Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderates vom 24. 07.2017

icon.crdate04.08.2017

Hier erfahren Sie mehr darüber

Fragestunde für Einwohner

Es wurden keine Fragen gestellt.

Verabschiedung von Hauptamtsleiter Eberhard Laier
Der Bericht und die Fotos über die Verabschiedung von Hauptamtsleiter Eberhard Laier finden Sie hier als separten Artikel

 

Sachstandsbericht Bebauung “Am Stadtgraben”
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 entschieden, welcher Bauträger die Bebauung des Areals „Am Stadtgraben“ realisieren soll. Vorausgegangen war ein Bewerberverfahren, bei dem die Firma Kruck und Partner Wohnbau und Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heilbronn, als Bauträger ausgewählt wurde. Das planende Büro ist das Büro Kauffmann Theilig & Partner aus Ostfildern.

Der zum Bewerberverfahren eingereichte Entwurf wurde inzwischen mehrfach überarbeitet und weiterentwickelt. Herr Kauffmann, Herr Kruck und Herr Bunse haben in der Sitzung den neuesten Planungsstand und die Entwicklung seit der Vergabe vorgestellt.

Herr Kauffmann zeigte zu Beginn nochmals die vorherigen Pläne, Grundrisse und Ansichten. Er erklärte, dass die Lage der Gebäude gleich geblieben ist und zeigte die neue schematische Darstellung sowie die Höhenabwicklung, auch im Vergleich zur umgebenden Bebauung. Die Entwicklung des zweiten Bauabschnittes wurde bereits in die Planungen mit einbezogen um die  Weiterentwicklung aufzuzeigen. Beim zweiten Bauabschnitt handelt es sich um das Gebäude nahe des Bärenbrunnens, welches zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll. „Die Kubatur ist nicht als einziger Block je Gebäude gedacht, sondern hebt sich durch die Höhe, durch Vor- und Rücksprünge und durch verschiedene Materialien voneinander ab“, erklärte Herr Kauffmann. Der Platz in der Mitte ist großzügig geplant und weitet sich nach unten zum Mühlweg trichterförmig auf. Die Außenanlagen werden noch durch eine Landschaftsarchitektin geplant und die Tiefgaragenwand soll großflächig begrünt werden.

Der Investor ist auf den Wunsch des Gremiums eingegangen und hat die Grundrisse der Wohnungen verkleinert, sodass mehr 2 und 3 Zimmer-Wohnungen gebaut werden. Damit soll dem aktuellen Wunsch nach kleineren Wohnungen entsprochen werden.

„Die Beheizung erfolgt mittels eines BHKW, das mit Biogas betrieben wird und den erzeugten Strom den Nutzern zur Verfügung stellt“, erklärte Herr Bunse und stellte dem Gremium das Energiekonzept vor. Die Überwachung erfolgt mittels Monitoring-Verfahren. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist dabei ein Bestandteil des nachhaltigen Energiekonzeptes. Die Gebäude sind über Nahwärmeleitungen miteinander verbunden. Durch eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Funktion gibt es wesentlich geringere Energieverluste als bei einer getrennten Strom- und Wärmeerzeugung.

Bürgermeister Heuser erklärte zum Schluss, dass der Bau beginnen kann, sobald das Baurecht vorliegt. Dabei werden in den Prozess auch die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft mit in die Entscheidung einfliessen. Ende des Jahres 2017 soll im Gemeinderat über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit beraten werden. Der Baubeginn soll nach Auskunft des Investors so früh wie möglich, spätestens im Frühjahr 2018 erfolgen.

 

Bebauungsplanverfahren “Am Stadtgraben” in Neuenstadt und örtliche Bauvorschriften; Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes “Am Stadtgraben” bisher erlassenen Bebauungspläne

Um das Bebauungsplanverfahren für die vorgestellte Bebauung „Am Stadtgraben“ voranzubringen, mussten die bisher erlassenen Bebauungspläne aufgehoben werden. Die Planunterlagen sind zwischenzeitlich im Entwurf erstellt. Ebenfalls erstellt wurde die Untersuchung zum Artenschutz.

Der Gemeinderat hat am 19.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Am Stadtgraben“ gefasst. Der Gemeinderat hat am 15.05.2017 den Einleitungsbeschluss über die Aufhebung der alten Bebauungspläne gefasst. Im Zuge der Ausarbeitung des Planentwurfs hat sich ergeben, dass der Geltungsbereich der Pläne im östlichen und im südlichen  Bereich geringfügig erweitert werden sollte. Die östliche Erweiterung gewährleistet, dass die östlichen Abstandsflächen des östlichen Gebäudes vollständig innerhalb des Geltungsbereichs liegen.

Die südliche Erweiterung gewährleitet, dass die neue öffentliche Verkehrsfläche vollständig innerhalb des Planbereiches liegt. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren und der Einleitungsbeschluss zur Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne sind daher anzupassen.

Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Plangebiete zu. Maßgebend für die Geltungsbereiche ist der Lageplan, gefertigt von IFK, datiert mit 24.07.2017. Der Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2016 und der Einleitungsbeschluss vom 15.05.2017 werden entsprechend abgeändert.

Der Gemeinderat stellte anschließend den Entwurf des Bebauungsplanes, den Entwurf des Textteils, den Entwurf der Begründung und den Entwurf der Aufhebungspläne, gefertigt von IFK, datiert mit 24.07.2017 fest.

Folgende Bebauungspläne wurden aufgehoben:

  • Bebauungsplan „Änderung über das Gebiet Helmbundstraße/Graben“, genehmigt 27.05.1959
  • Bebauungsplan (ohne Bezeichnung), genehmigt durch Verfügung des Landratsamtes vom 22.12.1955 Nr. V 3005
  • Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Grabens“, genehmigt durch Verfügung des Landratsamtes vom 11.10.1955 Nr. V 3005
  • Baulinienplan, genehmigt durch Ministerialerlass vom 05.02.1949 Nr. V Ho 6492 und Nr. V Ho 1180 vom 23.03.1950

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung für den Bebauungsplan „Am Stadtgraben“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und die Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Innerörtliches Verkehrskonzept - Beschluss über die Beschilderungsplanung

Die Beschilderungsplanung wurde bereits am 14.11.2016 durch Herrn Schröder und Frau Merkle von BS Ingenieure dem Gemeinderat vorgestellt. Aufgrund geringfügiger Unterschiede zwischen den Angaben in der Präsentation und den Sitzungsvorlagen wurde dieser Tagesordnungspunkt ohne Beschluss zu Ende gebracht.

Frau Merkle stellte in der Sitzung die Beschilderungsplanung erneut vor. Zunächst zeigte sie auf dem Übersichtsplan, wo die wegweisende Beschilderung ausgetauscht werden soll. Im Anschluss ging sie auf Änderungen der Fotodokumentation ein.

Der Gemeinderat stimmte der wegweisenden Beschilderung zu, bat aber nochmals um Prüfung kleiner Details.

Im nächsten Schritt muss noch mit der Straßenbauverwaltung abgeklärt werden, inwieweit sie sich an den Kosten beteiligt und ob die Schilder bei nur geringfügigen Änderungen auch überklebt werden dürfen.

Die Verwaltung wird vor Auftragsvergabe über das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Kosten berichten.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Verkehrsunfallgeschehen 2016 für den Polizeiposten Neuenstadt am Kocher

Der Polizeiposten in Neuenstadt ist mit 5 Beamten besetzt und zuständig für die Kommunen Neuenstadt a. K., Hardthausen a. K. und Langenbrettach. Er umfasst eine Fläche von rund 100 qkm und ca. 17.300 Einwohner.

Auch für das Jahr 2016 hat die Polizeidirektion Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt Neuenstadt a. K. erstellt. Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten in den letzten Jahren sowie ein Vergleich mit den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm.

Polizeihauptkommissar Volker Elgner, der Postenführer des Polizeipostens Neuenstadt, hat in der Sitzung die einzelnen Auswertungen erläutert und detaillierte Ausführungen – auch zum Verkehrsunfallgeschehen in der Stadt – im abgelaufenen Jahr gemacht.

Er erklärte, dass die Kriminalitätsbelastung in Neuenstadt verglichen mit derjenigen im Landkreis Heilbronn unterdurchschnittlich ist. Blickt man auf die letzten 5 Jahre zurück, sieht man in Neuenstadt einen leichten Rückgang der Straftaten. Im 10-Jahres-Zeitraum wird die rückläufige Tendenz klarer erkannt.

2016 gab es weniger einfache Diebstähle, leider nahmen die schweren Diebstähle jedoch zu. Die Gewaltkriminalität stieg von 11 auf 15 Fälle; die Straßenkriminalität ging leicht zurück.

„Wir arbeiten weiterhin daran, die Wohnungseinbrüche zu bekämpfen“, erläuterte Elgner. Es gebe auch eine neue Qualität von aggressiver und organisierter Bettelei. Hierbei drangen organisierte Bettler „gewaltsam“ in Wohnungen ein, nachdem ihnen die Türen geöffnet wurden.

Er bestätigte, dass die Internetkriminalität immer mehr zunimmt und es immer wieder neue „Maschen“ gibt, auf welche die Menschen leider hereinfallen.

Die Aufklärungsquote ist mit landesweit durchschnittlich 60 % sehr hoch. In Neuenstadt ist diese Quote leicht gesunken auf 45 %.

Im Rahmen des Verkehrsunfallgeschehens war 2016 leider wieder ein Toter zu beklagen. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ist gleichbleibend und die Schwere der Unfallfolgen nimmt ab, obwohl der Verkehr insgesamt zunimmt. Es wurde kein Unfallschwerpunkt ausgemacht.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik.


Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2017 der Stadt und der Stadtwerke Neuenstadt am Kocher

Kämmerer Franz Ott stellte dem Gremium den Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2017 der Stadt und der Stadtwerke Neuenstadt vor.

1. Eigenbetrieb Stadtwerke Neuenstadt

Das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit einem Ergebnis von ca. 300.000 Euro schließen und damit um etwa 30.000 Euro niedriger liegen, als im Wirtschaftsplan ausgewiesen.

Im Wirtschaftsjahr 2017 hingegen wird das angestrebte Ergebnis von 306.000 Euro um ca. 55.000 Euro nach Steuern übertroffen werden. Hauptursächlich hierfür sind geplante, aber in 2017 nicht mehr zu realisierende Maßnahmen (Erneuerung Hausanschlüsse Gas/Wasser Mühlrain, Bau BHKW Gymnasium) sowie nicht zu bildende Pensionsrückstellungen.

Grundlegende Änderungen auf die einzelnen Sparten bezogen, sind nicht zu erwarten. Die Konzessionsabgaben Gas und Wasser werden voraussichtlich voll erwirtschaftet werden können.

2. Haushaltsjahr 2016 der Stadt Neuenstadt

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit wesentlich erfreulicheren Zahlen, als im Haushaltsplan und im Nachtragsplan 2016 angenommen wurde. Der Verwaltungshaushalt wird dem Vermögenshaushalt rund 5.882.000 Euro (geplant waren 4.077.000 Euro) zuführen können.

Der Allgemeinen Rücklage können entgegen der Planung (988.000 Euro) „nur“ rund 500.000 Euro zugeführt werden. Ein Grund dafür ist, dass die Stadt den Stadtwerken ein Darlehen in Höhe von 2,64 Millionen Euro gewährt hat. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat darauf hingewiesen, dass der Vorgang über den Vermögenshaushalt abgebildet werden muss, was 2016 nachgeholt wurde. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2016 rund 15 Millionen Euro. Die Verschuldung konnte um weitere 252.834 Euro gesenkt werden. Sie betrug zum Jahresende nur noch 141.244 Euro.

3. Haushaltsjahr 2017

Die sogenannte Mai-Steuerschätzung 2017 brachte für die öffentlichen Haushalte sehr erfreuliche Zahlen. Die bundesweit geltenden Werte wurden anschließend für die Gemeinden in Baden-Württemberg „regionalisiert“ und auch konkretisiert.

Die Steuern des Landes Baden-Württemberg liegen im Jahr 2017 um 512 Mio. Euro höher als nach der letzten Schätzung, 2018 um 510 Mio. Euro und 2019 um 475 Mio. Euro.

Im Zeitraum 2017 bis 2021 sind das 2,457 Mrd. Euro mehr als gegenüber der bisherigen Schätzung/Finanzplanung.

Im Vergleich zur November-Steuerschätzung sollen die Kommunen im Jahr 2017 mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 520 Millionen Euro rechnen können, für 2018 von etwa 620 Millionen Euro mehr und für 2019 von 770 Millionen Euro. Dazu kommen die Mittel aus dem kommunalen Sanierungsfonds (insbesondere für Schulbauten), die das Land den Kommunen bereitstellt. Diese belaufen sich nach der Mai-Steuerschätzung auf rund 106 Millionen Euro im Jahr 2018 und 2019 auf rund 134 Millionen Euro.

Hieraus resultieren natürlich auch Änderungen bei den bisher für das Jahr 2017 mitgeteilten Orientierungswerten. Für die kommunale Haushaltsplanung gibt es folgende Veränderungen, die insbesondere die Zahlungen des Landes an die Gemeinden betreffen:

  1. Der Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer erhöht sich auf 6,2 Mrd. Euro (bisher 5,9 Mrd. Euro)
  2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt auf 836 Mio. Euro gegenüber den bisher geplanten 833 Mio. Euro
  3. Die Kommunale Investitionspauschale erhöht sich um 1 Euro pro Einwohner auf 78 Euro je Einwohner (im Haushaltsentwurf 2017 wurde noch von 72 Euro ausgegangen)
  4. Der Grundkopfbetrag für Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft an die Gemeinden steigt für Neuenstadt von 1.362,70 Euro je Einwohner auf 1.369,30 Euro je Einwohner.

Für die Stadt Neuenstadt bedeuten diese Änderungen eine Verbesserung im Haushaltsjahr von rund 400.000 Euro.

Die ursprünglichen Zahlen waren noch Grundlage für den Haushaltsplan 2017, den der Gemeinderat am 6. März 2017 beschlossen hat. Die Einschätzungen, die die Verwaltung im Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 geäußert hat, scheinen sich mehr als zu bewahrheiten. 2017 bis 2020 werden die Gemeinden in Baden-Württemberg eine sehr solide Finanzausstattung haben. Die Gemeinden, die damit verantwortungsvoll umgehen, werden, trotz aller neuen Aufgaben, nicht in finanzielle Schieflage geraten.

3.1. Verwaltungshaushalt 2017

Der Verwaltungshaushalt 2017 wird somit ohne größere negative Überraschung abgeschlossen werden können. Neben den angesprochenen Gemeinschaftssteuern und Landeszuweisungen, verlaufen auch die eigenen Steuern (Grund- und Gewerbeteuer) planmäßig. Es ist derzeit eher mit einer (wenn auch nur leichten) Überschreitung der Planansätze, denn mit einer Unterschreitung zu rechnen.

Bei den sonstigen Landeszuweisungen, wie zum Beispiel für die Kindertagesstätten, sind keine Änderungen zu erwarten. Die Abschlagszahlungen gehen regel- und planmäßig ein. Planmäßig – mit wenigen kleineren Ausnahmen – verlaufen die Einnahmen aus den Bereichen Gebühren, Mieten und sonstigen Verwaltungseinnahmen.

Von den geplanten Holzerlösen konnten zur Jahresmitte rund 84 % realisiert werden. Insgesamt wird das Haushaltsjahr 2017 von der Ertragsseite her nicht negativ beeinflusst.

Hauptposition auf der Ausgabe- bzw. Aufwandsseite sind die Personalausgaben. Gegenüber der Planung wird es keine Änderungen in der Gesamtsumme geben. Bisher wurden im Laufe des Jahres keine Entscheidungen getroffen, die „Personal-Mehrkosten“ nach sich gezogen hätten. Die Gehaltsentwicklung 2017 - insbesondere die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung -  konnte schon bei den Planungen berücksichtigt werden.

Im Bereich der Unterhaltung der Liegenschaften waren neben der jährlichen laufenden Unterhaltung geplant:

  • Rathaus Neuenstadt; Erneuerung der Heizung
  • Sanierung von städtischen Gebäuden, um Menschen, die sozialen Wohnungsraum benötigen, diesen zur Verfügung zu stellen
  • Streichen der Außenfassade der Kindertageseinrichtung (KTE) Lange-Wiesen-Weg
  • Mörike-Museum: Erneuerung der Fensterläden
  • Einbau von Lichtkuppeln in der KTE Wiesenweg
  • Erneuerung der Umzäunung an der KTE Kitteläcker
  • Sanierung der Dachgauben und der Kaminverkleidung am Bürgerhaus
  • Erneuerung des Stromanschlusses für das Bauhof-/Stadtwerkegebäude

Die Maßnahmen wurden bzw. werden planmäßig ausgeführt. Umfangreichere außerplan-mäßige Unterhaltungsmaßnahmen stehen derzeit nicht an. Allerdings kann es durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin, die neben dem Gebäudemanagement auch Maßnahmen im Bereich Hochbau betreut hat, zu Verzögerungen oder gar Verschiebungen kommen.

Die Jahresarbeiten für die Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen wurden in der Sitzung des Gemeinderates im März 2017 vergeben. Die Arbeiten werden derzeit ausgeführt. Mehrkosten sind nicht zu erwarten.

Die geplanten Feldwegunterhaltungsmaßnahmen 2017 wurden ebenfalls in dieser Sitzung vergeben und werden zeitnah erledigt.

Mehrkosten wird es auch 2017 im Bereich der Gewässer bzw. Gewässerrandbereiche kommen. Es handelt sich noch um Auswirkungen des Hochwassers vom Mai 2016.

Auch die sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaften (Gas, Wasser, Versicherungen, …) und die sonstigen Aufgaben des Verwaltungshaushalts werden mit den entsprechenden Haushaltsansätzen finanziert werden können.

Die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2.592.000 Euro wird deshalb voraussichtlich erreicht werden können.

3.2. der Vermögenshaushalt 2017

Der Vermögenshaushalt 2017 wurde mit einem Volumen von 6.959.500 Euro beschlossen. Zu diesem Betrag kommen noch 5.572.800 Euro an Haushaltsresten aus dem Jahr 2015 hinzu (auf der Einnahmeseite 1.015.000 Euro). Eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt ist in Höhe von 2.592.000 Euro eingeplant. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Allgemeinen Rücklage sollten 531.450 Euro entnommen werden.

Der Sachstand der Maßnahmen, die 2017 geplant sind (und nicht Bestandteile eines Budgets oder jährlich wiederkehrend sind):

 

Sanierung Türnitzbau und Forstamt

Der Bewilligungsbescheid für das Sanierungsgebiet ist erteilt. Derzeit arbeitet die Verwaltung an der Frage, nach welchem Modus die Ingenieurdienstleistungen ausgeschrieben und vergeben werden, nachdem die europaweite Ausschreibung kein zufriedenstellendes Ergebnis brachte.

 

Feuerwehr

Das HLF 20 (Hilfeleistungsgruppenlöschfahrzeug) konnte 2017 ausgeliefert werden. Es wurde bereits im Rahmen des Stadtfestes 2017 an die Feuerwehr übergeben.

 

Eduard-Mörike–Gymnasiums (EMG)

Der ehemalige Raum 102, der seither als Aufenthaltsraum für die Oberstufe genutzt wurde, soll als NaturWissenschaft und Technik-Raum ausgebaut und ausgestattet werden (die voraussichtlichen Kosten betragen 100.000 Euro). Im EMG gibt es zusätzlichen Raumbedarf. Für die Realisierung wird ein Förderantrag gestellt. In diesen Förderantrag wird dann auch der NWT-Raum aufgenommen. Mit einer Entscheidung des Landes Baden-Württemberg ist frühestens im Frühjahr 2018 zu rechnen.

 

Stadthalle

Die Sanierung der Stadthalle steht kurz vor dem Abschluss. Verzögerungen gab es durch die Entscheidung, die Außenanlagen ebenfalls zu erneuern und wegen eines ungeplanten Wassereintritts, wodurch der Boden auf der Bühne erneuert werden muss. Die Gesamtkosten werden rund 3.300.000 Euro betragen.

 

Parkplätze an der Kelterhalle

Mit den Vorarbeiten wurde begonnen. Mit deren Abschluss ist bis Herbst 2017 zu rechnen.

 

Kunstrasenplatz

DieVerhandlungen zum Erwerb der erforderlichen Grundstücke hat begonnen. Erste Planungen für den Platz gibt es allerdings noch nicht.

 

Stiftspark

Mit Abschluss der Baumaßnahmen für das Pflegeheim wurde begonnen, den Stiftspark neu anzulegen. Die Arbeiten werden von der Evangelischen Heimstiftung durchgeführt. Die Stadt leistet für ihren Teil Kostenersatz. Die Arbeiten sind bis Anfang September 2017 abgeschlossen.

 

Sanierung des Kohlbachs in Stein am Kocher

Mit den Arbeiten wurde ebenfalls begonnen. Mit deren Abschluss ist bis Herbst 2017 zu rechnen.

 

Außengebietsabkopplungen

Bereits der "Allgemeine Kanalisationsplan" von 20. März 2008 beinhaltete bereits eine Gesamtkonzeption zum Thema "Maßnahmen zur Vorflutbeschaffung des wild zufließenden Wassers aus Außenbereichen" (sog. Außengebietsabkopplungen).

Aufgrund dieser Planungen wurde ein Förderantrag auf Bezuschussung der Investitionskosten gestellt. Für die eingeplanten Investitionskosten von 847.000 Euro wurden 482.800 Euro an Zuschuss beantragt. Der formale Förderbescheid verzögert sich. Die einzelnen – für 2017 geplanten -  Maßnahmen sind:

  • Abkopplung Beutinger Weg (Cleversulzbach)
  •   Abkopplung Schlossgarten/Siedlungsstraße/Röte (Bürg)
  • Ableitung Gochsener Straße zum Kocher (Bürg)
  • Abkopplung Heilbronner Weg (Neuenstadt)
  • Abkopplung Brechhaus/Am Armsünderweg (Neuenstadt
  • Teilabschnitt Ortsverbindung Kochertürn/Bürg

Alte Kegelbahn

Der Gemeinderat hatte der Konzeption für die alte Kegelbahn als Tourismus-Information zugestimmt. Die Ausbauarbeiten laufen derzeit.

 

Grundstücksverkehr

Ob sich die 2,2 Millionen Euro an Grundstückserlösen realisieren lassen, ist fraglich. Die personelle Neubesetzung im Liegenschaftsamt und die fehlende Erschließung der innerörtlichen Bereiche ließen bis Sommer 2017 keine Grundstücksveräußerungen (insbesondere Wohnbauplätze) zu. Sollte es hier im Rahmen der Jahresrechnung zu Mindereinnahmen kommen, wären diese über eine Rücklagenentnahme zu finanzieren.

 

Sonstige Finanzwirtschaft

Wie bereits beim Verwaltungshaushalt ausgeführt wird die geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt so realisiert werden können. Darlehensrückflüsse von den Stadtwerken und eigene Darlehenstilgungen verlaufen planmäßig. Die nachfolgend aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben werden jedoch eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage erfordern.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2016 rund 15 Millionen Euro. Zudem wurden den Stadtwerken noch Darlehen mit einem derzeitigen Stand von 4,8 Millionen Euro gewährt, die dem Rücklagenstand noch hinzuzurechnen ist.

 

4. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

4.1. Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts

Erst mit Beginn des Haushaltsjahres 2019 wird das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) eingeführt. Bereits jetzt hat es Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, da die Haushaltsergebnisse direkt in die Anlagebuchhaltung fließen. Die Maßnahmen Sanierung des Kohlbachs, Sanierung der Stadtmauer und Sanierung der Lindenstraße wurden 2016 und 2017 jeweils im Vermögenshaushalt veranschlagt. Nach der Umstellung würden sie im Erfolgsplan abgebildet, ohne Berücksichtigung in der Anlagebuchhaltung. Die Maßnahmen werden deshalb jetzt schon (und damit außerplanmäßig) im Verwaltungshaushalt gebucht. Finanziert werden diese außerplanmäßigen Ausgaben dadurch, dass die Mittel im Vermögenshaushalt eingespart werden.

4.2. sonstige über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch Mehreinnahmen gedeckt sind

Im Verwaltungshaushaltsind dies (Stand 30. Juni 2017):

Unterhaltung der Wasserläufe                                                      
+ 70.000 Euro

Abarbeiten von Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Kanalisation (für 2016 wurde hier kein Haushaltsrest gebildet, dadurch weniger-Ausgaben)   
+ 100.000 Euro

ImVermögenshaushalt sind dies (Stand 30. Juni 2017):

Einbau einer neuen Küche für die Ganztagesbetreuung an der Lindenschule
+ 10.000 Euro

Mehrkosten für die Sanierung der Stadthalle                                          
+ 450.000 Euro

Erarbeitung einer Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Mühlweges     
+ 25.000 Euro

Gewährung zweier Darlehen an die Stadtwerke Neuenstadt                               
+ 820.600 Euro

 

Die Mehraufwendungen im Verwaltungshaushalt werden über Mehreinnahmen im Bereich Landeszuweisungen finanziert. Die Finanzierung der Mehraufwendungen im Vermögenshaushalt erfolgt über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

Kämmerer Franz Ott erklärte am Ende, dass der Ausgleich des Haushalts 2017 insgesamt nicht gefährdet ist.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis über den Finanzzwischenbericht 2017 und genehmigte die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

 

Neubeschaffung eines Multicars M 31C für den städtischen Bauhof

Im Dezember 2015 wurde für den städtischen Bauhof ein Organisationsgutachten erstellt. In diesem wurde festgestellt, dass der Fuhrpark im Grünbereich um ein vielseitig einsetzbares Fahrzeug ergänzt werden sollte. Daher wurden im Haushaltsplan 2017 Mittel für die Anschaffung eines multifunktionalen Fahrzeuges für den Bauhof eingestellt. Das Fahrzeug ist aus Sicht der Verwaltung wichtig, um einen geordneten und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Der Bauhof verfügt bereits über ein älteres Modell des Fahrzeuges „Multicar“. Das Multicar überzeugt durch Multifunktionalität, Wirtschaftlichkeit und Wendigkeit mit höchsten Ansprüchen an die Sicherheit. Das Multicar wird hauptsächlich für Arbeiten im innerstädtischen Bereich eingesetzt, wie zum Beispiel für den Grünbereich, die Friedhöfe und den Winterdienst.

Ein positiver Aspekt der Anschaffung eines gleichen Fabrikats ist die Redundanz in der betrieblichen Nutzung des Multicars. Bei einem Ausfall können die anfallenden alltäglichen Aufgaben weiterhin (nach Priorität) ausgeführt werden. Das Angebot für das Multicar M 31C – Mobilhydraulik lang / 4x4 incl. der Winterausrüstung liegt bei143.315,31 € brutto.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung des genannten Multicar M 31C für den städtischen Bauhof in Höhe von 143.315,31 € brutto von der Firma Hako aus Schwieberdingen zu.

Zukunft der Verwaltungsstelle in Stein am Kocher 

Ende Mai 2017 hat Frau Hildegund Mall als städtische Mitarbeiterin der Verwaltungsstelle in Stein am Kocher durch den Eintritt in den Ruhestand ihre Tätigkeit auf der Verwaltungsstelle beendet. Die offizielle Verabschiedung erfolgte in einer öffentlichen Ortschaftsratssitzung im „Alten Rathaus“ am 27. Juni 2017.

Seit 01. August 1987 hatte Frau Mall als Ansprechpartnerin auf der Verwaltungsstelle gearbeitet. Die Verwaltungsstelle wurde mit der Eingliederung von Stein am Kocher nach Neuenstadt zum 31.12.1972 vereinbart.

In der aktuellen Fassung der Hauptsatzung der Stadt Neuenstadt ist in“ § 19 Örtliche Verwaltung“ geregelt, dass es in Stein am Kocher eine örtliche Verwaltung mit der Bezeichnung „Verwaltungsstelle“ gibt und die Dienststunden den örtlichen Verhältnissen angepasst werden.

In den letzten Jahren haben immer weniger Menschen die Dienstleistung der Verwaltungsstelle in Anspruch genommen. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Aufgabenvielfalt deutlich geändert hat. Während es früher noch Mütterberatungstage, Bodennutzungshaupterhebungen oder jährlich wiederkehrende Viehzählungen gab, sind diese Dienstleistungen ersatzlos weggefallen. Durch zahlreiche Neuerungen und Vorschriften der Bundesdruckerei war es auch nicht mehr möglich, alle notwendigen Verwaltungsarbeiten für einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass auf der Verwaltungsstelle anzubieten. Der komplette Bereich des Standesamtswesens war schon immer im Rathaus in Neuenstadt angesiedelt.

Vor allem mit der Einführung des neuen Bürgerbüros im Jahr 2004, mit deutlich ausgeweiteten Öffnungszeiten, hat die Nachfrage nach Dienstleistungen in Stein nochmals nachgelassen. Das Bürgerbüro ist bis auf Freitags auch über die Mittagszeit geöffnet (Donnerstag bis 19.00 Uhr). Damit ist es möglich, dass vor oder nach der Früh- oder Spätschicht das Rathaus besucht werden kann.

Sehr viele Bürger aus Stein am Kocher verbinden den Besuch des Bürgerbüros oder des Rathauses mit einem Einkauf oder einer sonstigen Erledigung in der Kernstadt.

Zwischenzeitlich besteht auch die Möglichkeit einmal wöchentlich den durch den Seniorenrat initiierten kostenlosen Fahrdienst zu nutzen. Für ältere Menschen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass eine Mitarbeiterin in Einzelfällen auch nach Hause kommt.

Die öffentliche Verwaltung in der Bundesrepublik und damit auch in Neuenstadt steht aktuell vor der großen Herausforderung neue Verfahren anzubieten und viele der derzeit nur durch einen Besuch auf dem Rathaus angebotenen Dienstleistung künftig auch digital erledigen zu können.

In wenigen Jahren muss es selbstverständlich sein viele Dienstleistungen von zuhause oder völlig ortsungebunden mit dem Smartphone bzw. Tablet abrufen bzw. erledigen zu können.

Im Zuge der Änderung und „Verschlankung“ der Hauptsatzung hat sich der Ortschaftsrat in Stein am Kocher in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Juni 2017 intensiv mit der Zukunft der Verwaltungsstelle beschäftigt und beraten. Der Ortschaftsrat spricht die Empfehlung aus, dass mit der geplanten Änderung der Hauptsatzung der § 19 gestrichen werden soll.

Die Verwaltung schlägt vor, auch ohne die Verpflichtung in der bisherigen Hauptsatzung künftig Sprechstunden in der Verwaltungsstelle anzubieten. Dabei wird rechtzeitig in den „Neuenstadter Nachrichten“ darauf hingewiesen, wann die Verwaltungsstelle besetzt sein wird. Weiterhin ist geplant aus den verschiedenen Fachbereichen im Rathaus vor Ort Sprechstunden anzubieten. Nach einer gewissen Zeit kann dann anhand der Inanspruchnahme entschieden werden, inwieweit dieses Angebot dauerhaft aufrechterhalten wird.

Der Gemeinderat beschloss, dass die Verwaltungsstelle Stein in der Hauptsatzung unter „§ 19 Örtliche Verwaltung“ gestrichen wird.

 

Neufassung der Hauptsatzung

Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg  am 17.12.2015 müssen die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung des Gemeinderates überarbeitet werden. Die Hauptsatzung wird aufgrund dieser Änderungen neu gefasst.

Nach § 4 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg muss die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden. Die Hauptsatzung trifft Regelungen über die Organisation der Verwaltung und des Gemeinderats.

Die Änderungen in der Hauptsatzung beziehen sich hauptsächlich auf den Wegfall der beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss, Betriebsausschuss und Technischer Ausschuss). Zudem ist die Erhöhung der Zuständigkeit bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den Bürgermeister vorgesehen. Ein weiteres Thema die  Verwaltungsstelle in Stein am Kocher.  Ebenfalls soll geändert werden, dass für den Brambacher Hof im Ortsteil Kochertürn ein Sitz im Rahmen der Unechten Teilortswahl besetzt werden muss. Der Anspruch auf den Sitz bleibt erhalten, sodass es auch künftig acht Ortschaftsräte in Kochertürn geben wird. Diese Neuregelung gilt jedoch erst ab der Kommunalwahl im Jahr 2019, da die jeweilige Hauptsatzung stets zum Zeitpunkt der Kommunalwahl – bezogen auf  die Wahlen, die Bildung des Gemeinderats und der Ortschaftsräte – gültig ist.

Die neugefasste Hauptsatzung wird in dieser Ausgabe der Neuenstadter Nachrichten noch abgebildet.

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt neu gefasste Hauptsatzung der Stadt Neuenstadt, welche am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.

 

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Durch die Novelle der Gemeindeordnung vom 17.12.2015 muss neben der Neufassung der Hauptsatzung auch die Geschäftsordnung des Gemeinderats überarbeitet werden.

Nach § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird vom Gemeinderat erlassen. Die Geschäftsordnung hat keinen Rechtsnormcharakter, sie ist jedoch eine Verwaltungsvorschrift. Durch die Änderung der Hauptsatzung wurde entsprechend eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats notwendig.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen der überarbeiteten Geschäftsordnung des Gemeinderats dargestellt:

  • Es gibt Änderungen bei den Fraktionen (früher Mitgliedervereinigungen) und Fraktionsrechten.
  • Das Quorum beim Unterrichtsbegehren von den Gemeinderäten an den Bürgermeister und bei der Übernahme von Tagesordnungspunkten auf die Sitzung wurde von einem Viertel auf ein Sechstel der Gemeinderäte abgesenkt.
  • Auch bei den Befangenheitsregelungen gibt es Neuerungen. Generell wird ein Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz dem Ehegatten gleichgestellt.
  •   Die Regelungen zur Einberufung des Gemeinderats, zu den Beratungsunterlagen und zur nachträglichen Aufnahme von Gegenständen auf die Tagesordnung haben sich ebenfalls geändert. Auch bei Abstimmungen und Wahlen gibt es Neuerungen.
  •  Bei der Ernennung, Anstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Gleiches gilt nun auch für die nicht nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Festsetzung des Entgelts, wenn der Tarifvertrag nicht gilt. Näheres wird in der Hauptsatzung geregelt.
  • Über eine Anhörung kann im Einzelfall der Gemeinderat nun auch auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Gemeinderats entscheiden.
  •  Das Umlaufverfahren wird nun schriftliches Verfahren genannt und kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen.
  •  Bei der Niederschrift ist es ausreichend, wenn diese von zwei Gemeinderäten unterzeichnet wird. Hierzu muss eine konkrete Regelung beschlossen werden. Der Gemeinderat sprach sich hierbei mehrheitlich dafür aus, die Niederschriften künftig nur von zwei Gemeinderäten unterschreiben zu lassen.
  •  Mit dem Wegfall der beschließenden Ausschüsse entfällt auch die Regelung über die Geschäftsordnung in den Ausschüssen.

Der Gemeinderat stimmte den Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Neuenstadt zu und beschloss die neue Geschäftsordnung, welche zum 24.07.2017 in Kraft tritt.

 

Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt

Die Änderung der Hauptsatzung, ein neuer Betriebszweig (Elektrotankstellen) und Anregungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) „zwingen“ auch dazu, die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt zu überarbeiten und in Teilen zu ändern. Wegen der besseren Übersichtlichkeit soll dann die Betriebssatzung komplett neu beschlossen werden. Die Erläuterungen zu den wesentlichen Punkten:

§ 1 d)

Der Aufgabenkatalog soll um den Bau und Betrieb von Elektrotankstellen erweitert werden. Der Bäderbetrieb steht seit längerer Zeit im Aufgabenkatalog. Eine Realisierung ist mittelfristig nicht absehbar. Die GPA hat deshalb vorgeschlagen, diese Sparte herauszunehmen.

§ 3 (1)

Da der Verwaltungsausschuss nicht mehr in der Hauptsatzung geregelt sein wird, ist zukünftig der Gemeinderat kraft Gesetzes Betriebsausschuss. Eine Regelung hierzu ist deshalb nicht mehr notwendig.

Die Zuständigkeiten sind analog den Zuständigkeiten in der Hauptsatzung festgelegt.

Ziffer 1 kann ganz gestrichen werden. Der Eigenbetrieb Stadtwerke hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er kann deshalb keine Grundstücke erwerben. Erwerber ist in diesen Fällen immer die Stadt Neuenstadt. Die Regelungen hierzu stehen dann in der Hauptsatzung. Dasselbe gilt auch für Ziffer 4 „Veräußerung“ und Ziffer 6 „dingliche Sicherungen“.

In § 1 abs. 1a Satz 2 ist geregelt, dass der Eigenbetrieb auf Grund von Vereinbarungen das Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden oder Teile davon ausdehnen sowie die Führung anderer Versorgungsbetriebe übernehmen kann (sog. Betriebsführungen). Der erste Halbsatz ist nicht mehr zeitgemäß, da sonst jeder Vertrag mit einem Kunden außerhalb der Markung Neuenstadt genehmigungspflichtig wäre. Die Entscheidung über die Übernahme von Betriebsführungen muss jedoch beim Gemeinderat verbleiben.

Ziffer 18: Im Gegensatz zum Bewertungsrecht unterscheidet das Tarifrecht nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Es gibt nur noch Beschäftigte (die Beamten sind nicht im Tarifrecht geregelt).

§ 4 (1) und (2): Es gibt nur einen Betriebsleiter. Insofern kann auf die Bezeichnung 1. Betriebsleiter ebenso verzichtet werden, wie auf eine Regelung über die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung (Anregung der GPA). Da der § 4 Absatz 2 ganz gestrichen werden soll, verändern sich die nachfolgenden Ziffern entsprechend.

Der Gemeinderat beschloss die neue Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwerke Neuenstadt:

 

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-  und Flüchtlingsunterkünften - Neukalkulation der Gebühren

In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2017 hat das Gremium dem Konzept zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Neuenstadt zugestimmt.

Grundsätzlich haben die Flüchtlinge nach Abschluss ihres Anerkennungsverfahrens bzw. nach einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten in den vom Landkreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünften die Möglichkeit, selbst nach geeignetem Wohnraum zu suchen. Da dies in den meisten Fällen nicht gelingt, ist ein Tätigwerden der Stadt erforderlich. Hierbei handelt es sich gemäß § 18 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG) um eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Es gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie in der Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen.

Die Stadtverwaltung hat deshalb in den letzten Wochen geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, den rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. 

1.  Vermittlung in private Mietverhältnisse

2.  Nutzung des städtischen Wohnraums

3.  Anmietung von privatem Wohnraum

 

Die Kosten der Unterbringung aller drei Alternativen werden bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit der Asylbewerber vom Landkreis Heilbronn bzw. dem Jobcenter bis zur Höhe der ortsüblichen Miete übernommen.

Bei den Alternativen 2 und 3 gilt es zwischen den Möglichkeiten der Vermietung (Privatrecht) bzw. durch öffentlich-rechtliche Einweisung abzuwägen. Der Gemeindetag empfiehlt die öffentlich-rechtliche Rechtsform zu wählen.

Dies hat den Vorteil, dass die Unterbringung ohne Kündigungsfristen, beispielsweise im Falle von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsordnung, sofort beendet werden kann. Auch Umsetzungen sind so problemloser möglich.

Nach Abwägung der Argumente, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen die Satzung über die Benutzung der Unterkünfte anzupassen. In dieser sind neben den allgemeinen Benutzungsbedingungen auch die Gebühren geregelt. Der beigefügte Vorschlag für die überarbeitete Satzung orientiert sich am Satzungsmuster des Gemeindetags. Gemäß der vorliegenden Gebührenkalkulation lt. Anlage 1 und der Heranziehung von Gebührenfestsetzungen vergleichbarer Städte belaufen sich die aufgerundeten Kosten je m² Wohnfläche auf 4,00 € zzgl. einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 104,00 € je Person und Monat. Der Gebührenkalkulation sowie der Satzung über die über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften wird mehrheitlich zugestimmt.

Die Obdachlosensatzung vom 18. Dezember 2000 tritt außer Kraft. Die neue Satzung wird in den Neuenstadter Nachrichten veröffentlicht.

 

Gutachterausschuss - Neuwahl der Vertreter

Nach § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Die Amtszeit des jetzigen Gutachterausschusses endete am 31.12.2016. Für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 ist der Gutachterausschuss neu zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat aufgrund einer Vorschlagsliste der Verwaltung, die mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt ist. Die Vorschlagsliste beachtet die Vorgaben der Verordnung, dass weder der Bürgermeister noch Mitarbeiter, die im Bereich Liegenschaften tätig sind, bestellt werden dürfen.

Es soll sich dabei um geeignete Fachleute handeln. Mitarbeiter aus Kommunalverwaltungen, Vermessungs-, Liegenschafts- und Hochbauämtern, der Landwirtschaftsverwaltung, Flurbereinigungsverwaltung, Sparkassen- und Gebäudeversicherungen, IHK, Architektenkammer und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, auch Berufsvertretungen, Haus- und Grundbesitzer sowie Mieterverbände usw. können berücksichtigt werden.

Gemeinderäte dürfen bestellt werden, wenn sie über besondere Sachkunde in der Grundstücksbewertung oder auf dem Grundstücksmarkt verfügen. Die Sachkunde kann über Schulungen auch erworben werden.

Folgende Mitglieder haben sich bereit erklärt, für das Amt weiter zur Verügung zu stehen:

Georg Dittmann, Klaus Gussmann, Thomas Haldenwanger, Uwe Haußecker, Ewald Hock, Werner Jochim, Markus Kratzmüller, Robert Rückert, Alexander Rüdele, Fritz Schlaghoff, Günther Stahl

Als neue Mitgleider werden vorgeschlagen:

Dunke Folkmar, Bauingenieur
Erich Körner, Ortsvorsteher Kochertürn
Uwe Wengenroth, Gemeinderat
Nikolaus Freiherr von Mentzingen, Ortsvorsteher Bürg

Als neuer Vertreter des Finanzamtes: Rudolf Nitsche, Oberamtsrat

Ausscheidende Mitglieder:
Priska Dillenberger, Werner Reich, Wolf-Dieter Sprenger

Es werden zum 01.01.2017 auf die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss bestellt:

  1. als Vorsitzender:                                 Werner Jochim
  2. als stellvertretender Vorsitzender       Udo Wengenroth, Robert Rückert

3.   als Mitglieder:                           Georg Dittmann, Folkmar Dunke, Klaus Gussmann, Thomas Haldenwanger, Uwe Haußecker, Ewald Hock, Erich Körner, Markus Kratzmüller, Nikolaus Freiherr von Mentzingen, Rudolf Nitsche, Robert Rückert, Alexander Rüdele, Fritz Schlaghoff, Günther Stahl

 

Genehmigung von Spendennach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

In der Sitzung wurden drei Spenden genehmigt.


Bausachen

In der Sitzung wurde über drei Bausachen beraten. Von einem geplanten Bauvorhaben wurde vorerst nur Kenntnis genommen, eine Bauvoranfrage wurde zurückgestellt und für einen Bauantrag wurde das Einvernehmen erteilt.

 

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