Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 04.12.2017

icon.crdate14.12.2017

Lesen Sie hier mehr darüber

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 04.12.2017

Stadtwald Neuenstadt

a) Zwischenbericht zum Forstwirtschaftsjahr 2017

Am 22. September 2017 hat sich der Gemeinderat im Rahmen des Waldbegangs mit der Situation im Stadtwald, insbesondere unter den Gesichtspunkten Eschentriebsterben und des orkanartigen Unwetters am 18. August 2017 beschäftigt. Herr Oberforstrat Roland Hartz und Herr Revierförster Eckhard Staudt führten dabei sachkundig durch den Nachmittag.
In der Sitzung wurde von Herrn Hartz und Herrn Staudt der Zwischenbericht für das Forstwirtschaftsjahr 2017 vortragen. Dieser orientierte sich sehr stark an dem, was während des Waldbegangs vor Ort besichtigt wurde. Die Herren informierten vor allem über das Unwetter im August, von welchem der Stadtwald Neuenstadt stark betroffen war. Die Waldarbeiter haben das Bruchholz aufgearbeitet und zu größten Teilen bereits verkauft. Über 3.200 Festmeter sind dabei durch den Sturm angefallen. Daher ist für die kommenden Monate ein geringerer Einschlag geplant. Außerdem wurde ein Überblick über die Entwicklung im laufenden Jahr mit eventuellen Abweichungen vorgestellt. Hier wurde berichtet, dass durch die großen Unwetterschäden ein Überschuss erzielt wurde. Allerdings fehlt dieser Mehrerlös in den kommenden Jahren.
Herr Hartz informierte danach über das Kartellrecht. Das Einheitsforstamt soll zum Juli 2019 aufgelöst und in eigenständige Betreuungsformen umgewandelt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird ein kommunaler Zweckverband favorisiert.
Bürgermeister Norbert Heuser dankte zum Schluss Herrn Hartz, Herrn Staudt und allen Waldarbeitern für ihre gute Arbeit.


b) Kultur und Nutzungsplan 2018

Die Außenstelle Neuenstadt des Kreisforstamtes Heilbronn legte den Kultur- und Nutzungsplan 2018 vor und hat ihn in der Sitzung erläutert. Das Wichtigste in Kürze:
1.    Es sollen 4.500 Festmeter (Vorjahr 4.900 Festmeter) eingeschlagen werden.
2.    Ausgepflanzt werden 1.125 Stück Laub- (2017: 550 Stück) und 600 Stück Nadelhölzer (2017: 500 Stück). Die grundsätzliche Zahl der Pflanzungen ist die Folge bzw. wurde im Grundsatz mit dem Forsteinrichtungswerk bis 2020 beschlossen.
3.    Für die Waldwegunterhaltung sind 14.000 € (Vorjahr 14.000 €) vorgesehen.
4.    Als Betriebsergebnis wird von der Forstverwaltung ein haushaltsmäßiger Überschuss von rund 21.000 € (ohne Berücksichtigung der Jagdpachteinnahmen) erwartet.

Der Gemeinderat stimmte dem dargestellten Kultur- und Nutzungsplan 2018 zu.


Stadtverwaltung Neuenstadt – Neuorganisation im Bereich des Hauptamtes

In der Gemeinderatssitzung wurde die neue Hauptamtsleiterin Juliana Eble vorgestellt. Sie ist die Nachfolgerin von Hauptamtsleiter Eberhard Laier, der am 31.05.2017 aus dem Gremium verabschiedet wurde und über 40 Jahre lang bei der Stadt Neuenstadt in dieser Funktion gearbeitet hat.
Frau Eble hat ihr Studium B. A. Public Management im Februar 2012 beendet. Zunächst arbeitete sie bis 30.09.2012 bei der Stadt Pforzheim. Am 01.10.2012 begann sie ihre Tätigkeit bei der Stadt Neuenstadt in der neu geschaffenen Stabsstelle und war direkt dem Bürgermeister zugeordnet. Dabei war sie als persönliche Referentin sowie im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Sie übernahm im September 2015 zudem die Leitung des Sachgebiets Personal.
In der Gemeinderatssitzung am 06.11.2017 hat das Gremium Frau Juliana Eble zur neuen Hauptamtsleiterin gewählt. Dies wurde in der öffentlichen Sitzung am 04.12.2017 bekannt gegeben
Damit hat die Stadtverwaltung Neuenstadt ab 01. Dezember 2017 wieder alle „klassischen“ drei Ämter besetzt. Neben Frau Eble im Hauptamt sind dies Herr Ott in der Kämmerei und Herr Stephan im Bauamt.


Bebauungsplanverfahren “Am Stadtgraben” in Neuenstadt a. K. und örtliche
Bauvorschriften, Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans “Am Stadtgraben” bisher erlassenen Bebauungspläne

Herr Glaser vom Ingenieurbüro IFK stellte das Ergebnis der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dem Gremium vor. Herr Glaser hat die eingegangenen Hinweise in den Planentwurf mitaufgenommen und die Behandlungsvorschläge dargestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.07.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Am Stadtgraben“ in Neuenstadt mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie die Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom  14.08.2017 bis 25.09.2017.

Der Gemeinderat erhob die dargestellten Behandlungsvorschläge nach intensiver Abwägung zum Beschluss.

Daher muss nun der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung geändert werden. Die neuen Planentwürfe sind festzustellen.

Der Gemeinderat hat die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans „Am Stadtgraben“ mit örtlichen Bauvorschriften und des Entwurfs der Begründung beschlossen und stellt die neuen Planentwürfe wie folgt fest: Entwurf des Bebauungsplans, Entwurf des Textteiles (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Hinweise), Entwurf der Begründung, gefertigt von IFK, datiert mit 24.07.2017/04.12.2017  sowie Entwurf der Aufhebungspläne, gefertigt von IFK und jeweils datiert mit 24.07.2017, für die Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne. Dies sind:
-    Bebauungsplan „Änderung über das Gebiet Helmbundstraße/Graben“, genehmigt 27.05.1959,  Aufhebungsplan 1  
-    Bebauungsplan (ohne Bezeichnung), genehmigt durch Verfügung des Landratsamtes vom 22.12.1955 Nr. V 3005, Aufhebungsplan 2
-    Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Grabens“, genehmigt durch Verfügung des Landratsamtes vom 11.10.1955 Nr. V 3005,  Aufhebungsplan 3
-    Baulinienplan, genehmigt durch Ministerialerlass vom 05.02.1949 Nr. V Ho 6492 und Nr. V Ho 1180 vom 23.03.1950, Aufhebungsplan 1


Die vom 14.08.2017 bis 25.09.2017 durchgeführte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB muss aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden. Entsprechend der BauGB- Novelle vom 13.05.2017 sind die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen nach § 4a Abs.4 BauGB während des gesamten Offenlegungszeitraums in das Internet einzustellen. Die Planunterlagen standen während dem genannten Zeitraum nicht durchgängig zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt a. K. zur Verfügung. Auf Grund dieses Verfahrensfehlers wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ein wichtiger Grund für eine verlängerte Auslegung ist bei besonders komplexen Planverfahren vorgegeben. Vorliegend besteht eine komplexe Gemengelage; gerade auch im Hinblick auf die abstandsflächenrechtliche Abweichungszulassung sowie gegebenenfalls eine Befreiung von den Vorgaben des Abstandsflächenrechts. Der Bebauungsplan wirft stellenweise schwierige Abwägungs- und Rechtsfragen auf. Es ist daher angezeigt, die Mindestdauer der Auslegung von 30 Tagen um 14 Tage auf 44 Tage zu verlängern. Entsprechendes gilt für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung für den Bebauungsplan „Am Stadtgraben“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und die Aufhebung der im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes „Am Stadtgraben“ bisher erlassenen Bebauungspläne, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen bzw. nochmals durchzuführen. Die Dauer der Auslegung von 30 Tagen wird um 14 Tage auf 44 Tage verlängert. Entsprechendes gilt für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Generalsanierung Türnitzbau und Forstamt - Vergabe der Ingenieurleistungen

Im Oktober 2016 wurde die europaweite Ausschreibung für die Generalplanerleistungen zur denkmalgerechten Sanierung des Türnitzbaus und des Forstamts durchgeführt. Insgesamt sind zwei Anträge auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingegangen. Die beiden Angebote konnten für die weitere Teilnahme im Verhandlungsverfahren aufgrund fehlender Angaben und Unterlagen (u. a. Nachweise und Referenzen für eine denkmalgerechte Sanierung öffentlicher Gebäude) nicht zugelassen werden. Das Vergabeverfahren wurde juristisch begleitet. Es wurde empfohlen das Verfahren aufzuheben.

Nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium wurde entschieden keine erneute europaweite Ausschreibung von Generalplanerleistungen durchzuführen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die erneute Ausschreibung ein anderes Ergebnis zur Folge hätte, ist sehr gering.

Nach Ansicht der Verwaltung muss aufgrund der hohen Ansprüche an die Baumaßnahme (denkmalgeschütztes Gebäude) ein Team aus Architekten und Fachingenieuren arbeiten, welches fachlich und auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit gewährleistet, dass der optimale Erfolg für die Umsetzung der Baumaßnahme sowohl in qualitativer, finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht gewährleistet ist.

In Abstimmung mit dem Land wird nun vorgeschlagen die ausstehenden einzelnen Architekten- und Ingenieurleistungen zu beauftragen.  
Es wurde ein Team aus Architekten und Fachingenieuren vorgeschlagen, welches bei vergleichbaren Maßnahmen bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat:

•    Knorr und Thiele Architekten aus Öhringen, Architektenleistungen
•    Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung, Schwäbsich Hall, Fachplanung Denkmalpflege
•    Team Tragwerk aus Dörzbach, Tragwerksplanung
•    Planungsbüro für Haustechnik Klaus Müller aus Pfedelbach,                                   Heizung/Lüftung/Sanitär
•    Planungsbüro für Gebäude- und Elektrotechnik GmbH aus Rot am See,
Elektroplanung
•    RW Bauphysik aus Schwäbisch Hall, Bauphysik
•    WurmSAFEPLAN aus Ravensburg, Brandschutz


Alle genannten mitarbeitenden Büros wurden aufgefordert gebeten, ihre Honorarangebote abzugeben. Nach Verhandlungen mit den Büros konnte bzgl. des Inhalts der Honorarangebote eine Einigung auf Grundlage der HOAI erzielt werden.

Aufgrund einer Kostenannahme von 10.500.000 € ergeben sich voraussichtlich folgende Honorare:
Architektenleistungen    823.000 €
Fachplanung Denkmalpflege    49.400 €
Tragwerksplanung    171.300 €
Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär    346.200 €
Fachplanung Elektro    170.100 €
Bauphysik    37.900 €
Brandschutz     36.000 €
Projektsteurer    275.700 €
Summe:                           1.909.600 € (ca. 24%)
(wobei die Denkmalpflege nur bis LPh 4 eingerechnet ist)

    Hinzu kommen noch sonstige Nebenkosten wie Baugenehmigungsgebühren, Sigeko (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) und Prüfstatik.

Architekt Knorr vom Architekturbüro Knorr & Thiele hat dem Gremium das Büro und sein Team vorgestellt und erläutert, welche ähnliche Projekte das Büro bereits umgesetzt hat. Dabei hat er unter anderem die Umgestaltung des Rathauses in Forchtenberg und des Spitals in Öhringen genannt. Das Büro ist der Stadt Neuenstadt ebenfalls bekannt. In jüngster Zeit hat das Büro Knorr & Thiele die neue Kindertageseinrichtung Mühlweg gebaut sowie den Dorfplatz in Cleversulzbach umgestaltet. Zusammen mit dem Büro für historische Bauforschung hat das Büro Knorr & Thiele sich bereits den Türnitzbau und das Forstamt „angeschaut“. Herr Knorr erklärte, dass er diese große Aufgabe nicht nur „als Konservierung der Gebäude“ sieht, sondern auch als „weiteren Schritt in der Stadtentwicklung“.

Bürgermeister Heuser erläuterte, dass das Büro für historische Bauforschung Schäfer bereits einen großen Anteil an Untersuchungen der Gebäude vorgenommen hat. Die Kosten für die Ingenieurgebühren und den geplanten Umbau zum Rathaus sind im städtischen Haushalt vorhanden. „Damit kann dieses große Projekt ohne Kreditaufnahme durchgeführt werden“, erklärte Bürgermeister Heuser. Er ist dankbar für die außerordentlich hohen Zuschüsse des Landes, ohne die die Investition nicht möglich wäre.

Der Gemeinderat ermächtigte die Stadtverwaltung mit den genannten Büros die entsprechenden Ingenieurverträge abzuschließen und einen Projektsteuerer zu beauftragen.


Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Neuenstadt vom 15. Dezember 2014

Neufestsetzung der Wasserversorgungsgebühr für das Jahr 2018 bis 2020

a)    Kalkulation der Gebühren

Die aktuelle Wasserzinskalkulation betrifft den Zeitraum 2015 bis 2017, so dass die Gebühr zum 01.01.2018 neu zu kalkulieren ist. Die Kalkulation der Grundgebühren und der Verbrauchsgebühr wurde der Firma Allevo Kommunalberatung aus Obersulm übertragen.
Die neue Gebührenhöhe wird maßgeblich beeinflusst vom Rückgang der Auflösungen der empfangenen Ertragszuschüsse, von der Steigerung der Betriebs- und Fixkosten sowie von einer Erhöhung des Wasserbezugspreises durch die Bodensee-Wasserversorgung. Besonders bemerkbar machen sich auch die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Baukostenpreise. Zusätzlich wurde die in den Jahren 2015 und 2016 nicht bzw. nicht voll erwirtschaftete Konzessionsabgabe mit einkalkuliert.

Wasserbezugspreis Bodenseewasserversorgung ab Jahr 2009

Jahr    zu zahlender Betrag    bezogene Wassermenge    durchschn. Bezugspreis
    netto in €    in m³    in €/m³
            
2009    47.281,96    129.246    0,37
2010    43.884,94    127.039    0,35
2011    45.043,57    117.692    0,38
2012    47.512,07    124.138    0,38
2013    51.153,16    118.359    0,43
2014    57.437,96    115.332    0,50
2015    66.963,24    125.632    0,55
2016    69.942,91    135.210    0,55
2017    Plan    125.000    0,58
2018    Plan    125.000    0,58


Den gestiegenen Baupreisen wurde zudem in der Neukalkulation der Haus- und Grundstücksanschlusskostenersätze Rechnung getragen (§ 15 der Satzung). Des Weiteren wurde bei der aktuellen Kalkulation ein weiterer Schritt in Richtung höhere Fixkostengerechtigkeit bei der Grundgebühr getan. Der kalkulatorische Zins wurde mit 3,5 Prozent beibehalten. Auf Grund vieler, vor allem redaktioneller, Änderungen empfiehlt die Verwaltung den Beschluss einer neuen, komplett durchgeschriebenen Satzung. Die Wasserverbrauchsgebühr wird von 1,88 m³ auf 2,33 m³ erhöht.

a)   Kalkulationsbeschlüsse
1.    Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation von Allevo Kommunalberatung vom 22.11.2017 zu. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Der Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr ist weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zähler¬größe ermittelt.
2.    Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 zu.
3.    Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde ebenfalls zugestimmt.
4.    Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt die Konzessionsabgabe zu den höchstmöglichen Sätzen nach § 2 KAE und nach dem Steuerrecht abführen möchte. Diese belaufen sich bei Sonderabnehmern auf 1,5 % der Umsatzerlöse und bei Tarifabnehmern auf 10 % der Umsatzerlöse. Die Konzessionsabgabe ist über Gebühreneinnahmen zu finanzieren und dementsprechend in die Kalkulation eingestellt.
5.    Eine Berücksichtigung der nachzuholenden Konzessionsabgabe erfolgt. Die nachholbare Konzessionsabgabe aus dem Jahr 2015 in Höhe von -41.700 € sowie die nachholbare Konzessionsabgabe aus dem Jahr 2016 in Höhe von -69.900 € wird in die vorliegende Kalkulation eingestellt, um die steuerrechtlichen Vorteile zu optimieren.
6.    Die Belieferung von städtischen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO verbilligt beziehungsweise kostenlos erfolgen. Die Stadt macht weiter von der Möglichkeit nach § 13 Nr. 1 EigBVO Gebrauch. Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle sollen durch einen Gewinnzuschlag auf die übrigen Gebührenschuldner finanziert werden.
7.    Die Stadt betreibt auf ihrem Gebiet technisch getrennte Wasserversorgungssysteme. Im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für alle Einzugsbereiche eine einheitliche Gebühr zu erheben.
8.    Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 wie folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr    2,33 €/m³ (bisher 1,88 €/ m³)
Grundgebühr
    Q₃4        3,49 €/Monat
    Q₃10        8,74 €/Monat
    Q₃25        21,86 €/Monat
    Q₃63        55,11 €/Monat
    Q₃100        87,47 €/Monat

Zählergebühr
    Q₃4        0,82 €/Monat
    Q₃10        2,06 €/Monat
    Q₃25        5,17 €/Monat
    Q₃63        13,03 €/Monat
    Q₃100        26,68 €/Monat
Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
b)  Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Neuenstadt a. K. vom 04.12.2017, die zum 01.01.2018 in Kraft tritt. Die neugefasste Satzung wurde bereits in der letzten Ausgabe der Neuenstadter Nachrichten veröffentlicht.

Bebauungsplan “Fladenstraße” in Cleversulzbach - Anpassung der Planung

Der Gemeinderat hat 2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fladenstraße“ gefasst. Die vorgezogene Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden bereits durchgeführt. Weitere Verfahrensschritte wurden bisher nicht vollzogen, da vorab durch Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geklärt werden sollte, ob die Bereitschaft an der Realisierung besteht.

Herr Ruggaber von der STEG (Stadtentwicklung GmbH) hat diese Gespräche im Auftrag der Stadt mit sämtlichen betroffenen Eigentümern geführt. Aufgrund der Ergebnisses der Gespräche sowie dem dringenden Bedarf an Bauplatzflächen im Ortsteil Cleversulzbach schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des Plangebietes zu reduzieren und mit diesem reduzierten Bereich das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass eine Bebauung sich noch länger verzögern würde. Herr Stephan stellte dem Gremium den reduzierten Bereich auf einem Plan vor.
Voraussetzung ist jedoch, dass mit den Grundstückseigentümern dieses reduzierten Gebietes nochmals abschließende Gespräche geführt werden und die Bereitschaft der Beteiligung an dem Verfahren seitens dieser Grundstückseigentümer gegeben ist.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu.


Geplante „Wiedereröffnung“ Kinderkrippe „Wiesenweg“ in Cleversulzbach

Aufgrund der aktuellen Kinderzahlen und der Geburten ab 01.01.2016 bis Ende Juli 2017 ist es möglich, dass die Krippenplätze in der Krippe Götzenkreuz und der Krippe Mühlweg nicht ausreichen werden.

41 Kinder sind derzeit in den Krippen angemeldet. Der Bedarf muss 6 Monate vorher angemeldet werden und das Kind bereits das 1. Lebensjahr vollendet haben. Laut aktuellen Zahlen werden ca. 25% bis 30 % der geborenen Kinder in einer Krippe angemeldet, dies wären bei uns ca. 50 Kinder.

Die Krippe Götzenkreuz ist in diesem Kindergartenjahr in einigen Monaten mit 1-2 Kindern „überbelegt“ und hat erst ab März 2019 wieder 1 freien Platz. Die Krippe Mühlweg ist in diesem Kindergartenjahr ebenfalls voll belegt und hat erst ab Februar 2019 wieder 1 freien Platz.

Die Aufnahmeanträge der Kinder, die jetzt abgegeben werden, haben nach 6 Monaten einen Rechtsanspruch. Diesem Rechtsanspruch würde die Stadt nicht gerecht werden, wenn nicht zeitnah zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Es wird daher vorgeschlagen die Krippe Wiesenweg in Cleversulzbach wieder zu eröffnen. Vorerst könnte eine ½ Gruppe mit 5 Kindern eröffnet werden. Die ½ Gruppe könnte in Kürze eröffnet werden, da die Räumlichkeiten von der vorherigen Krippe noch vorhanden sind. Die Kinderzahl könnte bei weiteren Anmeldungen jederzeit auf bis zu 10 Kinder aufgestockt werden.

Für die Wiedereröffnung sind noch Material und Möbel vorhanden. Es wird jedoch zusätzliches Inventar in Höhe von 5.300 € benötigt. Zusätzlich kommen noch die Personalkosten hinzu.

Die Eltern, welche ihr Kind bereits für die Krippen Götzenkreuz und Mühlweg angemeldet haben und für die Krippe Wiesenweg in Frage kommen würden, erhielten in den vergangenen Wochen ein Schreiben von der Stadtverwaltung, mit der Bitte um Mitteilung, ob und wann sie einen Platz in der Krippe Wiesenweg in Anspruch nehmen würden.

Die Krippe Götzenkreuz und die Krippe Mühlweg hätten somit wieder freie Plätze und könnten ab September 2018 neue Kinder aufnehmen.

Der Gemeinderat stimme der Wiedereröffnung der Krippe Wiesenweg und der Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel für das Inventar und das Personal  im Haushalt 2018 zu.


Abgrenzung (Poller) zwischen Gehweg und Fahrbahn (Hauptstraße 44 bis 67)

Im Jahr 2014 wurde die Hauptstraße zwischen dem Rathausplatz und der Alten Kegelbahn  nach den Plänen des Wettbewerbssiegers Ernst & Partner aus Trier im Rahmen der Innenstadtumgestaltung umgebaut. Ziel der Planung war eine möglichst barrierefreie Innenstadt zu schaffen. Besonders nach den Jahrzehnten, in denen die Hauptstraße als überörtliche Landesstraße, mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen genutzt wurde, ist die Neugestaltung eine deutliche Verbesserung, vor allem für die Fußgänger. Um den Individual-, und vor allem den unnötigen Parksuchverkehr aus der Innenstadt heraus zu halten, haben die Stadtwerke ein zentrumsnahes, „kostenloses“ Parkhaus an der Lindenstraße erstellt. Es wird jedoch längere Zeit dauern, bis der unnötige Parksuchverkehr in der Innenstadt spürbar nachlassen wird.
Der Gemeinderat hatte sich entsprechend dem Siegerentwurf dazu entschieden weitgehend auf Abgrenzungen zwischen Fahrbahn und Gehweg zu verzichten. Dort, wo dies unumgänglich war, wurden bereits mit der Umgestaltung des öffentlichen Raums Poller zum Schutz der Fußgänger vor dem motorisierten Verkehr gebaut (Bereich zwischen dem Gasthaus Stern und der Metzgerei Lohmann). Aufgrund des dort vorhandenen sehr schmalen Gehweges und vor allem der Unvernunft der Autofahrer, die diesen Gehweg als Parkplatz gesetzeswidrig nutzen, war diese Maßnahme nötig.
In diesem Jahr wurden drei weitere Poller vor dem Torturm in Richtung Lindenplatz als Abgrenzung angebracht.

Aus den Erfahrungen der ersten drei Jahre, hat sich nun gezeigt, dass vor allem zwischen den Gebäuden Hauptstraße 67 bis Hauptstraße 55 (Bistro Castro) immer wieder Autofahrer auf den dortigen Gehweg ausweichen. Im ersten Abschnitt, ab der Brettachbrücke/Alten Kegelbahn ist dies kaum der Fall, da dort für die Wasserführung ein Rundbordstein verlegt wurde. Ein Grund für das Ausweichen ist bei vielen Verkehrsteilnehmern, dass diese entgegen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h schneller fahren.
Aus der Mitte des Seniorenrates und auch aus der Bevölkerung wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen in diesem Bereich mit der Anbringung von Pollern den Fahrbahnbereich klar gegen den Gehwegbereich abzugrenzen. Die Verwaltung greift diesen Vorschlag nun auf und schlägt vor diesen Bereich mit Pollern „nachzurüsten“.
Neben dem besseren Schutz für Fußgänger wird mit der optischen Einengung der Fahrbahn sicherlich auch eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit einhergehen.

Nach einer kontrovers geführten Diskussion beschloss der Gemeinderat mit knapper Stimmenmehrheit, dass entlang des Fußweges zwischen den Gebäuden Hauptstraße 55 bis Hauptstraße 67 herausnehmbare Poller gesetzt werden.


Friedhof Neuenstadt – Fällung von 2 Bäumen aus Verkehrssicherungsgründen

Nach dem orkanartigen Unwetter am 18. August 2017 wurden als Sofortmaßnahme von der Firma Evergreen zwei Winterlinden im städtischen Friedhof in Neuenstadt gefällt, da bei diesen die Standfestigkeit nach dem Sturm nicht mehr gewährleistet war. Auch die zwei alten und sehr großen Platanen, die an das Museumsgebäude angrenzen, sind durch einen aggressiven Pilz schwer geschädigt. Die abnehmende Vitalität wird auch durch die Zunahme von Spechtlöchern deutlich.

Die Firma Evergreen, welche nach dem Unwetter vom August die notwendigen Fäll- und Pflegarbeiten durchgeführt hat, hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass bei den beiden Platanen etwas unternommen werden sollte. Sie empfiehlt, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, die beiden Platanen in den Wintermonaten zu fällen.

Bei den beiden Platanen handelt es sich um sehr stattliche und ortsbildprägende Bäume. Damit diese nicht leichtfertig gefällt werden, hat die Verwaltung einen weiteren Experten um ein Gutachten gebeten. Der Baumsachverständige hatte bereits im Mai 2017 eine routinemäßige Baumkontrolle im Friedhof durchgeführt. Er kam nach der erneuten Begehung Ende Oktober 2017 ebenfalls zu der Empfehlung, dass beide Platanen gefällt werden sollten. Er hat festgestellt, dass die Kernfäule, die holzzerstörenden Pilze und auch die Spechtlöcher an den Stämmen erheblich zugenommen haben. Die Bruch- und Verkehrssicherheit kann nicht mehr lange sichergesellt werden. Er empfiehlt die Fällung der Platanen im kommenden Winter.

Abgeklärt wurde auch, ob ein starker Rückschnitt der Platanen möglich wäre. Nach Auskunft des Baumsachverständigen müssten die Bäume zu einem Torso zurückgestutzt werden. Dann wäre zwar keine Gefahr durch abbrechende Äste mehr gegeben, allerdings haben die Bäume auch aufgrund ihres Alters keine günstige Zukunftsprognose.
Bei einem Radikalschnitt würden die Torsos an den Schnittstellen neue Austriebe bilden. Diese treiben dann pro Jahr 1 – 1,5 m an den Kappungsstellen aus. Die neuen Austriebe müssten alle 3 bis 4 Jahre entfernt oder zurückgeschnitten werden. Der Zeit- oder Kostenaufwand wäre sehr hoch und das Ergebnis würde den Aufwand nicht rechtfertigen. Der Baumsachverständige empfiehlt daher die Fällung der Bäume und eine entsprechende Nachpflanzung.

Aufgrund der in den Vorjahren im Friedhof Neuenstadt vorgenommenen Fällungen von Bäumen wurde das Landschaftsbüro Biegert um einen Vorschlag für eine Ersatzbepflanzung im Friedhof Neuenstadt gebeten. Dieser Bepflanzungsvorschlag ist derzeit in Arbeit und wird in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die beiden Platanen fällen zu lassen.


Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

Der Gemeinderat genehmigte in dieser Sitzung die Annahme von vier Spenden.


Bekanntgaben
Bürgermeister Norbert Heuser informierte über verschiedene Angelegenheiten.

1.    Wohnbauplätze
In den Ortsteilen Kochertürn und Stein werden derzeit Wohnbauplätze erschlossen, welche sich überwiegend im Innenbereich befinden. In Cleversulzbach sind noch planerische Vorarbeiten notwendig.
-    6 Plätze in Cleversulzbach
-    7 Wohnbauplätze in Stein
-    4 Wohnbauplätze in Kochertürn
-    4 Wohnbauplätze in Bürg die bereits erschlossen sind

2.    Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan wird in der Gemeinderatssitzung am 18.12.2017 vorgestellt.

3.    Einweihung Zubringer zur L1095
Die Einweihung des verkehrswichtigen Zubringers vom Wohngebiet Daistler zur L1095 findet am 15.12.2017 um 11.00 Uhr statt.


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