Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 22.09.2014

icon.crdate26.09.2014

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 22.09.2014

Diese Sitzung war die erste „Arbeitssitzung“ mit dem neu- und wiedergewählten Gremium:

Verabschiedung und Ehrung der Stadträtin Alexandra Seebold
Frau Alexandra Seebold wurde in dieser Sitzung nachträglich geehrt. Frau Seebold gehörte dem Gemeinderat von 2009 bis 2014 an.
Sie war Mitglied im Verwaltungs- und Betriebsausschuss und Mitglied im Beirat des Dr. Carl-Möricke-Altenstifts.
Bürgermeister Norbert Heuser überreichte Frau Seebold in Würdigung ihrer Verdienste um das Gemeinwohl die Bronzene Ehrenmedaille der Stadt und dankte ihr für das konstruktive Miteinander.

Verpflichtung der Stadträte Cornelia Fröschle, Christian Trabold und Dennis Wirth
Die neugewählten Stadträte Cornelia Fröschle, Christian Trabold und Dennis Wirth wurden nachträglich durch Bürgermeister Norbert Heuser in ihr Amt verpflichtet.
Damit ist der neue Gemeinderat nun komplett vereidigt.

Wahl der Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter
In den vergangenen Wochen fanden die konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte in Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Stein statt. Dabei haben die jeweiligen Ortschaftsräte einen Ortsvorsteher sowie einen Stellvertreter vorgeschlagen.
In der Sitzung wurden die vier Ortsvorsteher jeweils einstimmig gemäß dem Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Neuer Ortsvorsteher in Bürg ist Nikolaus von Mentzingen. In Cleversulzbach geht Günther Stahl in die nächste Amtsperiode. Auch Markus Kratzmüller aus Stein und Erich Körner aus Kochertürn wurden wieder als Ortsvorsteher gewählt. Bürgermeister Heuser gratulierte den vier Ortsvorstehern und händigte Ihnen eine Urkunde zum Ehrenbeamten auf Zeit aus.Er freut sich auf die Zusammenarbeit und hofft auf ein gutes Miteinander zum Wohle des jeweiligen Stadtteils und der Gesamtstadt.
Bei der Wahl der Stellvertreter wurden Mark Mezger für Bürg, Gabriele Gottselig für Cleversulzbach und Markus Hohenreuther für Stein einstimmig vom Gremium gewählt. Der vom Ortschaftsrat Kochertürn vorgeschlagene Stellvertreter wurde auf Antrag geheim gewählt und erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Der Ortschaftsrat muss nun nochmals neu beraten.

Beteiligungsbericht 2012
Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erstellt die Gemeinde zur Information ihres Gemeinderates und ihrer Einwohner einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist.
Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken.
Die Stadt Neuenstadt am Kocher ist an keinem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts unmittelbar mit 25 % oder mehr beteiligt. Der Bericht beschränkt sich deshalb auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens.
1. Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Gegenstand ist die Wirtschaftsförderung für den Wirtschaftsraum Heilbronn. Die Gesellschaft fördert alle Maßnahmen, die der Verbesserung und Stärkung der Wirtschaftskraft und somit der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Wirtschaftsraumes dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, auch zur Beteiligung an andere Unternehmen.Das Stammkapital beträgt 38.950 €, davon entfallen auf die Stadt Neuenstadt 300 €. Organe der WFG sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und der Unternehmer-beirat. Das Unternehmen wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages am 30.07.1998 gegründet und hat seinen Sitz in Heilbronn.
2. Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechenzentrum Franken GbR
Zweck der Gesellschaft ist die Vorhaltung eines jederzeit betriebsbereiten, im Eigentum der Gesellschaft stehenden Betriebs- und Verwaltungsgebäudes in Heilbronn mit allen für den Betrieb eines Rechenzentrums erforderlichen Sondereinrichtungen. Die Nutzung dieses Gebäudes erfolgt durch teilweise Vermietung an den Zweckverband Regionales Rechenzentrum Franken - Unterer Neckar - sowie an das Kommunale Rechenzentrum Baden-Franken GmbH und soweit möglich und erforderlich, auch durch Vermietung an Dritte.
Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Geschäfte, die dem Zweckverband Regionales Rechenzentrum Franken - Unterer Neckar und der KRZ Baden-Franken GmbH obliegen, darf die Gesellschaft nicht übernehmen.
Die Stadt ist mit den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Schwäbisch-Hall sowie Gemeinden der jeweiligen Landkreise Gesellschafter der GbR. Die Stadt ist am 31.12.2012 mit 20.774,80 € an dieser Gesellschaft beteiligt, dies sind 0,72 % aller Beteiligungen. Die Firma arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Das Gebäude ist mit hohen Anforderungen an die Gebäudesicherheit (Schutz der vertraulichen Daten) erstellt und langfristig vermietet. Mieter sind der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (bei dem die Stadt Neuenstadt a. K. Verbandsmitglied ist) und dessen 100 %-ige Tochter, die „Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH“ (KRBF GmbH).
3. Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG
Die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG bietet sämtliche üblichen Finanzdienstleistungen einer Bank an. Sie erwirtschaftet Erträge aus Wertpapierdienstleistungen, Vermittlungen und Zahlungsverkehr. Insgesamt stehen 14 Geschäftsstellen zur Verfügung, um den Kunden und Bürgern Dienstleistungen vor Ort anzubieten. Im Stadtgebiet gibt es drei Filialen, in Cleversulzbach, in Kochertürn und in Neuenstadt. Die Stadt hält 9 Anteile, mit einem Nennwert in Höhe von 2.340 Euro. Das Institut geht in den Jahren 2013 und 2014 von einem weiteren Wachstum im Kundengeschäft aus.
4. Volksbank Neudenau-Stein-Herbolzheim eG
Die Volksbank Neudenau-Stein-Herbolzheim eG bietet sämtliche üblichen Finanzdienst-leistungen einer Bank an. Sie erwirtschaftet Erträge aus Wertpapierdienstleistungen, Vermittlungen und Zahlungsverkehr. Insgesamt stehen 3 Geschäftsstellen – unter anderem in Stein am Kocher zur Verfügung, um den Kunden und Bürgern Dienstleistungen vor Ort anzubieten. Die Stadt Neuenstadt hält Anteile, mit einem Nennwert in Höhe von 930 Euro.
5. Bürgerenergiegenossenschaft Raum Neuenstadt e. G. (BERN)
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene und die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Weiterhin soll der Klimaschutzes vor Ort und in der Region gefördert werden. Am 31. Dezember 2012 waren von 438 Mitgliedern 4.695 Anteile gezeichnet. Die Stadt Neuenstadt a. K. hält 43 Anteile, mit einem Nennwert in Höhe von 12.900 Euro. Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Versorgung mit Energie ist eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge.
6. Beteiligungen an juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachrichtlich):
Folgende juristische Personen des öffentlichen Rechts finanzieren ihre Investitionen über Kreditaufnahmen oder über (Kapital-)Umlagen von den Mitgliedsgemeinden. Diese Umlagen berechnen sich jeweils nach unterschiedlichen Schlüsseln. Die geleisteten Finanzierungsumlagen stellen einen Anteil am Eigenkapital dieser juristischen Personen dar.
Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Kochertal“
Abwasserzweckverband „Brettachtal“
Schulverband „Unteres Kochertal“
Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“
Wasserzweckverband „Neudenau-Allfeld-Stein“
Zweckverband Bodenseewasserversorgung (über Eigenbetrieb Stadtwerke Neuenstadt)
Wasserverband „Neuenstadter Brettach“
Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken“
Zweckverband „Volkshochschule Unterland“

1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2014

Im Rahmen des Haushaltszwischenberichtes wurden der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die Finanzsituation zur Jahresmitte 2014 informiert. Anstatt der ursprünglich geplanten 7 Mio. € an Gewerbesteuereinnahmen ist 2014 nur noch mit 3 Mio. € zu rechnen. Dadurch reduziert sich die Gewerbesteuerumlage auf 560.600 € (minus 800.000 € gegenüber dem ursprünglichen Planansatz). Zudem reduziert sich der Realsteuerausgleich auf 220.000 € (minus 640.000 € gegenüber dem ursprünglichen Planansatz).
Obwohl keine Voraussetzung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes vorliegt, hat die Verwaltung den ursprünglichen Haushaltsplan durch einen Nachtrag geändert.

Sinnvolle Reduzierungen von Haushaltsansätzen im laufenden Jahr sind jedoch schwierig vorzunehmen, da das Jahr bereits weit vorangeschritten ist und die meisten Maßnahmen bereits begonnen worden sind. Die Bildung von Haushaltsresten im Jahr 2013 ermöglicht es, Haushaltsansätze im Jahr 2014 zu reduzieren bzw. auf null zu setzen.
Erfreulich ist die Entwicklung beim Gemeindeteil an der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen des Landes Baden-Württemberg. Beide erhöhen sich im Jahr 2014.

Insgesamt ergeben die Änderungen ein Minus von 2.144.000 €. Um diesen Betrag wird die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt gekürzt. Der neue Betrag ist demnach 0 €. Dies bedeutet, es findet kein Finanzausgleich zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt statt. Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt reduziert sich das Volumen insgesamt um 3.820.000 € auf 32.451.384 €.
Der Stand der allgemeinen Rücklage wird zum 31.12.2014 bei voraussichtlich 12 Mio. € liegen.
Der Gemeinderat beschloss die 1. Nachtragssatzung zum Haushaltsjahr 2014.


Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) und Verkehrsunfallgeschehen 2013
für den Polizeiposten Neuenstadt am Kocher

Der Polizeiposten in Neuenstadt ist mit 5 Beamten besetzt und zuständig für die Kommunen Neuenstadt a. K., Hardthausen a. K. und Langenbrettach.
Auch für das Jahr 2013 hat die Polizeidirektion Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt erstellt. Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten in den letzten Jahren sowie ein Vergleich mit den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm.
Der Postenführer des Polizeipostens Neuenstadt, Herr Polizeihauptkommissar Volker Elgner hat in der Sitzung die einzelnen Auswertungen erläutert und detaillierte Ausführungen im abgelaufenen Jahr gemacht.
Die Straftaten sind insgesamt um 43,5 % in Neuenstadt gestiegen. Sie liegen jedoch im Vergleichszeitraum von 5 Jahren unter dem Durschnitt anderer Kommunen im Landkreis Heilbronn. In der 10-Jahres-Übersicht zeigt sich ebenfalls, dass es starke Schwankungen gibt, die auch durch Serienstraftaten entstehen. Erfreulich ist es, dass es seit vier Jahren keine Verkehrstoten mehr in Neuenstadt gab.



Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet "Hauptstraße"- Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 (1) S. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat am 29.03.2010 für das Gebiet südlich der Hauptstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hauptstraße“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen die Ausweisung der Hauptstraße in Teilbereichen als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich im Sinne der StVO und zum anderen die Ausweisung des Bereiches südlich der Hauptstraße als Mischgebiet. Im Sinne der städtebaulichen Leitvorstellung sollen städtebaulich unverträgliche Nutzungen wie Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanverfahrens „Hauptstraße“ hat der Gemeinderat am 24.09.2012 eine Veränderungssperre erlassen. Diese Veränderungssperre ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 25.10.2012 in Kraft getreten. Sie hat gem. § 17 BauGB eine Geltungsdauer von 2 Jahren und kann um ein Jahr verlängert werden.
Diese Verlängerung ist notwendig, weil das Bebauungsplanverfahren „Hauptstraße“ noch nicht abgeschlossen werden konnte. Ein essentieller Teil des Bebauungsplanverfahrens ist die planungsrechtliche Ausweisung der Hauptstr. (teilweise als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich und teilweise als verkehrsberuhigter Bereich). Dieser Beschluss wurde im Herbst 2013 vom Gemeinderat gefasst. Der Gemeinderat stimmte der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre zu.



Bebauungsplan “Brettacher Fußweg I – 4. Änderung”
Für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Brettacher Fußweg I“ wurde am 07.07.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Grund für die Planänderung ist eine Bauvoranfrage für das Flst.Nr. 823/25, Gymnasiumstraße 75, durch die der Leerstand, der durch die Verlagerung des Edeka-Marktes bzw. des Getränkemarktes entstanden ist, aufgehoben werden kann. Die geplante Nutzung ist ein Fachgeschäft für Bekleidung oder Schuhe (ehemaliger Lebensmittelmarkt) und ein Cafè mit Außenbewirtung (ehemaliger Getränkemarkt).
Nach Prüfung des Änderungsbedarfs und einer ersten Konzeption durch das beauftragte Planungsbüro Koch und Käser, Untergruppenbach, ist die Möglichkeit gegeben, die Änderung im sogenannten „vereinfachten“ Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB durchzuführen. Dies ist möglich, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Ein Vorteil dieses Verfahrens ist auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verzichten, das Verfahren also einstufig auszugestalten und damit zu beschleunigen.
Der Gemeinderat beschloss, das Bebauungsplanverfahren „Brettacher Fußweg I, 4. Änderung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB fortzuführen. Außerdem wurden der Bebauungsplan sowie die Begründung jeweils mit Datum 22.09.142013 im Entwurf festgestellt. Desweiteren hat der Gemeinderat die Verwaltung damit beauftragt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

Stadtwerke
Gaspreis 2014 und 2015 und Ergebnis Rückzahlung Konzessionsabgabe Gas

a) Rückzahlung Konzessionsabgabe Gas
In der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2013 wurde das Gremium über die aktuelle Rechtsprechung des BGH bezüglich der Behandlung von Drittlieferanten im Zuge der Konzessionsabgaben für Erdgas informiert. Die Stadtwerke Neuenstadt müssen für das Recht auf Bau und Unterhaltung von Gasversorgungsleitungen und für das Recht auf Durchleitung von Gas durch eben jene Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Stadt Neuenstadt entrichten.
Diese wurde bislang über unterschiedliche Höhen von Netzentgelten für Fremdlieferanten
umgelegt. Für Tarifkunden wurden bislang 0,22 Ct/KWH in Ansatz gebracht und für Sondervertragskunden 0,03 Ct/KWH. Bisher wurde Drittlieferanten nicht die niedrige Konzessionsabgabe für Tarifkunden zugebilligt. Mit Beschluss des BGH vom 06.11.2012 wurde jedoch festgelegt, dass diese bei der Bemessung der Konzessionsabgaben als Sondervertragskunden zu behandeln sind. Die Stadtwerke Neuenstadt waren hiernach verpflichtet für die Jahre 2008 bis 2012 erhobene Konzessionsabgaben an 26 Fremdlieferanten in einer Gesamthöhe von 15.393,87 € zurückzuzahlen.
Da die Konzessionsabgabe 2008 – 2012 schon in voller Höhe an die Stadt ausgezahlt wurde, sind die Stadtwerke gehalten, die gleiche Summe von der Stadt zurückzufordern.

b) Gaspreis für das Gaswirtschaftsjahr 2014 / 2015
Die Stadtwerke Neuenstadt hatten den Gaspreis im Vollversorgertarif für Haushaltskunden zum 1. Februar 2013 von 4,99 Cent/KWH netto auf 4,79 Cent/KWH netto gesenkt und konnten diesen Preis im gesamten Gaswirtschaftsjahr 2013/2014 halten. Für das Gaswirtschaftsjahr 2014/2015 ist es den Stadtwerken im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft mit der HVG gelungen, den Beschaffungspreis nochmals zu senken. Der günstigere Einkauf wird aber durch leicht steigende Netzentgelte 2015 zum Teil kompensiert.
Für das Jahr 2015 rechnen die Stadtwerke Neuenstadt mit höheren Netzentgelten von durchschnittlich 0,10 bis 0,15 Cent/KWH.
Hinzu kommt, dass der Gasvertrieb aller Voraussicht nach, bedingt durch den warmen Winter und den damit einhergehenden geringen Gasabsatz, für das Gaswirtschaftsjahr 2013/2014 im operativen Geschäft mit einem leichten Verlust schließen wird.
Die Stadtwerke Neuenstadt werden den Gaspreis dennoch nicht erhöhen, sondern im Vollversorgertarif bei den seitherigen 4,79 Cent/KWH netto belassen.

Bausachen
In der Sitzung wurde fünf Bauvoranfragen zugestimmt.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat die Annahme von fünf Spenden genehmigt.
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