Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 19.12.2016

icon.crdate10.01.2017

Lesen Sie hier mehr darüber

Ehrung der Blutspender des Jahres 2016

Zu Beginn der Sitzung wurden die Blutspender des Jahres 2016 durch Bürgermeister Norbert Heuser geehrt.
Insgesamt konnten für das Jahr 2016 13 Bürgerinnen und Bürger aus Neuenstadt ausgezeichnet werden, die zusammen stolze 265 Mal Blut gespendet haben. Weitere Informationen über die Ehrung finden Sie in einem separaten Artikel auf der Homepage der Stadt Neuenstadt.

Bebauungsplanverfahren “Am Stadtgraben”
a) Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne Einleitungsbeschluss
b) Bebauungsplan “Am Stadtgraben” – Aufstellungsbeschluss
Das Thema „Innenentwicklung Graben“ war schon mehrfach Gegenstand von Beratungen des Gemeinderates. Es wurde ein städtebauliches Planungs- und Nutzungskonzept beschlossen.
Das Planungs- und Nutzungskonzept geht von einer Stadthausbebauung aus. Die alte Stadtmauer bzw. Zwingermauer soll dabei neu inszeniert werden, indem sie zum öffentlichen Raum hin sichtbar und zugänglich gemacht wird. Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind die Abschnitte 1 und 2 des Planungs- und Nutzungskonzeptes.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Ein Umweltbericht und eine Umweltprüfung sind hierbei nicht erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung von Mehrfamilienhäusern in zentraler Innenstadtlage geschaffen werden. Die Bebauung dient der Deckung der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum.
Die Neubebauung trägt zur Aufwertung des Stadtbildes sowie zu einer Nachverdichtung mit möglichst barrierefreiem Wohnraum bei. Die fußläufige Erreichbarkeit der örtlichen Infrastruktur (Einkaufen, Verwaltung, Geschäfte in der Innenstadt, Busbahnhof) ist sehr gut.
Mit der Reaktivierung und Neunutzung einer innerstädtischen Brachfläche folgt die Planung der gesetzlichen Prämisse des § 1a BauGB, wonach zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Innenentwicklung genutzt werden sollen.
Aufhebung:
Derzeit gilt für den Bereich, für den das Bebauungsplanverfahren „Am Stadtgraben“ durchgeführt werden soll, der Bebauungsplan „Änderung über das Gebiet Helmbundstraße/Graben“, genehmigt am 27.05.1959.

Die Bebauungspläne im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes werden aufgehoben, da sie den Planungszielen und der angestrebten städtebauliche Neuordnung widersprechen. Die Aufhebung der Bebauungspläne soll unabhängig von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan erfolgen, d. h. die Aufhebung soll auch dann wirksam sein, falls sich der neu aufzustellende Bebauungsplan aus irgendeinem Grund als nicht wirksam herausstellt.
Soweit möglich, sollen das Aufhebungsverfahren und das Aufstellungsverfahren zusammen durchgeführt werden.“


Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung der folgenden Bebauungs- und Baulinienpläne gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu.

Der Geltungsbereich des eingeleiteten Aufhebungsverfahrens ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan vom 28.10.2016, gefertigt vom Büro IFK, Mosbach.


Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Am Stadtgraben“ in Neuenstadt aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Stadtgraben“ und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 28.10.2016, gefertigt vom Büro IFK, Mosbach.

Schaffung der Stelle einer Integrationsbeauftragten
Das Land Baden-Württemberg finanziert für drei Jahre eine 50%-Teilzeitstelle für einen Integrations-und Flüchtlingsbeauftragten für Kommunen. Hintergrund der Förderung dieser Stellen ist der Flüchtlingsstrom nach Europa und Deutschland, der im Jahr 2015 eine hohe Steigerungsrate zu verzeichnen hatte. Durch die große Anzahl an erwarteten Anschlussunterbringungen in den nächsten Monaten ist die Schaffung einer zentralen Stelle für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Migranten sinnvoll.
Durch die Schaffung dieser Stelle sollen neue bzw. zusätzliche Aufgaben im Bereich der Integration wahrgenommen werden. Es soll damit eine zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Integrationseinheiten geschaffen werden. Diese soll regelmäßig Kontakt zu allen Akteuren in der örtlichen Integrationsarbeit unterhalten. Die Integrationsarbeit soll gebündelt und gesteuert werden. Es sollen Integrationsangebote geschaffen und für die Zielgruppen leicht zugänglich gemacht werden.
Derzeit leben 29 Flüchtlinge in Neuenstadt. Nach Prognose des Landratsamtes sind im Jahr 2017 weitere 70 Personen im Wege der Anschlussunterbringung aufzunehmen.
Die neue Stelle soll nicht nur die Betreuung der Flüchtlinge beinhalten, sondern das komplette Paket von der Unterbringung über die Betreuung und die Angebotserstellung.
Voraussetzung ist, dass die Stelle mindestens einen Umfang von 50% einer Vollzeitstelle darstellt. Die Integrationsbeauftragte muss mindestens eine Qualifikation entsprechend den Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes aufweisen. Die Stelle muss für mindestens drei Jahre geschaffen werden.
Angedacht ist, dass Frau Janeta Hettich die interkommunale Stelle antritt. Sie war bereits über vier Monate im Hauptamt der Stadt Gundelsheim, insbesondere im Bereich der Flüchtlingshilfe tätig. Frau Hettich war zudem als Verwaltungspraktikantin für sechs Monate bei der Stadt Neuenstadt.
Die Integrationsbeauftragte soll, soweit dies gewünscht ist, grundlegende Aufgaben für Hardthausen und Langenbrettach mit übernehmen.
Der Gemeinderat stimmte der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Gundelsheim zur Schaffung der Stelle der "Flüchtlingsbeauftragten" zu. Die Stelle wird zum 01.03.2017 besetzt. Die Kooperation mit der Stadt Gundelsheim wird zunächst auf 3 Jahre befristet. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Gundelsheim zu schließen.

Touristische Nutzung der Alten Kegelbahn

Miriam Brütsch vom Sport- und Kulturamt der Stadt Neuenstadt stellte dem Gremium die Planungen für eine touristische Nutzung der „Alten Kegelbahn“ vor. Sie erklärte, dass Neuenstadt vielfältige und interessante kulturelle Angebote hat. „Was wir nicht haben, ist jedoch eine entsprechende Vermarktung des Angebots“. Dies soll nun geändert werden.
Touristische Situation und Bedarf
In Neuenstadt mündet der Brettachtal-Radweg in den vom ADFC mit 4 Sternen zertifizierten Premium-Radfernweg Kocher-Jagst.
Darüber hinaus gibt es in der Stadt u.a. die Freilichtspiele, zwei Museen und eine Vielzahl historischer Gebäude. In Zusammenarbeit mit der Tourismuskooperation HeilbronnerLand sollen sowohl die Neuenstadter Angebote im Radtourismus als auch im Kulturtourismus weiter ausgebaut werden.
Bislang können sich die Touristen vor Ort nur im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten informieren. Eine Beratung und Auskunft am späten Nachmittag oder am Wochenende sind zurzeit nicht möglich.
Die touristischen Angebote sind vorhanden, bislang aber nur einzeln und nicht umfassend vermarktet. Viele Radfahrer auf dem Fernradweg Kocher-Jagst-Radweg fahren an Neuenstadt vorbei. Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe sind nicht vollständig ausgelastet.
Die Einrichtung einer Touristeninformation soll den Informationsfluss rund um die Uhr garantieren und vor allem für Radfahrer mehr Servicequalität bieten. Zielgruppen sind hierbei Kurzurlauber, die qualitätsbewusst reisen und sich für Aktivitäten in der Natur und Kultur im ländlichen Raum interessieren. Auch die wachsende Zahl der Pedelec-Fahrer wird bedacht.
Geplant ist daher die Einrichtung einer Touristeninformation in Verbindung mit einer rund um die Uhr nutzbaren Servicestation für Radfahrer.
Alte Kegelbahn
Das Gebäude "Alte Kegelbahn" ist das älteste Gebäude der unteren Neuenstadter Innenstadt. Um es vor dem Verfall zu schützen, wurde es 2015 aufwändig fachgerecht saniert. Der Bestand soll nun mit großem Mehrwert für die Allgemeinheit sinnvoll genutzt werden. Das Gebäude befindet sich direkt am Kreuzungspunkt zweier Radwege und am Beginn der Innenstadt. Es bietet sich daher ideal für eine touristische Nutzung an.
Nutzungskonzept
Hinter der Alten Kegelbahn befindet sich eine stadteigene Freifläche, auf der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Ladestationen für Elektrofahrräder und Gepäckfächer angeboten werden sollen. Der Landkreis Heilbronn stellt im Rahmen des Förderprogrammes kostenfrei eine Reparatursäule mit Werkzeug und Luftpumpe zur Verfügung (RadServicePunkt).
Das Gebäude verfügt über einen vollständig geschlossenen Gebäudeteil und einen an drei Seiten geschlossenen Anbau. Der Anbau ist rund um die Uhr zugänglich und soll als Rastplatz dienen. In diesem Anbau werden zu Informationszwecken Prospektbehälter und ein Touchscreen angebracht.
Auf diesem Bildschirm können die Besucher Informationen über freie Unterkunftsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten, die nächsten RadServiceStationen u.v.m. abrufen.
Im vorderen, geschlossenen Gebäudeteil ist eine personell besetzte Touristeninformation geplant. Diese kann zunächst von Mai bis September von Freitag bis Sonntag geöffnet sein. Mittelfristig und bei entsprechendem Bedarf wird die Touristeninformation länger geöffnet sein und nicht nur die Gästeinformation und den Verkauf von Eintrittskarten, sondern auch die Erstellung von Paketen und die Vermarktung der Angebote direkt und in den verschiedenen Medien und sozialen Netzwerken übernehmen.
Angedacht ist auch, die eigenen touristischen Produkte zusammen mit den Angeboten der Nachbargemeinden, insbesondere Hardthausen und Langenbrettach, zu vermarkten.
Die Auslastung der Neuenstadter Übernachtungsbetriebe ist unter der Woche zufriedenstellend und erfolgt vor allem durch Geschäftsreisende. Die Auslastung am Wochenende ist gering, vorwiegend von Kurzurlaubern und Teilnehmern von Familienfeiern. Eine Erhöhung der Auslastung freitags und samstags mit Kurzurlaubern wird angestrebt.
Ziel dabei ist es, die Aufenthaltsdauer am Wochenende von nur einer Nacht auf zwei zu erhöhen und auch die weiteren örtlichen Betriebe von der verlängerten Aufenthaltsdauer profitieren zu lassen.
Die touristischen Einrichtungen der Stadt werden zurzeit fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut. Durch die verstärkte Vermarktung und der dadurch höheren Nachfrage sollen neue Arbeitsplätze entstehen.
Ein weiteres Projekt der Stadtverwaltung war in den letzten Jahren die Innenstadtsanierung mit dem Hintergrund, die Einzelhändler und Gastronomen in der Innenstadt zu halten. Auch diese Betriebe sollen vom intensivierten Tourismus profitieren.
Auch die BUGA 2019 in Heilbronn birgt großes Potential für den Ausbau Neuenstadts als "Standort" für Kurzurlauber. Im Zusammenhang mit der BUGA können touristische Leistungen rund um Neuenstadt als Paket angeboten werden.
Die Alte Kegelbahn kann künftig als Ausgangspunkt für Stadtführungen, geführte Radtouren und als Standort für Radler-Aktionen dienen. Diese Tourismusinformation soll zwischen Heilbronn und Hohenlohe eine Brücke schlagen, unterstützend tätig sein und im ländlichen Raum die lokalen Angebote des Kochertals zentral und publikumsnah vermarkten.

Kosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Alten Kegelbahn belaufen sich auf ca. 98.000 €. Es wurde bereits eine Tourismusförderung beim Land Baden-Württemberg in Höhe von 15% der Kosten (17.250 €) beantragt.
Der Gemeinderat begrüßte die Konzeption und stimmte einer touristischen Nutzung der Alten Kegelbahn in der vorgeschlagenen Form mehrheitlich zu.

Bau des verkehrswichtigen Zubringers zur L1095 in Neuenstadt -Vergabe der Arbeiten
Der Bebauungsplan für den verkehrswichtigen Zubringer zur L 1095 wurde am 25. Oktober 2010 im Gemeinderat beschlossen und anschließend veröffentlicht.
Das Plangebiet liegt im Süden von Neuenstadt. Es reicht vom Anschluss an die L 1095 bis zur Einmündung in die Eberstädter Hohle und damit zum Wohngebiet Daistler.
Die Arbeiten für den verkehrswichtigen Zubringer zur L 1095 wurden öffentlich ausgeschrieben. 11 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 24.11.2016 lagen der Stadtverwaltung 7 Angebote vor. Alle Angebote gingen termingerecht ein und wurden für die Auswertung berücksichtigt.
Nach der formalen, der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ergab sich, dass die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Bad Mergentheim mit 948.895,89 € brutto günstigster Bieter ist. Die Kostenberechnung vom 17.04.2014 beträgt 1.173.000,00 € brutto.
Die Firma Leonhard Weiss ist der Stadt Neuenstadt aus anderen Baumaßnahmen gut bekannt. Gegen die Auftragserteilung an die Firma Leonhard Weiss bestehen keine Bedenken.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für den Bau des verkehrswichtigen Zubringers zur L1095 in Neuenstadt an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 948.895,89 € brutto.

Sicherung der Kohlbachböschung in Stein am Kocher - Vergabe der Arbeiten
Die Arbeiten für die Sanierung und Sicherung der Böschung des Kohlbachs entlang der Kläranlage in Stein wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 7 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 24.11.2016 lagen dem Stadtbauamt 6 Angebote vor. Nachgereicht wurden keine Angebote. Eine Firma hat schriftlich abgesagt.
Nach der formalen, der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung war dieFirma Mackmull GmbH & Co. KG aus Elztal-Muckental günstigster Bieter mit 190.732,61 € brutto.
Aus dem Angebot entfallen vor der Vergabe der Bauarbeiten Positionen, die die Auftragssumme entsprechend reduzieren. Unter anderem entfällt die Verlegung eines Leerrohres auf einer Länge von ca. 330 m. Die alte Leerrohrverbindung wurde überprüft und ist noch für die Nutzung intakt. Aus dem Angebot wird auch die Entfernung der vorhandenen Einfriedung herausgenommen. Diese wird im Zuge der Baufeldrodung durch den Bauhof demontiert. Die restliche Reduzierung ergibt sich, weil in einem Bereich von 30 bis 40 Metern eine Böschungssicherung auch mit einer Erdmodellierung hergestellt werden kann. Die Ausführung als Erdmodellierung wird als die wirtschaftlichere sowie technisch gleichwertige gesehen. Daher wird diese Ausführung für die Auftragserteilung entsprechend vorgeschlagen.
Die Firma Mackmull GmbH & Co. KG aus Elztal-Muckental ist dem Stadtbauamt durch mehrere Baumaßnahmen bekannt. Die Ausführungen der Arbeiten waren immer zufriedenstellend.
Im Haushaltsplan 2016 waren für die Maßnahme 110.000 € brutto enthalten. Aufgrund des Hochwasserereignisses vom 30.05.2016 mussten die Herstellkosten auf rund 150.000 € erhöht werden, da das Hochwasser im Bereich des Kohlbachs deutliche Schäden hinterlassen hat. Die Summe ist in der Anmeldung für das Haushaltsjahr 2017 aufgeführt.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Böschungssicherung am Kohlbach entlang der Kläranlage in Stein an die Firma Mackmull GmbH & Co. KG aus Elztal-Muckental zum Angebotspreis von 147.122,61 € brutto.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat genehmigte in der Sitzung zwei Spenden.

Bausachen
In der Sitzung wurde über einen Bauantrag, zwei Bauvoranfragen und ein Bauvorhaben entschieden. Sehr erfreulich ist, dass es sich dabei um 4 Bauvorhaben der Innenentwicklung handelt.

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