Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 12.10.2015

icon.crdate20.10.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Fragestunde für Einwohner
Während der Fragestunde für Einwohner nutzte ein Bürger die Möglichkeit, eine Frage zu stelllen.

Beitritt der Stadt Neuenstadt zur Tourismuskooperation Kocher-Jagst
Bürgermeister Norbert Heuser informierte das Gremium darüber, dass die neue Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung, Frau Miriam Brütsch, auch das Thema Tourismuskooperation mit betreuen wird. „Dies ist ein nächster Schritt zur Erweiterung des touristischen Angebots“, erklärte er.

Entstehung
Seit einigen Jahren gibt es Bemühungen, eine Tourismuskooperation für das Kocher- und Jagsttal zu gründen, die als „Unterorganisation“ der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e. V. dieser zuarbeitet und die überregionale Vermarktung der Gemeinden im Kocher- und Jagsttal übernimmt. Im Zabergäu (Neckar-Zaber-Tourismus) oder jüngst im Weinsberger Tal wurden solche „Unterorganisationen“ bereits eingerichtet.
Nachdem die bisherigen Versuche, auch die Umsetzung über eine lose Zusammenarbeit, scheiterten, wurde Anfang des Jahres ein neuer Versuch angegangen. Im Mai 2015 unterzeichneten Vertreter der Kommunen Bad Friedrichshall, Jagsthausen, Langenbrettach, Möckmühl, Neudenau, Neuenstadt a. K., Oedheim und Widdern eine Absichtserklärung über eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Tourismus.

Ziel der Tourismuskooperation
Bislang erstellt und vermarktet jede Gemeinde einzelne kleine Pakete und Angebote, die teilweise bereits über die TG HeilbronnerLand e. V. vermarktet werden. Ziel dieser neuen Tourismuskooperation Kocher-Jagst ist es, diese Einzelleistungen besser zu vernetzen, zu attraktiveren Angeboten zu kombinieren, professionell zu präsentieren und zu verkaufen. Durch die Bündelung der Ressourcen sollen die beteiligten Kommunen und die Region qualitativ hochwertiger vermarktet und intensiver vertrieben werden.

Umsetzung:
Für die Tourismuskooperation soll Personal mit einem Stellenumfang von insgesamt ca. 120 % geschaffen werden. In welcher Gemeinde diese Stelle platziert wird, ist momentan noch nicht geklärt. Als Standortgemeinde ist zurzeit Bad Friedrichshall als Bindeglied zum Neckartourismus angedacht.

Aufgaben und Themenfelder, die durch das eingesetzte Personal bearbeitet werden, sind unter anderem:
• Touristeninformation
• Bearbeitung von Anfragen und Vermittlung von Angeboten
• Leistungsträgerbetreuung und Angebotsentwicklung
• Gemeinsame Druck- und Werbemittel
• Strategischer Werbemittelvertrieb
• Online-Marketing

Für die Umsetzung wurde vereinbart, die Tourismuskooperation befristet auf 3 Jahre (2016-2018) in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einzurichten. Nach Ablauf dieser 3 Jahre soll entschieden werden, ob die Kooperation weitergeführt wird.

Kosten
Zusammen mit den benötigten Sachkosten belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf ca. 115.000 €. Was die Kostenverteilung unter den Gemeinden betrifft, einigte man sich auf folgenden Schlüssel:
• Sockelbeitrag in Höhe von 5.000,- € je Gemeinde
• 10,- € je Gästebett
• 1,- € je Einwohner
Auf Neuenstadt a. K. würde demnach jährlich ein Beitrag von 16.460,- € entfallen.

Empfehlung
Durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Region Kocher-Jagst werden sich Aufgaben von der örtlichen auf die regionale Ebene verschieben (z. B. Präsentation bei Messen), doch wird auch die Tourismuskooperation von der Arbeit vor Ort abhängig und auf diese angewiesen sein. Eine aktive Rolle Neuenstadts in dieser Kooperation soll die Kocherseite des Radweges stärken.
Die Stadtverwaltung verspricht sich von einer besseren Vermarktung nicht nur einen Imagegewinn sondern deutlich höhere Gästezahlen, von der wiederum auch Branchen außerhalb der Gastronomie (Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker) profitieren werden.

Daher empfahl die Stadtverwaltung dem Gremium als Ergänzung und Weiterentwicklung der bisherigen eigenen Tourismusarbeit die Gründung einer Tourismuskooperation Kocher-Jagst ab dem Jahr 2016.

Gelungenes Beispiel
Laut Frau Seegelke vom HeilbronnerLand e. V. kann der Neckar-Zaber-Tourismus als gutes Beispiel für eine gelungene Tourismuskooperation genannt werden. Innerhalb von acht Jahren haben sich die Übernachtungszahlen und die Anzahl der Gästeankünfte verdoppelt. Darüber hinaus wurde die Auslastung der Gastronomie deutlich gesteigert und neue Betriebe haben sich angesiedelt.

Der Gemeinderat stimmte der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Tourismus und der Gründung einer Tourismuskooperation Kocher-Jagst unter Vorbehalt der Zustimmung aller weiteren Beteiligten mehrheitlich zu.

Bebauungsplanverfahren “Mälzereiweg” in Neuenstadt a. K.
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 15.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mälzereiweg“ in Neuenstadt gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.
Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.03.2015 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes „Mälzerweiweg“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der Begründung zu ändern. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.04.2015 bis zum 26.05.2015 durchgeführt. Das Ergebnis der Beteiligung wurde in der Sitzung besprochen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wurden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens wurden der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung festgestellt. Maßgebend sind der Lageplan, die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung – jeweils vom 15.12.2014/ 23.03.2015/ 12.10.2015, gefertigt vom Büro Matthias Käser aus Untergruppenbach.
Der Bebauungsplan „Mälzereiweg“ wurde zusammen mit den im Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung vom Gremium beschlossen.

Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet "Hauptstraße"
Der Gemeinderat hat am 29.03.2010 für das Gebiet südlich der Hauptstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hauptstraße“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen die Ausweisung von Teilbereichen der Hauptstraße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Sinne der StVO und zum anderen die Ausweisung des Bereiches südlich der Hauptstraße als Mischgebiet. Städtebaulich unverträgliche Nutzungen wie Vergnügungsstätten sollen dabei ausgeschlossen werden.
Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanverfahrens „Hauptstraße“ hat der Gemeinderat am 24.09.2012 eine Veränderungssperre erlassen. Diese Veränderungssperre ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 25.10.2012 in Kraft getreten. Die Veränderungssperre hat gem. § 17 BauGB eine Geltungsdauer von 2 Jahren.
Die Veränderungssperre wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.2014 um ein weiteres Jahr verlängert. Die Verlängerung trat am 16.10.2014 in Kraft.
Das endgültige Verkehrskonzept, das für den Bebauungsplan „Hauptstraße“ erforderlich ist, ist noch nicht fertiggestellt. Aus diesem Grund ist eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der Hauptstraße erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Hauptstraße“.

Erweiterung des Friedhofes Bürg
Familie von Mentzingen aus Bürg beantragte eine Sondernutzung für eine vorhandene Fläche auf dem Friedhof in Bürg. Diese Teilfläche ist angegliedert an die Abteilung III in der nordöstlichen Ecke. Dort sind bereits zwei Familiengräber vorhanden.
Diese Fläche soll nach Norden erweitert werden. Der dafür nötige Grund und Boden, der sich an die Gräber anschließt, befindet sich im Besitz der Familie von Mentzingen und würde dafür kostenfrei der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Erweiterung werden von Familie von Mentzingen getragen.
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung des Friedhofes Bürg Richtung Norden zu.


Vergabe von Arbeiten für die Stadtwerke Neuenstadt
Erneuerung Gas- und Wassernetz 2015 – Eschenstraße und Weißbaumstraße
Die Arbeiten für die Erneuerung des Gas- und Wassernetzes in der Eschenstraße und in der Weißbaumstraße durch die Stadtwerke Neuenstadt wurden beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 17.09.2015 lagen vier Angebote vor. Drei Firmen haben schriftlich abgesagt.
Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Fa. Scheuermann Bau GmbH aus 74078 Heilbronn günstigster Bieter mit 117.274,20 € netto. Die angebotenen Einzelpreise entsprechen den Preisen bei der Jahresvergabe im Frühjahr 2015
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Erneuerung des Gas- und Wassernetzes in der Eschenstraße und Weißbaumstraße für die Stadtwerke an die Firma Scheuermann Bau GmbH aus Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 117.274,20 € (netto) zu

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Änderung eines bereits beratenen Bauvorhabens zu.


Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat der Annahme von zwei Spenden zugestimmt.

Bekanntgaben

Neue Rektorin in der Förderschule der Lindenschule Neuenstadt
Bürgermeister Heuser informierte darüber, dass die neue Rektorin Christine Baar-Sterner seit 01.09.2015 in der Förderschule der Lindenschule ihr Amt als Rektorin angetreten hat.

Jugend diskutiert über Politik
Im Jugendhaus findet am Sonntag, den 8. November ab 11 Uhr ein Politik-Brunch im Jugendhaus statt. Dieser wurde von der Jugendreferentin Heike Beer organisiert. Es geht um das Thema Flucht, Flüchtlinge und Asyl. Neben Jugendlichen sind auch Bürgermeister Heuser und die Gemeinderäte eingeladen.

Sanierung der K 2007 – Straße zwischen Cleversulzbach und Eberstadt
Die Straße zwischen Cleversulzbach und Eberstadt soll auf Teilstrecken Ende November für voraussichtlich 10 Tage unter Vollsperrung saniert werden. Während dieser Zeit wird eine Umleitung ausgeschildert. Wenn nähere Infos bekannt sind, werden diese nochmals in den Neuenstadter Nachrichten und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Infobereiche