Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 14.12.2015

icon.crdate18.12.2015

Lesen Sie hier mehr darüber.

Ehrung der Blutspender des Jahres 2015

Zu Beginn der Sitzung wurden die Blutspender des Jahres 2015 durch Bürgermeister Norbert Heuser geehrt.
Insgesamt konnten für das Jahr 2015 zwölf Bürgerinnen und Bürger aus Neuenstadt ausgezeichnet werden, die zusammen stolze 335 Mal Blut gespendet haben. (Mehr dazu in einem separaten Bericht)

Sanierung der Stadthalle in Neuenstadt mit Umbau des Foyers
Der planende Architekt, Herr Hein vom Büro Hein-Hüttel-Lindenberger (HHL), stellte dem Gremium die Planung und die Kostenberechnung zur Sanierung der Stadthalle Neuenstadt vor. Die Stadthalle soll weiterhin den Schwerpunkt im Schulsport haben zumindest aber mittelfristig auch kulturell besser genutzt werden können.
Herr Hein erklärte, dass die Stadthalle mit der Sanierung nahezu in einen Neubauzustand versetzt wird, der alle Anforderungen an eine moderne Sporthalle erfüllt. Auch die Vorschriften der Sporthallen-DIN 18032 sowie die Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg und die Brandschutzanforderungen werden umgesetzt.
Die Rohbaukonstruktion ist mit Ausnahme der mangelhaften Dacheindeckung der Halle in einem guten Zustand. Die Küche wurde bereits saniert. Insgesamt soll der Charakter der Halle erhalten bleiben. Mit einer ausklappbaren Bühne kann eine Vorbühne von einem Meter entstehen, die der kulturellen Nutzung entgegenkommt.
Die Schwerpunkte der Sanierungsmaßnahme sind folgende:
• Rückbau der undichten Welleternit-Dacheindeckung
• Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile
• Energetische Sanierung der Gebäudehülle
• Optimierung des Haupteingangs mit Vorrücken des Foyers
• Rückbau und Neuinstallation veralteter Haustechnik
• Raumhohe Holzpaneelverkleidung
• Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens
• Sanierung des Umkleide- und Duschbereichs UG sowie der Umkleider im EG und der Sportler-Toiletten im EG
• Einbau eines Sanitätsraums im EG
• Integration der Brandschutzanforderungen
Auf Grundlage des Raumbuches hat das Büro HHL die Kostenberechnung gefertigt. Herr Hein stellte diese mit einem Betrag in Höhe von 2.560.000 € (incl. Baunebenkosten und MwSt) vor.
Die Kosten haben sich entgegen der Vorentwurfsplanung erhöht. Zusätzliche Kosten entstanden durch erweiterte Auflagen beim Brandschutz, die Sanierung der WC-Anlagen im Foyer, die ausklappbare Bühne (welche sonst als Prallwand dient), die Bühnenausstattung, eine Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlage und neue Medientechnik. Der Vorsitzende erklärt, dass es Wunsch der Verwaltung und des Gemeinderates war auf dem Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Prüfung durch den Statiker hat jedoch ergeben, dass die Dachkonstruktion dafür nicht die notwendige Tragkraft hat. Möglich wäre die Installation wenn die Dachkonstruktion komplett erneuert werden würde. Dies ist jedoch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden und wirtschaftlich kaum vertretbar.
Der Gemeinderat stimmt der Planung, dem Raumbuch und der Kostenberechnung zu. Es wird noch eine Baukommission gebildet, die sich mit der konkreten Ausstattung der Halle befassen wird. Zum Schluss wurde die Verwaltung ermächtigt die Ausschreibung der zu beauftragen.

Erweiterung und energetische Sanierung der Gemeindehalle in Kochertürn - Vergabe der Arbeiten für die Außenanlagen
Die beauftragte Architektin Frau Biegert (Biegert Landschaftsarchitektur) stellte die Arbeiten für die Außenanlagen an der Gemeindehalle Kochertürn vor. Sie erklärte, dass in den Kosten die Sanierung der Mauer sowie der Treppenanlage und die Bepflanzungsarbeiten enthalten sind.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. 18 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 05.11.2015 lagen der Stadtverwaltung 10 Angebote vor.
Die formale sowie die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung durch das Büro Biegert Landschaftsarchitektur ergab die Fa. AZ Straßen und Pflasterbau aus Bad Rappenau als günstigster Bieter mit 294.946,56 € brutto. In der Kostenberechnung wurden für die Arbeiten ein Betrag von 292.000 € erwartet. Insoweit kann man von einer Punktlandung sprechen. Nach den bisher beauftragten Gewerken kann davon ausgegangen werden, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten an die Firma AZ Straßen- und Pflasterbau aus 74906 Bad Rappenau zum Angebotspreis von 294.946,56 € (brutto) zu vergeben. Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag zu.


Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Nutzungsänderung der ehemaligen Autobahnmeisterei zur Bedarfsaufnahmestelle für Flüchtlinge, Flst. 456, Im Kampfrad in Neuenstadt a. K.
Bürgermeister Heuser erklärte den Sachverhalt der Einrichtung der Notzeltunterkunft für Flüchtlinge auf dem Gebiet der ehemaligen Autobahnmeisterei.
Seit dem 2. August 2015 werden dort durch das Land Baden-Württemberg Flüchtlinge in Zelten untergebracht. Es handelt sich dabei um eine Notunterkunft der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen. Die Zelte wurden zur Vermeidung von drohender Obdachlosigkeit aufgebaut.
Nach Ansicht von Bürgermeister Heuser sind das ehrenamtliche Engagement und die Spendenbereitschaft der Bürgerschaft vorbildlich. Viele bringen sich aktiv in den Arbeitskreis Asyl ein. Sei es beim Deutschlernen, bei der Kleiderausgabe oder in anderen Bereichen.
Der Ministerialdirektor des Ministeriums für Integration, Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, erklärte in einem Brief an die Stadtverwaltung im November 2015, dass in Anbetracht der weiterhin hohen Zugangszahlen an Flüchtlingen die Unterbringungsmöglichkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen nahezu ausgeschöpft sind. Daher müsse die Notunterkunft in Neuenstadt weiter in Anspruch genommen werden.
Das Land, vertreten durch das Staatliche Hochbauamt Schwäbisch Hall, hat Ende Oktober beim Landratsamt Heilbronn eine Nutzungsänderung beantragt. Die ehemalige Autobahnmeisterei soll als Notunterkunft mit Kantine genutzt werden.
Durch die Nutzungsänderung soll nicht neues beantragt werden sondern die bereits bestehende Nutzung genehmigt werden.
Das entsprechende Schreiben des Amtes für Bauen, Umwelt und Verkehr des Landratsamtes Heilbronn vom 11.11.2015 ging am 18.11.2015 bei der Stadt ein. Die Stadt wird darin aufgefordert, innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet ab Zugang des Schreibens, dazu Stellung zu nehmen.

Die ehemalige Autobahnmeisterei ist nach Auffassung der Stadt eine planfestgestellte bauliche Anlage, die ohne (Teil-) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses die rechtliche Privilegierung des Vorhabens (Nutzung als Autobahnmeisterei) entfällt, § 38 BauGB mit der Folge nicht mehr anwendbar ist und damit die Stadt ihre Planungshoheit „wiedererlangt“.

Die Stadt geht daher davon aus, dass die Umnutzung der Autobahnmeisterei zu einer Bedarfsaufnahmestelle für Flüchtlinge derzeit nicht genehmigungsfähig ist, weil sie auf einer planfestgestellten, für diese Nutzung nicht vorgesehenen Fläche stattfinden soll.
Würde die Nutzung ohne Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bzw. Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses genehmigt werden, wäre dies eine Umgehung der Planungshoheit der Stadt.

Aufgrund der geschilderten rechtlichen Ausgangslage kann daher zur geplanten Nutzungsänderung das Einvernehmen weder erteilt noch versagt werden. Eine „Befreiung“ von den „Festsetzungen“ eines Planfeststellungsbeschlusses gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.

Die Stadt Neuenstadt stellt sich mit großem Verantwortungsbewusstsein der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung. Die Stadt ist jederzeit zu Gesprächen mit dem Land bereit. Bürgermeister Heuser erklärte, dass dabei jedoch verbindliche Angaben zur Nutzungsintensität getroffen werden müssen. Dies gilt sowohl für die Zahl der unterzubringenden Menschen, als auch für Dauer der geplanten Nutzung.
Dies ist vor allem im Hinblick auf die allgemeinen städtischen und städtebaulichen Auswirkungen derzeit, ohne entsprechende Angaben des Landes, nicht einschätzbar.


Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

In der Sitzung wurden 10 Spenden vorgestellt und genehmigt.

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