Sitzungsberichte
Fragestunde für Einwohner
Es wurde keine Anfrage gestellt.
Neufestsetzung Gaspreis/ Einführung von Sonderverträgen für Haushaltskunden
Kämmerer Franz Ott stellte dem Gremium die Neufestsetzung des Gaspreises sowie die Einführung von Sonderverträgen für Haushaltskunden vor.
In der Sitzung vom 01. Februar 2016 wurde der Gemeinderat ausführlich über die derzeitige Situation am Gasmarkt, die Beschaffungssituation bei den Stadtwerken Neuenstadt und die Herausforderungen der Zukunft, speziell im Gasvertrieb, unterrichtet. Seitdem gab es bei den Handelspreisen nur noch leichte, kaum nennenswerte Abwärtsbewegungen, welche Analysten zur Folge über die warmen Monate dieses Jahres anhalten werden. Der Biogas-Einkaufspreis hingegen ist seit 2014 nahezu unverändert.
Da die Einkaufspreise für das Jahr 2016 schon im Jahr 2015 fixiert wurden und für 2017 keine großen Bewegungen mehr erwartet werden, hatten die Stadtwerke eine gute Kalkulationsgrundlage für die Jahre 2016 und 2017.
Gaspreis in der Grund-und Ersatzversorgung (Vollversorgerbereich)
Die aktuelle Preissituation erlaubt eine Senkung des „normalen“ Arbeitspreises im Vollversorgerbereich. „Die niedrigeren Preise wollen wir an die Endverbraucher weitergeben“ erklärte Kämmerer Ott. Der Preis wird zum 01. Mai 2016 pro kWh um 0,3 Cent gesenkt.
Der neue Preis (Arbeitspreis) bei der größten Kundengruppe mit einem Verbrauch zwischen 10.000 und 200.000 kwh/Jahr beträgt demnach 4,29 ct/kwh (bisher: 4,59 ct/kwh). Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh spart dadurch jährlich 71,40 € brutto.
Einführung von Sonderverträgen für Haushaltskunden
In Neuenstadt kam es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Anfragen zur aktuellen und zu erwartenden Entwicklung des Gaspreises. Vermehrt wurden auch Anfragen nach Sonderkonditionen bei den Stadtwerken Neuenstadt gestellt. Auch war eine erhöhte Wechselquote im Vergleich zur Vorweihnachtszeit zu verzeichnen. Die Stadtwerke wollen daher künftig auch für Haushaltskunden Sondervertragstarife anbieten.
Der Sondervertrag sollte für den Kunden etwas günstiger sein als der normale Arbeitspreis, weil er sich im Gegenzug für einen gewissen Zeitraum binden muss. Da die Stadtwerke schon ein Viertel der Mengen für 2017 beschafft haben, ist es möglich in einer Mischkalkulation einen Gaspreis 2016/2017 zu bilden. Die Verwaltung schlägt vorerst einen Arbeitspreis von 3,89 ct/kwh vor. Der Gaspreis für einen Sonderkundenvertrag hätte dann 24 Monate Preisbindung ab Vertragsabschluss.
Die Stadtwerke in Neuenstadt sind zu 100 Prozent im Eigentum der Bürgerschaft. Das bedeutet, dass erwirtschaftete Gewinne den Einwohnern zu Gute kommen. Verluste müssen somit aber auch von den Einwohnern ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Stadtwerke Neuenstadt, die Gaspreise ab dem 01. Mai 2016 entsprechend anzupassen und Sonderverträge für Haushaltskunden anzubieten.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Marktplatz"
a) Einleitungsbeschluss für die Vorbereitende Untersuchung (VU)
Am 26.02.2016 erhielt die Stadt Neuenstadt vom Land Baden-Württemberg den Zuwendungsbescheid über eine erste Rate von 1,5 Mio. € bei einem Förderrahmen von 2,5 Mio. €. Bevor das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden kann, muss nach § 141 BauGB eine vorbereitende Untersuchung durchgeführt werden. Mit dieser gewinnt man Unterlagen für die Beurteilung über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführung der Sanierung. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteiligen Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
Der Gemeinderat leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung ein, der ortsüblich bekannt gemacht werden muss.
Der Gemeinderat. beschloss den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 0,88 ha.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Marktplatz"
b) Vergabe Planungsauftrag
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Marktplatz“ sollen die Grundlagen für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme geschaffen werden. Im Sinne eines integrierten Entwicklungskonzeptes sind die aus den gesamtörtlichen Zielen und Leitbildern abzuleitenden gebietsbezogenen Ziele und Maßnahmen zu entwickeln und festzulegen. Diese werden im Dialog mit der Bürgerschaft und den Betroffenen entworfen. Hierzu sind die jeweils geeigneten Formen der Beteiligung im Vorfeld der Untersuchungen zu erörtern.
Die STEG Stadtentwicklung GmbH betreute die Stadt Neuenstadt bei der von 2004 bis 2016 laufenden Sanierungsmaßnahme „Stadtkern Nord II“ und fertigte die Anträge für die Maßnahme „Marktplatz“, die zum Erfolg führten. Verwaltung und Beteiligten waren mit der Betreuung durch die STEG sehr zufrieden, alle Anfragen und Aufgaben wurden umfassend und kurzfristig beantwortet und erledigt.
Von der STEG liegt das Angebot vom 29.02.2016 über die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen zum Preis von 6.900 € netto (= 8.211 € brutto) vor.
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten für die vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Marktplatz“ an die STEG Stadtentwicklung GmbH auf Grundlage des Angebots vom 29.02.2016 zum Preis von brutto 8.211 €.
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Stadtteil Neuenstadt
2008 wurde von ORplan aus Stuttgart gemeinsam mit Verwaltung, Gemeinderat auf Grundlage einer Bürgerbefragung der „Leitplan Stadtmitte“ entwickelt und vom Gemeinderat in der Klausurtagung am 2008 intensiv beraten. Dieser Leitplan beschreibt ein längerfristiges Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Stadtkerns, das als Orientierungsrahmen dienen soll für öffentliche und private Einzelvorhaben der städtebaulichen Erneuerung und Verbesserung der Lebensqualität.
Die Gemeinden können nach § 25 BauGB in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, in einer eigenen Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.
Für die Stadtteile Stein am Kocher, Kochertürn und Cleversulzbach wurden bereits solche Vorkaufsrechtssatzungen erlassen. Dies soll nun für Neuenstadt ebenfalls erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss daher den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Stadtteil Neuenstadt.
Bildung einer Baukommission für die geplante Sanierung der Stadthalle
Die Baukommission entscheidet im Zuge der Bauausführung zwischen einzelnen (gleichwertigen) Produkten und der Farbgebung. Es hat sich bei bisherigen Bauvorhaben bewährt, dass diese Entscheidungen vor Ort von einer Baukommission getroffen werden.
Dem Gremium wurde daher vorgeschlagen, für die geplante Sanierung der Stadthalle ebenfalls eine Baukommission zu bilden. Aus dem Gemeinderat wurden neben dem Bürgermeister folgende Mitglieder in die Baukommission gewählt: Frau Gäckle, Herr Gussmann, Herr Haußecker, Herr Hönig, Herr Rüdele, Herr Wengenroth.
Bekanntgaben
Schließung der Notzeltunterkunft auf dem Gebiet der ehemaligen Autobahnmeisterei
Bürgermeister Norbert Heuser informierte darüber, dass die für die Flüchtlingsaufnahme zuständige Lenkungsgruppe in Baden-Württemberg beschlossen hat, die „Notzeltunterkunft“ auf dem Gelände der früheren Autobahnmeisterei in Neuenstadt am Kocher zu schließen. Die Notzeltunterkunft soll nach der Pressemitteilung des Integrationsministeriums „in den nächsten Tagen“ geschlossen werden. „Ein genauer Termin ist jedoch noch nicht bekannt“, erklärte der Bürgermeister. Er geht von einer Schließung in den kommenden 4 Wochen aus. Er hat die Zusage des Regierungspräsidiums, dass die Stadtverwaltung, sobald der genaue Termin feststeht darüber informiert wird.
Hintergrund für die Schließung sei die derzeitige Entwicklung der Zugangszahlen an Flüchtlingen und die aktuelle Auslastung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen.
Bürgermeister Norbert Heuser bedankte sich nochmals bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern des Arbeitskreises Asyl für deren vorbildliches Engagement sowie für die große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung. Er soll diesen Dank auch ausdrücklich vom Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl an die Ehrenamtlichen weiterleiten.
Überörtliche Prüfung der Bauausgaben
Das Landratsamt Heilbronn informierte die Stadtverwaltung darüber, dass die überörtliche Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2010 – 2014 nun abgeschlossen ist.
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