Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Abwasserzweckverbandes "Unteres Kochertal" vom 26.04.2016
Erweiterung der Kläranlage – Sachstand
Nach dem Abtrag der Mutterbodenfläche im Baufeldbereich im April 2012 wurde der offizielle Spatenstich am 22.05.2012 durchgeführt. In der Zeit vom Mai 2012 bis zum September 2014 erfolgte die Durchführung der Bauarbeiten mit insgesamt 18 Gewerken. Am 22. September 2014 fand der Umschluss des Abwasserweges und Inbetriebnahme der Vorklärung und der neuen biologischen Reinigungsstufe statt. Von Oktober 2014 – September 2015 erfolgte die Stilllegung der Altanlage – Rückbau der Einrichtungen in der Altanlage und im Betriebsgebäude sowie die Ausbauarbeiten im Betriebsgebäude, Straßenbau, Maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung im Maschinenhaus für die Schlammbehandlung und Klärgasgewinnung. Abwassermeister Michael Waldner bestätigte die Erwartungen an den Neubau mit dem Bericht über sehr gute Ablauf- und Reinigungswerte. Die Kosten, seit Beginn der Planung (2005) bis heute belaufen sich auf rd. 13 Mio. Euro. Die Baumaßnahme wurde mit einem Zuschuss von rd. 2,6 Mio. € gefördert.
Am 12. Juni 2016 findet von 11.00 – 17.00 Uhr ein Tag der offenen Tür auf der neu erweiterten Kläranlage in Neuenstadt-Stein statt, zu der die Bevölkerung recht herzlich eingeladen ist.
Abrechnung Regenüberlaufklärbecken (RÜKB) KT 14 in Kochertürn
Die Baumaßnahme umfasst neben dem Beckenneubau (KT 14) mit einem Beckenvolumen von 250 m³ auch das Stauvolumen des Hauptsammlers vom Pumpwerk Kochertürn (über Regenüberlaufbecken KT 13 und KT 10) zum Regenüberlaufbecken N 43 in Neuenstadt. Die Fa. Brandel-Bau aus Tauberbischofsheim führte die Bauarbeiten aus und die Fa. bgu aus Bretzfeld installierte die Technik. Die Bauausgaben betrugen insgesamt 705.636,25 € (Kostenberechnung: 680.000 €). Die Mehrkosten sind aufgrund des Feldwegausbaus vom Pumpwerk Kochertürn bis zum RÜKB KT 14 sowie bis zur Horschfeldstraße mit rd. 17.000 € sowie dem Einbau von 2 Rührwerken entstanden.
Feststellung der Jahresrechnung 2015
Verbandsrechner Franz Ott erläutert die wesentlichen Kennzahlen und Sachverhalte des Abschlussberichts. 2015 war ein „Versuchsjahr“ was die Betriebskosten angeht, da keine Erfahrungen vorliegen mit der „neuen“ Kläranlage. Aufgrund der Bauverzögerungen konnte keine 12-monatige Abschreibung im Jahr 2015 erfolgen. Maßnahmen im Bereich Regenwasserbehandlung wurden aus zeitlichen Gründen zurückgestellt Es wurden 1,9 Mio. m³ Abwasser auf der Kläranlage behandelt. Insgesamt wurden 7.726m³ Klärschlamm zur Verbrennung abgefahren. Die Mehrkosten beim Materialaufwand und den Bezug von Hilfs- und Betriebsmitteln (Fällmittel) konnten durch die Minderausgaben beim Strombezug, Unterhaltungsmaßnahmen und Personalkosten kompensiert werden, so dass sich bei den Betriebskosten sogar noch eine Ersparnis von rd. 40.000 € ergab. Die Investitionen schlugen mit rd. 3,1 Mio. € zu Buche, was hauptsächlich auf die Erweiterung der Kläranlage zurückzuführen ist.
Das Haushaltsjahr konnte bis auf die Abschreibungen der „neuen“ Kläranlage planmäßig vollzogen werden. Die Mitarbeiter auf der Kläranlage sind mit den Verfahrensabläufen der neuen Technik sehr gefordert und arbeiten mit vorbildlichem Engagement. Verbandsvorsitzender Norbert Heuser sprach dafür seinen Dank an die Mitarbeiter aus.
Wirtschaftsplan 2016
2.298.117 € umfasst der Erfolgsplan und 2.452.881 € der Vermögensplan des Jahres 2016, den die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen hat. Eine weitere Kreditaufnahme mit 1.6 Mio. €, die für die neu erweiterte Kläranlage benötigt werden, schlagen hier zu Buche. Die Verbandsgemeinden müssen eine Betriebskostenumlage von 1.887.365 € und eine Zinsumlage von 370.780 € aufbringen. Die Tilgungsumlage für die Altanlagen und Regenwasserbehandlung beträgt 32.300 €. Die Tilgungsumlagen für die neu erweiterte Kläranlage werden über die Abschreibung finanziert und betragen rd. 521.000 €. Im Jahr 2016 sind keine größeren Baumaßnahmen geplant. Im Bereich der Regenwasser-behandlung sind reguläre Unterhaltungen an Regenüberlaufbecken, Fernwirktechnik sowie Gewässeruntersuchungen erforderlich, die sich auf die Betriebskosten auswirken.
Gewässerökologisches Gutachten
Der Verband betreibt insgesamt 35 Regenentlastungen. Bei 15 Anlagen muss eine Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen. Für die Neuerteilung des Wasserrechts bedarf es einer gewässerökologischen Betrachtung.
Mit der am 22.12.2000 in Kraft getretenen EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) hat in der Gewässerbewertung und –bewirtschaftung ein neues Kapital begonnen. Tenor ist der „gute Zustand“ für alle Gewässer. Definiert wird dieser über den „guten ökologischen Zustand“ und den „guten chemischen Zustand“. Dafür bedarf es einer gewässerökologischen Betrachtung der von Abwassereinleitungen betroffenen Fließgewässer. Das Anforderungsprofil kann nur durch ein fachkundiges Büro durchgeführt werden. Das Büro GefaÖ aus Walldorf wurde mit diesen Arbeiten beauftragt.

