Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2017

icon.crdate13.04.2017

Lesen Sie hier mehr darüber

Sanierung der Stadthalle Neuenstadt - Außenanlagen und Kostenfortschreibung

 

Architekt Hein vom Büro Hein-Hüttel-Lindenberger stellte dem Gremium die überarbeitete Außenanlagenplanung und Kostenfortschreibung vor.

In der Sitzung am 30. Januar 2017 hatte er bereits die Außenanlagenplanung vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planung der Außenanlagen zu erweitern. Es wurde der Wunsch eingearbeitet an der Seite zur Öhringer Straße hin eine Rampe vorzusehen um einen barrierefreien Zugang zur Stadthalle zu ermöglichen. Zudem sollten Fahrradständer angebracht werden.

Die tatsächlichen Kosten für die Außenanlagen sehen noch nicht fest, da zum Zeitpunkt der Sitzung die Ausschreibung noch nicht beendet war.

Herr Hein erklärte, dass für die Außenanlagen das gleiche Pflaster wie in der neuen Innenstadt verwendet werden soll. Er zeigte dem Gremium die neuen Ansichten und Pläne. Dabei ging er auch auf die Mehrkosten ein, die sich im Vergleich zur Sitzung vom 31. Januar 2017 ergeben haben. Vor allem bei den Elektro- und Hochbauarbeiten gab es unvorhergesehene Kosten. So mussten die Dachträger verstärkt, der Dachversatz zwischen den beiden Gebäuden ausgeglichen und ein Notdach errichtet werden. Ohne das Notdach hätte die Halle im Mai/Juni 2016 unter Wasser gestanden. Der Parkettboden wäre dabei zerstört worden. Durch das stabile Notdach war es möglich den hochwertigen Parkettboden zu schützen und weiterzuverwenden. Beim Bau der Halle vor über fünfzig Jahren wurden die Fundamente nicht gegen das Erdreich „abgeschalt“ sondern unmittelbar gegen das Erdreich betoniert. Um eine ordnungsgemäße Wärmedämmung zu erreichen mussten alle Fundamente aufwendig „abgespitzt werden. Gleiches gilt für die Bodenplatte im Foyerbereich, die zur Vermeidung von Wärme/- Kältebrücken zurückgebaut werden musste.

Dem Gemeinderat wurde am 30.01.2017 die fortgeschriebene Kostenfortschreibung erläutert. Mit dem weiteren Baufortschritt und durch die unvorhergesehenen Arbeiten haben sich weitere zusätzliche Kosten ergeben. Die Kostenfortschreibung schließt nun mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.130.000,00 €.

Ein Teil der Mehrkosten kann über den voraussichtlichen Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in Höhe von 58.000 Euro finanziert werden. Der Rest muss über den Nachtrag 2017 finanziert werden. Im Haushalt sind einschließlich der Ausstattung bisher 2.815.000 Euro veranschlagt. Für die Sanierung erhält die Stadt 190.000 Euro Landeszuschuss aus dem kommunalen Sportförderprogramm.

Der Gemeinderat beschloss, dass die Verwaltung ermächtigt wird, die Arbeiten für die Außenanlage nach Vorliegen des Submissionsergebnisses zu vergeben, um nicht bis zu nächsten Sitzung am 15. Mai 2017 warten zu müssen.

Der Planung und Kostenberechnung für die Außenanlage wurde einstimmig zugestimmt, ebenso der Kostenfortschreibung.

Bürgermeister Heuser informierte darüber, dass je nach Baufortschritt der noch ausstehenden Gewerke die Halle zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder genutzt werden soll. Allerdings muss noch abgewartet werden, ob auch zeitnah alle notwendigen Abnahmen möglich sind. Erst danach kann die Halle für Veranstaltungen freigegeben werden. Für alle Anfragen zur Nutzung der Stadthalle ab Anfang Juli 2017 wird daher vorsorglich nach einem Ausweichtermin bzw. einem anderen Veranstaltungsort gesucht.

 

Bebauungsplan “Areal Förch” in Kochertürn
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen-Vertrages zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen

Für den Bebauungsplan „Areal Förch“ in Kochertürn, ist es erforderlich die Eingriffe in die Natur und Landschaft auszugleichen. Da die Eingriffe nicht vollständig innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden können, muss ein Ausgleich außerhalb des Plangebietes erfolgen.

Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Maßnahme muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Neuenstadt a. K. und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Heilbronn, geschlossen werden.

Für den Ausgleich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Maßnahme in der Kocheraue: geplant ist eine Aufwertung des Auwaldes durch die Bekämpfung des Springkraut, die Erweiterung des Auwaldes nach Süden und Osten und die Anlage zweier kleiner Tümpel.
  • Flst. 1908, 1930, 1729, 1060, 2931, 3367 und 1354: auf den ackerbaulich genutzten Flurstücken soll zum Teil Wiese eingesät werden und teilweise Gehölze und Obstbäume gepflanzt werden.
  • Flurstück 1556: Westlich des Baches soll ein 15 m breiter Randstreifen aus der bisherigen Ackernutzung genommen werden. Der Wäschbach soll naturnaher gestaltet werden. Entlang des Baches sollen eine Hochstaudenflur und ein Auwald entstehen.

Insgesamt entsteht für den Bebauungsplan „Areal Förch“ in Kochertürn ein Ausgleichsbedarf von 220.192 Ökopunkten.

Bei zwei weiteren Projekten, die mit der Firma Förch zusammenhängen, (Bebauungsplan Ziegelhütte Erweiterung und im Zusammenhang mit der Baugenehmigung in Stein am Kocher) ist ebenfalls ein Teil des Ausgleiches noch nicht erbracht. Dabei handelt es sich um weitere 67.801 Ökopunkte. Somit müssen insgesamt 287.993 Ökopunkte ausgeglichen werden.

Durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen entsteht ein Überschuss von 768 Ökopunkten, die dem Ökokonto der Stadt Neuenstadt gutgeschrieben werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31.12.2017 erfolgen. Der Vertrag wurde vorab mit dem Landratsamt Heilbronn abgestimmt. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen trägt die Firma Förch. 

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages zur Regelung der Ausgleichsmaßnahmen zu.


Bebauungsplanverfahren “Areal Förch” in Kochertürn - Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan wurde bereits 2012 und 2013 intensiv beraten. Aufgrund der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ist es erst jetzt möglich die Satzung zu beschließen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Areal Förch“ in Kochertürn gefasst. Des Weiteren wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. 

Weiter wurde am 26.11.2012 die Änderung des Vorentwurfes beschlossen und der Entwurfsbeschluss gefasst. Aufgrund von kleineren Änderungen wurde der Entwurf in der Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2013 noch einmal geändert. 

In der Sitzung am 14.10.2013 wurden die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Areal Förch“ festgestellt. Der Satzungsbeschluss konnte aufgrund der fehlenden Ausgleichsmaßnahmen noch nicht gefasst werden.

Das bereits erstellte Bauvorhaben wurde im Rahmen der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Dies ist möglich, da der Bebauungsplan nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung) konkretisiert war.

Die Ausgleichsmaßnahmen stehen nun fest und sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen. Sie sind durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert, so dass der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Areal Förch“ gefasst werden kann.

Nachdem die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits erfolgte, wie auch die Feststellung des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, bedarf es nur noch des formellen Satzungsbeschlusses.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Areal Förch“ in Kochertürn i. d. F. vom 25.06.2012/ 26.11.2012/ 14.10.2013 nach  § 10 BauGB i. V. m. § 4 GemO (Gemeindeordnung) als Satzung. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 25.06.2012/ 26.11.2012/ 14.10.2013 wurden nach § 74 LBO (Landesbauordnung) i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Verbesserung der Breitbandversorgung in Neuenstadt am Kocher und den Stadtteilen - Auftragserteilung an tkt telekonsult Beratungsleistung "Gigabitgesellschaft"

Bürgermeister Heuser informierte, dass ein leistungsfähiges Breitbandnetz für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen, und damit auch von ganz Deutschland, sehr wichtig ist. Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist längst eine zentrale kommunale Aufgabe und zunehmend ein entscheidender Standortfaktor. Die Breitbandversorgung in der Kernstadt und den Stadtteilen ist in vielen Bereichen, auch im Vergleich zu anderen Kommunen, derzeit zufriedenstellend. Jedoch gibt es aktuell auch Bereiche und Straßenzüge in der Kernstadt und den Stadtteilen in denen lediglich Datenraten bis zu 6Mbit/s verfügbar sind. Nach dem angekündigten Eigenausbau der Telekom sollte in Neuenstadt am Kocher, Bürg, Cleversulzbach und Kochertürn für die überwiegende Zahl privater Nutzer eine „zeitgemäße“ Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s bestehen. Die Telekom plant hierzu in den nächsten 3 Jahren 26 „Kabelverzweiger“ so umzubauen, dass künftig die Datenraten und damit die Geschwindigkeit deutlich steigen. Das gilt auch für den größten Teil von Stein am Kocher. Sehr unbefriedigend ist derzeit die Situation für die Bereiche Brambacher Hof, Buchhof und andere außenliegende Wohnplätze.

Die Erfahrung der letzten Jahre und alle Prognosen sagen einen kontinuierlichen und steilen Anstieg des Bandbreitenbedarfs voraus. Diese hohen Bandbreiten und vor allem die im gewerblichen Bereich notwendigen symmetrischen Anschlüsse, können nur noch auf Glasfaserbasis realisiert werden. Ziel ist es, dass in der Zukunft jedes Haus einen Glasfaseranschluss erhält. In diesem Zusammenhang wird oft von „Fibre To The Basemant“ oder auch „Fibre To The Building“ (FTTB) gesprochen.

Die Stadt Neuenstadt will einen FTTB-Masterplan erstellen lassen, sodass bei allen Baumaßnahmen bereits Leerrohre für eine FTTB-Erschließung mit verlegt werden können.

Grundsätzlich sollte auch in Neubaugebieten die FTTB-Struktur bei der Erschließung verlegt werden. Dies sollte jedoch so erfolgen, dass diese Gebiete sinnvoll in die Gesamtkonzeption eingefügt werden und schnell in Betrieb gehen können.

Mit dem Bau eines „Backbone-Netzes“ durch den Landkreis könnten die notwendigen Netzzugänge in den einzelnen Teilorten geschaffen werden.

Die Stadt Neuenstadt fällt in die Raumkategorie „Randzone um die Verdichtungsräume“. Damit kann die Stadt vom Landesförderprogramm profitieren. Möglich wäre etwa ein FTTB-Ausbau für gewerbliche Nutzer und für die Anbindung der Schulstandorte an ein Glasfasernetz. Die Verwaltung hat noch am 27.12.2016 und damit rechtzeitig vor dem 31.12.2016 beim Bundesministerium Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Zuwendungsbescheid über 50.000 € brutto für Beratungsleistungen beantragt. Nach jetzigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt die entsprechende Förderzusage im Mai bzw. Juni erhält. Damit wäre es möglich die Firma tkt telekonsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang zu beauftragen, die Stadt Neuenstadt bei der kommunalen Breitbandversorgung im Rahmen einer Analyse zu unterstützen. Der Kommune liegt ein Angebot der tkt über 49.326 € vor.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, der Firma tkt telekonsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang den Auftrag gemäß Angebot vom 31.01.2017 auf Erfüllung von Beratungsleistungen gemäß des Bescheids des BMVI nach Ziffer 3.3 der Bundesbreitbandförderrichtlinie zum Preis von 49.326 Euro zu erteilen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Gewährung eines Bundeszuschusses über 50.000 Euro.

 

Konzept zur Anschlussunterbringung - Objekte zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung

Die Flüchtlingskrise stellt für die Kommunen immer noch eine große Herausforderung dar. Der Zustrom von geflüchteten Menschen nach Deutschland hat zwar deutlich abgenommen, jedoch bleibt die Unterbringung der Flüchtlinge in den sogenannten Anschluss-unterbringungen eine wichtige Aufgabe in den Kommunen. Anschlussunterbringung bedeutet, dass die Flüchtlinge nach Abschluss ihres Anerkennungsverfahrens bzw. nach einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten aus den vom Landkreis „betriebenen“ Gemeinschaftsunterkünften in die sogenannte Anschlussunterbringung übergeleitet werden müssen.

Grundsätzlich haben die Asylsuchenden die Möglichkeit, selbst nach geeignetem Wohnraum zu suchen. Da dies in den meisten Fällen nicht gelingt, ist ein Tätigwerden der Kommunen erforderlich. Hierbei handelt es sich gemäß § 18 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG) um eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.  Es gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie in der Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen.

Die Quote der Anschlussunterbringung wird seitens des Landkreises auf Basis der Einwohnerzahlen erstellt. Nach heutiger Prognose des Landkreises sind bis zum Jahresende 2017 in Neuenstadt a. K. 73 Personen in der Anschlussunterbringung unterzubringen. 

Zum jetzigen Zeitpunkt konnten für das Jahr 2017 bereits 10 Personen in die Anschlussunterbringung übergeleitet werden. Darunter wurde eine Familie in ein privates Mietverhältnis im Stadtkern untergebracht und eine Familie bezog zum 01.04.2017 eine gemeindeeigene Unterkunft in Stein. 

Bei der Wohnraumakquise ist die Stadt Neuenstadt bemüht die Unterbringung weitestgehend dezentral und in kleinen Einheiten zu gestalten und auch die Stadtteile mit einzubeziehen. Für die Anschlussunterbringung wird zunächst leerstehender städtischer Wohnraum genutzt. Verschiedene Gebäude in Neuenstadt a. K. und den Stadtteilen wurden bereits bzw. werden noch saniert. Über Wohnangebote aus der Bevölkerung ist die Verwaltung ebenfalls dankbar. Der Gemeinderat stimmte dem Konzept zur Anschlussunterbringung zu.

 

Neukonzeption des Mörike-Museums Cleversulzbach

Bürgermeister Heuser erklärte dem Gemeinderat, dass eine Neukonzeption des Mörike-Museums in Cleversulzbach angedacht ist.

Aktuelle Situation

Dank des großen Einsatzes des Freundeskreises Mörike-Museum Cleversulzbach e. V. kommen jedes Jahr viele Besucher zur Besichtigung. Die meisten Gäste kommen zu den Veranstaltungen und Sonderausstellungen. Die Besucherzahlen der eigentlichen Dauerausstellung über Eduard Mörike nehmen jedoch von Jahr zu Jahr ab.

Ein Grund hierfür ist, dass viele Besucher die Dauerausstellung bereits einmal gesehen haben und keinen Anreiz haben, erneut zu kommen. Eine Neukonzeption der Dauerausstellung soll nicht nur einen Impuls geben, das Mörike-Museum wieder einmal zu besuchen, sondern auch die Erkenntnisse und Geschichten über Eduard Mörike zeitgemäß präsentieren.

Konzept

Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft literarischer Museen in Marbach (alim), die auch Fördergelder zur Verfügung stellt, mit Herrn Bergold, der bereits die letzte Ausstellungskonzeption im Mörike-Museum betreut hat, und mit der Agentur seriature wird ein neues Konzept erarbeitet. Der Schwerpunkt der neuen Ausstellung wird nicht die Lyrik Eduard Mörikes, sondern der Mensch Eduard Mörike sein. Die Besucher möchten wissen, was war an Mörikes Zeit in Cleversulzbach so besonders. Anhand verschiedener Themenschwerpunkte wird dies dargestellt: Mörike als Pfarrer, Mörike mit seiner Familie, Mörike und seine Freundschaften, etc.

Im Rahmen dieser Neukonzeption sollen auch Umbaumaßnahmen im Mörike-Museum stattfinden. Die komplette Ausstellung soll künftig im Erdgeschoss des Gebäudes zu sehen sein. So kann Besuchern, die schlecht zu Fuß sind, das viele Treppensteigen erspart werden.

Die Räume im Obergeschoss sind von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen. Der große Vereinsraum, die Küche unb die Toiletten bleiben unverändert bestehen. Der bisherige Ausstellungsraum im Obergeschoss wird künftig für Sonderausstellungen genutzt werden.

Der „neue“ Haupteingang befindet sich im vorderen Bereich des alten Schulhaus, nicht wie bisher hinten am Anbau. Im Erdgeschoss des alten Schulhauses soll ein Empfangsraum mit Kasse, Garderobe und Museumsshop eingerichtet werden. Auch die Präsentation von  Ausstellungsstücken ist dort möglich. Durch das neue Sichtfenster im Mauerwerk kann der Verantwortliche an der Kasse mit den Besuchern in Kontakt bleiben. Das kleine Büro und Lager des Freundeskreises bleibt bestehen, ein Öffnen oder Entfernen der Wände wird von Seiten des Denkmalamtes nicht gestattet. Die Kellertreppe wird mit einer Falltür abgedeckt, das Geländer wird entfernt. Der Durchgang wird breiter und kann komplett als Ausstellungsfläche genutzt werden. Es wird ein direkter Durchgang in den großen Ausstellungsraum geschaffen. Hierfür wird anstelle der Glasfront eine geschlossene Wand errichtet und die Treppenstufen durch eine langgezogene Rampe ersetzt.

Ziel dieser Umbaumaßnahmen ist es, die bislang verwinkelten Wege und unterschiedlichen Ausstellungsräume zu einem fortlaufenden, einheitlichen Ausstellungsbereich umzuformen. Der Besucher muss sich nicht mehr auf seinen Weg durch das Museum konzentrieren, sondern kann dem Verlauf der Ausstellung einfach folgen.

Der Ortschaftsrat Cleversulzbach und der Freundeskreis Mörike-Museum Cleversulzbach e. V. wurden bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 24.01.2017 bereits über diese Neukonzeption informiert. Beide stimmen dem Konzept zu.

Kosten

Die Gesamtkosten für die Neukonzeption inklusive Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 136.000 €. Im Haushalt 2016 der Stadt Neuenstadt a. K. wurden bereits Kosten in Höhe von 110.000 € veranschlagt. Davon werden 80.000 € von der Stadt Neuenstadt getragen, 30.000 € sind ein Zuschuss der Arbeitsgemeinschaft literarischer Museen (alim).

Bei den Planungen im Laufe des Jahres 2016 erhöhte sich die Kostenschätzung um 26.000 €, vor allem aufgrund der zusätzlichen Umbaumaßnahmen. Diese zusätzlichen Kosten werden durch einen alim-Zuschuss in Höhe von 11.500 € und Zuschüsse von Stiftungen in Höhe von 14.500 € abgedeckt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Neukonzeption des Mörike-Museums Cleversulzbach in der vorgeschlagenen Form zu.

 

Wasserverband "Neuenstadter Brettach" - Sachstand geplantes Hochwasserrück-haltebecken in Brettach

In der Verbandssitzung des Wasserverbandes „Neuenstadter Brettach“ am 23. März 2017 in Bretzfeld hat Herr Peter Sackmann vom Ingenieurbüro Zink aus Lauf die weiter entwickelte Entwurfsplanung für das fehlende Becken auf der Gemarkung Brettach vorgestellt. Erste konkrete Überlegungen zu dem Becken zwischen Brettach und Langenbeutingen gab es bereits 2014. Die Stadt Neuenstadt hatte zuvor den Antrag gestellt, das geplante Ausbauprogramm bezüglich der Priorisierung zu überdenken und das Becken schneller zu realisieren. Dies wurde von der Verbandsverwaltung und der Verbandsversammlung aufgenommen. Das nun geplante neue Becken auf der Gemarkung Brettach hat ein Volumen von 806.000 m³ und ein Einzugsgebiet von 127 km². Die Dammhöhe liegt bei 7,8 m. Nach der aktuellen Planung ist ein Erddamm über eine Länge von 450 m geplant. Bei der Neigung wird berücksichtigt, dass der Damm möglichst einfach bewirtschaftet werden soll.

Der Regelabfluss liegt bei 22,6 m³/s. Damit müsste gewährleistet sein, dass im Hochwasserfall das Wasser aus der Brettach schadlos durch die Ortslage von Neuenstadt abgeführt werden kann.

 

Erschließung “Erweiterung Gewerbe- und Industriepark Unteres Kochertal (GIK), 1.BA” - Vergabe der Erschließungsarbeiten

Die Arbeiten für die Erschließung „Erweiterung Gewerbe- und Industriepark Unteres Kochertal (GIK), 1. Bauabschnitt“ in Neuenstadt a. K. wurde öffentlich ausgeschrieben. Es haben 12 Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Submissionstermin am 23.02.2017 lagen dem Stadtbauamt 6 Angebote vor.

Nach der formalen, der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ergab sich, dass die Firma Schneider GmbH & Co. KG aus Öhringen der günstigste Bieter zum Angebotspreis von 1.679.931,66 € (brutto) ist.

Die Firma Schneider GmbH & Co. KG ist dem Stadtbauamt von mehreren Baumaßnahmen bekannt.

Der Gemeinderat stimmte daher der Vergabe an die Firma Schneider GmbH & Co. KG zu.

 

Sanierung der Lindenstraße in Neuenstadt a. K. – Vergabe der Arbeiten

Die Arbeiten für die Sanierung der Lindenstraße in Neuenstadt a. K. wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden zehn Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 23.03.2017 lagen dem Stadtbauamt zwei Angebote vor. Fünf Firmen haben schriftlich abgesagt, drei weitere Firmen haben keine Angebote abgegeben.

Nach der formalen, der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ergab sich, dass die Firma Schneider Bau GmbH & Co. KG aus Heilbronn der günstigste Bieter mit 192.651,22 € brutto ist.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Schneider GmbH & Co. KG aus 74076 Heilbronn zum Angebotspreis in Höhe von 192.651,22 € brutto zu.

 

Bausachen

Es wurde über einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren entschieden.

 

Bekanntgaben

 

Edeka-Markt

Bürgermeister Heuser informierte darüber, dass der Betreiber des Edeka-Marktes den Betriebsablauf optimieren möchte. Geplant ist, die Leergutannahme aus dem Eingangsbereich zu verlegen. Baurechtlich bzw. städtebaulich hat die Verwaltung keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme und gegen die damit einhergehende geringfügige Baulinienüberschreitung. Das Landratsamt Heilbronn wurde vorab über die Genehmigungsfähigkeit befragt. Der Generalunternehmer und der Architekt haben der Erweiterung ebenfalls zugestimmt.


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