Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 18. Mai 2015

icon.crdate20.05.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 18.05.2015

Polizeiliche Kriminalitätsstatistik und Verkehrsunfallgeschehen 2014 für den Polizeiposten Neuenstadt a. K.
Der Polizeiposten in Neuenstadt ist mit fünf Beamten besetzt und zuständig für die Kommunen Neuenstadt, Hardthausen und Langenbrettach. Er umfasst eine Fläche von rund 100 qkm und ca. 17.300 Einwohner.
Auch für das Jahr 2014 hat die Polizeidirektion Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt Neuenstadt a. K. erstellt.
Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten in den letzten Jahren sowie ein Vergleich mit den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm und dem Landkreis Heilbronn.
Polizeihauptkommissar Volker Elgner, Postenführer des Polizeipostens Neuenstadt, hat in der Sitzung die einzelnen Auswertungen erläutert und detaillierte Ausführungen zum abgelaufenen Jahr gemacht.
Zu Beginn zitierte er eine Pressemitteilung des Innenministeriums, nach welcher Baden-Württemberg eines der sichersten Bundesländer bleibt. Im Vergleich mit anderen Bundesländern gibt es weniger Straftaten und eine höhere Aufklärungsquote.
In den letzten 5 Jahren sind die Straftaten insgesamt in Neuenstadt leicht zurückgegangen (- 1,6 %). Auch im Polizeirevier Neckarsulm wurde ein leichter Rückgang verzeichnet (- 2,1 %). Im Landkreis Heilbronn hingegen gab es eine leichte Zunahme.
„Sieht man sich die Straftaten von Neuenstadt in den letzten 10 Jahren an, so liegt das Jahr 2014 im Mittelfeld“, so Elgner. Im Vergleich mit anderen Kommunen aus dem Landkreis liegt Neuenstadt ebenfalls im Durchschnitt.
Die Wohnungseinbrüche seien, wie auch im landesweiten Trend, gestiegen. „Hier gibt es einen verstärkten Einsatz von Ermittlungstruppen und kriminalpolizeilicher Bearbeitung“, erklärte der Polizeipostenführer. In Heilbronn wurde eine eigene Ermittlungsgruppe gegründet.
Betrugsdelikte im Internet nehmen leider immer mehr zu. Hier warnte Elgner vor E-Mails, die im Namen seriöser Firmen gestellt werden und dazu auffordern, geheime Daten wie Kreditkartendaten und PIN-Nummern einzugeben. „Bitte geben Sie niemals geheime Daten per Mail weiter“, forderte er auf.
Die Aufklärungsquote ist landesweit und landkreisweit etwas gestiegen. In Neuenstadt ist sie leicht rückläufig. Sieht man sich die Aufteilung nach Ortsteilen an, so werden über 63 % der Straftaten in Neuenstadt begangen.
Erfreulicherweise gibt es auch dieses Jahr, wie in den vergangenen fünf Jahren, keine Verkehrstoten auf der Gemarkung (ohne Autobahn). Es gab 5 Schwerverletzte und 28 Leichtverletzte. Damit liegt das Verkehrsunfallgeschehen im Durchschnitt.
Bürgermeister Heuser informierte zum Schluss darüber, dass ein Teil der unfallträchtigen Verkehrsknoten in den letzten Jahren umgebaut wurden, um sie sicherer zu machen.

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015/2016

Auch 2015 hat die Stadt Neuenstadt wieder in einem gemeinsamen Gespräch mit den kirchlichen Trägern einvernehmlich die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 besprochen. Dabei wurde auch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) herangezogen.

Marianne Sauer von der Kinder- und Jugendbetreuung stellte dem Gemeinderat die aktuelle Bedarfsplanung vor.

Die Krippe Götzenkreuz mit einer Kapazität von 20 Plätzen, beginnt im September 2015 mit 18 Kindern und ist dann auch durchgehend mit 17 bis 18 Kindern gut belegt. Die Betreuungspakete in der 6, 8 und 10 Stunden-Betreuung haben sich nach wie vor als gut erwiesen.

Die Krippe Mühlweg hat im März 2014 mit 11 Kindern begonnen. In der Zwischenzeit ist die Zahl auf 22 Kinder angestiegen. Eine längerfristige Planung ist im Krippenbereich schwierig, da sich durch die verschiedensten Umstände die Anmeldezahlen immer stark verändern.

Die KTE Lange-Wiesen-Weg in Neuenstadt ist mit ihren 65 Plätzen die größte Einrichtung und hat auch die längsten Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Einrichtung ist derzeit mit 56 Kindern belegt. Somit haben wir im Moment noch freie Plätze für Zuzüge oder Ummeldungen.

Die KTE Daistler in Neuenstadt ist mit 45 Kindern voll ausgebucht. Seit dem letzten Jahr wird die durchgehende Betreuung bis in den Nachmittag hinein wieder sehr gut angenommen und ist täglich auch sehr gut besucht.

Die neue KTE Mühlweg in Neuenstadt hat im März 2014 mit 15 Kindern ihren Betrieb auf-genommen. In der Zwischenzeit besuchen 35 Kinder die Einrichtung. Damit ist die Einrichtung mit der derzeitigen Betriebserlaubnis voll belegt. Aufgrund der Anmeldezahlen wird die Einrichtung zum neuen Kindergartenjahr 2015/2016 mit der vollen Platzkapazität von 45 Kindern starten.

Für die KTE Kitteläcker in Bürg ist die dort angebotene Öffnungszeit nach wie vor gut und auch bedarfsorientiert.
Aufgrund der Geburtenlisten und den Zuzügen, wird es in den folgenden Kindergartenjahren bei der Aufnahme zu Engpässen kommen. Für das neue Kindergartenjahr können 8 Kinder neu aufgenommen werden, da voraussichtlich 8 Kinder in die Schule kommen. Lt. den derzeitigen Anmeldungen wird es in der KTE im neuen Kindergartenjahr eine Warteliste von 7 Kindern geben. Diese Zahl kann sich aber noch im laufenden Jahr ändern.

In der KTE Wiesenweg in Cleversulzbach werden zur Zeit 21 Kinder betreut. Nach den Anmeldezahlen wird die Gesamtbelegung im neuen Kindergartenjahr mit 21 Kindern gleich bleiben.

In der KTE Weißbaumstraße in Stein a. K. werden derzeit 39 Kinder betreut. Im Moment werden die letzten Kinder um 15.30 Uhr abgeholt. Es muss beobachtet werden, ob auf Dauer eine Verkürzung der Öffnungszeiten notwendig wird. Derzeit besuchen 40 Kinder die Kita.

In der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Neuenstadt werden sich die Öffnungszeiten zum neuen Kindergartenjahr 2015/2016 wie folgt ändern:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Betreuungszeiten: 6 Stunden oder 7,5 Stunden
Mit den neuen Öffnungszeiten ändert sich die Zahl der Betreuungsplätze in der
Ev. Kindertageseinrichtung von 56 auf 45 Plätze.
Die Einrichtung ist derzeit mit 46 Kindern belegt und wird mit heutigem Stand im neuen Kindergartenjahr mit 45 Kindern voll belegt sein.

In der Katholischen Kindertageseinrichtung St. Franziskus in Stein haben sich die Öffnungszeiten im laufenden Kindergartenjahr wie folgt geändert:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Betreuungszeit: 6 Stunden
Derzeit haben wir eine Gesamtbelegung von 34 Kindern in der Einrichtung. Davon sind 5 Kinder U3. Nach den aktuellen Zahlen, ist die Einrichtung im neuen Kindergartenjahr wieder mit 34 Kindern belegt. Davon sind dann 2 Kinder U3.

In der Katholischen Kindertageseinrichtung KTE Dekan-Dieterich in Kochertürn werden derzeit 24 Kinder betreut. Mit einem derzeitigen Platzangebot von 25 Kindern ist die Einrichtung voll. Die aktuellen Zahlen für das neue Kindergartenjahr zeigen wieder eine Belegung von 25 Kindern. Davon sind 3 Kinder U3.

„Derzeit sind 325 Kinder in den Kindertageseinrichtungen untergebracht“, erklärte Frau Sauer. „Ein Angebot gibt es für 368 Kinder“. Damit gibt es aktuell noch 43 freie Plätze.
Für die beiden kommenden Jahre wird damit gerechnet, dass zwischen 348 und 357 Kinder betreut werden bei einem Platzangebot von insgesamt 377 Plätzen (wenn Plätze in der KTE Mühlweg und der Kath. KTE Kochertürn noch aufgestockt werden).

Der Gemeinderat nahm die geänderten Öffnungszeiten in der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Neuenstadt und in der Katholischen Kindertageseinrichtung in Stein zur Kenntnis. Die Krippenkinder die in den Kindergarten wechseln, werden weiterhin nach dem Geburtsdatum in das Aufnahmeverfahren mit aufgenommen und unter Berücksichtigung der Betreuungszeit in den entsprechenden Kindergarten eingeteilt.

Neufestsetzung der Elternbeiträge (2015/2016) für die Kindertageseinrichtungen
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 15.02.1982 richtet sich der Elternbeitrag für die städtischen Kindertageseinrichtungen jeweils nach den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände. Diese Empfehlungen liegen nun vor (GT-Info vom 20.04.2015). Die kirchlichen Kindergartenträger im Stadtgebiet werden ihren Gremien ebenfalls eine entsprechende Erhöhung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände empfehlen. Zuständig für die Festsetzung ist der Gemeinderat.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Elternbeiräte hat am 11. Mai stattgefunden. Die Elternbeiräte haben dabei Ihre Zustimmung signalisiert.

Die Kindergartenelternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 (ab 1. September 2015)
bei Erhebung von 11 Monatsbeiträgen würden sich lt. den Empfehlungen für den Kindergarten wie folgt ändern (jeweils bei Kindern unter 18):


6 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag
Neuer
Beitrag
105,00 €108,00 €bei Familien mit 1 Kind
81,00 €83,00 €bei Familien mit 2 Kindern
53,00 €54,00 €bei Familien mit 3 Kindern
17,00 €17,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern



7 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
118,00 €121,00 €bei Familien mit 1 Kind
93,00 €95,00 €bei Familien mit 2 Kindern
65,00 €66,00 €bei Familien mit 3 Kindern
29,00 €29,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


7,5 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
123,00 €126,00 €bei Familien mit 1 Kind
98,00 €100,00 €bei Familien mit 2 Kindern
72,00 €74,00 €bei Familien mit 3 Kindern
38,00 €39,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


8 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
136,00 €139,00 €bei Familien mit 1 Kind
108,00 €110,00 €bei Familien mit 2 Kindern
78,00 €80,00 €bei Familien mit 3 Kindern
41,0 €42,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


10 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag
Neuer
Beitrag
201,00 €205,00 €bei Familien mit 1 Kind
168,00 €171,00 €bei Familien mit 2 Kindern
117,00 €119,00 €bei Familien mit 3 Kindern
52,00 €53,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern

Die Kindergartenelternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 (ab 01. September 2015) bei Erhebung von 11 Monatsbeiträgen würden sich lt. den Empfehlungen für die Krippe wie folgt ändern:


6 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
290,00 €317,00 €bei Familien mit 1 Kind
211,00 €237,00 €bei Familien mit 2 Kindern
156,00 €160,00 €bei Familien mit 3 Kindern
104,00 €106,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


7 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag
Neuer
Beitrag
298,00 €324,00 €bei Familien mit 1 Kind
231,00 €256,00 €bei Familien mit 2 Kindern
81,00 €188,00 €bei Familien mit 3 Kindern
118,00 €121,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


8 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
305,00 €330,00 €bei Familien mit 1 Kind
250,00 €275,00 €bei Familien mit 2 Kindern
205,00 €215,00 €bei Familien mit 3 Kindern
131,00 €135,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


10 Stunden Betreuung

Alter
Beitrag

Neuer
Beitrag
375,00 €399,00 €bei Familien mit 1 Kind
308,00 €330,00 €bei Familien mit 2 Kindern
254,00 €260,00 €bei Familien mit 3 Kindern
158,00 €162,00 €bei Familien mit 4 und mehr Kindern


Bei einer entsprechenden Erhöhung wie oben genannt betragen die Mehreinnahmenim Kindergarten für das Kindergartenjahr 2015/2016 4.900 Euro / Jahr.
In der Krippe betragen die Mehreinnahmen für das Kindergartenjahr 2015/2016 10.604 Euro / Jahr.
Im Jahr 2015 betragen die Gesamtausgaben für die städtischen Kindertageseinrichtungen 2.865.000 Euro. Die Einnahmen vom Bund, Land und durch Elternbeiträge liegen bei 1.113.000 Euro.
Der Abmangel, den alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu zahlen haben, liegt damit bei 1.752.000 Euro. Das bedeutet, dass die Stadt trotz Einnahmen von Bund, Land und Elternbeiträgen noch über 61 % der Ausgaben finanzieren muss.
Der Gemeinderat stimmte den neu festgesetzten Elternbeiträgen in den Kindergärten und Krippen für das Kindergartenjahr 2015/2016 zu.


Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Grundschul- und Ganztagesbetreuung

Die monatlichen Elternbeiträge der Grundschul- und Ganztagesbetreuung, die seit dem Schuljahr 2008/2009 gelten, sollen zum neuen Schuljahr 2015/2016 wie folgt erhöht werden:


Grundschul- und Ganztagesbetreuung an der Lindenschule in Neuenstadt

BetreuungszeitenAlter
Beitrag
Neuer
Beitrag
11.00 Uhr bis 13.30 Uhr30,00 Euro50,00 Euro
11.00 Uhr bis 13.30 Uhr mit Ferienbetreuung42,50 Euro65,00 Euro
11.00 Uhr bis 17.00 Uhr105,00 Euro150,00 Euro
11.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ferienbetreuung125,00 Euro180,00 Euro
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ferienbetreuung75,00 Euro100,00 Euro
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ferienbetreuung95,00 Euro130,00 Euro
Einzelne Tage am Vormittag 11 Uhr bis 13.30 Uhr8,00 Euro12,00 Euro
Einzelne Tage am Nachmittag 13 Uhr bis 17 Uhr19,00 Euro25,00 Euro
Einzelne Tage am Vor- und Nachmittag 11 Uhr bis 17 Uhr27,00 Euro35,00 Euro
Nur Ferienbetreuung 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr15,00 Euro20,00 Euro
Nur Ferienbetreuung 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr26,00 Euro35,00 Euro

Betreuungskosten vor der Einschulung pro Woche mit
Anmeldung zur Grundschulbetreuung

7.30 Uhr bis 13.30 Uhr48,00 Euro50,00 Euro
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr76,00 Euro85,00 Euro

Betreuungskosten vor der Einschulung pro Woche
ohne Anmeldung zur Grundschulbetreuung

7.30 Uhr bis 13.30 Uhr60,00 Euro70,00 Euro
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr95,00 Euro105,00 Euro


Grundschul- und Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Stein a. K.

Betreuungszeiten
Alter
Beitrag
Neuer
Beitrag
11.00 Uhr bis 13.30 Uhr30,00 Euro50,00 Euro
11.00 Uhr bis 13.30 Uhr mit Ferienbetreuung42,50 Euro65,00 Euro
11.00 Uhr bis 16.00 Uhr105,00 Euro125,00 Euro
11.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Ferienbetreuung125,00 Euro155,00 Euro
Einzelne Tage am Vormittag 11 Uhr bis 13.30 Uhr8,00 Euro12,00 Euro
Einzelne Tage am Vor- und Nachmittag 11 Uhr bis 16 Uhr27,00 Euro30,00 Euro
Nur Ferienbetreuung 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr15,00 Euro20,00 Euro
Nur Ferienbetreuung 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr26,00 Euro30,00 Euro

Betreuungskosten vor der Einschulung pro Woche
mit Anmeldung zur Grundschulbetreuung

7.30 Uhr bis 13.30 Uhr48,00 Euro50,00 Euro
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr76,00 Euro80,00 Euro
Betreuungskosten vor der Einschulung pro Woche
ohne
Anmeldung zur Grundschulbetreuung
7.30 Uhr bis 13.30 Uhr60,00 Euro70,00 Euro
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr95,00 Euro100,00 Euro


Bei einer entsprechenden Erhöhung wie oben genannt betragen die Mehreinnahmen

in der Grundschul- und Ganztagesbetreuung Neuenstadt 2.400,00 Euro

in der Grundschul- und Ganztagesbetreuung in Stein a. K. 1.350,00 Euro


Zurzeit besuchen in Neuenstadt 32 Kinder die Ganztagesbetreuung bis 17.00 Uhr und
53 Kinder die Betreuung bis 13.30 Uhr.

In Stein a. K. besuchen derzeit 24 Kinder die Ganztagesbetreuung bis 16.00 Uhr und 46 Kinder
die Betreuung bis 13.30 Uhr.

Im Jahr 2015 betragen die Gesamtausgaben für die Betreuungsangebote an den beiden Schulen 347.700 Euro. Die Einnahmen sowie die Zuweisungen und Zuschüsse vom Land betragen 175.000 Euro. Der Abmangel liegt in diesem Jahr somit bei 172.700 Euro. Das bedeutet, dass die Stadt trotz Landesmitteln und Elternbeiträgen noch 50 % der Ausgaben finanzieren muss.
Der Gemeinderat beschloss die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Grundschul- und Ganztagesbetreuung an der Lindenschule und Grundschule in Stein a. K. zum Schuljahr 2015/2016.


Jahresunterhaltung an Straßen und Feldwegen - Vergabe des Auftrags
Die Arbeiten für die Straßen- und Feldwegunterhaltung 2015 in Neuenstadt und allen Ortsteilen wurden öffentlich ausgeschrieben. Sechs Firmen haben das Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Submissionstermin am 30.04.2015 lagen dem Stadtbauamt fünf Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote. Bei der ersten Durchsicht der Angebote wurden keine Auffälligkeiten, die den Ausschluss eines Bieters zur Folge hätten, festgestellt. Einen Nachlass auf die Angebotssumme hat keine Firma gewährt. Bei der Ausschreibug von Bauleistungen gilt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, dass Bauleistungen grundsätzlich nur „an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben [werden dürfen]“.
In der vorzitierten Norm sind die Richtlinien dafür aufgestellt, wer auf Auftragnehmerseite mit Blick auf die konkrete Bauleistung als geeignet erscheint. Zwingende Mindestvoraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist.
Unter § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A „Wertung“ wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden soll, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Von allen gewerteten Firmen ist die Firma Schneider Bau aus Heilbronn mit einer Angebotssumme von 314.451,95 Euro günstigster Bieter. Die Firma Schneider ist der Stadt durch die Kanalbauarbeiten in der Linden- und Austraße sowie aus der Jahresunterhaltung der Straßen und Feldwege 2014 gut bekannt. Die Verwaltung war mit der Qualität und termingerechten Ausführung sehr zufrieden. Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Firma Schneider Bau aus Heilbronn mit dem Angebotspreis von 314.451,95 € brutto günstigster Bieter.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Schneider Bau aus Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 314.451,95 € brutto wird zu.


Wasserverband “Neuenstadter Brettach” -Bericht über den Sachstand der Variantenunter-suchung des Hochwasserrückhaltebeckens "Brettach"
Bürgermeister Norbert Heuser erklärte dem Gemeinderat, dass der Wasserverband Neuenstadter Brettach die Verwirklichung eines umfassenden 50-jährlichen Hochwasserschutzes im Brettachtal plant. Dabei wurden seit der Verbandsgründung im Jahr 1983 die Gewässerteilausbaumaßnahmen an den am stärksten gefährdeten Ortslagen durchgeführt und verschiedene Hochwasserrückhaltebecken im Oberlauf auf Gemarkungen der Gemeinde Bretzfeld gebaut. Insbesondere zum Schutz der Stadt Neuenstadt, die sich vom Kocher und der Brettach gleich in doppelter Gefährdungslage befindet, soll zwischen den Langenbrettacher Ortsteilen Langenbrettach und Langenbeutingen das größte Hochwasserrückhaltebecken mit einem voraussichtlichen Stauvolumen von ca. 800.000 m³ realisiert werden.
Bevor die eigentlichen Planungen aufgenommen werden können, ist im Zuge einer Variantenuntersuchung abzuklären, an welcher Stelle dieses Hochwasserrückhaltebecken gebaut werden soll.
Diese Variantenuntersuchung wurde durch das beauftragte Ing.-Büro Zink aus Lauf erstellt. Im Zuge der darauffolgenden Diskussionen mit der planfeststellenden Behörde, dem Landratsamt Heilbronn, wurden weitere Varianten zwischen dem Langenbrettacher Ortsteil Brettach und der Stadt Neuenstadt ins Gespräch gebracht.
Insgesamt gibt es nun drei Varianten, die sich auf der Gemarkung Neuenstadt und der Gemarkung Langenbrettach befinden.
Die drei Varianten wurden im Gemeinderat von Langenbrettach am 27.04.2015 vorgestellt. Weiterhin wurden sie in der letzten Verbandsversammlung des Wasserverbandes Neuenstadter Brettach durch das Büro Zink am 28.04.2015 erläutert.
Bürgermeister Heuser erklärte, dass die drei Varianten anhand verschiedener Kriterien bewertet wurden. Dabei hat sich eine Variante als bestmögliche Lösung dargestellt – die Variante 3 c. Der Damm wird hierbei oberhalb von Langenrettach „Mitte“ gebaut und hat eine Dammhöhe von 7,80 Metern. Er ist 420 Meter von der nächsten Bebauung entfernt. Zudem liegt der Damm außerhalb der Wasserschutzgebietszone und die bestehenden Trinkwasserversorgungsbrunnen westlich des Damms können beibehalten werden.

Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften “Molkereiweg” in Neuenstadt a. K.

Der Gemeinderat hat am 17.11.2014 dem Baugesuch der BAG Franken auf Neubau eines Kundenparkplatzes und Verlegung des Kundeneingangs, sowie Neubau einer Überdachung am bestehenden Raiffeisenmarkt, Molkereiweg 1, Flste. 266, 268 u.a., Gemarkung Bürg, zugestimmt.

Das Landratsamt Heilbronn (LRA HN) hat am 02.03.2015 mitgeteilt, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da es den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nördliche Kernstadt“ nicht entspricht. Der Bebauungsplan legt für den Bereich, in dem Stellplätze errichtet werden sollen, Fläche für die Landwirtschaft fest. Eine Befreiung für die Anlegung der Stellplätze ist nach Aussage des LRA HN nicht möglich. Die Stadt hat ein großes Interesse, die bisherige Zufahrt (über den Kreisel BAG/ L 1095) zu entschärfen. Dies soll durch die Anlegung der geplanten Stellplätze westlich des BAG Marktes erfolgen. Zudem soll in diesem Zusammenhang die bisherige Nutzung des BAG-Marktes in Bezug auf die Einzelhandelssortimente und auch auf eine mögliche Erweiterung bauplanerisch geregelt werden.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind nach Ansicht der Verwaltung gegeben. Ein Umweltbericht und eine Umweltprüfung sind bei einem Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich. Das Verfahren kann zudem im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes (Bezogen auf den Bestand des Marktes:

  • Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel
  • Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl: 0,6
  • Dachform: nicht festgesetzt
  • Höhe der baulichen Anlagen: Traufhöhe 6 m

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 18.05.2015 zu. Weiterhin wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Molkereiweg“ und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 18.05.2015 gefertigt vom Büro Matthias Käser, aus Untergruppenbach. Der Gemeinderat stellt zudem den Entwurf des Bebauungsplanes „Molkereiweg“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der Begründung fest.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2. BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften “Kampfrad II – 2. Änderung” in Neuenstadt a. K.
Für das Gewerbegebiet „Kampfrad II - 1. Änderung“ in Neuenstadt besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1998. Damals wurde auf Festsetzungen und Regelungen für Werbeanlagen verzichtet. Aufgrund des „Werbedrucks“, der sensiblen Lage und der erheblichen Auswirkung auf das Orts- und Landschaftsbild, die die Werbeanlagen haben können, hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan zu ändern.
In der Gemeinderatssitzung am 15.12.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans beschlossen und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Dabei wurde jedoch der Beschluss über die örtlichen Bauvorschriften nicht gefasst. Dies soll nun nachgeholt werden. Ziel der Planung ist es, die Werbeanlagen im Plangebiet in einem verträglichen Umfang zu ermöglichen.
Zur planerischen Steuerung wird das Bebauungsplanverfahren zur Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kampfrad II – 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften erforderlich.
Die Planung dient der Steuerung von Werbeanlagen im Plangebiet. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht betroffen. Somit liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB vor.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird ohne eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Entsprechend § 13 (3) BauGB wird von einem Umweltbericht, der Angabe der Arten der verfügbaren Umweltinformationen sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes im Wesentlichen:

  • Planungsrechtliche Festsetzungen:

Art der baulichen Nutzung - „Gewerbegebiet“ wird ergänzt um: Werbung als gewerbliche Anlage (Fremdwerbung) ist nicht zulässig.

  • Örtliche Bauvorschriften:

Werbeanlagen: es werden verschiedene Vorgaben für die Zulässigkeit von Werbeanlagen festgesetzt.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kampfrad II -2. Änderung“ in Neuenstadt aufzustellen. Er wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 18.05.2015 gefertigt vom Büro mquadrat aus Bad Boll.
Nach der Bestandserhebung und Analyse der bereits vorhandenen Werbeanlagen im Plangebiet sind die Planungen zwischenzeitlich fortgeschritten, so dass ein Entwurf der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung vorliegt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan besteht für die im Plangebiet ansässigen Betriebe weiterhin die Möglichkeit in ausreichendem Maße Werbung für sich zu betreiben. Dies jedoch in einem auch für das Orts- und Straßenbild sowie den angrenzenden sensiblen Landschaftraum angemessenen Maße.
Der Gemeinderat stellte den Entwurf des Bebauungsplanes „Kampfrad II – 2. Änderung, den Entwurf der Begründung sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, jeweils datiert mit 18.05.2015, fest. Die vorliegende Planung greift nicht in die Grundzüge der Planung ein, unterliegt darüber hinaus nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und hat keine negative Auswirkungen auf das teils direkt angrenzende Vogelschutzgebiet (Natura 2000 Gebiet). Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB sind somit gegeben.
Im vereinfachten Verfahren kann auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden und diese gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 erfolgen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bausachen
In der Sitzung wurde über eine Bauvoranfrage und einen Bauantrag entschieden.

Bekanntgaben
Unter Bekanntgaben informierte Bürgermeister Heuser darüber, dass es für die Sanierung der Stadthalle in Neuenstadt einen Zuschuss vom Land in Höhe von 189.000 € geben wird.

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