Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 17.11.2014

icon.crdate25.11.2014

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 17.11.2014

Stadtwald Neuenstadt a. K.
Herr Oberforstrat Roland Hartz und Herr Revierförster Eckhard Staudt haben in der Sitzung den Zwischenbericht für das Forstwirtschaftsjahr 2014 und den Kultur- und Nutzungsplan 2015 vortragen.

a) Zwischenbericht zum Forstwirtschaftsjahr 2014
Am 11. Mai 2012 hat der Gemeinderat im Rahmen eines Waldbeganges das 10-jährige Forsteinrichtungswerk beraten. Am 25. Juni 2012 wurde das Forsteinrichtungswerk im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Basierend auf diesem Forsteinrichtungswerk werden nun die jährlichen Forstwirtschaftspläne beschlossen.
Herr Oberforstrat Roland Hartz gab einen Überblick über die Entwicklung im laufenden Jahr. Dabei erklärte er, dass der Holzverkauf insgesamt sehr gut läuft. Die Nachfrage ist viel größer als das Angebot. Die Preise sind stabil bzw. leicht steigend. Das Forstamt steht jedoch vor einer großen Herausforderung. Ein Pilz, der aus Südostasien eingeschleppt wurde, ist für das Eschensterben verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass 90 % aller Eschen in weiten Teilen Deutschlands aussterben werden. Der Kommunalwald der Stadt besteht zu 15 % aus Eschen. Diese stehen zum Teil weit auseinander und zum Teil im Verbund. Vor allem bei den zusammenstehenden Eschen wird sich dies problematisch auswirken. In den nächsten Jahren müssen vermehrt Neupflanzungen vorgenommen werden.
Zudem zeichnet sich eine Änderung der Forstamtsstruktur in Baden-Württemberg ab. Das Bundeskartellamt ermittelt gerade in einem Kartellverfahren zur Holzvermarktung. Voraussichtlich wird das bisherige Einheitsforstamt, welches den Staatswald und den Kommunalwald bewirtet, aufgelöst. Demnach sollen Staatswald und Kommunalwald getrennt verwaltet werden.
Herr Hartz erläuterte, dass das Forstamt derzeit auch den Waldboden beprobt. Dabei soll herausgefunden werden, ob eine Bodenschutzkalkung notwendig ist. Das Ergebnis sowie die eventuell stattfindende Ausführung wird dann im Gemeinderat vorgestellt.
Herr Hartz bat um Verständnis, wenn die Waldwege bei der Holzernte verschmutzt werden. Durch die nasse Witterung in diesem Jahr ist der Boden stark aufgeweicht. Die Mitarbeiter des Forstamtes versuchen, die Schäden so gering wie möglich zu halten.

b) Kultur und Nutzungsplan 2015


Herr Revierförster Eckhard Staudt stellte den Kultur- und Nutzungsplan 2015 vor.
Das Wichtigste in Kürze:


1. Es sollen wie im Vorjahr 4.900 Festmeter eingeschlagen werden.
2. Ausgepflanzt werden 575 Stück (2014: 375 Stück) Laub- und 500 Stück (2014: 1.400 Stück) Nadelhölzer. Die grundsätzliche Zahl der Pflanzungen ist die Folge bzw. wurde im Grundsatz mit dem Forsteinrichtungswerk bis 2020 beschlossen.
3. Für die Waldwegunterhaltung sind 15.000 € (Vorjahr 16.000 €) vorgesehen.
4. Als Betriebsergebnis wird von der Forstverwaltung ein haushaltsmäßiger Überschuss von rund 41.000 € (ohne Berücksichtigung der Jagdpachteinnahmen) erwartet.


Herr Staudt betonte, dass das Jahr bisher, außer dem Eschensterben, planmäßig verlaufen ist. Hier muss abgewartet werden, wie sich dies in den Folgejahren am Holzmarkt auswirkt. Erfreulich ist auch, dass das Jahr wieder unfallfrei verlaufen ist.

Der Gemeinderat stimmte dem Kultur- und Nutzungsplan 2015 einstimmig zu.


Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Neuenstadt am Kocher

Stadtkämmerer Franz Ott stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die Jahresrechnung 2013 der Stadt vor.

Allgemeine Situation
Der Gemeinderat hat am 25. Februar 2013 den Haushaltsplan 2013 für die Stadt Neuenstadt beschlossen. Das geplante Gesamtvolumen betrug 30.569.566 €, das sich mit 25.016.366 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 5.553.200 € auf den Vermögenshaushalt aufteilte. Eine Kreditermächtigung wurde nicht festgesetzt. Über die Haushaltssituation im Laufe des Jahres wurde der Gemeinderat mit einem Haushaltszwischenbericht im Juli 2013 informiert. Die positive Grundstimmung hat sich bis zum Jahresende gehalten.

Im Ergebnis beträgt das Gesamtvolumen des Haushalts 2013 bei 42.599.394,69 €. Es liegt 12.029.829 € bzw. 39,35 % über dem Plan.
Der Verwaltungshaushalt liegt mit 32.991.443 € um 7.975.077 € bzw. 31,88 %, der Vermögenshaushalt 2.762.806 € (+ 51,28 %) über dem Ansatz des Haushaltsplanes. Das Ergebnis des Vermögenshaushalts beträgt 8.150.606,39 Euro.
Der Verwaltungshaushalt 2013 kann dem Vermögenshaushalt 8.268.476,68 € zur Finanzierung seiner Aufgaben zuführen (Plan: 3.425.000 €).
Insgesamt ergeben sich 2.932.975,78 € Mehreinnahmen. Sie können der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden und stehen zur Finanzierung künftiger Aus- bzw. Aufgaben zur Verfügung. Geplant war eine Zuführung von 163.900 Euro.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2013 15.251.964 €.


Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt liegt um 7.975.077,35 € (31,88 %) über dem Planansatz. Neben Mehraufwendungen gab es auch Mehrerträge gab.

Der Hauptteil der Mehreinnahmen (+ 7.889.861 €) resultiert aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen, hier insbesondere aus der Gewerbesteuer (+ 7.597.807 €), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 249.696 €) und der Vergnügungssteuer (+ 78.441 €). Mindereinnahmen in Höhe von 66.273 € gab es bei den Landeszuweisungen (Schlüsselzuweisungen vom Land, Kommunale Investitionspauschale, Familienleistungs-ausgleich).

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb liegen mit + 200.976,54 € um 2,90 % über dem Haushaltsansatz von 6.935.167 Euro. Die Gebühren schließen mit 107.087,80 € (+ 6,98 %). Im Bereich der Abwassergebühr ergaben sich Mindereinnahmen, die noch mit der Zuordnung der gesplitteten Abwassergebühren zusammenhängen. Über die Jahre gesehen ergeben sich in der Abwasserbeseitigung keine Defizite. Die Bestattungsgebühren fielen um 48.580,86 € bzw. 32,39 % niederer aus als geplant. Eine Gebührenneufestsetzung nach Umsetzung der Friedhofkonzeption ist dringend geboten. Mehreinnahmen bei den Gebühren sind bei den Verwaltungsgebühren, den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten und für die Ganztagesbetreuung zu verzeichnen. Der Einnahmebereich „Mieten, Pachten, Verkauf“ verlief planmäßig (+ 7.608 € bzw. 1,63 %).

Die Stadt Neuenstadt erledigt auch Aufgaben für Dritte. Hierfür erhält sie Erstattungen. Dem geplanten Betrag von 453.425 € steht ein Rechnungsergebnis von 703.533,76 € gegenüber. Die Mehreinnahmen stammen hauptsächlich aus dem Ersatz des Haupt- und Realschulverbandes „Kochertal“ für die Inanspruchnahme von Personal, das bei der Stadt angestellt ist.

Auch bei den sonstigen Finanzeinnahmen wurden Mehreinnahmen verzeichnet. Trotz niederer Zinssätze gab es bei den Zinseinnahmen Mehrerträge. Die Konzessionsabgabe der Stadtwerke Neuenstadt für den Betrieb der Gas- und Wasserleitungen 2013 ging planmäßig 2013 ein. Aber auch auf der Ausgaben- bzw. Aufwandsseite steigt das Volumen des Verwaltungshaushalts um 7.975.077,35 €. Berücksichtigt man jedoch die „Auswirkungen der Gewerbesteuermehreinnahmen“ ist faktisch von einer „Punktlandung“ auszugehen:

Bei den Personalausgaben fielen 4.892.604,39 € an. Dies ist eine Steigerung um 221.673 € bzw. 2,51 %. Der Grund ist, dass die Personalkosten der Mitarbeiter, die bei der Stadt angestellt und an den Haupt- und Realschulverband (HRSV) ausgeliehen sind, auch als Personalkosten bei der Stadt gebucht werden müssen. Der HRSV leistet Kostenersatz. Dies berücksichtigt, gab es 2013 insgesamt 80.504,49 € bzw. 1,69 % weniger Personalaufwand.

Für die Unterhaltung der kommunalen Gebäudestanden 315.500 € zur Verfügung. Für 242.496,40 € wurden Arbeiten durchgeführt. Über 72.900 Euro wurden Haushaltsreste gebildet. Mehraufwendungen der Gebäudeunterhaltung gab es bei der Lindenschule, der und den Kindertagesstätten. Keine „größeren Ausreißer“ gab es bei der Unterhaltung sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gemeindestraßen, Feldwege, Beleuchtung, Kanalisation). Für die Unterhaltung wurden 994.836,38 € ausgegeben.

Um 8,98 % liegt das Ergebnis bei den Geräten und der Ausstattung unter dem Planansatz (Minderausgaben 11.776 €). Darüber hinaus konnten noch Haushaltsreste in Höhe von 39.690 € gebildet werden. Die Mehrkosten bei der Bewirtschaftung der Gebäude liegt mit +162.209,14 € um 29,32 % über dem Haushaltsansatz. Der Grund ist das Dr.-Carl-Mörike-Stift. Die Abrechnung für Gas und Strom konnte erst Ende 2013 abgeschlossen werden. Der Kostenersatz ging 2013 nicht mehr ein.

Insgesamt schließt der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwandmit 10.905.468,96 € bei einem Planansatz von 9.676.753 €. Dies bedeutet Mehraufwendungen von 1.228.715,96 Euro. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen können Minderausgaben von 92.458,04 € (– 7,0 %) verzeichnet werden.

Die gesamte Ausgabegruppe „Sonstigen Finanzausgaben“ schließt mit Mehrausgaben von 70,93 % ab, was grundsätzlich nicht negativ ist. Mehraufwendungen gab es wegen erhöhter Gewerbesteuereinnahmen bei der Gewerbesteuerumlage. Der erfreulichste Mehraufwand ist bei der Zuführung an den Vermögenshaushalt zu verzeichnen. Dieser stieg von geplanten 3.425.000 € auf 8.268.476,68 €. Minderausgaben gab es bei den Zinsumlagen an die Zweckverbände.

Insgesamt haben sich wenige (negative) Abweichungen beim Haushaltsvollzug ergeben. Diese haben sich immer durch Minderausgaben in anderen Bereichen oder durch Mehreinnahmen ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich war nie gefährdet. Die Stadt Neuenstadt konnte im Rahmen der personellen Möglichkeiten die an sie gestellten Aufgaben erfüllen. Die Betrachtung der einzelnen Unterabschnitte bzw. Aufgabenbereiche soll in Annäherung an das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (Umstieg auf Doppik) unter dem Gesichtspunkt geschehen, ob das vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Budgetdefizit eingehalten wurde.

Von den Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von 7.597.807 € verblieben nach Abzug der Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage (+ 1.708.394 €) und bei der Umlagen an die GIK-Partnergemeinden (+ 1.443.171 €) noch eine „Netto-Mehreinnahme von 4.446.242 €. Erfreulich ist, dass diese kompletten Mehreinnahmen zusätzlich an den Vermögenshaushalt zugeführt werden können. Dem Vermögenshaushalt können somit 8.268.477 € zugeführt werden.

Vermögenshaushalt
(Die Beträge sind jeweils inklusive Haushaltsreste.)

Das Volumen des Vermögenshaushalts lag im Ergebnis mit 9.607.951,34 € um 4.054.751,34 € über dem Volumen des Planes (5.553.200 €). Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt fiel mit 8.268.477 € um 4.843.477 € höher aus als geplant (3.425.000 €). Dadurch konnte die Zuführung an die Rücklage, die mit 163.900 Euro angesetzt war, wesentlich erhöht (auf 2.932.975,78 €) werden. Eine Kreditaufnahme war nicht geplant und nicht notwendig.

Für die Veräußerung von Anlagevermögen wurden 415.364 € erzielt. Für Grundstückserlöse konnten nur 411.770 € erzielt werden. Geplant waren 750.000 €.

Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für Investitionen der Stadt Neuenstadt waren mit 1.376.400 € eingeplant. Verbucht werden konnten 743.354 €. Die restlichen Zuschüsse gehen in den Folgejahren ein und stärken dann den städtischen Haushalt.
Bei der Ausgabegruppen 932 und 933 handelt es sich um Grunderwerb (in den verschiedensten Bereichen) und um Erschließungskosten, die kommunale Grundstücke „belasten“. Für „normalen“ Grunderwerb wurde 162.264 € weniger ausgegeben. Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens war mit 269.000 € geplant. Das Rechnungsergebnis beträgt 340.153 €. Es gab keine größere Anschaffung, die Beträge fielen für Anschaffungen von Schulen, Kindertagesstätten, Museen, an.
Baumaßnahmen waren 2013 in der Größenordnung von 4.160.000 € eingeplant. Darüber hinaus standen noch 3.718.800 € Haushaltsreste aus 2012 zu Verfügung.

Die Hauptinvestitionen waren:

  • Einbau eines Fahrzeugstellplatzes in die „Waschhalle“ im Feuerwehrhaus Neuenstadt
  • Neubau der Kindertageseinrichtung Mühlweg
  • Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes „Nord II“ (Innenstadtumgestaltung)
  • Sanierung der Kocherbrücke in Neuenstadt


Die Darlehen der Stadt wurden planmäßig getilgt.

Für Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für Investitionen waren 316.500 € eingeplant. Aus 2012 standen noch Haushaltsreste in Höhe von 310.974 € zur Verfügung. Bewirtschaftet wurden 230.597 €. Neue Haushaltsreste wurden in Höhe von 437.000 € gebildet. Eine außerplanmäßige Ausgabe stellt das Darlehen dar, das die Stadt den Stadtwerken gewährt hat. Der Darlehensbetrag beläuft sich auf 1.638.000 €. Er wird jährlich mit 3,00 % verzinst, die jährliche Tilgung beträgt 68.880 €.
Saldiert man Aufwendungen und Erträge bleiben 2.932.975,78 € „übrig“. Dieser Betrag kann der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Geplant war eine Zuführung in Höhe von 163.900 €.

2015 wird sich die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs jedoch auswirken. Dann erfolgt eine Zuführung des Vermögenshaushaltes an den Verwaltungshaushalt.
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Die Allgemeine Rücklage beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 2013 15.251.965 €. 2014 ist eine Entnahme geplant von 3.232.800 €. Die Rücklage beträgt dann voraussichtlich 2014 noch 12.019.165 €.
Kassenlage
Die Kassenlage war über das ganze Haushaltsjahr 2013 nicht angespannt. Die Stadtkasse verfügte jederzeit über liquide Mittel. Sorge bereitet nur der niedere Zinssatz für die Geldanlagen.

Ausblick
Die Stadt Neuenstadt ist gerüstet für die Zukunft. Basierend auf einer weitsichtigen Finanzpolitik in den Vorjahren wird die Stadt in der Zukunft in der Lage sein, die auf sie zukommenden Aufgaben zu meistern.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2013 und das Ergebnis der Vermögensrechnung 2013 einstimmig fest.

Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers in Kochertürn
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg (GemO) werden die Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf
Vorschlag der jeweiligen Ortschaftsräte gewählt.
In der Gemeinderatssitzung am 22. September 2014 fand der Vorschlag des Ortschaftsrates Kochertürn für die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin hat der Ortschaftsrat in Kochertürn in seiner Sitzung am 05.11.2014 neu beraten und Herrn Georg Dittmann als stellvertretenden Ortsvorsteher vorgeschlagen. Er wurde in der anschließenden Wahl im Ortschaftsrat einstimmig bestätigt.
Der Gemeinderat wählte Herrn Dittmann ebenso einstimmig zum stellvertretenden Ortsvorsteher.

Bebauungsplanverfahren “Parkhaus Förch” in Kochertürn
Herr Glaser vom Büro IFK Ingenieure stellte die Planungen des neuen „Parkhauses Förch“ vor.
Die Firma Theo Förch GmbH & Co. KG erweitert derzeit am südlichen Ortsrand von Kochertürn die bestehende Konzern- und Logistikzentrale. Durch die Erweiterung werden in den kommenden Jahren zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
Um den erhöhten Stellplatzbedarf zu decken, wird die Errichtung eines Parkhauses unmittelbar südlich angrenzend an den bestehenden Firmenparkplatz geplant. Durch das Parkhaus sollen ca. 240 zusätzliche Stellplätze auf drei Ebenen sowie weitere Stellplätze vor dem Parkhaus geschaffen werden. Herr Glaser erklärte, dass das Parkhaus rundherum eine Grünzone erhalten soll, damit es sich besser in die Landschaft einfügt. Der Bebauungsplan sichert die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieses Parkhauses.
Der Ortschaftsrat Kochertürn hat am 05.11.2014 die Vorentwurfsplanung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Planung zuzustimmen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplanes, dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorentwurf der Begründung, jeweils datiert mit 17.11.2014 zu und fasste den Feststellungsbeschluss darüber. Weiterhin wurde der Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Parkhaus Förch“ aufgestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 17.11.2014 gefertigt vom Büro IFK Ingenieure, Mosbach.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1. BauGB und die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplanverfahren “Öhle II – 1. Änderung” in Kochertürn - Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Bauamtsleiter Bernd Stephan stellte das Bebauungsplanverfahren in der Sitzung vor.
Das Flurstück Nr. 2052/2 in Kochertürn ist im Bebauungsplan „Öhle II“ als Spielplatz ausgewiesen. Der Spielplatz in der Kochertalstraße ist aufgrund der demographischen Entwicklung in diesem Baugebiet nicht mehr erforderlich und nach Ansicht der Verwaltung entbehrlich. Der Spielplatz kann somit aufgelassen (entwidmet) und einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Der Bedarf an Kinderspielplätzen in Kochertürn ist gedeckt. Bei der Erschließung der Baugebiete „Öhle III“ und „Holderäcker“ wurde jeweils ein Spielplatz geschaffen.
Um eine Bebauung des Bauplatzes zu ermöglichen, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig. Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Ein Umweltbericht und eine Umweltprüfung sind bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren soll zudem im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, auf der Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 17.11.2014, zu.
Der Gemeinderat beschloss weiterhin gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Öhle II“ in Kochertürn zu ändern und dafür einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Öhle II – 1. Änderung“ und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 17.11.2014 gefertigt vom Büro Koch + Käser, Untergruppenbach. Zum weiteren Fortgang des Verfahrens wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Öhle II – 1. Änderung“, der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung festgestellt.
Im beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden und diese gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 erfolgen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bausachen
In der Sitzung wurde zwei Baugesuchen zugestimmt.
Zum einen wurde der Nutzungsänderungen des ehemaligen Edeka-Markts in der Gymnasiumstraße 75 in einen KIK-Markt zugestimmt.
Zum anderen wurde der Verlegung des Kundeneingangs sowie die Schaffung von neuen Stellplätzen an der BAG zugestimmt.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

In der Sitzung wurde die Annahme einer Spende vom Gemeinderat genehmigt.

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