanerischer Ebene wurde das ermittelte mögliche Vorranggebiet im Harthäuser Wald aus dem allgemeinen Verfahren der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans herausgenommen. Es wurde in ein eigenes Verfahren zur regionalplanerischen Abwägung aller geplanten Windenergiestandorte im Harthäuser Wald überführt (Verfahren zur 13. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020). Ziel ist es, der Windenergie ausreichend Raum einzuräumen und den regionalen Freiraumfunktionen gerecht zu werden. Für dieses Verfahren läuft derzeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Stadt Neuenstadt wurde um eine Stellungnahme zu den Planungen gebeten.
Die Verwaltung gab ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Themen ab. Aus artenschutzrechtlichen Gründen soll zum Schutz der Lebensräume von verschiedenen Fledermausarten, des Großen Hirschkäfers, des Grünen Besenmooses und anderen Arten die Vorrangfläche gegenüber der bisherigen Planung verringert werden. Die Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald sowie wichtige Lebensstätten des Großen Hirschkäfers und der Bechsteinfledermaus innerhalb des FFH-Gebiets „Untere Jagst und Unterer Kocher“ sowie essentielle Bestandteile des Waldverbundes sollen aus der Planung genommen werden. Mit 277 ha wäre die Fläche nun um etwa 30 % kleiner als bisher vorgesehen.
Genehmigung vonSpenden
Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung der Annahme von zwei Spenden zu.
Bausachen
In der Sitzung wurde zwei Bauanträgen zugestimmt. Eine Bauvoranfrage wurde abgelehnt.
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