Sitzungsberichte
Aus der Mitte des Gemeinderats vom 21.09.2015
Sanierungsgebiet „Stadtkern Nord II“ – Abschluss der Sanierung
Die Stadt Neuenstadt wurde im Jahr 2003 mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Gebiet „Stadtkern Nord II“ in Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Damals wurden 9 Jahre als Sanierungszeitraum bewilligt. Im Jahre 2012 wurde dieser Zeitraum zunächst auf 2 Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung gab es im Jahr 2014. Für diese Sanierung im Bereich „Stadtkern Nord II“ wurden vom Land insgesamt Städtebaufördermittel in Höhe von 5.166.666,00 € bewilligt. Der Eigenanteil der Stadt beträgt dabei 2.066.666,00 € dies entspricht 40 % der des Förderrahmens. Während des Förderzeitraums wurden zahlreiche städtebauliche Maßnahmen durchgeführt wie z.B. Kauf von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Grundstücksfreilegungen, Abbrüche sowie Erschließungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
25 private Bauvorhaben konnten unterstützt werden. Bürgermeister Heuser dankt dem Land Baden-Württemberg für die großzügige Unterstützung. Ohne die Zuschüsse des Landes mit insgesamt 3.100.000 € wäre es nicht möglich gewesen die Innenstadt umzugestalten, oder das zentrumsnahe Parkhaus mit kostenlosen Parkplätzen zu bauen.
Der Gemeinderat stimmte der Sanierungsabrechnung zu. Weiterhin beschloss er einstimmig, dass auf die Erhebung eines Ausgleichsbetrages verzichtet wird. Ebenso wurde die Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen.
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Neuenstadt am Kocher
Stadtkämmerer Franz Ott stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die Jahresrechnung 2013 der Stadt vor.
Allgemeine Situation
Der Gemeinderat hat am 17. März 2014 den Haushaltsplan 2014 für die Stadt Neuenstadt am Kocher beschlossen.
Das geplante Gesamtvolumen betrug 36.271.384 Euro, das sich mit 27.518.084 Euro auf den Verwaltungshaushalt und mit 8.753.300 Euro auf den Vermögenshaushalt aufteilte. Eine Kreditermächtigung wurde nicht festgesetzt.
Über die Haushaltssituation im Laufe des Jahres wurde der Gemeinderat mit einem Haushaltszwischenbericht in der Sitzung im Juli 2014 informiert. Der Haushaltszwischenbericht 2014 hatte im Wesentlichen den Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen zum Thema. In der Folge beschloss der Gemeinderat in der Septembersitzung eine Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2014. Das Haushaltsvolumen wurde um 4,12 Millionen Euro reduziert (auf dann 32.151.384 Euro), davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt - 3.670.000 Euro und auf den Vermögenshaushalt - 450.000 Euro.
Im Ergebnis beträgt das Gesamtvolumen des Haushalts 2014 bei 28.558.945,57 Euro.
Es liegt 3.592.438,43 Euro bzw. 11,17 % unter dem Plan.
Der Verwaltungshaushalt liegt mit 22.628.4121,56 Euro 1.129.671,44 Euro bzw. 5,11 %, der Vermögenshaushalt 2.372.766,99 Euro (- 28,58 %) unter dem Ansatz des Haushaltsplanes. Das Ergebnis des Vermögenshaushalts beträgt 5.930.533,01 Euro.
Der Verwaltungshaushalt 2014 kann dem Vermögenshaushalt nur eine bescheidene Zuführung zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie beträgt 92.616,16 Euro (Plan: 0 Euro).
Insgesamt ergeben sich 3.871.153,87 Euro weniger Einnahmen als Ausgaben. Dieser Betrag muss der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Dabei muss berücksichtigt werden,
· dass für alle Maßnahmen, die nicht abschließend realisiert werden konnten, entsprechende Haushaltsausgabereste gebildet wurden (Beschluss des Gemeinderates am 27. April 2015),
· dass entgegen der Nachtragsplanung noch einmal über 1 Million an Gewerbesteuer weniger eingingen
und
· dass 2,5 Millionen Euro an Grundstückseinnahmen nicht realisiert werden konnten.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende (31.12.2014) 11.380.810,- Euro.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt liegt 1.219.671,- Euro bzw. 5,11 % unter dem Planansatz. Dies bedeutet neben weniger Erträgen gab es auch weniger Aufwendungen auch in dieser Größenordnung.
Der Hauptteil der Mindereinnahmen (- 926.729,40 Euro) resultiert aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen, hier insbesondere aus der Gewerbesteuer (- 1.009.635,53 Euro) bei einem Haushaltsansatz von 3.000.000 Euro und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- 64.495,39 Euro). Mehreinnahmen ergaben sich bei der Vergnügungssteuer (+ 43.522 Euro). Unterschiedliche Ergebnisse ergaben sich bei den Landeszuweisungen (Schlüsselzuweisungen vom Land, Kommunale Investitionspauschale, Familienlastenausgleich).
Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb liegen mit 238.908,86 Euro 3,10% unter dem Haushaltsansatz von 7.696.523 Euro. Die (Benutzungs-) Gebühren schließen mit -235.860,98 Euro (- 3,10 %). Im Bereich der Abwassergebühr ergaben sich Mindereinnahmen (- 134.655 Euro), die noch mit der Zuordnung der gesplitteten Abwassergebühren zusammenhängen. Die Gebühren sind für einen Dreijahres-Zeitraum bis 31.12.2014 kalkuliert. Gebührenunter -und überdeckungen der Jahre 2012 bis 2014 können im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Bestattungsgebühren fielen um 80.456,89 Euro bzw. 53,64 % niederer aus als geplant. Eine Gebührenneufestsetzung nach Umsetzung der Friedhofkonzeption ist dringend geboten. Weitere größere Abweichungen gab es im Gebührenbereich bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten (- 43.648 Euro) und für die Ganztagesbetreuung (+ 20.321 Euro). Der Einnahmebereich „Mieten, Pachten, Verkauf“ verlief positiv. Es gab 169.249 Euro an Mehreinnahmen. Insbesondere bei den Holzerlösen (109.170 €) fielen Mehreinnahmen an.
Die Stadt Neuenstadt erledigt auch Aufgaben für Dritte. Hierfür erhält sie Erstattungen. Dem geplanten Betrag von 680.025 Euro steht ein Rechnungsergebnis von 796.038,35 Euro gegenüber.
Die Mehreinnahmen stammen zum größten Teil (245.487 Euro) aus dem Ersatz des Schulverbandes „Unteres Kochertal“ für die Inanspruchnahme von Personal, das bei der Stadt angestellt ist. Dem stehen allerdings dann auch gebuchte Personalausgaben gegenüber. 222.765,90 € Einnahmen konnten für Verwaltungsersatzleistungen für die Stadtwerke Neuenstadt eingenommen werden.
Auch die bei den sonstigen Finanzeinnahmen wurden Wenigereinnahmen verzeichnet, allerdings nur bei den kalkulatorischen Erträgen, die sich auf der Aufwandsseite als weniger Aufwendungen wiederfinden. Trotz niederer Zinssätze gab es bei den Zinseinnahmen Mehrerträge. Den geplanten 140.000 Euro stehen 186.836,02 Euro tatsächliche Erträge gegenüber. Für die Stromkonzession gingen 2014 insgesamt 282.903,98 Euro (Plan: 270.000 Euro) ein. Die Konzessionsabgabe der Stadtwerke Neuenstadt betrugen für den Gasbereich 78.895,90 Euro (Plan: 70.000 Euro) und für den Wasserbereich 82.730,19 Euro (Plan 75.000 Euro).
Auch auf der Ausgaben- bzw. Aufwandseite sinkt das Volumen des Verwaltungshaushalts um 1.219.671,44 Euro.
5.494.235,13 Euro (2013: 4.892.604,39 Euro) Personalausgaben fielen an. Der Planansatz von 5.622.407 Euro (2013: 4.772.718 Euro) wurde um 221.673 Euro bzw. 2,51 % überschritten:
Für die Unterhaltung der kommunalen Gebäude standen 456.900 Euro (384.000 Euro Haushaltsansätze und 72.900 Haushaltsreste aus 2013) zur Verfügung. Für 324.974,89 Euro wurden Arbeiten durchgeführt. Neue Haushaltsreste wurden nicht gebildet. Da Gebäudeunterhaltung schwer kalkulierbar ist, gibt es bei einzelnen Gebäuden größere Über- bzw. Unterschreitungen. Überschreitungen deshalb, weil Arbeiten erst während des Jahres auf die Tagesordnung kamen, Unterschreitungen weil Mittel nicht benötigt wurden, da keine Arbeiten anfielen.
Änderungen gab es bei der Unterhaltung sonstigen unbeweglichen Vermögens. Für die Unterhaltung der Anlagen wurden 884.375,29 Euro ausgegeben. Veranschlagt waren 936.500 Euro (zzgl. 257.000 Euro Haushaltsreste aus 2013). Hauptbestandteile sind die Gemeindestraßen, Feldwege, Straßenbeleuchtung und die Kanalisation.
Um 22,49 % liegt das Ergebnis bei den Geräten und der Ausstattung – unter dem Planansatz (Minderausgaben in Höhe von 26.701 Euro). Darüber hinaus konnten noch Haushaltsreste in Höhe von 7.500 Euro gebildet werden. Minderausgaben bedeuten nicht, dass weniger neue Geräte angeschafft wurden, es gab auch weniger Reparaturfälle und „Ersatzkäufe“.
Für die Bewirtschaftung der Gebäude (Strom, Gas, Wasser, gebäudebezogene Versicherung, Reinigung, …) wurden 440.505,46 Euro ausgegeben. 526.000 Euro waren angesetzt, so dass das Ergebnis 85.494,54 Euro unter dem Haushaltsansatz lag. Wesentlich überplanmäßig lagen die Bewirtschaftungskosten nur bei den Helmbundhallen, da hier zwei Geschäftsjahre durch die Stadtwerke (Betreiber des BHKW´s) in 2014 abgerechnet wurden.
Insgesamt schließt der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 8.765.347,92 (2013: 10.905.468,96 Euro; 2012: 13.157.109,30 Euro), bei einem Planansatz von 9.916.660 Euro.
Die Zuweisungen und Zuschüsse verzeichneten Mehrausgaben von 217.331,57 Euro; + 15,48 %). In dieser Ausgabegruppe sind alle Zuweisungen an z. B. Verbände und kirchliche Kindergärten, Zuschüsse für Vereine für die Erledigung von Aufgaben für die Stadt Neuenstadt. Mehraufwendungen gab es für die Umlagen an den Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Kochertal“ (+ 166.239 Euro) und für die Zuwendungen an andere Gemeinden, wenn dort Neuenstadter Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen (+ 26.371 Euro; Vorjahr: + 18.560 Euro).
In der Ausgabegruppe 8 sind die „Sonstigen Finanzausgaben“ verbucht.
Die gesamte Ausgabegruppe schließt mit Minderausgaben von - 157.969,06 Euro:
Insgesamt haben sich wenige (negative) Abweichungen beim Haushaltsvollzug ergeben. Diese haben sich immer durch Minderausgaben in anderen Bereichen oder durch Mehreinnahmen ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich war nicht gefährdet. Die Stadt Neuenstadt – Bürgermeister, Gemeinderat, Ortschaftsräte, Mitarbeiter - konnte im Rahmen der personellen Möglichkeiten die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.
Die Betrachtung der einzelnen Unterabschnitte bzw. Aufgabenbereiche soll in Annäherung an das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (Umstieg auf Doppik) unter dem Gesichtspunkt geschehen, ob das vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Budgetdefizit eingehalten wurde. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich durch welche Haushaltsstelle welcher Teilaspekt der Aufgabenerfüllung abgedeckt wurde.
Dem Vermögenshaushalt können somit im Jahr 2014 92.616,16 Euro zugeführt werden.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushalts lag im Ergebnis mit 5.930.533,01 Euro 2.372.766,99 Euro unter dem Volumen des Planes (8.303.300 Euro).
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt fiel mit 92.616,16 Euro um genau diesen Betrag höher als geplant aus, da im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes keine Zuführung mehr geplant war. Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (3.232.800 Euro) fiel um
638.354 Euro höher aus. Tatsächlich mussten 3.871.153,87 Euro entnommen werden. Eine Kreditaufnahme war nicht geplant und nicht notwendig. Für die Veräußerung von Anlagevermögen wurden 389.674 Euro erzielt. Dieser Betrag resultiert ausschließlich aus der Veräußerung von Grundstücken. Geplant waren allerdings 2.885.000 Euro. Die anvisierten Verkäufe von Bauplätzen konnten nicht wie geplant realisiert werden.
Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für Investitionen der Stadt Neuenstadt waren mit 1.280.700 Euro eingeplant. Verbucht werden konnten 561.929 Euro. Die restlichen Zuschüsse gehen in den Folgejahren ein (z. B. Innenstadtsanierung, …).
Bei der Ausgabegruppen 932 und 933 handelt es sich um Grunderwerb (in den verschiedensten Bereichen) und um Erschließungskosten, die kommunale Grundstücke „belasten“. Für „normalen“ Grunderwerb wurden 532.919,30 Euro ausgegeben. Erschließungskosten (Daistler und Kitteläcker) fielen in Höhe von 1.064.096,99 Euro an. Über 1.085.900 Euro wurde ein Haushaltsausgaberest gebildet, da die „Restkosten“ 2015 anfallen.
Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens war mit 620.000 Euro geplant. Das Rechnungsergebnis beträgt 328.264 Euro. Das Rechnungsergebnis für die Anschaffungen für die KTE Mühlweg fiel um 250.406 Euro niederer aus als im Plan vorgesehen. Ein Haushaltsausgaberest wurde trotzdem nicht gebildet, da es Mehraufwendungen bei den Bauarbeiten gab (247.082 Euro; gegenseitige Deckungsfähigkeit) Es gab keine größere Anschaffung, die Beträge fielen für Anschaffungen im Rahmen der Budgets von Schulen, Kindertagesstätten, Museen, … an.
Baumaßnahmen waren 2014 in der Größenordnung von 3.336.000 Euro eingeplant. Darüber hinaus standen noch 4.505.194 Euro Haushaltsreste aus 2013 zu Verfügung.
Die Hauptinvestitionen waren:
· Neubau der Kindertageseinrichtung Mühlweg
· Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes „Nord 2“ (Innenstadtgestaltung)
· Erschließungsarbeiten im Gebiet „Daistler II“
· Außengebietsabkopplung im Bereich der Ortsdurchfahrt Bürg.
Die Darlehen der Stadt wurden planmäßig getilgt (Ausgabengruppe 97). Ausnahme war das Darlehen des Diakonischen Werkes für das Dr.-Carl-Möricke-Stift. Der Gesamtbetrag (42.948,48 Euro) wurde wegen der Übergabe des Pflegeheims an die Evangelische Heimstiftung im Jahr 2014 fällig. Das Darlehen ist somit im Ganzen getilgt.
Für Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für Investitionen (Ausgabengruppe 98; insbesondere Investitionsumlagen an Verbände und Ersätze für Minderzuteilungen in Baugebieten) waren 1.493.500 Euro eingeplant. Aus 2013 standen noch Haushaltsreste in Höhe von 437.000 Euro zur Verfügung. Bewirtschaftet wurden 1.698.700 Euro. Daraus resultieren Minderausgaben von 231.780 Euro.
Saldiert man Aufwendungen und Erträge verbleibt ein Defizit von 3.871.153,87 Euro. Dieser Betrag muss der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Gesamthaushalts entnommen werden zugeführt werden. Geplant war eine Entnahme in Höhe von 3.232.800 Euro.
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Die Allgemeine Rücklage beträgt zum Ende des Haushaltsjahres Euro 11.380.810,89 Euro. 2014 mussten 3.871.153,87 Euro entnommen werden.
Darlehensentwicklung
2014 wurden insgesamt 82.062,30 Euro – davon 38.348 Euro außerordentlich – getilgt. Der Darlehensstand beträgt zum 31.12.2014 noch 433.192,15 Euro. Für 2016 ist die weitere außerordentliche Tilgung eines Darlehens geplant.
Kassenlage
Die Kassenlage war über das ganze Haushaltsjahr 2014 nicht angespannt. Die Stadtkasse verfügte jederzeit über liquide Mittel. Sorge bereitet nur der niedere Zinssatz für die Geldanlagen.
Ausblick
Die Stadt Neuenstadt am Kocher ist trotz des Gewerbesteuereinbruchs 2014 und trotz des schwierigen Jahres 2015 für die Zukunft gerüstet. Basierend auf einer weitsichtigen Finanzpolitik in den Vorjahren wird die Stadt in der Zukunft in der Lage sein, die auf sie zukommenden Aufgaben zu meistern. Wichtig ist dabei, dass das Augenmaß nicht verloren wird. Da hierzu keine Anzeichen bestehen, ist auch nichts zu befürchten.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2014 einstimmig fest.
Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015 – Beratung und Beschlussfassung
Zum Sachverhalt wurde auf den Vorbericht zur Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015 verwiesen.
Der Gemeinderat beschloss die erste Nachtragssatzung zum Haushaltsjahr 2015.
Es gibt nur einige wenige wesentliche Änderung, die aus Sicht der Verwaltung durch einen
Nachtragshaushalt dokumentiert werden sollen. Eine Verschlechterung der gesamten Situation bzw. wesentliche negative Änderungen in den Eckwerten sind nicht zu erwarten und sind nicht Gegenstand des Nachtragsplanes. Die Gewerbesteuer findet in diesem Vorbericht keine Berücksichtigung, da sie sich nach wie vor planmäßig entwickelt. Die Pflicht einen Nachtragsplan aufzustellen, ist nach § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gegeben, wenn sich zeigt, dass ein erheblicher Fehlbetrag entsteht, bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen geleistet werden müssen, Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen oder personalrechtliche Entscheidungen getroffen werden sollen, für die der Stellenplan nicht die entsprechenden Stellen enthält.
Im Verwaltungshaushalt gibt es drei Bereiche, die geändert werden müssen. Ein Bereich betrifft die Personalsituation im städtischen Bauhof, die sich insgesamt auf vier Haushaltsstellen auswirkt.
2015 gibt es im städtischen Bauhof mehrere Krankheitsfälle, die die Mitarbeiter aus der
Lohnfortzahlung „herausfallen“ lassen. Dadurch verringern sich die Personalausgaben
(- 20.000 Euro), aber auch die Erträge des Bauhofes aus Innerer Verrechnung (- 20.000
Euro), da Stunden, die nicht geleistet werden auch nicht von den anderen Einrichtungen
„bezahlt“ werden müssen.
Da die Arbeiten - insbesondere im Grünbereich – trotzdem geleistet werden müssen, sind in diesem Bereich mehr Fremdvergaben notwendig (+ 20.000 Euro). Betragsgleich reduzieren sich die Inneren Verrechnungen an den Bauhof.
Wesentlich mehr als ursprünglich geplant, werden Kindertageseinrichtungen in anderen
Gemeinden von Eltern aus Neuenstadt in Anspruch genommen. Statt den erwarteten 30.000 Euro sind 2015 wohl 80.000 Euro an andere Gemeinden zu bezahlen.
Mit dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt wurde erstmals
ein Gewinn aus der Vermietung der Märkte erzielt. Auch die Zinseinnahmen von den Stadtwerken verbessern sich. Der Ansatz steigt von 15.000 Euro auf 110.000 Euro.
Durch diese Änderungen verbessert sich die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts um
385.000 Euro, so dass „nur noch“ 1.914.500 Euro vom Vermögenshaushalt zugeführt
werden müssen.
Das neue Volumen des Verwaltungshaushalt beträgt dann 27.350.225 € und liegt damit
30.000 € über dem Volumen des ursprünglichen Haushaltsplanes.
Die Negativzuführung an den Verwaltungshaushalt reduziert sich zwar, liegt aber mit 1.914.500 € immer noch auf Rekordniveau. Erfreulich ist, dass auf die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (637.150 €) verzichtet werden kann.
Bebauungsplanverfahren “Kampfrad II” – 2. Änderung in Neuenstadt a. K.
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt hat am 18.05.2015 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Kampfrad II“ - 2. Änderung in Neuenstadt gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen. Notwendig wurde die Änderung um in dem Gebiet die Zulässigkeit von Werbeanlagen zu regeln. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 05.06.2015 bis einschließlich 06.07.2015 durchgeführt. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 74 LBO (Landesbauordnung) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Rechnungsabschluss 2014 der Diakoniestation und der IAV-Stelle
Die Diakoniestation hat am 13. Juli 2015 den Rechnungsabschluss für das Jahr 2014 vorgelegt. Erfreulich ist, dass die Diakoniestation, wie in den Jahren zuvor, wieder mit einem positiven Ergebnis abschließen konnte und 2014 keine Zuschüsse der Stadt Neuenstadt a. K. benötigt werden. Bei der IAV-Stelle beträgt der Abmangel insgesamt 32.994,91 €.
Vom Abmangel entfallen vereinbarungsgemäß 2.050,00 € auf die evangelische Kirchengemeinde und auf die drei bürgerlichen Gemeinden 30.944,91 €.
Vom Abmangel der drei bürgerlichen Gemeinden hat Neuenstadt aufgrund der entsprechenden Einwohnerzahl den Betrag von 17.420,81 € zu tragen.
Dank gebührt dem Geschäftsführer, Herrn Matthias Löw und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation und der IAV-Stelle für ihre gute Arbeit im abgelaufenen Jahr.
Dem Rechnungsergebnis des Jahres 2014 der Diakoniestation und der IAV-Stelle wurde zugestimmt.
Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle bei der Stadtverwaltung und Bestellung von stellvertretenden Ratschreibern für die Grundbucheinsichtstelle
Im Zuge der Neuordnung des Grundbuchwesens wurde das Grundbuchamt beim Notariat Neuenstadt am Kocher zum 07. September 2015 aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt – zugewiesen. Gemäß § 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) besteht für Kommunen die Möglichkeit, eine Grundbucheinsichtstelle einzurichten. Auf diese Weise können die Bürger nach Aufhebung des kommunalen Grundbuchamts Einsicht in das elektronische Grundbuch des örtlich zuständigen Grundbuchamts nehmen und hieraus beglaubigte Abschriften erhalten.
Die Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle erfolgt durch eine Rechtsverordnung des Justizministeriums auf formlosen Antrag der Kommune. Die Verwaltung hat bereits zu Beginn des Jahres die Grundbucheinsichtsstelle beantragt, da sie der Auffassung ist, dass nach Auflösung des kommunalen Grundbuchamtes für die Bürger noch eine wohnortnahe Einsichtsstelle vorgehalten werden sollte.
Nach § 35a Absatz 1 Satz 3 LFGG sind sämtliche Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs von der Kommune zu tragen. Der überwiegende Anteil der Kosten sind Personalausgaben. Beim Betrieb der Grundbucheinsichtsstelle ergeben sich laufende Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem Elektronischen Grundbuch. Derzeit sollen von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren für einfache und amtliche Ausdrucke der Kommune 5,00 € pro Ausdruck zustehen. Kommunen, die eine Einsichtsstelle betreiben, müssen einen Ratschreiber bestellen. Nur der Ratschreiber und sein Stellvertreter dürfen die Einsicht in das elektronische Grundbuch gewähren.
Bürgermeister Norbert Heuser ist bereits als Ratschreiber bestellt und führt öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen durch. Aus zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, dass Bürgermeister Heuser als Ratschreiber den Bürgern die Einsicht in das Grundbuch gewähren könnte. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Einsichtstelle beim Liegenschaftsamt zu integrieren und als stellvertretende Ratschreiberin Stadthauptsekretärin Gisela Schauerbeck und im Vertretungsfall auch als stellvertretende Ratschreiberin Stadtamtfrau Romy Engel zu bestellen.
Der Gemeinderat bestellte Stadthauptsekretärin Gisela Schauerbeck und Stadtamtfrau Romy Engel zu stellvertretenden Ratschreiberinnen für die Grundbucheinsichtstelle.
Bausachen
Es wurden drei Bauanträge vom Gremium beraten.

