Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 15.06.2015

icon.crdate19.06.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Wasserversorgungskonzeption “Neuenstadt 2030”
„Die wichtigste Aufgabe der Stadtwerke Neuenstadt besteht darin, langfristig eine hohe und kostengünstige Versorgungssicherheit mit Trinkwasser zu gewährleisten“, erklärte Bürgermeister Norbert Heuser. Daher werden die Konzepte und Planungen der Wasserversorgungsanlagen regelmäßig und langfristig auf neue und geänderte Rahmenbedingungen untersucht und entsprechend fortgeschrieben und angepasst.
So wurde in der letzten umfassenden Rohrnetzanalyse durch die Wave GmbH aus dem Jahre 2001 das Wasserversorgungskonzept aus dem Jahr 1991 überarbeitet und in Teilen umgesetzt. Konkretisiert wurden die geplanten Maßnahmen nochmals in einer Untersuchung der Neuenstadter Kernstadt und des Stadtteils Bürg im Jahr 2008. Als einer der wesentlichen Punkte hieraus wurde 2010 der Neubau des Hochbehälters Bürg realisiert.
Nun haben Fachingenieure der BIT Ingenieure AG die Wasserversorgungkonzeption „Neuenstadt 2030“ erstellt.
Dominik Bordt vom Büro BIT erläutere diese „Wasserversorgungskonzeption 2030“ in der Sitzung. Dabei gab er einen Überblick in die Netzberechnungen und Feldmessungen. „Bei den Berechnungen wird getestet, ob überall ausreichend Trinkwasser mit ausreichend Druck zur Verfügung steht“, erklärte der Ingenieur. In einer großen Datenbank werden hierfür alle wichtigen Daten gesammelt und im Anschluss mit Messungen vor Ort verglichen. Dabei können auch verschiedene Situationen, wie z. B. eine Löschwasserentnahme, simuliert werden.
In Neuenstadt wird das Wasser über Brunnen und Quellen in insgesamt fünf Hochwasserbehälter gepumpt, welche für die Trinkwasserversorgung zuständig sind. 33 % des Trinkwassers kommt vom Bodensee, das restliche Wasser vom Zweckverband Neudenau-Allfeld Stein und aus eigenen Quellen. Die Netzlänge der Wasserversorgung beträgt insgesamt 95 Kilometer (ohne Hausanschlüsse).
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Versorgung auch an verbrauchsintensiven Tagen gesichert ist, aber nicht in allen Bereichen optimal ist. Der Hochbehälter Schänzle sollte erweitert werden. Zudem sollte die Konzeption in Bürg fertiggestellt und der Tiefbrunnen wieder in Betrieb genommen werden. Die Zonenverbindung zwischen Kochertürn und Stein sollte besser verknüpft werden. Zudem sollten Ringschlüsse im Netz und sonstige Neubaumaßnahmen ausgeführt werden.
„Die Netzberechnung wird weiter fortgeschrieben“, so Bordt. Dabei können weitere Anpassungen erforderlich sein, z. B. durch Veränderungen im Industriebereich oder durch Neubaugebiete.
Herr Bordt dankte zum Schluss den Mitarbeitern der Stadtwerke, allen voran Herrn Römmele, für die gute Zusammenarbeit.

Bebauungsplanverfahren “Daistler II – 7. Änderung” in Neuenstadt
Der Gemeinderat hat am 23.03.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Daistler II – 7. Änderung“ in Neuenstadt gefasst. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird er im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt. Weiter hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung festgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 10.04.2015 bis einschließlich 11.05.2015 durchgeführt. Das Ergebnis wurde vorgetragen und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan sowie die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften vom Gremium als Satzung beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen nun auch Kettenhäuser bauen zu können.

Bebauungsplanverfahren “Kitteläcker II – 1. Änderung” in Bürg
Der Gemeinderat hat am 23.03.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kitteläcker II – 1. Änderung“ in Bürg gefasst. Damit kam das Gremium dem Wunsch nach, in dem Baugebiet auch Walm- und Zeltdächer zu ermöglichen. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Weiter hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung festgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 10.04.2015 bis einschließlich 11.05.2015 durchgeführt. Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Satzungsbeschluss gefasst.


Antrag auf Vereinsförderung für den KKS Stein - Zuschuss zur Modernisierung des Luftdruck-Schießstandes
Der KKS Stein stellte einen Antrag auf Bezuschussung der Modernisierung des Luftdruck-Schießstandes auf dem Vereinsgelände. Um die Trainings- und Wettkampfsituation auf dem Schießstand zu verbessern, plant der KKS Stein die vorhandenen acht Scheibenzuganlagen durch elektronische Anlagen zu ersetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12.800 €. Werden diese vom Badischen Sportbund als förderfähig angesehen, würde diese Maßnahme vom Sportbund mit einem Betrag von 3.840 € (30% der Gesamtkosten) bezuschusst.
Nach den Vereinsförderrichtlinien fördert die Stadt Neuenstadt solche Baumaßnahmen mit einem 25%-igen Zuschuss der nicht gedeckten Kosten. Dies wäre dann ein Betrag in Höhe von 2.240 €. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Mittel werden im Nachtragshaushalt bereit gestellt. Der Gemeinderatstimmte dem Antrag des KKS Stein zu. Dieser erhält nach den Vereinsförderungsrichtlinien für die Sanierung des Luftdruck-Schießstandes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 2.240 €, vorbehaltlich der Bezuschussung der Maßnahme durch den Badischen Sportbund. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.240 € wird zugestimmt.

5. Bausachen

In der Sitzung wurden drei Bausachen besprochen. Einem Bauantrag wurde nicht zugestimmt. Bei zwei Bauvorhaben wurden das Einvernehmen erteilt.


Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand die Verleihung von Ehrennadeln an aktive Gemeinde- und Ortschaftsrräte sowie die Verleihung einer Landesehrennadel statt.

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