Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11. September 2017

icon.crdate15.09.2017

Hier erfahren Sie mehr darüber.

Fragestunde für EinwohnerEin Einwohner nutze die Gelegenheit, um Fragen zu einem Weg in der Nähe des Wohngebietes Daistler und zur geplanten Anbindung der verkehrswichtigen Zubringers an die L 1095 zu stellen.

Kommunaler Klimaschutzin Neuenstadt a. K.

- Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes

Auf die Kommunen kommen große Anforderungen bei der Umsetzung der Energiewende und der Erreichung der vereinbarten Klimaschutzziele zu.

Die Stadt Neuenstadt hat die KEA (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH) mit der Einstiegsberatung für den Klimaschutz in Neuenstadt beauftragt. Durch die Beratung soll der Stadt Neuenstadt ein systematischer Einstieg in diese Thematik ermöglicht werden. Dabei werden auch praktische Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung aufgezeigt. Dazu sollen Handlungsmöglichkeiten für alle Handlungsfelder überprüft werden (Energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau, Energieeffizienz in privaten Haushalten, Betrieben und kommunalen Liegenschaften, Energieversorgung, erneuerbare Energien, Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit, etc.).


Weiterhin sollen für diese Bereiche realistische Klimaschutzziele für die Stadt Neuenstadt erarbeitet werden. Insbesondere soll geprüft werden, welche Instrumente und Fördermöglichkeiten im Anschluss an die Erstberatung für Konzepterstellung und Umsetzung genutzt werden können.

 

Herr Steidle von der KEA hat die Einstiegsberatung „Klimaschutz“ für die Stadt Neuenstadt erarbeitet und hat das Ergebnis und mögliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung von Fördermöglichkeiten in der Gemeinderatssitzung am 11.09.2017 vorgestellt. Herr Steidle zeigte im ersten Abschnitt die globale Verantwortung des Klimaschutzes auf. Im zweiten Schritt erläuterte er die Hintergründe in Neuenstadt und zeigte zuletzt mögliche Maßnahmen auf.

 

Zu Beginn veranschaulichte er mittels Klimadiagrammen die stetig steigenden Temperaturen. In den letzten 22 Jahren gab es 10 „Rekordjahre“ im Hinblick auf die Temperatur. „Klimaschutz kann nicht nur global betrachtet werden, sondern die Energiewende muss in jedem Haushalt stattfinden“, so Steidle. Das Land Baden-Württemberg soll bis zum Jahr 2050 50 % an Energie einsparen, 90 % der Treibhausgase mindern und einen 80% des Bedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen.

 

Der Stadt Neuenstadt bestätigte Herr Steidle eine gute Ist-Situation. In den städtischen Gebäuden wird auf energetische Sanierungen geachtet, wie z. B. in der Gemeindehalle Kochertürn oder der Stadthalle Neuenstadt. Über konkrete Sanierungsfahrpläne, die Erhöhung der erneuerbaren Energien und verbesserte Verbrauchserfassungen könnte das Thema Klimaschutz noch mehr integriert werden. Im Bereich der städtischen Entwicklung kann für energetisch optimierte Bebauungspläne gesorgt werden.

Herr Steidle erklärte, dass jedes städtische und private Gebäude einen Energiefahrplan haben sollte. Hierzu bedarf es jedoch intensiver Öffentlichkeitsarbeit.

 

Bei der Energieversorgung sei ein integrales Konzept nötig. Gut wären z. B. eine Solaroffensive und weitere Windkraftanlagen sowie Nahwärmekonzepte mit Kraft-Wärme-Kopplungen.

 

„Klimaschutz ist eine Daueraufgabe“, erläuterte Herr Steidle. In Neuenstadt gibt es hierfür zwei Möglichkeiten. Es kann weitergemacht werden wie bisher, nur mit einem „spezielleren“ Blick auf das Thema Klimaschutz. Alternativ gibt es auch Fördermöglichkeiten für die Einstellung sog. Klimaschutzmanager. Diese/r könnte das Konzept der KEA umsetzen. 65 % der Personalkosten würden hierbei vom Bund gefördert.

Die Verwaltung hat bereits einen Zuschussantrag beim Bund für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes gestellt.

Aus der Mitte des Gremiums gab es mehrere Nachfragen.  

 

Bericht über das orkanartige Unwetter am 18. August 2017

Bürgermeister Heuser berichtete dem Gemeinderat über das Unwetter vom 18. August 2017. Eine Unwetterfront mit Starkregen, Hagel und Windböen in Orkanstärke hatte am Freitag, 18.8.2017 in Neuenstadt und den Teilorten, aber auch in Hardthausen und Langenbrettach große Schäden verursacht.

In Neuenstadt haben über 120 ehrenamtliche Rettungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr, als auch die Ortsverbände des technischen Hilfswerkes aus Widdern und Weinsberg und die Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes mit großem Einsatz Hilfe geleistet.

Über 70 Einsätze wurden allein von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bewältigt. Zahlreiche umgestürzte Bäume und abgerissene Baumkronen und Äste haben nicht nur an Gebäuden Schäden verursacht, sondern auch viele Straßen und Gehwege blockiert. Durch den Starkregen wurden Keller und Einliegerwohnungen überflutet.

Trotz der zum Teil sehr großen Sachschäden an Gebäuden, aber auch an hunderten von Bäumen im Stadtgebiet und einem noch nicht bekannten Schaden in den Wäldern, muss man sehr dankbar sein, dass trotz umherfliegender Dachziegel, Äste und sonstiger Gegenstände niemand schwerer verletzt wurde.

Besonders beim Blick in die Welt kann man nur erahnen, mit welch zerstörerischer Kraft die Hurrikans „Harvey“ und „Irma“ viel existentielles Leid verursachten. Aber auch die bei uns, durch den Sturm und Wasser geschädigten Einwohner, haben zum Teil nicht nur einen hohen finanziellen Schaden, sondern investieren auch viel Kraft und Energie, um die Schäden zu beheben bzw. die betroffenen Wohnungen und Häuser instand zusetzen.

Bürgermeister Norbert Heuser dankte allen ehrenamtlichen Einsatzkräften und der Freiwilligen Feuerwehr, des THW, des Deutschen Roten Kreuzes, den Bauhofmitarbeitern aber auch der helfenden Bürgerschaft für ihren selbstlosen Einsatz.Dabei war es bewundernswert zu erleben, wie schon bei dem schweren Unwetter am 30. Mai 2016, alle gemeinsam an einem Strang gezogen haben.

Ein ganz herzliches Dankeschön geht auch im Namen des Gemeinderates und der Bürgerschaft an alle Einsatzkräfte und Helferinnen und Helfer.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Neuenstadt am Kocher

Kämmerer Franz Ott stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2016 der Stadt vor.

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 der Stadt Neuenstadt am Kocher

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt am Kocher hat am 14. März 2016 den Haushaltsplan 2016 für die Stadt Neuenstadt am Kocher beschlossen.

Das geplante Gesamtvolumen betrug 37.918.803 Euro, das sich mit 29.795.303 Euro auf den Verwaltungshaushalt und mit 8.123.500 Euro auf den Vermögenshaushalt aufteilte. Eine Kreditermächtigung wurde nicht festgesetzt.

Ein Nachtragshaushaltsplan war für das Haushaltsjahr 2016 nicht notwendig. In der Sitzung am 11. Juli 2016 wurden die Öffentlichkeit und der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt über die Finanzsituation von Stadt und Stadtwerke zur Jahresmitte ausführlich informiert.

Der Haushaltszwischenbericht 2016 hatte bestätigt, dass 2016 nach einigen turbulenteren   „Finanzjahren“ ein relativ normales Haushaltsjahr ist.

Im Ergebnis beträgt das Gesamtvolumen des Haushalts 2016 41.437.589,20 Euro. Es liegt 3.518.786,20 Euro bzw. 9,28 % über dem Plan.

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 31.063.654,36 Euro 1.268.351,26 Euro bzw. 4,26 % und der Vermögenshaushalt mit 2.250.434,84 Euro bzw. 27,70 % über dem Ansatz des Haushaltsplanes. Das Ergebnis des Vermögenshaushalts beträgt 10.373.934,84 Euro.

Der Verwaltungshaushalt 2016 kann dem Vermögenshaushalt eine sehr ordentliche Zuführung zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie beträgt 5.882.658,42 Euro (2015: 12.181 Euro; 2014: 92.616,16 Euro). Geplant war eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.077.000 Euro.

Insgesamt (nach Abschluss von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ergeben sich 497.884,04 Euro mehr Einnahmen als Ausgaben. Dieser Betrag kann der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Geplant war eine Zuführung von 988.000 Euro. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende (31.12.2016) 14.947.257,27 Euro.

 

B. der Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt liegt 1.268.351,26 Euro bzw. 4,26 % über dem Planansatz. Dies bedeutet neben mehr Erträgen gab es auch mehr Aufwendungen in dieser Größenordnung.

Die Einnahmegruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen -, verzeichnet erfreulicherweise Mehreinnahmen. Den geplanten 16.882.332,00 Euro stehen im Ergebnis 18.236.992,78 Euro gegenüber (+ 1.354.660,78 Euro).

Die Gewerbesteuer schließt mit 5.211.183 leicht über dem Plan (Ansatz: 4.500.000 Euro) ab. Die Grundsteuer B entwickelt sich stetig nach oben. 2016 gingen 1.594.796 Euro ein (Plan: 1.505.000 Euro. Die Grundsteuer A ändert sich naturgemäß nicht.

Die Einnahmegruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb – liegt mit 8.990.972,72 Euro – 21.458,28 Euro (- 0,24 %) unter dem Haushaltsansatz von 9.012.431 Euro. Die (Benutzungs-) Gebühren schließen mit 2.368.069 Euro (– 274.432 Euro bzw. - 11,59 %).

Die wesentlichsten Mindereinnahmen gibt es im Bereich der Abwassergebühren. Insgesamt ergibt sich jedoch bei der Abwasserbeseitigung nahezu Kostendeckung (Problem: Periodenabgrenzung, Stadtwerke haben noch nicht alle Gebühren weitergeleitet), da sich auch der Aufwand stark verringert hat.

Die Kindertageseinrichtungen waren über das Jahr gesehen sehr gut belegt.

Die Bestattungsgebühren fielen geringer aus.

Der Einnahmebereich „Mieten, Pachten, Ersätze“ verlief wieder positiv. Es gab 176.128 Euro an Mehreinnahmen. Insbesondere bei den Holzerlösen fielen Mehreinnahmen (+ 66.400 €) an.

Die Stadt Neuenstadt erledigt auch Aufgaben für Dritte. Hierfür erhält die Stadt Erstattungen (Ausgabegruppe 16). Dem geplanten Betrag von 767.900 Euro – ohne innere Verrechnung -steht ein Rechnungsergebnis von 810.205 Euro gegenüber (+ 42.305 Euro). Die Mehreinnahmen stammen Großteils aus dem Ersatz der Stadtwerke und der Zweckverbände für Verwaltungsleistungen der Stadt.

Die Einnahmegruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen – verzeichnet geringe Wenigereinnahmen, allerdings nur bei den kalkulatorischen Erträgen, die sich auf der Aufwandsseite als weniger Aufwendungen wiederfinden. 2016 gab es wieder Zinserträge. Die Höhe der Erträge von Anlagen bei Banken war planmäßig ((Ergebnis 54.750 Euro; Plan 50.000 Euro), die Gewährung von Darlehen bzw. Liquiditätshilfen an Stadtwerke und verbundene Zweckverbände brachten 147.037,42 Euro (Plan: 105.500 Euro).

Eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke war in Höhe von 250.000 Euro eingeplant. Tatsächlich konnten dem städtischen Haushalt 286.519 Euro gutgeschrieben werden. 506.511 Euro (Plan: 405.000 Euro) wurden von den Stadtwerken (für Gas und Wasser) und der EnBW an Konzessionsabgaben gezahlt.

Auch auf der Ausgaben- bzw. Aufwandsseite ist das Volumen des Verwaltungshaushalts um 1.268.351,26 Euro höher als geplant.

6.192.064,92 Euro (2015 5.739.114,63 Euro; 2014: 5.494.235,13 Euro) Personalausgaben – Ausgabengruppe 4 – fielen an. Der Planansatz von 6.205.080 Euro wurde um 13.015,38 Euro bzw. 0,21 % unterschritten:

Für die Unterhaltung der kommunalen Gebäude – Ausgabegruppe 50 – waren 639.500 Euro (Vorjahr: 345.500) Euro eingeplant. Für 578.499,49 Euro wurden Arbeiten durchgeführt. Über 151.000 Euro werden Haushaltsausgabereste gebildet (Gesamtergebnis: 730.199,49). Da Gebäudeunterhaltung (bis auf besondere konkrete Maßnahmen) sehr schwer kalkulierbar ist, gibt es naturgemäß bei den einzelnen Gebäuden größere Über- bzw. Unterschreitungen. Überschreitungen deshalb, weil Arbeiten erst während des Jahres auf die Tagesordnung kamen, Unterschreitungen weil Mittel nicht benötigt wurden, da keine Arbeiten anfielen. Da die Haushaltsmittel der Gebäudeunterhaltung gegenseitig deckungsfähig sind, ist eine wirtschaftliche Bewirtschaftung möglich und die Verwaltung ist jederzeit handlungsfähig.

Bei der Ausgabengruppe 51 – Unterhaltung sonstigen unbeweglichen Vermögens –standen 1.434.500 Euro (Haushaltsansatz 1.228.000 Euro + 206.500 Euro Haushaltsausgabereste aus 2015) zur Verfügung.Für die Unterhaltung der Anlagen wurden 1.036.082,80 Euro  ausgegeben. Hauptbestandteile sind die Brunnen, die Gemeindestraßen, Feldwege, Straßenbeleuchtung, die Kanalisation und die unbebauten Grundstücke. Wesentlichere Mehrausgaben fielen für die Gewässerunterhaltung, die Feldwegunterhaltung und die Unterhaltung der unbebauten Grundvermögen an. Alle Mehrausgaben sind im Wesentlichen Folgen des  Hochwasserereignisses vom 30. Mai 2016. Haushaltsreste konnten für die Straßenunterhaltung (82.000 Euro), die Brückensanierung (100.000 Euro) und die Unterhaltung der Friedhöfe (72.000 Euro) gebildet werden.

Um 3,90 % liegt das Ergebnis bei der Ausgabegruppe 52 – Geräte, Ausstattung(Kauf unter 410 Euro und Reparaturen) über dem Planansatz von insgesamt 145.600 Euro. Mehrausgaben gab es im Eduard-Mörike-Gymnasium und im Museum im Schaftstall, die jeweils über das Budget abgedeckt sind. Es konnten noch Haushaltsreste in Höhe von 12.000 Euro (insbesondere im Budgetbereich der Feuerwehr und der Kindertageseinrichtungen) gebildet werden.

Für die Bewirtschaftung der Gebäude (Strom, Gas, Wasser, gebäudebezogene Versicherung, Reinigung, …) - Ausgabegruppe 54 – wurden 474.404 Euro ausgegeben. 543.000 Euro waren angesetzt, so dass das Ergebnis 68.596 Euro unter dem Haushaltsansatz lag. Wesentlich überplanmäßig lagen die Bewirtschaftungskosten in der Lindenschule und bei den Wohn- und Geschäftsgebäuden (hier gab es allerdings Kostenersatz von den Mietern), hier war der Ansatz zu nieder gewählt.

Insgesamt schließt die Ausgabegruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 12.500.447,77 Euro (2015: 10.194.483,13 €, 2014: 8.765.347,92 €), bei einem Planansatz von 12.885.830 Euro.

Die Ausgabegruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) -  verzeichnet weniger Ausgaben von 28.813,24 Euro (Ansatz. 732.845 Euro; Ergebnis 704.031,76 Euro; - 3,93 %). In dieser Ausgabegruppe sind alle Zuweisungen an z. B. Verbände und kirchliche Kindergärten, Zuschüsse für Vereine für die Erledigung von Aufgaben (Pflicht oder freiwillige) für die Stadt Neuenstadt.

In der Ausgabegruppe 8 sind die „Sonstigen Finanzausgaben“ verbucht. Die gesamte Ausgabegruppe schließt mit Mehrausgaben von 1.695.562,11 Euro, wovon alleine auf die erhöhte Zuführung an den Vermögenshaushalt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.805.658,42 Euro entfallen:

Bei der Zuführung an den Vermögenshaushalt bedeutet dies, dass es der Verwaltungshaushalt auch 2016 geschafft hat, die an ihn gestellten Aufgaben durch eigene finanzielle Mittel zu erfüllen.

Insgesamt haben sich wenige (negative) Abweichungen beim Haushaltsvollzug ergeben.   Diese haben sich immer durch Minderausgaben in anderen Bereichen oder durch Mehreinnahmen ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich war nicht gefährdet. Die Stadt Neuenstadt – Bürgermeister, Gemeinderat, Ortschaftsräte, Mitarbeiter - konnte im Rahmen der personellen Möglichkeiten die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.

Die Betrachtung der einzelnen Unterabschnitte bzw. Aufgabenbereiche (die Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet; Anmerkungen nur zu wesentlichen Abweichungen, die nicht auf innere Verrechnungen oder kalkulatorische Kosten beruhen) soll in Annäherung an das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (Umstieg auf Doppik) unter dem Gesichtspunkt geschehen, ob das vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Budgetdefizit eingehalten wurde. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich durch welche Haushaltsstelle welcher Teilaspekt der Aufgabenerfüllung abgedeckt wurde (Bsp.: Straßenreinigung durch HHSt. Fremdfirma oder HHSt. Bauhof).

Dem Vermögenshaushalt können 5.882.658,42 Euro (2015: 12.180,62 Euro; 2014: 92.616,16 Euro) zugeführt werden.

 

 

C. Vermögenshaushalt

Das Volumen des Vermögenshaushalts lag im Ergebnis mit 10.373.934,84 Euro 2.250.434,84 Euro über dem Volumen des Planes (8.123.500 Euro).

Eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt war mit 4.077.000 eingeplant. Sie fiel mit 5.882.658,42 Euro im Ergebnis sehr gut aus. Trotzdem fiel die Zuführung an die Allgemeine Rücklage mit 497.884,04 Euro geringer aus als geplant. Eine Kreditaufnahme war nicht geplant und war nicht notwendig.

Für die Veräußerung von Anlagevermögen wurden 2.247.566,42 Euro erzielt. Dieser Betrag resultiert größtenteils aus der Veräußerung der Garagen in Stein, eines Wohngebäudes in Neuenstadt und von Wohnbauplätzen. Damit konnten alle geplanten Grundstücksverkäufe (insbesondere im Gebiet Kitteläcker II) wie geplant realisiert werden. Darüber hinaus konnten noch zwei Gewerbegrundstücke veräußert werden. Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für Investitionen der Stadt Neuenstadt waren mit 1.100.330 Euro eingeplant. Verbucht werden konnten 2.374.830 Euro. 2016 konnte ein Großteil des Landeszuschusses verbucht werden, den die Stadt Neuenstadt für ihren Anteil an der Erweiterung der Kläranlage in Stein erhalten hatte.

Bei der Ausgabegruppen 932 und 933 handelt es sich um Grunderwerb (in den verschiedensten Bereichen) und um Erschließungskosten bzw. Baufeldfreimachung zur Bebauung, die kommunale Grundstücke „belasten“. Für „normalen“ Grunderwerb wurden 178.620,59 Euro ausgegeben. Baufeldfreimachungen (insbesondere beim Areal „Wollensack“ in Kochertürn) fielen Kosten in Höhe von 70.248,7 Euro an. Die Abrechnung dieser Kostenarten werden auch von der Bildung von Haushaltsresten 2015 (544.000 Euro) und 2016 (619.200 Euro) beeinflusst.

Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens war mit 787.600 Euro geplant. Das Rechnungsergebnis beträgt 785.991,27 Euro. Alleine 289.904,33 Euro betrafen Aufwendungen die im Rahmen der jährlichen Budgets (Feuerwehr, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Museen, …) anfielen.

„Herausragende“ Investitionen waren die Anschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Neuenstadt und die Neugestaltung des Spielplatzes in Stein am Kocher im Bereich des Wasserschlosses.

Baumaßnahmen waren 2016 in der Größenordnung von 5.453.000 Euro eingeplant. Darüber hinaus standen noch 2.329.000 Euro Haushaltsreste aus 2015 (Vorjahr: 1.105.800 Euro) zu Verfügung. Die Hauptinvestitionen waren:

·         Grundlegende Sanierung der Stadthalle

·         Abschlussarbeiten Innenstadtsanierung

·         (Rest-) Erschließung des Gebietes „Daistler II“

·         Außengebietsabkopplungen

·         Abschluss der Westerweiterung des Friedhofes in Neuenstadt

·         Grundlegende Sanierung und Erweiterung der Gemeindehalle in Kochertürn

Neue Haushaltsreste wurden in Höhe von 4.499.200 Euro gebildet.

Die Darlehen der Stadt wurden planmäßig getilgt (Ausgabengruppe 97). Ein Darlehen wurde nach Ablauf der Zinsbindung außerordentlich getilgt. Zum 31.12.2016 hatte die Stadt Neuenstadt nur noch ein Darlehen.

Für Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für Investitionen (Ausgabengruppe 98; insbesondere Investitionsumlagen an Verbände und Ersätze für Minderzuteilungen in Baugebieten) waren 292.000 Euro eingeplant. Bewirtschaftet wurden 139.991,09 Euro. Dies bedeutet Minderausgaben von 121.983 Euro. Die Auszahlung von Kaufpreisanteile der GIK-Partnergemeinden (Plan 100.000 Euro) entfiel, da 2016 im GIK-Bereich leider keine Grundstücke veräußert werden konnten. Für Kinderpauschalen bei Bauplatzkäufen wurden 7.500 Euro (Plan 20.000 Euro) ausbezahlt. Die Investitionsumlagen an die Abwasserverbände entfielen gänzlich (eingeplant waren 45.000 Euro). Mehrausgaben entstanden für einen Zuschuss an die Freilichtspiele (10.000 Euro). Aus zuschusstechnischen Gründen (Forderung des Landes) musste bereits Ende 2016 ein Betrag ausbezahlt werden. Der Gesamtbetrag (75.000 Euro) war vom Gemeinderat bereits für 2017 beschlossen. Dadurch reduziert sich der Zuschussbetrag 2017.

Saldiert man Aufwendungen und Erträge verbleibt ein „Überschuss“ von  497.884,04 Euro. Dieser Betrag kann der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Geplant war eine Zuführung in Höhe von 988.000 Euro. Der städtische Haushalt hat aber dem Eigenbetrieb Stadtwerke ein inneres Darlehen in Höhe von 2.649.660 Euro gewährt. Dieser Betrag ist wie eine Rücklage zu werten, da er jederzeit wieder dem städtischen Haushalt gutgeschrieben werden kann. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2016 14.947.257,27 Euro.

D. Haushaltsreste

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2017 über die Bildung der Haushaltsreste für das Jahr 2016 beraten und beschlossen. Gegenüber dem Beschluss gab es eine Abweichung. Für die grundlegende Sanierung der Stadthalle konnten 694.800 Euro Haushaltsrest gebildet werden. Beschlussgrundlage im Mai 2017 waren 684.800 Euro. Die 2016 gebildeten Haushaltsreste:

E. Entwicklung der Allgemeinen Rücklage

Die Allgemeine Rücklage beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 14.947.257,27 Euro (Ende 2015: 14.449.373,23 Euro; Ende 2014: 11.380.810,89 Euro). 2016 können 497.884,04 Euro zugeführt werden.

F. Darlehensentwicklung

2016 wurden insgesamt 252.833,87 Euro getilgt. Der Darlehensstand beträgt zum 31.12.2016 noch 141.244,46 Euro. 2016 wurde ein weiteres Darlehen außerordentlich getilgt.

 

 

 

 

 

 

 

G. Kassenlage

Die Kassenlage war über das ganze Haushaltsjahr 2016 nicht angespannt. Die Stadtkasse verfügte jederzeit über liquide Mittel. Sorge bereitet nur der niedere Zinssatz für die Geldanlagen.

 

H. Ausblick

Die Stadt Neuenstadt am Kocher hat sich von dem Gewerbesteuereinbruchs 2014 erholt. Sie ist für die Zukunft gut gerüstet. Basierend auf einer weitsichtigen Finanzpolitik in den Vorjahren wird die Stadt in der Zukunft in der Lage sein, die auf sie zukommenden Aufgaben zu meistern.

Wichtig ist dabei, dass das  Augenmaß nicht verloren wird. Da hierzu keine Anzeichen bestehen, ist auch nichts zu befürchten.

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2016 und das Ergebnis der Vermögensrechnung 2016 fest. Er stellte ebenfalls den kassenmäßigen Abschluss 2016 sowie die Vermögens- und Schuldenlage zum 31.12.2016 fest. Der Allgemeinen Rücklage werden 497.884,04 € zugeführt. Der Rechenschaftsbericht 2016 wurde vom Gremium genehmigt.

 

 

 

Stadtwerke Neuenstadt a. K.

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebes  Stadtwerke Neuenstadt für das Wirtschaftsjahr 2016

Der kaufmännische Betriebsleiter der Stadtwerke, Olaf Heinitz, stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Neuenstadt vor.

A.Vorbemerkungen

Nach § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebsleitung einen Jahresabschluss inklusive eines Lageberichts aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Dieser leitet diesen dann dem Gemeinderat zur Feststellung zu.

Seit 01.01.2003 zahlen die Stadtwerke eine Konzessionsabgabe, erwirtschaften den dafür nötigen Gewinn und sind folglich steuerpflichtig.

Die Stadtwerke haben die übertragenen Aufgaben in sieben Sparten/Bereiche gegliedert, auf die im folgenden Lagebericht eingegangen wird. 

 

B.Lagebericht und Erläuterungen zu den einzelnen Sparten

Allgemeines:

An der grundlegenden Aufstellung der Stadtwerke hat sich nichts Wesentliches geändert und so besteht die Hauptaufgabe weiterhin darin, die sichere und kostengünstige Versorgung der Einwohner mit Erdgas und Trinkwasser zu gewährleisten.

Im laufenden technischen Betrieb wird das Kerngeschäft hauptsächlich durch die Unterhaltung und den Ausbau des Gas- und Wasserversorgungsnetzes bestimmt. Ziel hierbei ist es, die hohe Versorgungssicherheit auch weiterhin dauerhaft zu gewährleisten.

Im Bereich Beteiligungen/Zentrale Dienstleistungen sind die Vermögensinteressen und zentrale Dienstleistungen zusammengefasst.

Die Sparten Gasnetz und Gasvertrieb sind steuer- und vor allem regulierungsrechtlich strikt voneinander getrennt. In ihnen werden alle Tätigkeiten zur Versorgung der von den Stadtwerken Neuenstadt und der von fremden Lieferanten versorgten Kunden, sowie der Betrieb des Gasnetzes abgebildet.

In der Wasserversorgung sind, anders als bei der Gasversorgung, sowohl der Netzbetrieb, die Gewinnung und Speicherung von Eigenwasser inklusive der dafür notwendigen technischen Anlagen, der Fremdbezug von Bodenseewasser, vom Wasserzweckverband Neudenau-Allfeld-Stein, als auch der Wasservertrieb enthalten.

Der Bereich Wärme/Strom beinhaltet den Betrieb von einem Blockheizkraftwerk, Heizungs- und Photovoltaikanlagen in verschiedenen stadtwerkeeigenen und städtischen Liegenschaften.

Das Parkhaus und die Märkte am Bahnweg werden getrennt voneinander betrieben und unterhalten, da sie sich steuerrechtlich voneinander unterscheiden. Die Märkte am Bahnweg werden der (gemeindlichen) Vermögensverwaltung zugeordnet, wohingegen das Parkhaus als klassischer Verkehrsbetrieb der vollen Steuerpflicht unterliegt.

Bereich Beteiligungen/Zentrale Dienstleistungen

In dieser Sparte wird weiterhin unverändert eine Beteiligung in Höhe von 69.900,--€ an der Bürgerenergiegenossenschaft Raum Neuenstadt eG (BERN) geführt.

Weiterhin werden hier mit dem alten Gaswerk in der Neckarsulmer Straße 35 und vier Tiefgaragenstellplätzen in der Helmbundstraße 20, stadtwerkeeigene Liegenschaften in geringen wirtschaftlichen Umfang abgebildet. Die Mieteinnahmen betrugen hier 10.500,--€
(Vorjahr 13.700,--€). Die Dividende der BERN-Beteiligung betrug wie im Vorjahr 3.500,-- €.

Da die Veräußerung des Objektes Neckarsulmer Straße 35 geplant ist, und dadurch ein Teil der Mieteinnahmen entfallen ist, wurde die Sparte 2016 leicht defizitär betrieben.

Gasvertrieb

Beim Gasvertrieb macht sich der Wettbewerb deutlich bemerkbar. Dennoch können sich die Stadtwerke im Vertrieb am Markt behaupten. Die seit Mai 2016 angebotenen Sonderverträge für Haushaltskunden wurden nur mäßig angenommen.

2016 waren bei 98 (Vorjahr 95) bestehenden Lieferantenrahmenverträgen 61 (Vorjahr 43) Fremdlieferanten im Netzgebiet der Stadtwerke Neuenstadt tätig.

Die Anzahl fremdversorgten Kunden nahm im abgelaufen Geschäftsjahr mit 220 (Vorjahr 154) deutlich zu. Die Quote der eigenversorgten Kunden sank auf 85,4 Prozent (Vorjahr 89,6)

Die Stadtwerke arbeiten weiterhin mit der Heilbronner Versorgungs GmbH im Rahmen einer Gaseinkaufsgemeinschaft zusammen. Die aktuelle Beschaffungsstrategie hat sich bewährt, weshalb die Stadtwerke im Gasvertrieb auch in Zukunft konkurrenzfähig sind.

Im operativen Geschäft des Gasvertriebs konnte, ein Gewinn von 87.400,--€ erzielt werden. Das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern beträgt indes 80.850,--€.

Der Absatz des eigenen Vertriebs verminderte sich auf 42,0 Mio kwh (Vorjahr 45,1 Mio kwh). Die Erlöse aus dem Gasverkauf verringerten sich auf 1.934.700,--€ (Vorjahr 2.180.000,--€).

Die Gasverkaufspreise wurden im Mai 2016 im hauptsächlich relevanten Vollversorgertarif von 4,59 Cent/kWh um 0,3 Cent/kWh auf netto 4,29 Cent/kWh gesenkt. Die monatlichen Grundpreise blieben unverändert. Zum 01.05.2016 wurden auch für Haushaltskunden Sondervertragstarife eingeführt.

Gasnetz

Der Netzbereich ist im Wesentlichen staatlich reguliert. Seit 2009 wird für die Haupteinnahmequelle im Netzbetrieb, den Netznutzungsentgelten, von der Landes-regulierungsbehörde jährlich eine „Erlösobergrenze“ festgesetzt. Diese Erlösobergrenze soll die Kosten des Netzbetriebs abdecken und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Die Erlösobergrenze wird jährlich um einen Produktivitätsfaktor abgesenkt und stellt die Netzbetreiber vor die Herausforderung, trotz allgemeiner Preissteigerungen mit höherer Wirtschaftlichkeit zu arbeiten. Diese Aufgabe haben die Stadtwerke bisher sehr gut gemeistert.

Der Netzausbau wird weiterhin, derzeit hauptsächlich im Neubaugebiet Kitteläcker, vorangetrieben. Der Netzausbau ging bisher zu Lasten der Ertragsoptimierung, weil für die letzten Jahre eine Berücksichtigung der Kosten bei der Erlösobergrenze im Netzentgelt von der Regulierungsbehörde teilweise abgelehnt wurde. Im Jahr 2014 wurde ein beachtlicher Erweiterungsfaktor von 11,89 Prozent genehmigt. Dieser trägt den erheblichen Gasnetzinvestitionen der Vorjahre Rechnung, und wirkte sich erstmals in 2016 auf die tatsächliche Höhe der Netzentgelte aus. Zusätzlich ist 2016 ein weiterer Erweiterungsfaktorantrag in Höhe von nochmals 4,58 Prozent genehmigt worden welcher aber erst in der dritten Regulierungsperiode ab 2018 zur Geltung kommen wird.

Die Erträge aus dem Gasnetzbetrieb lagen bei 729.000,--€ und über der genehmigten Erlösobergrenze. Begründet sind diese Mehrerlöse vor allem durch den Ausbau von Abnahmestellen und dem damit gestiegenen Gasabsatz im Gesamtnetz. Dieser betrug rund 51,2 Mio kwh (Vorjahr 49,6 Mio kwh). Die Tagesspitzen lagen bei 404.000 kwh (Vorjahr 330.600 kwh) bzw. bei 23.400 kwh/h (Vorjahr 19.900 kwh/h).

Wasserversorgung

Das Neuenstadter Trinkwasser wird aus eigenen Quellen gewonnen und ergänzend zu einem Drittel von der Bodenseewasserversorgung -in Stein zur Hälfte vom Wasserzweckverband Neudenau-Allfeld-Stein- bezogen. Mengenprobleme gibt es derzeit auf Grund des seit Jahren stagnierenden Verbrauches nicht. Der Wasserabsatz hat sich in 2016 um 1,0 % von 474.475 m³ auf 468.645 m³ vermindert.

Nach dem Versorgungskonzept ist seit längerem der Ausbau des Behälterraumes vorgesehen. Dahingehend wurde die Wasserkonzeption 2030 erarbeitet und in der Sitzung vom 15.06.2015 dem Gemeinderat vorgestellt. Im Zuge dessen wurden in 2016 erste Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts durchgeführt. Besonders zu erwähnen sind hier die ersten Maßnahmen zur Reaktivierung der Tiefbrunnen Bürg, welche künftig wieder in die Neuenstädter Wasserversorgung eingebunden werden sollen. Zudem wird kontinuierlich in den Ausbau der Wasserversorgungsanlagen der Stadteile investiert und der Zustand des Leitungsnetzes verbessert.

Die Qualität des Mischwassers ist hoch. Es unterschreitet die Grenzwerte der Trinkwasser-verordnung beträchtlich, auch wenn die Seewiesenquellen eine hohe Nitratbelastung haben. Bei der Wasserversorgungbeteiligen sich die Stadtwerke freiwillig an einem Benchmarking-Projekt, mit dem die Wirtschaftlichkeit der Wasserversorgung beurteilt werden kann.

Das erste positive Ergebnis im Vergleich mit anderen Werken wurde in den Folgejahren durch  weitere Untersuchungen bestätigt. Die erfreulichen Ergebnisse des Benchmarking 2016 liegen  vor und sollen in einer gesonderten Sitzung vorgestellt werden. Das nächste Benchmarking ist für 2017 vorgesehen.

Der Erlös aus der Wasserabgabe betrug 972.235,-- € (Vorjahr 983.303,-- €). Das sind inklusive der Grundgebühr im Durchschnitt 2,08 € (Vorjahr 2,08 €) pro Kubikmeter. Der Wasserpreis blieb in 2016 konstant bei 1,88 €/m³.

Die Eigenwasserförderung lag 2016 bei 276.034 m³ (Vorjahr 275.656 m³). Der gesamte Rohrnetzverlust hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht von 12,9% auf 15,3%. Er betrug ca.86.700 m³. Der Anstieg des Rohrnetzverlustes wird derzeit analysiert.

Durch den Rohrnetzverlust und den damit einhergehenden vermehrten Reparatur- und Erneuerungsmaßnahmen, den allgemein gestiegenen Preisen im Bausektor, sowie durch die Schäden durch das Hochwasser vom Mai vergangenen Jahres wurde in der Wasserversorgung ein Verlust von 44.600,--€ erwirtschaftet.

Wärme / Strom

Im Jahr 2016 werden 1 Blockheizkraftwerk, 2 Heizkessel und eine Lüftungsanlage sowie           4 Photovoltaikanlagen von den Stadtwerken finanziert und betrieben. Der Jahresumsatz liegt bei 148.100,-- € (Vorjahr 153.600,-- €).

Parkhaus

Das Parkhaus ist seit 2014 Betrieb. Es wird defizitär betrieben und belastete das Ergebnis 2016 mit einem Verlust von 97.700,--€ (Vorjahr 81.900,-- €). Der Gesamtaufwand betrug 148.100,--€ (Vorjahr 133.400,-- €) der Ertrag in Höhe von 50.400,--€ blieb gleich.

Der Verlust in Höhe von 97.800 wird im steuerlichen Querverbund mit den anderen Sparten (außer Märkte am Bahnweg) verrechnet und wirkt sich gewinn- und steuermindernd aus.

Märkte am Bahnweg

Die Märkte am Bahnweg wurden in 2016, ebenso wie das Parkhaus, zum dritten Mal über ein ganzes Geschäftsjahr betrieben und abgerechnet. Der Betrieb der Märkte fällt unter die Vermögensverwaltung. Hier wurde ein Ergebnis von 290.900,--€ (Vorjahr 266.700,-- €) erzielt, welches in vollem Umfang an den städtischen Haushalt abgeführt wird.

Vermögenslage

Die Vermögenslage der Stadtwerke ist weiterhin gut. Die langfristigen Schulden lagen Ende 2016 mit 4.832.800,--€ (Vorjahr 4.486.700,--€), etwas höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind die erhöhten Investitionen in das Gas-und Wassernetz.

Finanzbeziehungen zur Stadt:

Der wirtschaftliche Erfolg der Stadtwerke schlägt sich für die Stadt mehrfach nieder. Abgesehen vom kostendeckenden Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 68.200,--€ erhält sie von beiden Betriebszweigen Gasversorgung und Wasserversorgung die Konzessionsabgabe mit 163.300,-- €. Die Konzessionsabgabe konnte in der Gasversorgung komplett mit 70.400,--€ erwirtschaftet werden.

In der Wasserversorgung hingegen konnte die Konzessionsabgabe nicht erwirtschaftet werden. Dies wird in der Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr 2018 – 2020 berücksichtigt.

Des Weiteren kommt der Überschuss der Sparte „Märkte am Bahnweg“ dem städtischen Haushalt in Höhe von 290.900,--€ zu Gute. Zusätzlich werden Zinsen für Darlehen in Höhe von 126.000,-- € an die Stadtkasse überwiesen. Hinzu kommen noch Zahlungen für Ingenieurdienstleistungen des Bauamtes in Höhe von 36.300,--€ sowie die Gewerbesteuer in Höhe von 5.600,--€. Zusätzlich wurden die KVBW-Beiträge aus dem Jahr 2015 und 2016 von 81.100,-- € bezahlt.

Zusätzlich tilgen die Stadtwerke ein inneres Darlehen und die Darlehen für Parkhaus und Märkte mit insgesamt 268.800,-- €.

 

 

 

Ausblick 2017/2018

Für 2017/2018 sind keine grundlegenden Änderungen der Gesamtlage zu erwarten.

Im Gasnetz wird mit einer Umsatzsteigerung wegen der Erweiterung des Gewerbegebietes GIK gerechnet. Zur Höhe der Netznutzungsentgelte kann noch keine Aussage getroffen werden, da ab 2018 eine neue Regulierungsperiode beginnt und die dahingehende Grundlagenermittlung wesentlichen Änderungen unterworfen ist.

Im Gasvertrieb wird trotz eines erwarteten Mehrverkaufs mit keinen relevanten Abweichungen zum Plan gerechnet, da der Mehrverkauf durch die gesunkenen Vertriebspreise kompensiert werden dürfte.

Im Bereich der Wasserversorgung ist durch die Erweiterung des Gewerbegebietes GIK und den großteils schon bebauten Erweiterungen Kitteläcker und Daistler mit einer, Umsatz-steigerung zu rechnen. Nach vollem Ausbau der aktuellen Neubaugebiete und der GIK-Erweiterung kommen die Stadtwerke aber bald an ihre Kapazitätsgrenze. Ein höherer Zukauf bei der Bodenseewasserversorgung ist geplant.

Derzeit werden sowohl die Wasserversorgungsgebühren als auch die Hausanschlusskosten-ersätze für die Jahre 2018 – 2020 neu kalkuliert.

In den anderen Sparten wird derzeit mit keinen wesentlichen Planabweichungen gerechnet.

Künftig werden die Stadtwerke durch den geplanten Betrieb von Elektrotankstellen eine weitere Sparte hinzubekommen, deren wirtschaftliche Relevanz allerdings gering sein wird. Die Betriebssatzung wurde hierhingehend schon geändert.

Der Gemeinderat beschloss die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Behandlung des Jahresgewinnes samt Entlastung der Betriebsleitung.

 

Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften “Weißbaum II                    

1. Änderung” in Neuenstadt-Stein a. K.

a) Beratung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 15.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weißbaum II – 1. Änderung“ in Neuenstadt-Stein a. K.  gefasst. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung und zudem im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung abgesehen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Weißbaum II – 1. Änderung“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der Begründung festgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.06.2017  bis einschließlich 10.07.2017 durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage 4  beigefügt und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen. Bei den Änderungen handelt es sich um Klarstellungen und Ergänzungen. Eine nochmalige Offenlage oder Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zu.

b) Feststellung des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens stellte der Gemeinderat den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung fest. Maßgebend sind dabei der Lageplan,  die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung - jeweils vom 15.05.2017/11.09.2017, gefertigt vom Büro IFK aus Mosbach. Ebenfalls maßgebend war der Fachbeitrag Artenschutz vom 25.04.2017, gefertigt vom Ingenieurbüro Simon, Mosbach.

c) Satzungsbeschluss

Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit, wurde der formelle Satzungsbeschluss vom Gremium gefasst.

 

Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften “Weißbaum III                 

1. Änderung” in Neuenstadt-Stein a. K.

a) Beratung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie dem Entwurf der Begründung 

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a.K. hat am 15.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weißbaum III – 1. Änderung“ in Neuenstadt-Stein a. K. gefasst. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung und zudem im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung abgesehen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Weißbaum III – 1. Änderung“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der Begründung festgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.06.2017  bis einschließlich 10.07.2017 durchgeführt.Das Ergebnis ist wurde mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen. Bei den Änderungen handelt es sich um Klarstellungen und Ergänzungen. Eine nochmalige Offenlage oder Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zu.

 

b) Feststellung des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens stellte der Gemeinderat den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung fest. Maßgebend sind der Lageplan, die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung vom 15.05.2017/11.09.2017, gefertigt vom Büro IFK aus Mosbach. Ebenfalls maßgebend ist der Fachbeitrag Artenschutz vom 25.04.2017, gefertigt vom Ingenieurbüro Simon, Mosbach.

c) Satzungsbeschluss

Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der formelle Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst.

 

Hallenordnung und Hallenbenutzungsgebührenordnung für die Inanspruchnahme der städtischen Hallen der Stadt Neuenstadt a. K.

Die aktuelle geltende Hallenordnung mit entsprechender Hallenbenutzungsgebührenordnung stammt aus dem Jahr 2009 und bedurfte einer generellen Überprüfung und Neugestaltung.

Bislang war die Vereinsförderung so bemessen, dass den Vereinen durch die Gebührenerhebung für den regulären Vereinsbetrieb und für die Übungsstunden keine wesentliche finanzielle Belastung entstand. Dies soll künftig auch so beibehalten werden.

In der Hallenordnung bzw. Gebührenordnung sind diese drei Kriterien geändert und aktualisiert worden:

  1. Nutzung der städtischen Hallen während der Schulferienzeiten
  2. Auslegen eines Hallenboden-Schutzbelage bei besonderen Veranstaltungen in der Stadthalle
  3. Erhöhung der Hallenbenutzungsgebühren

1.         Nutzung der städtischen Hallen während der Schulferienzeiten

In den allgemeinen Bestimmungen der Hallenordnung wurde bislang unter Punkt 1, Absatz 4 darauf hingewiesen, dass während der Schulferienzeiten alle städtischen Räume und Hallen grundsätzlich geschlossen sind. Ausnahmen galten für die Helmbundhallen I und II.

Die Anfragen auf Nutzung aller städtischen Räume und Hallen während den Schulferienzeiten nehmen stetig zu. Bereits jetzt liegen dem Hauptamt für das Jahr 2018 mehrere Reservierungsanfragen für Veranstaltungen in verschiedenen Schulferienzeiten vor. Die Stadtverwaltung schlägt folgende neue Regelung vor:

Während der Schulferien ist eine Anmietung der Hallen für einzelne Veranstaltungen nur auf rechtzeitigen Antrag und nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

· Der zuständige Hausmeister oder sein Vertreter ist vor Ort.

· Die Reinigung kann trotz der Ferienzeit sichergestellt werden.

· Es finden in dieser Zeit keine Wartungs- oder Reparaturarbeiten statt.

Eine sportliche und kulturelle Dauernutzung der Hallen nach Belegungsplan durch die Vereine ist auch weiterhin in den Ferien nicht möglich.Ausnahmen:

· Veranstaltungen im Rahmen des Kinderferienprogrammes

· Bereits bestehende Traditionsveranstaltungen der örtlichen Vereine (z. B.
      Theaterabend, Winterfeier)

· Die örtlichen, Hallensport treibenden Vereine dürfen in genau festgelegten
      Schulferien die Helmbundhallen nutzen, um für deren Punktspielbetrieb zu trainieren.
      Der Kraftraum darf entsprechend des bestehenden Belegungsplanes genutzt werden.
      Allerdings wird dieser während der Ferien von den Vereinsvertretern selbst gereinigt.

2. Auslegen eines Hallenboden-Schutzbelages bei besonderen Veranstaltungen in der Stadthalle

Seit mehreren Jahren genehmigt die Stadt Neuenstadt besondere Events, wie z. B. die Durchführung des Rockkonzertes zur alljährlichen Kirchweih. Der Benutzer/Veranstalter ist laut Hallenordnung Punkt 6.2. Absatz 8 verpflichtet, den Hallenboden fachgerecht und verkehrssicher abzudecken und nach der Veranstaltung die Abdeckung rückstandsfrei zu entfernen.

Neben dem Rockkonzert finden außerdem jährlich Flohmärkte, Messen, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen statt. Um den eigentlichen Hallenboden zu schonen, wird die Stadtverwaltung einen Hallenboden-Schutzbelag erwerben. Es handelt sich um Nadelvliesplatten in der Größe 100 x 200 cm in der Farbe braun. Die Platten sind leicht, rutschfest, schnell verlegbar und brauchen nicht geklebt zu werden. Bei einer Fläche von 360 m² in der Stadthalle werden für das Verlegen und Abnehmen der Platten jeweils ca. 2 ½ bis 3 Stunden veranschlagt.

Die Stadt Neuenstadt stellt dem Benutzer/Veranstalter den Schutzbelag inklusive Auf- und Abbau für eine Leihgebühr in Höhe von 250,00 € in Rechnung. Diese Leihgebühr ist nicht Bestandteil der Vereinsförderung.

Die Verwaltung schlägt folgende Änderung für die Hallenordnung, Punkt 6.2. Absatz 8 vor:

 

Bei Rockkonzerten, Messen, Ausstellungen, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen stellt die Stadt Neuenstadt a. K. dem Benutzer/Veranstalter den städtischen Hallenboden-Schutzbelag zur Verfügung. Die Nadelvliesplatten werden vom zuständigen Hausmeister verlegt und wieder aufgenommen. Die Stadt Neuenstadt a. K. stellt dem Benutzer/Veranstalter eine Leihgebühr inklusive Auf- und Abbau in Rechnung. Diese Gebühr ist in der Gebührenordnung festgehalten und ist nicht Bestandteil der Vereinsförderung.

3.         Erhöhung der Hallenbenutzungsgebühren

Die Renovierung der Gemeindehalle Kochertürn ist seit Juli 2016 abgeschlossen und auch die Stadthalle Neuenstadt steht nach ihrer Renovierung den Schulen, Vereinen und Bürgern für Schul- und Vereinssport sowie für vielfältige Veranstaltungen wieder zur Verfügung stehen.

Die Hallenbenutzungsgebühren sind zweigeteilt. Es gibt eine Gebührenordnung für einzelne Veranstaltungen und eine Gebührenordnung für den regulären Vereins- und Spielbetrieb. Eine komplette Deckung aller anfallenden Kosten ist in beiden Fällen nicht möglich.

3.1Gebühren der städtischen Hallen für einzelne Veranstaltungen

Die Neukalkulation der Gebühren der städtischen Hallen für einzelne Veranstaltungen basiert auf Vergleichswerten von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Hallen der umliegenden Nachbargemeinden, wobei das Alter, die Größe und der Zustand der jeweiligen Hallen berücksichtigt wurden.

Die Nachbargemeinden verlangen zum Beispiel für das Mieten einer Halle mit einer Größe von 300 bis 400 m², Fassungsvermögen 350 Personen, 200,00 € bis 400,00 € Miete. Mitunter werden Gebühren für das Anmieten von Hallen stundenweise abgerechnet. Weiterhin werden von den Nachbargemeinden Kautionen für die Inanspruchnahme von Hallen in Höhe von 150,00 € bis 2.500,00 € im Einzelfall verlangt. Die Inrechnungstellung der Verbrauchsgebühren/Nebenkosten wird in den Nachbargemeinden unterschiedlich gehandhabt. Bei der Stadt Möckmühl sind die Verbrauchsgebühren/Nebenkosten in der Grundgebühr Miete enthalten, die Stadt Öhringen rechnet die Nebenkosten separat nach den Veranstaltungen ab.

Die Verwaltung empfiehlt eine Gebührenanpassung. Zur Vereinfachung des Verfahrens enthalten die angegeben Gebühren bereits die Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung sowie die Reinigung im üblichen Maß. Diese Handhabung entlastet den Hausmeister und der Veranstalter kann mit einem verlässlichen Betrag kalkulieren. Zusätzliche Reinigungsstunden werden jedoch weiterhin separat berechnet.

Als Vereinsförderung konnten die örtlichen Vereine bislang für eine Veranstaltung pro Jahr eine Halle kostenfrei nutzen. Die Theken- oder Küchennutzung sowie die Nebenkosten mussten zusätzlich bezahlt werden. Künftig sind diese Nebenkosten für eine Veranstaltung ebenfalls kostenfrei, so dass den Vereinen durch die Gebührenerhöhung bei einer Veranstaltung pro Jahr kein finanzieller Nachteil entsteht.

3.2Gebühren der städtischen Hallen für den regulären Vereins- und Spielbetrieb

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen künftig alle Vereine – egal ob kulturell oder sportlich tätig – für die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Hallen eine Nutzungsgebühr bezahlen.

Nach wie vor gilt, dass den Vereinen durch die Gebührenerhebung für den regulären Vereinsbetrieb und für die Übungsstunden keine wesentliche finanzielle Belastung entstehen soll. Es soll daher die Grundförderung der Vereine von 100,00 € pro Jahr auf 120,00 € pro Jahr erhöht werden. Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden entsprechend aktualisiert und sollen in der Sitzung am 09. Oktober 2017 vorgestellt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Hallenordnung mit neuen Regelungen für den Ferienbetrieb und die Nutzung des Hallenboden-Schutzbelages einstimmig zu.

Der Gemeinderat stimmt ebenfalls der Neufassung der Hallengebührenordnung für einzelne Veranstaltungen zu.

 

 

Bundestagswahl am 24. September 2017

1. Allgemeines

2. Einteilung / Änderung der Wahlbezirke

3. Entschädigung der Wahlhelfer

4. Repräsentative Wahlstatistik

  1. Allgemeines

Die Bundesregierung hat den 24. September 2017 als Wahltag für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag bestimmt. Der Wahltag wurde im Gesetzblatt am 26. Januar 2017, BGBI. I S. 74, öffentlich bekannt gemacht.

Das Wahlgebiet bei der Bundestagswahl ist in 299 Bundestagswahlkreise eingeteilt. Neuenstadt am Kocher wurde dem Wahlkreis 267 Heilbronn zugeordnet. Neben Neuenstadt am Kocher gehören alle Gemeinden des Landkreises Heilbronn dem Wahlkreis 267 Heilbronn an.

Gemäß § 8 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind Wahlorgane:
1. der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet
2. ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jeden Wahlkreis,
3. ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
4. mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis.

Für den Wahlkreis 267 Heilbronn wurde Herr Oberbürgermeister Harry Mergel als Kreiswahlleiter von der Landesregierung berufen. Aufgrund der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten ist daher ein eigener Gemeindewahlausschuss nicht vorgesehen und erforderlich.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erhebungen des Meldeamtes (Bürgerbüro) werden zum Wahltag ca. 7.300 Personen zur Bundestagswahl wahlberechtigt sein.


Einteilung / Änderung der Wahlbezirke

Gemäß § 3 BWG bildet jede Gemeinde mindestens einen Wahlbezirk; in größeren Gemeinden sind mehrere Wahlbezirke zu bilden. Hierzu merkt die Bundeswahlordnung an, dass Gemeinden mit nicht mehr als 2500 Einwohnern i.d.R. einen Wahlbezirk bilden.

In Neuenstadt a. K. werden aufgrund der Einwohner bisher (inkl. Briefwahl) 9 Wahlbezirke
gebildet.
Wie im Bundeswahlrecht sollen die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Aufgrund
dessen wurde bei der Auswahl der Wahlräume in den jeweiligen Wahlbezirken besonders auf deren behindertengerechten Zugang geachtet.

Änderung:
Erstmals wird es im Baugebiet „Daistler“ in der Kindertageseinrichtung ein Wahllokal geben

 

 

Nummer des

Wahlbezirks

Abgrenzung des
Wahlbezirks

Wahlraum

Barriere

101-1

Neuenstadt a. K.
– Rathaus

Hauptstraße 50, Bürgerbüro

barrierefrei

101-2

Neuenstadt a. K.
– Grundschule

Öhringer Straße 12,
Foyer Grundschule

barrierefrei

101-3

Neuenstadt a. K.
– KTE Daistler

Berliner Ring 1,
Kindergarten

barrierefrei

202-1

Cleversulzbach
– Rathaus

Brettacher Straße 11,
Rathaus

303-1

Kochertürn
– Gemeindehalle

Kirchstraße 8,
Gemeindehalle

barrierefrei

404-1

Stein a. K.
– Rathaus

Kurmainzstraße 23,
Rathaus

barrierefrei

404-2

Stein a. K.
– Grundschule

Lobenbacher Straße 8,
Grundschule

barrierefrei

505-1

Bürg
– Bürgerhaus

Kirchplatz, Veranstaltungsraum

Briefwahl

Briefwahlbezirk

Rathaus, Besprechungszimmer

 

 

Die Bildung von Sonderwahlbezirken i.S.d. § 13 BWO ist nicht vorgesehen. Hiernach kann der Bürgermeister für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Erholungsheime und gleichartige Einrichtungen mit einer größeren Anzahl von Wahlberechtigten, die keinen Wahlraum außerhalb der Einrichtung aufsuchen können, Sonderwahlbezirke zur Stimmabgabe für Inhaber eines Wahlscheins bilden.

 

  1. Entschädigung der Wahlhelfer

Gemäß § 11 BWG üben die Mitglieder der Wahlvorstände ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Die Entschädigung der Wahlhelfer erfolgt daher auf Grundlage der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Fassung vom 18.05.2009 i.V.m. der 1. Satzungsänderung vom 19.12.2011. Die Entschädigung beträgt 40,00 €.

 

  1. Repräsentative Wahlstatistik

Das Statistische Landesamt hat die Liste der Auswahlbezirke für die Durchführung der Sonderauszählung inzwischen veröffentlicht. Danach ist kein Wahlbezirk in Neuenstadt a. K. betroffen.

 

Vorstellung Broschüre Bildung und Betreuung in Neuenstadt am Kocher

Die Idee für die Erstellung der Broschüre Bildung und Betreuung entstand in der Steuerungsrunde Kommunale Bildungsplanung zusammen mit der Helmbundschule, dem Eduard-Mörike-Gymnasium und dem Jugendreferat Neuenstadt.

Ziel war es die Informationen über alle in Neuenstadt am Kocher und den Stadtteilen Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Stein am Kocher vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote in einer Broschüre gesammelt darzustellen. Anschließend wurden die einzelnen Betreuungseinrichtungen in Neuenstadt darum gebeten, einen Artikel ihrer Einrichtung für die Broschüre zu verfassen.
Herr Tobias Böttiger von SWODESIGN hat sich dann um das Layout und die Gestaltung der Broschüre gekümmert.

Der Vordruck der Broschüre wurde in einem gesonderten Termin der Steuerungsrunde Kommunale Bildungsplanung vorgestellt und alle konnten ihre Verbesserungsvorschläge, Änderungen miteinbringen.

Anfang August 2017 wurde die Broschüre fertig gestellt und konnte auch schon an die einzelnen Betreuungseinrichtungen in Neuenstadt verteilt werden. Vor allem für Familien die nach Neuenstadt ziehen, ist die Übersicht eine wertvolle Hilfe. Neben der gedruckten Version soll auch eine digitale Version auf der Homepage der Stadt eingestellt werden. Außerdem wird die Broschüre im Rathaus ausgelegt.

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung

Anmietung des Wohnhauses Neckarsulmer Straße 21

Derzeit leben insgesamt 42 geflüchtete Menschen in Neuenstadt. 37 Personen davon wohnen bereits in städtischen oder privaten Anschlussunterbringungen. Nach heutiger Prognose des Landkreises sind bis zum Jahresende 2017 in Neuenstadt noch 51 weitere Personen in Anschlussunterbringung aufzunehmen. Da die Asylsuchenden oft selbst keinen Wohnraum finden ist ein Tätigwerden der Stadt erforderlich. Hierbei handelt es sich gemäß § 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes um eine Pflichtaufgabe der Stadt.

Die bezugsfertigen städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wurden bereits ausgeschöpft. Die Anschlussunterbringungen Hauptstraße 4, Fasanenstraße 1, Am Glanzbuckel 2  und Klingenberg 12 sind inzwischen voll belegt. Die Obdachlosenunterkünfte Öhringer Straße 13 und Kirchweg 2 sind ebenso bewohnt.

Dem Konzept zur Anschlussunterbringung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10.04.2017 zugestimmt. Da die bisherigen Objekte zur Quotenerfüllung aber nicht ausreichend, wird die zusätzliche Anmietung von Wohnraum erforderlich. Der Stadt Neuenstadt wurde das Gebäude Neckarsulmer Straße 21 zur Anmietung zum Zwecke der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung, angeboten.

Die Verwaltung hat das Gebäude und dessen Belegungsmöglichkeiten geprüft. Das Gebäude ist in 4 eigenständige Wohnungen mit insgesamt 350 qm unterteilbar und aus diesem Grund auch für die Belegung mit Familien geeignet. In dem Gebäude können je nach Familiengröße insgesamt circa 20 Personen untergebracht werden.
Es ist aber noch nicht sicher, dass die Stadt das Gebäude Neckarsulmer Str. 21 tatsächlich anmietet, da noch nicht alle relevanten Vertragsbedingungen geklärt sind.


Bekanntgaben: Erhöhung der Gebühren für das Befahren von Feldwegen

Das Befahren von Feldwegen mit LKW und auch mit überschweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen stellt eine Sondernutzung im Sinne des Straßengesetzes für Baden Württemberg (StrG) dar.


§ 16 Abs. 1 StrG: Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis.

Seitens des Gemeinderates wurde um Prüfung gebeten, inwieweit  die Gebühren für diese Sondernutzungen erhöht werden können.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt mit folgendem Ergebnis geprüft:

Gemäß §§ 1 und 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neuenstadt vom 09.03.1992 und vom 05.11.2001 (Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) in Verbindung mit lfd. Nr. 20 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 € – 250,00 € festgelegt werden.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach

  • nach dem Gebührenverzeichnis
  • innerhalb des Gebührenrahmens nach dem Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners. 

Die Stadt Neuenstadt hat bislang eine sehr niedrige Gebühr von 15,00 € (pro Fahrzeug und Tag) erhoben. Die Gebühren decken lediglich die Schreibauslagen ab. Den weiteren Verwaltungsaufwand (Ortstermin, Abstimmungen) werden somit nicht berechnet.

Pro Auftrag geht die Verwaltung von einem zeitlichen Aufwand von rd. 3,5 h aus (Bearbeitung von Anträgen, Ausstellung der Genehmigung, Überwachung Zahlungseingang, Begutachtung der in Anspruch genommenen Feldwege).  Somit entstehen für eine Genehmigung insgesamt Kosten in Höhe von rd. 239,26 €.

Die Empfehlung vom Gemeindetag (18.02.2016) lautet unter lfd. Nr. 20 Straßenrechtliche Sondernutzung – Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (15,00 – 400,00 €).

Die Verwaltung wird künftig für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Befahren von Feldwegen eine Gebühr von 250,00  € erheben. Die Sondernutzung ist zeitlich begrenzt auf  längstens 3 Tage.

Zum Schluss informierte der Vorsitzende das Gremium darüber, dass mit der Sondertilgung eines Kredites zum 31.07.2017 die Stadt Neuenstadt alle Darlehen im Kämmereihaushalt zurückgezahlt hat.

 

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