Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 09.05.2016

icon.crdate13.05.2016

Lesen Sie hier mehr darüber.

Bericht über die Arbeit der Volkshochschule Unterland (VHS) und der Außenstelle in Neuenstadt am Kocher

Die Volkshochschule Unterland (VHS) im Landkreis Heilbronn ist ein Zweckverband von 36 Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn. Sie ist nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens des Landes Baden-Württemberg als staatlich förderungswürdig anerkannt. Mit ihrem Engagement und einer Fülle von Angeboten umfasst die VHS das ganze Spektrum von Bildung, Kultur und sozialer Verantwortung. Sie ist eine Volkshochschule für alle, unabhängig von sozialem Status, Herkunft oder Bildungsstand.

Auch in Neuenstadt gibt es eine aktive Außenstelle mit einem umfangreichen Angebot. Die Stadt hat für die Volkshochschule ein Gebäude in der Hofgartenstraße angemietet. Die Kurse finden aber nicht nur dort, sondern auch in zahlreichen anderen öffentlichen Gebäuden statt. Die Bandbreite in Neuenstadt mit allen Stadtteilen reicht von „Mensch & Gesundheit“, „Kultur & Gestalten“, „Gesundheitsbildung“, „Sprachen“, „EDV“ bis zur „jungen vhs“ und „Kinder vhs“.

Die neue VHS-Direktorin, Frau Loana Huth und die Leiterinnen der VHS-Außenstelle in Neuenstadt am Kocher, Frau Csilla Dékány und Frau Helga Kumm haben in der Sitzung über die Arbeit der VHS Unterland und der Außenstelle in Neuenstadt am Kocher berichtet.


Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Verkehrsunfallgeschehen 2015 für den Polizeiposten Neuenstadt am Kocher

Der Polizeiposten in Neuenstadt ist mit 5 Beamten besetzt und zuständig für die Kommunen
Neuenstadt a. K., Hardthausen a. K. und Langenbrettach. Er umfasst eine Fläche von rund
100 qkm und ca. 17.300 Einwohner.

Für das Jahr 2015 hat die Polizeidirektion Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt Neuenstadt a.K. erstellt. Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten in den letzten Jahren, sowie ein Vergleich mit den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm.

Herr Polizeihauptkommissar Volker Elgner, der Postenführer des Neuenstadter Polizeipostens hat in der Sitzung die einzelnen Auswertungen erläutert und detaillierte Ausführungen zum abgelaufenen Jahr gemacht. Im Vergleichszeitraum von den letzten 5 Jahren sind 2015 fast ein Drittel weniger Straftaten begangen worden. 263 Straftaten wurden in Neuenstadt gezählt. „Das ist der niedrigste Wert seit 10 Jahren“, erläuterte Herr Elgner.
Auch im Landkreis Heilbronn und beim Polizeirevier Neckarsulm gingen die Straftaten seit dem letzten Jahr deutlich zurück und sanken auch dort jeweils auf den niedrigsten Wert der letzten 5 Jahre.

Im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden im Revierbereich Neckarsulm liegt Neuenstadt 2015 deutlich unterhalb des Niveaus.

Bei den Wohnungseinbrüchen sei Neuenstadt zwar nicht völlig verschont worden, aber die Zahlen haben sich verringert. Seit Anfang 2016 gab es keinen einzigen Wohnungseinbruch mehr in Neuenstadt. Ein Grund für den Rückgang sind auch Fahndungserfolge und Festnahmen und Serieneinbrechern, die viele Taten begangen haben.
Bei den Betrugsdelikten sind weiterhin Internetbetrügereien mit an erster Stelle, weil die Täter dort relativ anonym agieren können. Im Zweifel solle man einen Link nicht anklicken, sondern gleich löschen.

Die Polizei war 2015 verstärkt in die Fahndung und Prävention von Wohnungseinbrüchen eingebunden. Auch die Demonstrationen im Vorfeld der Landtagswahlen, sowie die Objektschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Notzeltunterkunft für Flüchtlinge forderten die Polizei.

Bei den Verkehrsunfällen gab es letztes Jahr leider eine Tote zu beklagen. Es gab 4 Schwer- und 13 Leichtverletzte.

Insgesamt kann damit trotz der teilweise hohen Flüchtlingszahlen in der Notzeltunterkunft von einem guten Jahr mit relativ wenigen Straftaten gesprochen werden.

Vergabe der Arbeiten für die Sanierung der Stadthalle in Neuenstadt mit Umbau des Foyers in Neuenstadt am Kocher
Für die Sanierung der Stadthalle wurden 19 Gewerke ausgeschrieben. Nach Aufforderung der Firmen zur Abgabe ihrer Angebote fand am 11.04.2016 der Submissionstermin statt. Nach der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ergaben sich die folgenden günstigsten Bieter, an welche die Arbeiten vergeben werden:

a) Gewerk Abbrucharbeiten an die Fa. GUP GmbH & Co. KG aus Remshalden zum Angebotspreis in Höhe von 167.128,38 € brutto.
b) Gewerk Gerüstbauarbeiten an die Fa. Wolfgang Fuchs GmbH aus 74424 Bühlertann zum Angebotspreis in Höhe von 40.440,90 € brutto.
c) Gewerk Schlosser- und Stahlbauarbeiten an die Fa. MR Metallbau Reich GmbH aus Ernsbach zum Angebotspreis in Höhe von 48.690,68 € brutto.
d) Gewerk Metalldach- und Flaschnerarbeiten an die Fa. Pfaff aus Salz zum Angebotspreis in Höhe von 189.539,08 € brutto.
e) Gewerk Sanitäre Installation an die Fa. Mathias Hering Haustechnik aus Leingarten zum Angebotspreis in Höhe von 99.150,29 € brutto.
f) Gewerk Heizungsanlage an die Fa. Hieber AG aus Weikersheim zum Angebotspreis in Höhe von 145.238,88 € brutto.
g) Gewerk Lüftungsanlage an die Fa. LKF-Technik aus Uettingen zum Angebotspreis in Höhe von 155.288,50 € brutto.
h) Gewerk Stark- und Schwachstromanlage an die Firma Schnell GmbH aus Neuenstein zum Angebotspreis in Höhe von 287.985,68 € brutto.
i) Gewerk Blitzschutz an die Firma Müller aus Oberrot zum Angebotspreis in Höhe von 7.986,48 € brutto.
j) Gewerk Alu-/Glasfassade an die Firma BPG CAD Metallkonstruktion GmbH aus Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 98.900,30 € brutto.
k) Gewerk Sonnenschutzanlage an die Firma Zanker aus Auenwald-Mittelbrüden zum Angebotspreis in Höhe von 19.652,85 € brutto.
l) Gewerk Gipserarbeiten an die Firma Scholl aus Gemmrigheim zum Angebotspreis in Höhe von 193.320,02 € brutto wird zugestimmt.
m) Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten an die Firma Waldemar Günther GmbH & Co. KG aus Eschau zum Angebotspreis in Höhe von 77.993,10 € brutto.
n) Gewerk Schreinerarbeiten an die Firma Schreinerei Reuter aus Dörzbach zum Angebotspreis in Höhe von 82.601,95 € brutto.
p) Gewerk Malerarbeiten an die Firma Wolfgang Kappler aus Nordheim zum Angebotspreis in Höhe von 27.981,48 € brutto.
q) Gewerk Holzprallwandverkleidung an die Firma Karl Braun GmbH aus Haiterbach zum Angebotspreis in Höhe von 152.520,52 € brutto.
r) Gewerk Rohbauarbeiten an die Firma August Mackmull GmbH & Co. KG aus Elztal-Muckental zum Angebotspreis in Höhe von 115.457,73 € brutto.
s) Gewerk Zimmererarbeiten an die Firma Mögerle Holzbau aus Gaisbach zum Angebotspreis in Höhe von 40.987,18 € brutto.
t) Gewerk Flachdachabdichtung Foyer an die Firma BBM GbR aus Igersheim zum Angebotspreis in Höhe von 16.427,06 € brutto.

Die Gesamtkosten für alle Gewerke betragen 1.972.450 €. Zusammen mit der Ergänzung um Sportgeräte, Bühnenausstattung, Bodenbelagsarbeiten, Beschilderung, Nebenkosten und Unvorhergesehenes beträgt die Auftragssumme 2.530.000 € und liegt damit um 30.000 € unter der Kostenberechnung mit 2.560.000 €. Hinzu kommt noch die neue Möblierung. Dafür sind 80.000 Euro im Haushalt eingestellt.

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2016/2017
2016 wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit den kirchlichen Trägern einvernehmlich die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 im Sinne des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) wie folgt besprochen:
Die Krippe Götzenkreuz in Neuenstadt mit einer Kapazität von 20 Plätzen beginnt im September 2016 mit 21 Kindern und ist dann in den folgenden Monaten durchgehend mit 18 bis 19 Kindern gut belegt. Die Betreuungspakete in der 6, 8 und 10 Stunden Betreuung haben sich nach wie vor bewährt.
Die Krippe Mühlweg in Neuenstadt mit einer Kapazität von 30 Plätzen ist im September mit 25 Kindern gut belegt und auch in den weiteren Monaten durchgehend mit 24 bis 27 Kindern belegt. Eine verlässliche Planung ist im Krippenbereich schwierig, da sich die Anmeldezahlen durch verschiedene Umstände immer wieder ändern.
Die KTE Lange-Wiesen-Weg in Neuenstadt ist mit einer Kapazität von 65 Plätzen die größte Einrichtung, welche auch die längsten Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr hat.
Die Einrichtung ist im neuen Kindergartenjahr mit 59 Kindern belegt. Es gibt im Moment keine Warteliste und wir haben noch 6 freie Plätze für Zuzüge oder Ummeldungen.
Die KTE Daistler in Neuenstadt ist im neuen Kindergartenjahr mit 44 Kindern fast voll
ausgebucht. Hier haben wir noch 1 freien Platz zur Verfügung.
Die neue KTE Mühlweg in Neuenstadt wurde am 01. September 2015 auf 45 Kinder aufgestockt. Im Kindergartenjahr 2016/2017 ist diese mit 45 Kindern voll belegt.
Es gibt 20 Neuanmeldungen, jedoch nur 9 freie Plätze. Die 11 übrigen Neuanmeldungen wurden auf die anderen Kindertageseinrichtungen in Neuenstadt verteilt. Die KTE Mühlweg ist sehr nachgefragt bei den Eltern. Es gibt eine Warteliste von 3 auswärtigen Kindern. Diese Kinder erhalten ein Angebot für die KTE Weißbaumstraße in Stein am Kocher.
Für die KTE Kitteläcker in Bürg ist die dort angebotene Öffnungszeit nach wie vor gut und bedarfsorientiert.
Aufgrund der Geburtenliste und den Zuzügen durch die Erweiterung des Baugebietes Kitteläcker kommt es in diesem und in den folgenden Kindergartenjahren zu Engpässen. Im Moment sieht es so aus, dass in diesem Jahr 8 Kinder in die Schule kommen und 18 Kinder in der Einrichtung bleiben. Somit haben wir für das neue Kindergartenjahr 2016/2017 sieben freie Plätze, jedoch 13 Neuanmeldungen. Die 6 Kinder, die in Bürg keinen Platz haben, erhalten ein Angebot für die KTE Wiesenweg in Cleversulzbach.
In der KTE Wiesenwegin Cleversulzbach werden im neuen Kindergartenjahr 2016/2017
25 Kinder betreut. Hier haben wir 9 Schulanfänger und 15 verbleibende Kinder. Die Kinderzahlen in dem Ortsteil Cleversulzbach gehen allerdings zurück. Für das neue Kindergartenjahr haben wir 4 Neuanmeldungen und die 6 Neuanmeldungen, die aus Bürg hinzukommen. Somit ist die Einrichtung voll belegt.
Die KTE Weißbaumstraße in Stein a. K. ist im neuen Kindergartenjahr 2016/2017 voraussichtlich mit 41 Kindern belegt.
Auch in dem Ortsteil Stein gehen die Kinderzahlen leicht zurück. Für das neue Kindergartenjahr haben wir 10 Neuanmeldungen und 23 verbleibende Kinder. Die 12 freien Plätze werden durch Kinder, die in der KTE Mühlweg und der KTE Lange-Wiesen-Weg keinen Platz erhalten haben, teilweise belegt. Weitere freie Plätze werden 2 auswärtigen Kindern angeboten. Somit haben wir voraussichtlich noch 4 freie Plätze für das neue Kindergartenjahr.
Durch die Änderung der Öffnungszeiten in der Evangelischen Kindertageseinrichtung in
Neuenstadt hat sich die Platzkapazität von 56 auf 45 Kinder verringert.
Die Nachfrage für den Evangelischen Kindergarten wird immer größer. Allerdings können durch die Änderung der Öffnungszeiten nicht mehr so viele Kinder aufgenommen werden.
Im neuen Kindergartenjahr ist die Einrichtung voll belegt.
In der Katholischen KTE St. Franziskus in Stein a.K. gibt es im neuen Kindergartenjahr 2016/2017 9 Neuanmeldungen und 23 verbleibende Kinder.
Wie schon in der KTE Weißbaumstraße genannt, gehen die Kinderzahlen in dem Ortsteil Stein zurück. Somit gibt es für das neue Kindergartenjahr noch 13 freie Plätze.
In der Katholischen KTE Dekan-Dieterich in Kochertürn werden in dem neuen
Kindergartenjahr 2016/2017 30 Kinder betreut. Somit gibt es für das neue Kindergartenjahr noch 5 freie Plätze.
Der Gemeinderat nahm die geänderte Betriebserlaubnis mit der Aufstockung auf 45 Kinder in der KTE Mühlweg in Neuenstadt zur Kenntnis. Auch von den Belegungsengpässen in diesem und den folgenden Kindergartenjahren in der KTE Kitteläcker in Bürg, bedingt durch Zuzüge und das neue Baugebiet, nimmt das Gremium Kenntnis.
Es wurde weiterhin das Einvernehmen erteilt, die Krippenkinder, die in die Kindertageseinrichtungen wechseln, nach dem Geburtsdatum in das Aufnahmeverfahren mit aufzunehmen und unter Berücksichtigung der Betreuungszeit des Krippenkindes in den entsprechenden Kindergarten einzuteilen.
Im Rahmen der Bedarfsplanung nahm das Gremium die Belegungs- Entwicklungs- und Geburtenzahlen zur Kenntnis.
Bürgermeister Heuser bedanke sich im Namen des Gemeinderates für die gute Arbeit der Erzieherinnen zum Wohle unserer Kinder.


Umgestaltung des Stiftsparks - Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Dem Gemeinderat wurde die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung zur Umgestaltung des Stiftsparks von Architekt Thorsten Kern von Kern Landschaftsarchitektur vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde die Planung weitergeführt und die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung erarbeitet.

Derzeit baut die Evangelische Heimstiftung das neue Dr.-Carl-Möricke-Altenstift. Direkt davor soll der neue Stiftspark entstehen. Der Park war bisher nur für die Bewohner bestimmt. Die aktuellen Überplanungen sollen den Stiftspark nun auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Park soll mehrere Ruhemöglichkeiten und Wasserstellen enthalten. Die Wegeführung wurde neu konzipiert. Auch eine Boulé/Boccia-Bahn ist angedacht. Neben Spielgeräten für Kinder sollen auch Outdoor-Aktivgeräte für Erwachsene und Senioren aufgestellt werden. Damit gewinnt der Park deutlich an Attraktivität – für Bewohner und die Öffentlichkeit. Der Plan wurde in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Heimstiftung erarbeitet. Es wurde großer Wert darauf gelegt, dass es auch weiterhin ruhige Bereiche im Park gibt, die zum Verweilen einladen sollen.

Die Kostenberechnung schließt mit einem Betrag von 350.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, je nach Ausschreibungsergebnis den Umfang für die Möblierung festzulegen.
Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung zu.

Bebauungsplanverfahren “Am Lindenplatz” in Neuenstadt am Kocher

Durch die Veräußerung mehrerer Grundstücke am Lindenplatz ist es möglich geworden, einen Bereich durch eine Neubebauung zu gestalten. Geplant ist der Neubau einer Hotelanlage mit Apotheke im Erdgeschoss. Da eine Genehmigung des Vorhabens nach § 34 BauGB nicht möglich ist, ist es erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Ein Umweltbericht und eine Umweltprüfung sind bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich. Das Bebauungsplan-verfahren soll zudem im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer Hotelanlage geschaffen werden. Der Neubau trägt zur Aufwertung des Stadtbildes sowie zur Sicherung, zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf des Bebauungsplanes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 09.05.2016 zu. Er beschloss weiter gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Am Lindenplatz“ in Neuenstadt als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Gemeinderat stellte zudem den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Lindenplatz“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der Begründung fest.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2. BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Sanierung Türnitzbau und Forstamt - Rechtliche Betreuung der europaweiten Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Stadt Neuenstadt a. K. hat am 26.02.2016 einen Förderbescheid im Rahmen der Städtebauförderung für die Sanierung des Türnitzbaus und des Forstamtes erhalten. Die voraussichtliche Bausumme ist so hoch, dass die Ingenieurhonorare (Architekten und Fachingenieure) jeweils über dem EU-Schwellenwert liegen. Sie müssen somit europaweit nach den Vorschriften der VOB und VOF 2016 ausgeschrieben werden. Eine europaweite Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen hat die Verwaltung bisher noch nicht durchgeführt. Dieses Vorgehen ist komplex und formell äußerst umfangreich. Ein Fehler im Vergabeverfahren kann zu langwierigen Nachprüfungen, Rechtstreitigkeiten und ev. Regressforderungen führen. Kommunen in vergleichbarer Größe, die Architekten- und Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben haben, haben sich in der Angelegenheit juristischer Beratung bedient. Die Verwaltung hat mehrere Angebote über die juristische Beratung eingeholt.

Das günstigste Angebot hat Rechtsanwalt Steinert (Büro Buse und Partner) abgegeben. Rechtsanwalt Steinert hat die Stadt bzw. die Stadtwerke seinerzeit bei der Ausschreibung der Arbeiten für die Märkte am Bahnweg (europaweites Verfahren, vorgeschaltet ein Teilnahmewettbewerb) beraten und auch betreut. Die Zusammenarbeit war sehr gut.

Das Verfahren für die europaweite Ausschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen ist schwierig und auch zeitlich langwierig. Die Verwaltung geht von einem Zeitraum von ca. 4 Monaten aus, bis die entsprechenden Leistungen frühestens vergeben werden könnten.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen an das Büro Buse Heberer Fromm zu.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015
Die Haushaltspläne der Gemeinden bilden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ab, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden.
Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“. Ausnahmen hiervon sind Haushaltsansätze, die
• bereits bewirtschaftet sind (Aufträge wurden bereits erteilt)
• Bestandteil eines Budgets sind und
• in engem Zusammenhang mit bereits bewirtschafteten Mitteln stehen (insbesondere jährliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Kanalisation).
Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig.
Sind über die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bereits Gemeinderatsbeschlüsse gefasst (z. B. Baubeschlüsse und Vergaben), so ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung für den gesamten Betrag, der den Beschluss betrifft, zuständig.
Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis.
Für das Haushaltsjahr 2015 schlägt die Verwaltung die Bildung der Haushaltseinnahmereste in Höhe von 400.000 € vor. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 3.296.800 wurde ebenfalls vorgeschlagen.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2015 zu.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

Der Gemeinderat die Annahme einer Spende genehmigt.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte zwei Bauvorhaben zu.

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