Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderates vom 23.03.2015

icon.crdate27.03.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Innerstädtisches Verkehrskonzept mit Parkleitsystem für Neuenstadt

Nach der Umgestaltung der Innenstadt soll nun das Verkehrsleitsystem angepasst und die auswärtigen Besucher auf die offiziellen Parkierungseinrichtungen geleitet werden.
Das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg hat Vorschläge für die Verkehrsregelung am Lindenplatz und die Geschwindigkeitsregelungen in der gesamten Innenstadt durch Zoneneinteilungen ausgearbeitet. Zudem wurde ein Parkleitsystem zu allen wichtigen Parkierungseinrichtungen erstellt. Weiter wurde die gesamte Beschilderung in Neuenstadt überprüft um bestehende Ungereimtheiten zu beseitigen und Zielangaben zu vereinheitlichen.
Herr Wolfgang Schröder vom Büro BS Ingenieure stellte in der Sitzung die wesentlichen Punkte vor. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Stadt Neuenstadt am Kocher - Satzungsbeschluss
Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar 2015 von der Verwaltung eingebracht und ausführlich erläutert.
Der Entwurf hatte ein Gesamtvolumen von 35.558.875 €, das sich mit 27.320.225 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 8.238.650 € auf den Vermögenshaushalt aufteilt.
Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 wurde daraufhin ausführlich mit den Fraktionen diskutiert.
Bürgermeister Norbert Heuser erklärte, dass mit dem Haushalt 2015 trotz der „Negativzuführung“ an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,3 Mio. € alle Pflichtaufgaben sowie auch zahlreiche freiwillige Aufgaben erfüllt werden können. Er bedankte bei allen Mitarbeitern, insbesondere dem Team der Finanzverwaltung und dem Stadtkämmerer Herrn Ott. Auch beim Gemeinderat bedankte er sich für die sehr gute Zusammenarbeit und das konstruktive Miteienander.
Klaus Gussmann (CDU) freute sich darüber, dass es wieder eine Null bei den vorgesehenen Kreditaufnahmen und den Verpflichtungsermächtigungen gab. Dies sei „für die Stadt ein wirklich positives Zeichen, denn ohne Schulden und die damit verbunden Zinsen sind die Spielräume deutlich größer“. Die Stadt sei für weitere notwendige Investitionen gut gerüstet. Er erklärte, dass die steigenden Personalkosten, vor allem im Betreuungsbereich, auch erwirtschaftet werden müssen. Durch die Einnahmequelle Märkte am Bahnweg wurde „eine gewisse Unabhängigkeit von Steueraufkommen und Zuweisungen erlangt“. Er lobte die Umgestaltung der Innenstadt, sprach sich aber dafür aus, noch vorhandene Problemstellen zu beseitigen. Den Stadtwerken attestierte er, dass sie die beste Garantie für Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit sind. Zum Schluss bedankte er sich beim Stadtkämmerer Herrn Ott und der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltsplanes. Allen Mitarbeitern der Stadt dankte er für die gute Zusammenarbeit.
Herr Wengenroth (BG) erklärte, dass „die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke als Ganzes hergestellt ist“ und lobte die Mitarbeiter der Stadtwerke. Der Schuldenstand der Stadt sei der niedrigste aller Zeiten und „unser Sparstrumpf passt in keinen gängigen Reisekoffer“. Er erklärte, dass „verantwortungsvoll gehandelt und nachhaltig gedacht wird“. Trotzdem muss die Zukunft bedächtig geplant werden. Die Innenstadt mit dem neuen Lindenbaum am Lindenplatz habe nun jede Menge Aufenthaltsqualität. Dennoch gebe es noch Autofahrer, die nicht rücksichtsvoll fahren. Ein spannendes Thema in der Finanzplanung sei die geplante Umnutzung des Türnitzbau und Forstamtes. „Das wird teuer, ist aber notwendig und richtig“ erklärte er. Etwas besorgt sah er den Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen und die Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose und Asylbewerber. Allen Beteiligten im Rathaus dankte er für die Arbeit zur Aufstellung des Haushaltsplanes.
Frau Gäckle (SPD) bedankte sich für die Erstellung des Haushaltsplans, in welchem zugleich auch über die Verbände GIK, Schulverband und Zweckverband Abwasserbeseitigung berichtet wird. Der Haushaltsplan ist „unsere Regierunserklärung für das laufende Jahr“, betonte sie. Trotz des zum Vorjahr hin reduzierten Volumens von 3,4 Mio. € sei der Haushalt mit vielen Aufgaben gespickt. „Wir führen ausschließlich die Maßnahmen durch, die notwendig und bezahlbar sind“. So sei das Sprichwort „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“ sehr treffend für den laufenden Haushaltsplan. Sie freute sich, dass die Kinder gute Betreuungsmöglichkeiten haben, auch wenn sich dies in steigenden Personalkosten abbildet. Der neue Betriebszweig Parkhaus/Märkte der Stadtwerke sei ein Novum und erbringe Pachteinnahmen. Zum Schluss dankte sie allen Mitarbeitern der Stadt für die Erstellung des Haushaltsplanes und wünschte den Ausführungen gutes Gelingen.
Die Haushaltssatzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen und wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2015 des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar 2015 von der Verwaltung eingebracht und in den wesentlichen Teilen ausführlich erläutert.
Der Entwurf hat ein Gesamtvolumen im Erfolgsplan von 4.815.200 € und im Vermögensplan mit 1.208.900 Euro.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 wurde daraufhin mit den Fraktionen diskutiert.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt für das Geschäftsjahr 2015 wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Er wird ebenfalls der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

Erweiterung und energetische Sanierung Gemeindehalle in Kochertürn - Vergabe von Bauleistungen
Es wurden verschiedene Gewerke für die Erweiterung und energetische Sanierung der Gemeindehalle Kochertürn ausgeschrieben: Abbruch- und Rohbauarbeiten, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten, Blitzschutz, Küche und Gerüstarbeiten.
Zum Submissionstermin am 02.03.2015 lagen der Stadtverwaltung jeweils mehrere Angebote vor. Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ergaben sich für die Gewerke jeweils folgende günstigste Angebote, welche der Gemeinderat vergab:
a) Gewerk Abbruch- und Rohbauarbeiten: Fa. Retzbach Bau GmbH aus Krautheim zum Angebotspreis in Höhe von 218.672,39 € brutto.
b) Gewerk Heizung: Fa. Hieber AG aus 97990 Weikersheim zum Angebotspreis in Höhe von 89.511,21 € brutto.
c) Gewerk Lüftung: Fa. Lorcher Limatechnik GmbH & Co. KG aus Lorch-Waldhausen zum Angebotspreis in Höhe von 123.719,54 € brutto.
d) Gewerk Sanitär: Fa. Gramlich Gmbh aus Limbach zum Angebotspreis in Höhe von 70.852,61 € brutto.
e) Gewerk Elektroarbeiten: Fa. Elektro Herz aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis in Höhe von 206.357,17 € (ohne Wartung) brutto.
f) Gewerk Blitzschutz: Fa. Hinderthür GmbH aus Talheim zum Angebotspreis in Höhe von 5.270,03 € (ohne Wartung) brutto.
g) Gewerk Küche: Fa. Gerhard Becker aus Stuttgart zum Angebotspreis in Höhe von 49.049,42 € brutto.
h) Gewerk Gerüstarbeiten: Firma Oliver & Werner Schenk GbR aus Neuenstadt zum Angebotspreis in Höhe von 16.857,83 € brutto.

Westerweiterung des Friedhofes in Neuenstadt – Vergabe der Arbeiten
Die Arbeiten für die Friedhofserweiterung-West in Neuenstadt wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 05.03.2015 lagen dem Stadtbauamt sechs Angebote vor.
Die Firma Osmanaj GmbH aus 74177 Bad Friedrichshall ist günstigster Bieter mit 184.997,57 € brutto. Die Firma Demirbas aus Hassmersheim liegt mit 188.896,44 € brutto auf dem zweiten Rang. Gegen die Fabrikatswahlen des erstplatzierten Bieters bestehen keine Bedenken.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Osmanaj GmbH aus 74177 Bad Friedrichshall zum Angebotspreis in Höhe von 184.997,57 € zu.

Vergabe der Jahresunterhaltungsarbeiten 2015 am Leitungsnetz Gas und Wasser der Stadtwerke
Die Arbeiten für die Jahresunterhaltung 2015 der Stadtwerke Neuenstadt wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 12.03.2015 lagen dem Stadtbauamt vier Angebote vor.
Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Fa. Göba GmbH aus 74626 Bretzfeld günstigster Bieter mit 79.665,00 € netto. Die Firma Göba hat bereits die Jahresunterhaltungsarbeiten in den letzten Jahren für die Stadtwerke Neuenstadt durchgeführt und ist den Stadtwerken bekannt.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Jahresunterhaltungsarbeiten der Stadtwerke 2015 an die Firma Göba aus Bretzfeld zum Angebotspreis in Höhe von 79.665,00 € (netto) / 94.801,35 € (brutto) zu.

Erneuerung der Gas- und Wasserleitung im Meisenweg und der Hofgartenstraße
Im Meisenweg und auf einer Teilstrecke der Hofgartenstraße gab es in der Vergangenheit mehrfach Rohrbrüche an der Wasserleitung bzw. es traten vermehrt undichte Stellen an der Gasleitung auf. Die Leitungen sollen daher erneuert werden.
Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Vor allem die geplanten Arbeiten im Meisenweg mussten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach verschoben werden. Es wurden acht Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 19.03.2015 lagen dem Stadtbauamt acht Angebote vor.
Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Fa. Scheuermann Bau GmbH aus 74078 Heilbronn günstigster Bieter mit 119.291,30 € netto.
Die Firma Scheuermann Bau GmbH hat bereits diverse Arbeiten für die Stadt sowie die Stadtwerke Neuenstadt durchgeführt und ist somit bekannt.
Das Stadtbauamt empfahl die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung Gas- und Wassernetz im Meisenweg und in der Hofgartenstraße an die Firma Scheuermann Bau GmbH aus 74078 Heilbronn zum Angebotspreis von 119.291,30 € (netto). Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu.

Ausbau des Fußweges zwischen der Nordstraße und den Märkten am Bahnweg
Nach dem Bau der Lebensmittelmärkte am Bahnweg und der Schließung des früheren Comets wurde aus der Bevölkerung häufig der Wunsch nach einer gut fußläufigen und ebenerdigen Anbindung an die beiden neuen Lebensmittelmärkte geäußert.

Erfreulicherweise konnte der dafür notwendige Grunderwerb bereits 2014 gesichert werden. Zu Verzögerungen kam es, da der Weg durch das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden musste. In einem Gespräch Anfang März 2015 wurde diese Zustimmung erteilt. Damit liegen jetzt die Voraussetzungen vor, dass der Weg zeitnah ausgebaut werden kann.
Der Gemeinderat stimmte dem Ausbau des Weges zu.

Bebauungsplanverfahren “Mälzereiweg” in Neuenstadt a. K.
Der Gemeinderat hat am 15.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mälzereiweg“ in Neuenstadt gefasst. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung und zudem im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Weiter wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Mälzereiweg“, der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung festgestellt. Es wurde beschlossen die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 16.01.2015 bis einschließlich 16.02.2015 durchgeführt.

Bauamtsleiter Bernd Stephan erläuterte die eingegangenen Anregungen und Bedenken.

Der Gemeinderat hat der Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Mälzereiweg“, des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften, sowie des Entwurfs der Begründung, entsprechend der vorhergehend gefassten Beschlüsse, zugestimmt.

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens ist es erforderlich wurden der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung vom Gemeinderat festzustellen. Maßgebend sind der Lageplan, die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung vom 15.12.2014 / 23.03.2015, jeweils gefertigt vom Büro Koch + Käser aus Untergruppenbach.

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grund des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes, des geänderten Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften und des geänderten Entwurfs der Begründung, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bebauungsplanverfahren “Kitteläcker II – 1. Änderung” in Bürg

Für das Wohngebiet „Kitteläcker II“ im Stadtteil Bürg besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan. Dieser setzt in den örtlichen Bauvorschriften drei zulässige Dachformen fest: Satteldach, Pultdach und Flachdach. Die Stadt Neuenstadt möchte in dem Gebiet ebenfalls Walm- und Zeltdächer zulassen. Hiermit soll den Bauherren ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden.

Da sich durch die Dachformen unterschiedliche Höhen baulicher Anlagen ergeben, werden diese durch die Bebauungsplanänderung entsprechend angepasst. Somit wird die städtebauliche Ordnung gesichert und die Gebäude aufeinander abgestimmt. Der bestehende Bebauungsplan „Kitteläcker II“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Von einem Umweltbericht, der Angabe der Arten der verfügbaren Umweltinformationen sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen.

Der Ortschaftsrat Bürg hat am 12.03.2015 über den Bebauungsplanentwurf beraten und empfahl dem Gemeinderat das Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung mit Datum vom 23.03.2015 zu. Er beschloss weiter gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Kitteläcker II“ in Bürg zu ändern und dafür einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kitteläcker II – 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 23.03.2015 gefertigt vom Büro M-quadrat aus Bad Boll. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bebauungsplanverfahren “Daistler II – 7. Änderung” in Neuenstadt

Für das Wohngebiet „Daistler II - 5. Änderung“ in Neuenstadt besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2008. Dieser setzt in den örtlichen Bauvorschriften für den westlichen Bereich neben dem Kindergarten, zwischen Altenburger Weg und dem Berliner Ring, unter anderem die Firstrichtung, die Bauweise und die Dachform für bauliche Anlagen fest. Die Stadt Neuenstadt möchte diese Vorschrift anpassen und in dem Gebiet Änderungen in Bezug auf die Firstrichtung, die Bauweise und die Dachform vornehmen.

Um für die Planung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, wird der bestehende Bebauungsplan „Daistler II – 7. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert ohne eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 23.03.2015, zu.

Der Gemeinderat beschloss weiter gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Daistler II – 5. Änderung“ in Neuenstadt zu ändern und dafür einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Daistler II – 7. Änderung“ aufzustellen. Dieser wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Entsprechend § 13 (3) BauGB wird von einem Umweltbericht, der Angabe der Arten der verfügbaren Umweltinformationen sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 23.03.2015 gefertigt vom Büro Koch & Käser aus Untergruppenbach.

Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bausachen
Bei einer Bausache wurde das Einvernehmen erteilt.


Einstiegsberatung für die Stadt Neuenstadt im Zuge des geplanten integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Heilbronn
Im Rahmen der Aktivitäten zum Energie- und Klimaschutz gibt es die Möglichkeit, dass die Landkreisverwaltung gemeinsam mit den Landkreiskommunen ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt.
Zu diesem Thema fand am 12.03.2015 eine Besprechung im Landratsamt Heilbronn mit allen Landkreiskommunen statt. Der Projektleiter des Landkreises, Michael Groß, hat zum Thema „Energie und Klima“ zusammen mit einem Vertreter des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg GmbH (Ifeu) die Gründe für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts vorgestellt. Dabei wurden folgende Vorteile hervorgehoben:
- Imagesteigerung und Vorbildfunktion
- Stärkung der regionalen Wertschöpfung
- Fahrplan und realistischer Maßnahmenkatalog inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Reduzierung des Energiebedarfs und der CO²-Emissionen
- Entlastung der kommunalen Haushalte
- mehr Zugang bzw. Voraussetzung für bestimmte Förderprogramme
Zwischen dem 01. Januar 2015 und dem 31. März 2015 können Anträge auf Zuwendung für die Einstiegsberatung gestellt werden. Diese Anträge sind für Kommunen geeignet, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Im Rahmen der Einstiegsberatung werden eine umfassende, externe Beratungsleistung und ein strukturierter Einstieg zur Entwicklung von Klimaschutzzielen und Einstiegsmaßnahmen erarbeitet. Für die Einstiegsberatung wird ein Zuschuss in Höhe 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Selbstverständlich gibt es bereits eine Vielzahl von klimaschützenden Projekten auch bei der Stadt Neuenstadt. Ziel eines Klimaschutzkonzeptes ist es, dabei die verschiedenen Ziele und Maßnahmen strukturiert und transparent darzustellen.
Möglichkeiten sind dabei unter anderem, das Energiemanagement, das Beschaffungswesen, die Energieerzeugung, die Siedlungsentwicklung und der Verkehr.
Es kann noch nicht beurteilt werden, ob der Landkreis Heilbronn in das integrierte Klimaschutzkonzept im Jahr 2016 einsteigt. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, fristwahrend über das Landratsamt Heilbronn einen Zuschussantrag für eine Einstiegsberatung zu stellen. Bei erwarteten Kosten in Höhe von 12.000 € und 65 Prozent Förderung, trägt die Kommune einen Eigenanteil von 5.000 €.
Der Gemeinderat stimmte zu, dass der Antrag auf Einstiegsberatung gestellt wird.ad
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