Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 06.11.2017

icon.crdate14.11.2017

Lesen Sie hier mehr darüber

Einwohnerfragestunde

Es wurden zwei Fragen von einem Bürger zum Bebauungsplan „Dahbachwiesen – 3. Änderung“ gestellt.

 

Sachstand des Umstellungsprozesses auf das „Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR)“

Die Stadt Neuenstadt stellt auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2019          vollständig um. Die Vorarbeiten für das NKHR-Umstellungsprojekt haben Mitte des Jahres 2017 begonnen.

Die Leiterin der Stadtkasse, Inna Schuckmann, übernahm die Projektleitung für die Umstellung auf das NKHR. Sie erklärte dem Gemeinderat, dass die Umstellung auf das „NKHR“ in vier Teilprojekten erfolgt, die nun angegangen werden:

  1. Teilprojekt: „Vermögensbewertung / Eröffnungsbilanz“
  2. Teilprojekt: „Produktplan / Haushaltsstruktur“
  3. Teilprojekt „Organisation Rechnungswesen“
  4. Teilprojekt die „Mitarbeiterqualifikation / Softwareumstellung“

Für das erste Teilprojekt hat sich die Stadt für die Projektmithilfe von Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung entschieden. Andreas Schwarzmann, Jan-Phillip Saur, Jurek Joos und Pascal Ludwig haben bereits ihr Grundstudium an der Hochschule Ludwigsburg abgeschlossen und sind derzeit in ihrer Praxisphase. Vom 15. Juli bis 14. November 2017 absolvierten sie ihr Praktikum bei der Stadtverwaltung und unterstützten die Stadt kräftig beim NKHR-Projekt.

Das Ziel des ersten Teilprojekts ist es, Klarheit über den tatsächlichen Stand von Vermögen zu erhalten. Die Eröffnungsbilanz dient zugleich als Grundlage für die Eröffnungsbuchungen der künftigen Rechnungsperiode und stellt den Ausgangspunkt für die Erstellung zukünftiger Abschlüsse dar. Über eine Inventur und die Vermögensbewertung können die Daten der Eröffnungsbilanz ermittelt werden.

Die Entwicklung vom Sommer 2017 bis Anfang November wurde in einer Präsentation dem Gemeinderat vorgestellt. Die vier Studenten stellten dabei die Vermögensbewertung für verschiedene Bereiche vor, wie z. B. für städtische Grundstücke und Gebäude, für Verkehrsflächen und für Anlagevermögen. Dabei waren vielzählige gesetzliche Regelungen zur Vermögensbewertung zu beachten. Bei Grundstücken waren beispielsweise die verschiedenen Nutzungsarten ausschlaggebend, bei den Gebäuden und Verkehrsflächen zählten das Baujahr als Grundlage.

Nun muss die vorhandene Excel-Tabelle mit dem bewerteten Vermögen fortgeführt werden und noch an das Rechenzentrum angepasst werden. Noch aufgenommen werden muss das Finanzvermögen sowie das Vermögen der Verbände, an denen die Stadt beteiligt ist.

Die Umstellung auf das NKHR ist eine sehr arbeitsintensive Aufgabe, die vor allem die Stadtkasse und Finanzverwaltung betrifft, aber auch Auswirkungen auf alle anderen städtischen Bereiche hat.

 

Ausbau des Mühlwegs in Neuenstadt a. K. - Vergabe der Tiefbauingenieurleistungen

Im Zuge der geplanten Wiederbebauung des Stadtgrabens muss der Mühlweg ausgebaut werden. Neben den Straßenarbeiten wird eine separate Regenwasserleitung zur Brettach verlegt. Die Hydraulik des Mischwasserkanals ist geprüft, eine Aufdimensionierung ist nicht notwendig. Die Straßenbeleuchtung ist zu erneuern bzw. zu ergänzen. Der Straßenausbau soll vom Einmündungsbereich in die Hauptstraße bis zur Einmündung in den Mühlrain erfolgen. Die Stadtwerke verlegen im Mühlweg die Wasser- und Gasleitung. Hierfür werden nur die Grabarbeiten ausgeschrieben. Die Verlegearbeiten erfolgen durch die Stadtwerke.

Im Anschluss erfolgt die Aufdimensionierung des Mischwasserkanals im Mühlrain bis zum Kreuzungsbereich (Mühlrain/Mühlweg).

Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach ist mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Am Stadtgraben“ beauftragt. Aufgrund der durchgeführten Voruntersuchungen durch IFK im Hinblick auf die Anbindung der geplanten Tiefgaragen wird empfohlen, die Verkehrsplanung bis LPH 5 an IFK zu vergeben.

Die Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung Regenwasserableitung, Gas- und Wasserversorgung und Kanalauswechslung im Mühlrain soll vom Ingenieurbüro BIT aus Heilbronn durchgeführt werden. 

Die gesamten Tiefbaumaßnahmen sollen dann insgesamt ausgeschrieben und im Interesse einer zügigen Abwicklung und auch der einheitlichen Gewährleistung an eine Firma vergeben werden. Die Ausschreibung und Bauleitung soll von BIT-Ingenieure durchgeführt werden.

Aufgrund der geplanten Baukosten ergeben sich voraussichtlich folgende Honorare: 

Straßenbau:                                                                         73.200,00 € incl. Mwst

Regenwasserkanal/Mischwasserkanal Mühlrain:               31.600,00 € incl. Mwst

Wasser/Gas:                                                                        41.800,00 € (netto)

Summe:                                                                            146.600,00 €

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe dieser Ingenieurleistungen zu.

 

Entwidmung des Weges, Flst. 127/3 Gemarkung Kochertürn, Holderäcker

In der Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass dieser Tagesordnungspunkt wegen weiterer Fragen zum Sachverhalt vertagt wird.

Amtsblatt der Stadt Neuenstadt a. K. – Bezugspreiserhöhung

Der Verlag Nussbaum Medien GmbH & Co KG hat mit Schreiben vom 13.09.2017 mitgeteilt, dass es notwendig ist, eine Bezugspreiserhöhung für das Amtsblatt der Stadt Neuenstadt a. K. zum 01.01.2018 aufgrund des gestiegenen Mindestlohns (8,84 €) vorzunehmen.

Zusätzlich sind umfangreiche regulatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) seitens des Gesetzgebers eingeführt worden. Das Unternehmen G. S. Vertriebs GmbH hat IT-Investitionen in Software getätigt um das MiLoG einzuhalten. Weiterhin sind die Löhne für die Austrägerinnen und Austräger auch entsprechend höher.

Der neue Bezugspreis soll ab 01.01.2018 dann 20,40 € pro Halbjahr betragen und beinhaltet die Tariferhöhung der Austräger, sowie die zusätzlich angefallenen Kosten. Seither betrug der Bezugspreis 18,90 € (seit 01.07.2015).

Nach dem Verlagsvertrag ist die Zustimmung der Stadt Neuenstadt zu der Bezugspreiserhöhung notwendig. Diesen neuen Bezugspreis garantiert der Verlag bis mindestens 31.12.2019.

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu der beabsichtigten Bezugspreiserhöhung zum 01.01.2018 in Höhe von 20,40 € pro Halbjahr.

 

Bekanntgaben:

Zuschuss an den KKS Stein

Der Schützenverein KKS Stein musste aufgrund der „Regelprüfung für Schießanlagen“ die gesetzlich vorgeschriebene Umbaumaßnahmen an den Schießanlagen vornehmen. Der Badische Sportbund hat diese Maßnahmen finanziell unterstützt. Der Vorsitzende informierte darüber, dass der KKS Stein entsprechend den Vereinsförderrichtlinien der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 2.258 € erhalten hat.

 

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