Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 27. April 2015
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014
Stadtkämmerer Franz Ott stellte dem Gremium die Haushaltsreste des Haushaltsjahres 2014 vor.
Er erklärte, dass die Haushaltspläne der Gemeinden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben abbilden, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden. Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“. Ausnahmen hiervon sind Haushaltsansätze, die
- bereits bewirtschaftet sind (Aufträge wurden bereits erteilt)
- Bestandteil eines Budgets sind und
- in engem Zusammenhang mit bereits bewirtschafteten Mitteln stehen (insbesondere jährliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Kanalisation).
Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig. Sind über die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bereits Gemeinderatsbeschlüsse gefasst (z. B. Baubeschlüsse und Vergaben), so ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung für den gesamten Betrag, der den Beschluss betrifft, zuständig.
Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis.
„Die Haushaltsreste fallen dieses Jahr deutlich geringerer aus als in den vergangenen Jahren“, erläuterte der Stadtkämmerer. Änderungen können sich jedoch noch im Laufe der Abschlussarbeiten ergeben. Diese werden dann im Rahmen der Jahresrechnung 2014 dokumentiert.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2014 zu.
Entwidmung des nördlichen Teils des Mälzereiweges in Neuenstadt
Durch das geplante Bauvorhaben im südlichen Bereich des Lindenplatzes wird der Mälzereiweg in seinem nördlichen Bereich entfallen. Der restliche (südliche Teil) des Mälzereiwegs hätte dann keine Anbindung mehr an das öffentliche Straßennetz. Diese neue Anbindung soll durch einen neuen Verbindungsweg zwischen Mühlrain und Mälzereiweg geschaffen werden.
Dadurch wird der nördliche Teil des Mälzereiwegs für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und kann deshalb entwidmet werden, d. h. ihm wird seine öffentliche Eigenschaft als Straße entzogen.
Der Gemeinderat beschloss die Entwidmung des nördlichen Teils des Mälzereiwegs und beauftragte die Verwaltung das Entwidmungsverfahren durchzuführen.
2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach.Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgezogenen Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die vorgezogene Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zuständig für das Flächennutzungsplanverfahren ist der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Die eingegangenen Anregungen im FNPL-Verfahren werden aufgrund der bisherigen Praxis dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Zusätzlich wird in die 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes noch die Planung für den „Mälzereiweg“ in Neuenstadt und für den „Molkereiweg“ (Stellplätze BAG) aufgenommen.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte einer Bausache zu.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat die Annahme einer Spende genehmigt.
Stadtwald Neuenstadt – Schadensbericht durch Orkantief “Niklas”
Nachdem alle befestigten Wege freigeräumt waren konnte sich die Forstverwaltung einen Gesamtüberblick über die Schäden verschaffen. Man geht derzeit von einer Sturmholzmenge in Höhe von ca. einem Zehntel des planmäßigen Jahreseinschlages (300-500 Festmeter) aus. Zu 95 % handelt es sich um Einzel- bis Nesterwürfe in Fichtenbeständen. Laubholz ist nur gering betroffen.
Auf Laubstammholz- und Brennholzvermarktung dürfte es keine Auswirkung haben. Ärgerlich ist der Zeitpunkt des Sturms, da die Waldarbeiter eigentlich mit dem Einschlag fertig waren und sich auf die Pflanzarbeiten konzentrieren wollten. Nun wird ein Teil der Kulturarbeiten verschoben werden, um zeitnah mit der Aufarbeitung beginnen zu können.
Da jetzt bei wärmeren Temperaturen Borkenkäfer fliegen, dürfen keine Fichten vergessen werden. Sämtliche Fichtenbestände müssen zeitintensiv überprüft werden. Bis alle Bestände (auch mit Vollernterunterstützung) aufgearbeitet sind, werden einige Wochen vergehen.
Für Waldbesucher gilt wie nach jedem Sturm noch einige Zeit danach erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes, da immer noch angebrochene Äste abbrechen und angeschobene Bäume umstürzen können. Entsprechende Hinweise sind in der Presse schon erfolgt.
Ihre Stadtverwaltung

