Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Unteres Kochertal" vom 17.11.2016
icon.crdate29.11.2016
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Wirtschaftsplan 2017
2.233.740 € umfasst der Erfolgsplan und 815.300 € der Vermögensplan des Jahres 2017, den die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen hat. Die Verbandsgemeinden müssen eine Betriebskostenumlage von 2.606.000 € und eine Zinsumlage von 321.000 € aufbringen. Die Tilgungsumlage für die Altanlagen und Regenwasserbehandlung beträgt 17.300 €. Die Tilgungsumlagen für die „neue“ und erweiterte Kläranlage werden über die Abschreibung finanziert und betragen rund 524.000 €.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde u. a. ein neuer § 2 b UStG eingeführt. Diese Vorschrift orientiert sich eng an europäischen Vorschriften, namentlich an Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts (insbesondere Gemeinden und Zweckverbände; nachfolgend: jPdöR) auf privatrechtlicher Grundlage (durch Vertrag) tätig ist, erfüllt sie zukünftig die Unternehmereigenschaft. Hier erfolgt prinzipiell eine Gleichstellung mit privaten Wirtschaftsakteuren.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1.1.2017. Das bisherige Recht kann aber gemäß § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2020 angewendet werden. Hierzu muss dem Finanzamt einmalig eine entsprechende Erklärung bis zum 31.12.2016 abgegeben werden.
Der Verband wird einen Antrag beim Finanzamt Heilbronn auf Option zur Nutzung der Übergangsfrist (bis 31.12.2020) gem. § 27 Abs. 22 UStG zum neuen § 2b UStG stellen.
Genehmigung von Spenden
Die Verbandsversammlung hat nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit über die Annahme von Spenden, die der Verband erhält entschieden. Es wurden insgesamt Spenden in Höhe von 750,00 € genehmigt.
