Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderates vom 02.03.2015

icon.crdate05.03.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 02.03.2015


Bebauungsplanverfahren “Brettacher Fußweg I – 4. Änderung” in Neuenstadt
Bauamtsleiter Bernd Stephan erläuterte, dass der Gemeinderat am 07.07.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brettacher Fußweg I – 4. Änderung“ in Neuenstadt gefasst hat. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung kann daher abgesehen werden. Weiter hat der Gemeinderat am 24.11.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes „Brettacher Fußweg I – 4. Änderung“, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung geändert und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchzuführen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.12.2014 bis einschließlich 12.01.2015 durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zu.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Brettacher Fußweg I – 4. Änderung“, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung festgestellt. Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der formelle Satzungsbeschluss gefasst.

Bebauungsplanverfahren “Öhle II – 1. Änderung” in Kochertürn
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 17.11.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Öhle II – 1. Änderung“ in Kochertürn gefasst. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung und zudem im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung abgesehen.
Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes „Öhle II – 1. Änderung“, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung festgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 05.12.2014 bis einschließlich 05.01.2015 durchgeführt. Zum weiteren Fortgang des Verfahrens hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Öhle II – 1. Änderung“, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung festgestellt. Maßgebend sind der Lageplan, die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung vom 17.11.2014/ 02.03.2015, jeweils gefertigt vom Büro Koch + Käser aus Untergruppenbach.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit, bedarf hat der Gemeinderat die Satzung beschlossen.
Umgestaltung Innenstadt – Auswahl der zu pflanzenden Bäume

Die Umgestaltung der Innenstadt befindet sich auf der Zielgeraden. Auf dem Lindenplatz wurde am 10. Februar 2015 bereits die neue „Europäische Linde“ gesetzt. Folgen sollen nun sechs Bäume in der „unteren“ Hauptstraße und ein Baum im Bereich der Brettachbrücke. Es ist geplant, dass die neuen Bäume noch im März gepflanzt werden. Unter Berücksichtigung verschiedener Anforderungen (Eignung im innerstädtischen Bereich, Wurzelform, Lichtprofilform, Fruchtschmuck, Fruchtfall, Blüten- sowie Herbstfärbung) wird die Baumart „Fraxinus ornus – Mecsek“ – kugelförmige Blumenesche favorisiert. Die Kugelform bietet auch für die Akzentbeleuchtung (durch Bodenstrahler) eine schöne Illumination.
Der Gemeinderat entschied sich für diese Baumart.

Haushaltsplan 2015 der Diakoniestation Neuenstadt
Die Diakoniestation Neuenstadt hat der Stadtverwaltung am 26.01.2015 den Haushaltsplan für das Jahr 2015 vorgelegt. Dieser sieht für das Jahr 2015 wie auch in den vergangenen Jahren keinen Abmangelvor. Hier wird von einem ausgeglichenen Haushalt ausgegangen.
Nachdem im Haushaltsplan 2014 noch eine Rücklagenentnahme von 43.810 € vorgesehen war, das Ergebnis aber im fünfstelligen Bereich liegen wird, geht die Diakoniestation davon aus, dass im Jahr 2015 eine „schwarze Null“ erzielt wird. Neben einer steigenden Nachfrage, vor allem im Bereich der Krankenpflege, tragen die Verhandlungen mit den Kranken – und Pflegekassen zu dieser positiven Entwicklung bei. Nach den öffentlichkeitswirksamen Aktionen im vorletzten Jahr konnte in den Verhandlungen eine Preiserhöhung durchgesetzt werden, mit der die Diakoniestation zufrieden ist. In 2015 sind einige Anschaffungen geplant, die sich in der Höhe der Abschreibungen niederschlagen. Neben den normalen Ersatzbeschaffungen soll im nächsten Jahr vor allem in die mobile Datenerfassung investiert werden.
Anders sieht es bei der IAV-Stelle aus. Die IAV-Stelle ist eine Beratungsstelle für ältere, oder hilfe- und pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige. Hier beträgt der Abmangel insgesamt 34.420 €. Davon entfallen auf die drei bürgerlichen Gemeinden 32.370 € und 2.050 € trägt vereinbarungsgemäß die evangelische Kirchengemeinde. Der Abmangel der dabei auf die Stadt Neuenstadt entfällt beträgt 18.108,18 €.
Der vorgelegte Haushalt ist ein Beleg für die positive Entwicklung und die sehr gute Arbeit der Diakoniestation und der IAV-Stelle in den vergangenen Jahren.
Bürgermeister Heuser dankte, auch im Namen des Gemeinderates, Herrn Löw und allen Mitarbeiterinnen der Diakoniestation und Frau Wißmann von der IAV-Stelle, die durch ihr großes Engagement zu dieser positiven Entwicklung beitragen. Dem Haushaltsplan 2015 der Diakoniestation Neuenstadt wurde zugestimmt.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
In der Sitzung am 24.11.2014 hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Amtsblatt ein neues Erscheinungsbild erhalten soll. Seit Dezember 2014 erscheint es nun farbig und mit einem veränderten Titelbild. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Amtsblatt den Namen „Neuenstadter Nachrichten“ erhält. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die Satzung darüber.

Bauhistorische Untersuchung des Forstamtes
In den nächsten Wochen wird die Umgestaltung der Innenstadt abgeschlossen werden. Mit dem Stadtfest am 30. und 31. Mai 2015 wird die „neue Innenstadt“ eingeweiht. Damit rücken die Instandsetzung und die Nutzung stadtbildprägender Gebäude in den Blickpunkt. Dazu gehören auch der zentral am Marktplatz angrenzende Türnitzbau und das Forstamt. Für diese Gebäude gibt es mehrere Nutzungsmöglichkeiten.
Ziel jeder Nutzung ist es, zur Belebung der Innenstadt beizutragen. Der Türnitzbau hat in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Nutzungen erlebt. Neben der Außenstelle des Finanzamts Heilbronn wurde das Gebäude von 1990 bis 1995 zur Unterbringung von Aussiedlern genutzt. Im 1. Obergeschoss ist seit über zehn Jahren die Musikschule Neuenstadt untergebracht. Bis zum Umzug des Polizeipostens ins Forstamt war diese im Erdgeschoss untergebracht. Der Türnitzbau gehört zum ältesten Teil des Neuenstädter Renaissanceschlosses, das seine Blüte zur Zeit der Herzöge von Württemberg-Neuenstadt im 17. Jahrhundert erlebte. Im Schloss sind derzeit mehrere Mietwohnungen vorhanden. Betreut werden die Wohnungen durch das Amt für Vermögen und Bau aus Heilbronn.
Im Forstamt ist im 1. Obergeschoss der Polizeiposten und die Außenstelle des Kreisforstamtes untergebracht. Ein Teil des 2. Obergeschosses ist derzeit ebenfalls vom Kreisforstamt angemietet. Nach mehreren Beratungen im Gremium und Besichtigungen vor Ort hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Nutzungskonzept zu erstellen, bei dem sowohl der Türnitzbau als auch das Forstamt untersucht wird. Die favorisierte öffentliche Nutzung für den Türnitzbau und das Forstamt ist ein Dienstleistungszentrum mit Stadtverwaltung, Polizeiposten und Forstamt.
Bis 1945 stand das historische Rathaus auf Höhe der Brunnengasse deutlich näher am Marktplatz. Nach dessen Zerstörung 1945 wurde es an seiner jetzigen Stelle erbaut. Das jetzige Rathaus könnte, im Falle eines Umzuges in den Türnitzbau/Forstamt durch die Volkshochschule, die Musikschule und Vereine belegt werden. Es wäre damit sichergestellt, dass ein wichtiger „Frequenzbringer“ im Zentrum erhalten bleibt. Das Büro für historische Bauforschung und Stadtentwicklung aus Neuenstadt wurde beauftragt, ein vorläufiges Raumprogramm für den Türnitzbau als Rathaus zu erstellen. Dies ist nach Aussage von Herrn Schäfer grundsätzlich möglich. Zwischenzeitlich liegt für den Türnitzbau eine detaillierte bauhistorische Untersuchung vor. Ebenfalls bekannt ist, wie hoch die nutzungsneutralen Instandsetzungskosten für dieses Gebäude sind.
Vor einer Entscheidung müssen noch verschiedene Fragen beantwortet werden.
Dazu gehört unter anderem die Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg sich über Sanierungsfördermittel deutlich an den Kosten zu beteiligen. Ebenso wichtig ist die Zustimmung der Denkmalbehörde zu den geplanten nutzungsbedingten Änderungen am Gebäude. Es muss gewährleitet sein, dass in den historischen Gebäuden eine moderne und zeitgemäße Stadtverwaltung untergebracht werden kann. Die Investition muss auch für die Stadt machbar sein und von der Bevölkerung gewünscht. Die beste Lösung wäre, wenn das Land selbst die Sanierung angeht. In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Finanz- und Wirtschaftsministeriums, der Denkmalbehörde und des Amtes für Vermögen und Bau. Die Bereitschaft aller Beteiligten für die Gebäude eine sinnvolle öffentliche Nutzung zu ermöglichen ist deutlich spürbar. Allerdings erfolgte die klare Aussage, dass das Land die Gebäude nicht selbst sanieren wird.
Die Verwaltung wird daher für das Programmjahr 2016 einen erneuten Antrag im Landessanierungsprogramm bzw. im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz West (DSP) zu stellen. Ziel dieses Förderprogrammes ist es, insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. Dabei dienen die Fördermittel der Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung. Der Gemeinderat beauftragte das Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung zur Erstellung einer verformungsgenauen Bauaufnahme und Dokumentation für das Gebäude Hauptstraße 10 (Forstamt) mit Kostenschätzung für eine nutzungsneutrale Instandsetzung. Das Honorar beträgt 25.263 € (brutto).

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
In der Sitzung wurde die Annahme von drei Spenden genehmigt.

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